210244 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün
Kerndaten
- Nummer
- 210244
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210244 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 08.03.2021 Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch, dass Laubentfernung zukünftig nur noch dort durchgeführt wird, wo die Verkehrssicherungspflichten der Stadt greifen oder andere Pflanzen (z.B. Gras) durch Laub absterben. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 08.03.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit sind Mitarbeiter der Stadtreinigung wieder im Stadtgebiet unterwegs und sammeln herabgefallene Blätter aus den Bonner Grünanlagen. Hierbei werden allerdings auch, unter Einsatz von Laubbläsern und Rechen, Blätter aus Hecken und sonstigem Buschwerk entfernt, wo diese keine Beeinträchtigung für etwaige Anwohner oder Besucher darstellen. Tote Blätter erfüllen durch ihre Zersetzung eine essentielle Rolle im natürlichen Nährstoffkreislauf und bieten bis dahin Unterschlupf für Insekten und sonstige Kleinlebewesen. Aus diesem Grund möchte ich darum bitten, dass zukünftig die Laubentfernung nur noch dort durchgeführt wird, wo die Verkehrssicherungspflichten der Stadt greifen oder andere Pflanzen (z.B. Gras) durch liegenbleibendes Laub absterben. Dies würde ebenso die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter reduzieren und diese könnten in der eingesparten Zeit für andere Aufgaben (z.b. Müllsammlung in Grünanlagen) eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen, Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 66VuLyFBf 0088..0033..2211 2200::0044Seite 2 von 2
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