210241 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalbaumaßnahme Hubert-Maurer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210241
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 12.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Hubert-Maurer-Straße zwischen Brückenstraße und Frechengasse in Bonn-Hardtberg Kanalbaumaßnahme Hubert-Maurer-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt in der Hubert-Maurer-Straße eine Kanalsanierung durchführen. Die Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im Schlauchliningverfahren. Die Sanierungsarbeiten an den Schächten und an den Sinkkastenleitungen erfolgen in offener Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Der Baubeginn ist für den 25. März 2021 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017 unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten sind abschnittsweise Vollsperrungen im Straßen- und Gehwegbereich erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der von der Hubert-Maurer-Straße von Brückenstraße bis Frechengasse erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunal- abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt worden.Seite 1 von 2 Diese beträgt: 3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung 4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung 5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Mai 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 André Branquinho, Telefon 0228-77 22 66 andre.branquinho@bonn.de Alle Fragen zu den Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Annekatrin Hudec, Telefon 0228-77 26 68 annekatrin.hudec@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im März 2021 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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