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210242 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch mit Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten

Nummer
210242
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 14.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 829,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210242-01 ST Bürgerantrag: Zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch mit Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten

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Text anzeigen (2.737 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210242
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
09.03.2021
Bürgerantrag: Zeitliche Einschränkung von
Lärmbelästigung durch mit Verbrennungsmotor
betriebenen Gartengeräten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet eine zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch
mit Verbrennungsmotor betriebenen Gartengeräten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Von:
Gesendet: Dienstag, 9. März 2021 11:01
An: Dörner, Katja (Dez_OB)
Betreff: Antrag auf Verschärfung der Lärmschutzsatzung - Verschwendung von Steuergeldern
Sehr geehrte Frau Dörner,
gerne würde ich mich mit einem Anliegen direkt an Sie wenden.
Es geht um die zeitliche Einschränkung von Lärmbelästigung durch Verbrennungsmotor betriebenen
Gartengeräten, wie z.B. Laubbläsern und Rasenkantenschneidern. Wir sind insofern davon betroffen,
dass wir unmittelbar angrenzend an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE),
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn wohnen. Der Parkplatz und die Grünanlage werden intensiv von
einem Garten- und Landschaftsbauer gepflegt. Diese beginnen teilweise bereits um 7:00 Uhr
morgens und arbeiten auch während der Mittagszeit. Vom Ordnungsamt habe ich die Information
erhalten, dass dies so rechtens ist, da das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen ist. Ergo könne man
nichts gegen eine Lärmbelastung durch z.B. Laubbläser unternehmen. Allerdings gibt es andere
Kommunen, wie z.B. Köln in denen der Betrieb solcher Geräte auch in Mischgebieten ausschließlich
analog der Regelungen in Wohngebieten erlaubt ist. Dazu haben die Kommunen die entsprechende
Satzung diesbezüglich erweitert. Die dann noch erlaubten Zeiten würden damit wochentags von 9-12
und 15-17 Uhr betragen und damit genügend lange Zeiträume für die Pflege ermöglichen.
Daher würde ich mich über eine Anpassung der Satzung in diese Richtung sehr freuen, für ein
ruhigeres und lebenswerteres Bonn.
Eine kleine Randbemerkung noch, obwohl Sie dafür wahrscheinlich gar nicht zuständig sind. Die
Pflege des Parkplatzes und der Grünanlagen wird meines Erachtens massiv übertrieben und stellt
daher eine Verschwendung von Steuergeldern da. Es werden z.B. mitten im Winter noch die letzten
Blättchen mit Laubbläsern zusammengekehrt und das im mind. 4 Wochen Rhythmus. Das Geld
könnte für z.B. die Instandhaltung von Schulen, Brücken oder anderen öffentliche Gebäuden
wesentlich sinnvoller eingesetzt werden.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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