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210241 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalbaumaßnahme Hubert-Maurer-Straße

Nummer
210241
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
12.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner in der Hubert-Maurer-Straße zwischen Brückenstraße und Frechengasse in
Bonn-Hardtberg
Kanalbaumaßnahme Hubert-Maurer-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt in der Hubert-Maurer-Straße eine Kanalsanierung
durchführen. Die Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im Schlauchliningverfahren. Die
Sanierungsarbeiten an den Schächten und an den Sinkkastenleitungen erfolgen in offener
Bauweise. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand
entsprechend wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für den 25. März 2021 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017
unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten sind
abschnittsweise Vollsperrungen im Straßen- und Gehwegbereich erforderlich. Umleitungen werden
entsprechend ausgeschildert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und
Erbbauberechtigten der von der Hubert-Maurer-Straße von Brückenstraße bis Frechengasse
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunal-
abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei
Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung
ermittelt worden.Seite 1 von 2

Diese beträgt:
3,00 € bis 6,00 € je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
4,00 € bis 8,00 € je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
5,00 € bis 9,00 € je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Mai 2021 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
André Branquinho, Telefon 0228-77 22 66
andre.branquinho@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßenausbau- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
beiträgen: Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Annekatrin Hudec, Telefon 0228-77 26 68
annekatrin.hudec@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im März 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de