210243-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr auf der Limpericher Straße in Fahrtrichtung Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 210243-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210243-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr auf der Limpericher Straße in Fahrtrichtung Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine durchgängige Markierung von beidseitigen Schutzstreifen ist auf der Limpericher Straße ohne umfangreiche Umgestaltungen nicht möglich, weil die Fahrbahnbreiten zu gering sind. Insbesondere Baumbepflanzungen (und Parkstreifen) auf beiden Straßenseiten bilden auf großen Abschnitten Zwangspunkte, die eine Anlage von beidseitigen Schutzstreifen nicht ermöglichen. Lediglich auf dem Abschnitt zwischen Auf dem Grendt und Küdinghovener Straße sind ausreichende Fahrbahnbreiten gegeben, sodass dort bereits beidseitige Schutzstreifen markiert sind. Im Abschnitt zwischen Goetheallee und Auf dem Grendt existiert in Fahrtrichtung Süden ein Schutz-, bzw. Radfahrstreifen. In Fahrtrichtung Norden werden bis zur Goetheallee Radfahrende aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite auf dem Gehweg geführt. Zum Teil in Form eines nicht benutzungspflichtigen Gehweges „Radfahrer frei“ oder eines benutzungspflichtigen getrennten Geh-/Radwegs. Die Benutzung des Gehweges wurde freigegeben, um im o.g. Abschnitt das Radfahren in Fahrtrichtung Norden fast durchgängig im Seitenbereich zu ermöglichen. In den Teilen, in denen der Seitenbereich zu schmal war, wurde der Gehweg mit „Radfahrer frei“ beschildert. Auf diesen Abschnitten können Radfahrende alternativ auch auf der Fahrbahn mitfahren. Aus Sicht der Verwaltung ist die Beschilderung der Radwegeführung auf der Limpericher Straße für den Radfahrenden durchgängig deutlich erkennbar. Dennoch kann die Verwaltung sich vorstellen, eine durchgängige Führung auf der Fahrbahn auch in Richtung Norden zu ermöglichen. Hierzu müsste geprüft werden, ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht in Seitenbereichen erfolgen und durchgängig als Gehweg „Radfahrer frei“ beschildert werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges der Limpericher Straße im Abschnitt zwischen Ringstraße und Goetheallee aufgehoben werden kann. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen geregelte Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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