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210243-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr auf der Limpericher Straße in Fahrtrichtung Beuel

Nummer
210243-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210243 Bürgerantrag:Verkehrssichernde Maßnahmen für den Fahrradverkehr auf der Limpericher Straße in Fahrtrichtung Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210243-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen für
den Fahrradverkehr auf der Limpericher Straße in
Fahrtrichtung Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine durchgängige Markierung von beidseitigen Schutzstreifen ist auf
der Limpericher Straße ohne umfangreiche Umgestaltungen nicht
möglich, weil die Fahrbahnbreiten zu gering sind. Insbesondere
Baumbepflanzungen (und Parkstreifen) auf beiden Straßenseiten bilden
auf großen Abschnitten Zwangspunkte, die eine Anlage von beidseitigen
Schutzstreifen nicht ermöglichen.
Lediglich auf dem Abschnitt zwischen Auf dem Grendt und
Küdinghovener Straße sind ausreichende Fahrbahnbreiten gegeben,
sodass dort bereits beidseitige Schutzstreifen markiert sind. Im Abschnitt
zwischen Goetheallee und Auf dem Grendt existiert in Fahrtrichtung
Süden ein Schutz-, bzw. Radfahrstreifen. In Fahrtrichtung Norden
werden bis zur Goetheallee Radfahrende aufgrund der zu geringen
Fahrbahnbreite auf dem Gehweg geführt. Zum Teil in Form eines nicht
benutzungspflichtigen Gehweges „Radfahrer frei“ oder eines
benutzungspflichtigen getrennten Geh-/Radwegs. Die Benutzung des
Gehweges wurde freigegeben, um im o.g. Abschnitt das Radfahren in
Fahrtrichtung Norden fast durchgängig im Seitenbereich zu ermöglichen.
In den Teilen, in denen der Seitenbereich zu schmal war, wurde der
Gehweg mit „Radfahrer frei“ beschildert. Auf diesen Abschnitten können
Radfahrende alternativ auch auf der Fahrbahn mitfahren.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Beschilderung der Radwegeführung auf
der Limpericher Straße für den Radfahrenden durchgängig deutlich
erkennbar. Dennoch kann die Verwaltung sich vorstellen, eine
durchgängige Führung auf der Fahrbahn auch in Richtung Norden zu
ermöglichen. Hierzu müsste geprüft werden, ob eine Aufhebung der
Benutzungspflicht in Seitenbereichen erfolgen und durchgängig als
Gehweg „Radfahrer frei“ beschildert werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Benutzungspflicht
des Radweges der Limpericher Straße im Abschnitt zwischen
Ringstraße und Goetheallee aufgehoben werden kann.
Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen geregelte Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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