210239 · Beschlussvorlage
Grundstück in Lengsdorf, Lengsdorfer Hauptstr. 95 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Az. 167474
Kerndaten
- Nummer
- 210239
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210239 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Lengsdorf, Lengsdorfer Hauptstr. 95 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Az. 167474 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. Begründung: Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheids für die Errich- tung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Lengsdorfer Hauptstraße 95 in Bonn Lengsdorf. Das geplante Vorhaben liegt im Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beur- teilen. Nach den Einfügungskriterien des § 34 BauGB ist ein Vorhaben zuläs- sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus liegt der östliche Grundstücksteil im Übergangsbereich zum Außenbereich nach § 35 BauGB. Die nähere Umgebung stellt sich als allgemeines Wohngebiet mit einer drei- bzw. bis zu viergeschossigen Bebauung, sowohl in geschlossener als auch in offener Bauweise dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch fiktive Baufluchten der Umgebungsbebauung bestimmt. Insgesamt ist das Vorhaben hinsichtlich der Grundfläche und der Höhenausbil- dung deutlich übersetzt. Insbesondere die Staffelgeschosse treten zu deutlich hervor. Der hintere Gebäudekomplex liegt fast vollständig im Außenbereich. Eine klare Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ist dadurch nicht er- kennbar. Eine Bebauung könnte nur bis zur hinteren Kante des aktuell vorhan- denen Baukörpers zugelassen werden. Nachgereichte Unterlagen enthalten nicht die erforderlichen Umplanungen, sodass weiterhin keine genehmigungs- fähigen Unterlagen vorliegen.Seite 1 von 4 Seite 2 Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der Erschließung der hinteren Gebäude, da einige Punkte weiterhin ungeklärt sind. Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Lengsdorfer Hauptstr. 95, Neubau MFH mit TG, Az. 167474 (öffentlich) (öffentlich) 2 Lengsdorfer Hauptstr. 95, Neubau MFH mit TG, Az. 167474 (nicht öffentlich) (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de