210242 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch mit Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten
Kerndaten
- Nummer
- 210242
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210242 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 09.03.2021 Bürgerantrag: Zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch mit Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet eine zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch mit Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Dienstag, 9. März 2021 11:01 An: Dörner, Katja (Dez_OB) Betreff: Antrag auf Verschärfung der Lärmschutzsatzung - Verschwendung von Steuergeldern Sehr geehrte Frau Dörner, gerne würde ich mich mit einem Anliegen direkt an Sie wenden. Es geht um die zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten, wie z.B. Laubbläsern und Rasenkantenschneidern. Wir sind insofern davon betroffen, dass wir unmittelbar angrenzend an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn wohnen. Der Parkplatz und die Grünanlage werden intensiv von einem Garten- und Landschaftsbauer gepflegt. Diese beginnen teilweise bereits um 7:00 Uhr morgens und arbeiten auch während der Mittagszeit. Vom Ordnungsamt habe ich die Information erhalten, dass dies so rechtens ist, da das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen ist. Ergo könne man nichts gegen eine Lärmbelastung durch z.B. Laubbläser unternehmen. Allerdings gibt es andere Kommunen, wie z.B. Köln in denen der Betrieb solcher Geräte auch in Mischgebieten ausschließlich analog der Regelungen in Wohngebieten erlaubt ist. Dazu haben die Kommunen die entsprechende Satzung diesbezüglich erweitert. Die dann noch erlaubten Zeiten würden damit wochentags von 9-12 und 15-17 Uhr betragen und damit genügend lange Zeiträume für die Pflege ermöglichen. Daher würde ich mich über eine Anpassung der Satzung in diese Richtung sehr freuen, für ein ruhigeres und lebenswerteres Bonn. Eine kleine Randbemerkung noch, obwohl Sie dafür wahrscheinlich gar nicht zuständig sind. Die Pflege des Parkplatzes und der Grünanlagen wird meines Erachtens massiv übertrieben und stellt daher eine Verschwendung von Steuergeldern da. Es werden z.B. mitten im Winter noch die letzten Blättchen mit Laubbläsern zusammengekehrt und das im mind. 4 Wochen Rhythmus. Das Geld könnte für z.B. die Instandhaltung von Schulen, Brücken oder anderen öffentliche Gebäuden wesentlich sinnvoller eingesetzt werden. Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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