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210244 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün

Nummer
210244
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210244-01 ST Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün

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Text anzeigen (2.118 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210244
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
08.03.2021
Bürgerantrag: Einstellung der Sammlung von totem
Laub aus Hecken oder Straßengrün
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet den Wunsch, dass Laubentfernung zukünftig nur noch
dort durchgeführt wird, wo die Verkehrssicherungspflichten der Stadt greifen
oder andere Pflanzen (z.B. Gras) durch Laub absterben.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag
Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
08.03.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einstellung der Sammlung von totem Laub aus Hecken oder Straßengrün
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit sind Mitarbeiter der Stadtreinigung wieder im Stadtgebiet unterwegs und sammeln herabgefallene
Blätter aus den Bonner Grünanlagen. Hierbei werden allerdings auch, unter Einsatz von Laubbläsern und
Rechen, Blätter aus Hecken und sonstigem Buschwerk entfernt, wo diese keine Beeinträchtigung für etwaige
Anwohner oder Besucher darstellen.
Tote Blätter erfüllen durch ihre Zersetzung eine essentielle Rolle im natürlichen Nährstoffkreislauf und bieten bis
dahin Unterschlupf für Insekten und sonstige Kleinlebewesen.
Aus diesem Grund möchte ich darum bitten, dass zukünftig die Laubentfernung nur noch dort durchgeführt
wird, wo die Verkehrssicherungspflichten der Stadt greifen oder andere Pflanzen (z.B. Gras) durch
liegenbleibendes Laub absterben.
Dies würde ebenso die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter reduzieren und diese könnten in der eingesparten Zeit
für andere Aufgaben (z.b. Müllsammlung in Grünanlagen) eingesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
66VuLyFBf
0088..0033..2211 2200::0044Seite 2 von 2

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