210237 · Beschlussvorlage
Änderung Regionalplan – Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (Erarbeitungsverfahren)
Kerndaten
- Nummer
- 210237
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210237 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Änderung Regionalplan – Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (Erarbeitungsverfahren) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans - Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereichs (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) - im Bereich der Stadt Sankt Augustin, Fahrrad Feld, die in der Begründung formulierte Stellungnahme abzugeben. Begründung Die Stadt Bonn hat bereits im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung eine Stellungnahme zur Regionalplanänderung im Bereich Fahrrad Feld, Stadt Sankt Augustin, an die Bezirksregierung Köln abgegeben (DS 201910). Die nun vorliegende Stellungnahme im Zuge des Erarbeitungsverfahrens ist inhaltlich identisch mit der bereits abgegebenen Stellungnahme. Durch Abgabe der Stellungnahme im formalen Änderungsverfahren zur Regionalplanänderung sollen die Belange der Stadt Bonn nochmals an die Bezirksregierung herangetragen werden. Inhalt der Stellungnahme Wie bereits im November 2020 in der Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung erläutert, hat die Stadt Bonn Bedenken gegen das Vorhaben, die auch nach wie vor Bestand haben.Seite 1 von 3 Seite 2 Für den Bonner Einzelhandel werden negative Auswirkungen befürchtet, da das Vorhaben in Sankt Augustin sehr groß dimensioniert ist und Fahrräder gem. Bonner Liste in Bonn als zentrenrelevant eingestuft sind. Zudem haben die Bedenken bzgl. der Auswirkungsanalyse, die der Stadt Sankt Augustin in Stellungnahmen mitgeteilt wurden, ebenfalls nach wie vor Bestand. Ein weiterer Punkt der Bedenken ist der Mangel an GI-Flächen u.a. auch für Sankt Augustin (vgl. Gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) und die damit verbundene Problematik, dringend benötigte Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum Zweck der Einzelhandelsnutzung umzuwandeln. Des Weiteren geht es um die Größe der Fläche der Regionalplanänderung. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird, aber ebenfalls in ASB umgewandelt werden soll, könnten sich weitere Einzelhandelsnutzungen ansiedeln. Anlage/n 1 210311_RP Änderung_Erarbeitungsverfahren_Fahrrad Feld_SN BR_Allris (öffentlich)Seite 2 von 3 Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Öffnungszeiten Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen: 61, 62, 66, 67 Busse: 602, 604, 605 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: COLSDE33 Postbank Köln IBAN: DE04 3701 0050 0011 8905 01 BIC: PBNKDEFF Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS — — — Bundesstadt Bonn - Amt 61-1 - 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Herrn Holger Schilling Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Per E-Mail: regionalplanung@brk.nrw.de Stadtplanungsamt, Stadtentwicklung Stadthaus Berliner Platz 2 Ansprechpartner/in Anika Spartz (auch für barrierefreie Dokumente) Telefon 02 28. 77 2667 Telefax 02 28. 77 5836 E-Mail Anika.Spartz@Bonn.de Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 2 / 8 C Mein Zeichen 61-11 Datum 2.03.2021 Änderung Regionalplan – Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (Erarbeitungsverfahren) Sehr geehrter Herr Schilling, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans im Bereich Fahrrad Feld in Sankt Augustin innerhalb des Erarbeitungsverfahrens. Wie bereits im November 2020 in der Stellungnahme der Stadt Bonn im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung erläutert, hat die Stadt Bedenken gegen das Vorhaben die auch nach wie vor Bestand haben. Für den Bonner Einzelhandel werden negative Auswirkungen befürchtet, da das Vorhaben in Sankt Augustin sehr groß dimensioniert ist und Fahrräder gem. Bonner Liste in Bonn als zentrenrelevant eingestuft sind. Zudem haben die Bedenken bzgl. der Auswirkungsanalyse, die der Stadt Sankt Augustin in Stellungnahmen mitgeteilt wurden, ebenfalls nach wie vor Bestand. Ein weiterer Kernpunkt der Bedenken ist der Mangel an GI-Flächen u.a. auch für Sankt Augustin (vgl. Gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) und die damit verbundene Problematik, dringend benötigte Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum Zweck der Einzelhandelsnutzung umzuwandeln. Des Weiteren geht es um die Größe der Fläche, für die der Regionalplan geändert werden soll. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird, aber ebenfalls in ASB umgewandelt werden soll, könnten sich weitere Einzelhändler ansiedeln. Ich bitte Sie, diese und die vorangegangenen Stellungnahmen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Petra Denny AmtsleiterinSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de