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210239 · Beschlussvorlage

Grundstück in Lengsdorf, Lengsdorfer Hauptstr. 95 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Az. 167474

Nummer
210239
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210239
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Lengsdorf, Lengsdorfer Hauptstr. 95
- Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
Az. 167474
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da sich das Vorhaben nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt.
Begründung:
Der Bauherr beantragt die Erteilung eines positiven Vorbescheids für die Errich-
tung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Lengsdorfer Hauptstraße
95 in Bonn Lengsdorf.
Das geplante Vorhaben liegt im Bereich eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteils und ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beur-
teilen. Nach den Einfügungskriterien des § 34 BauGB ist ein Vorhaben zuläs-
sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus liegt der
östliche Grundstücksteil im Übergangsbereich zum Außenbereich nach § 35
BauGB.
Die nähere Umgebung stellt sich als allgemeines Wohngebiet mit einer drei-
bzw. bis zu viergeschossigen Bebauung, sowohl in geschlossener als auch in
offener Bauweise dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch
fiktive Baufluchten der Umgebungsbebauung bestimmt.
Insgesamt ist das Vorhaben hinsichtlich der Grundfläche und der Höhenausbil-
dung deutlich übersetzt. Insbesondere die Staffelgeschosse treten zu deutlich
hervor. Der hintere Gebäudekomplex liegt fast vollständig im Außenbereich.
Eine klare Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ist dadurch nicht er-
kennbar. Eine Bebauung könnte nur bis zur hinteren Kante des aktuell vorhan-
denen Baukörpers zugelassen werden. Nachgereichte Unterlagen enthalten
nicht die erforderlichen Umplanungen, sodass weiterhin keine genehmigungs-
fähigen Unterlagen vorliegen.Seite 1 von 4
Seite 2
Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der Erschließung der hinteren
Gebäude, da einige Punkte weiterhin ungeklärt sind.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage
negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lengsdorfer Hauptstr. 95, Neubau MFH mit TG, Az. 167474 (öffentlich)
(öffentlich)
2 Lengsdorfer Hauptstr. 95, Neubau MFH mit TG, Az. 167474 (nicht öffentlich)
(nichtöffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de