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210237 · Beschlussvorlage

Änderung Regionalplan – Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn (Erarbeitungsverfahren)

Nummer
210237
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210237
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Änderung Regionalplan –
Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld –
Stadt St. Augustin
Stellungnahme der Stadt Bonn
(Erarbeitungsverfahren)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens zur
Änderung des Regionalplans - Umwandlung eines Gewerbe- und
Industriebereichs (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) - im
Bereich der Stadt Sankt Augustin, Fahrrad Feld, die in der Begründung
formulierte Stellungnahme abzugeben.
Begründung
Die Stadt Bonn hat bereits im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung eine
Stellungnahme zur Regionalplanänderung im Bereich Fahrrad Feld, Stadt
Sankt Augustin, an die Bezirksregierung Köln abgegeben (DS 201910).
Die nun vorliegende Stellungnahme im Zuge des Erarbeitungsverfahrens ist
inhaltlich identisch mit der bereits abgegebenen Stellungnahme. Durch Abgabe
der Stellungnahme im formalen Änderungsverfahren zur Regionalplanänderung
sollen die Belange der Stadt Bonn nochmals an die Bezirksregierung
herangetragen werden.
Inhalt der Stellungnahme
Wie bereits im November 2020 in der Stellungnahme der Stadt Bonn im
Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung erläutert, hat die Stadt Bonn Bedenken
gegen das Vorhaben, die auch nach wie vor Bestand haben.Seite 1 von 3

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Für den Bonner Einzelhandel werden negative Auswirkungen befürchtet, da
das Vorhaben in Sankt Augustin sehr groß dimensioniert ist und Fahrräder
gem. Bonner Liste in Bonn als zentrenrelevant eingestuft sind. Zudem haben
die Bedenken bzgl. der Auswirkungsanalyse, die der Stadt Sankt Augustin in
Stellungnahmen mitgeteilt wurden, ebenfalls nach wie vor Bestand.
Ein weiterer Punkt der Bedenken ist der Mangel an GI-Flächen u.a. auch für
Sankt Augustin (vgl. Gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) und die damit verbundene
Problematik, dringend benötigte Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum
Zweck der Einzelhandelsnutzung umzuwandeln.
Des Weiteren geht es um die Größe der Fläche der Regionalplanänderung. Auf
der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird, aber ebenfalls in
ASB umgewandelt werden soll, könnten sich weitere Einzelhandelsnutzungen
ansiedeln.
Anlage/n
1 210311_RP Änderung_Erarbeitungsverfahren_Fahrrad Feld_SN BR_Allris
(öffentlich)Seite 2 von 3

Dieses Schreiben wurde auf
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Internet: www.bonn.de
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—
—
—
Bundesstadt Bonn - Amt 61-1 - 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Herrn Holger Schilling
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Per E-Mail: regionalplanung@brk.nrw.de
Stadtplanungsamt,
Stadtentwicklung
Stadthaus
Berliner Platz 2
Ansprechpartner/in Anika Spartz
(auch für barrierefreie Dokumente)
Telefon 02 28. 77 2667
Telefax 02 28. 77 5836
E-Mail Anika.Spartz@Bonn.de
Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 2 / 8 C
Mein Zeichen 61-11
Datum 2.03.2021
Änderung Regionalplan –
Umwandung eines GIB in ASB – Fahrrad Feld – Stadt St. Augustin
Stellungnahme der Stadt Bonn (Erarbeitungsverfahren)
Sehr geehrter Herr Schilling,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen
die Stellungnahme zur Änderung des Regionalplans im Bereich Fahrrad Feld in
Sankt Augustin innerhalb des Erarbeitungsverfahrens.
Wie bereits im November 2020 in der Stellungnahme der Stadt Bonn im
Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung erläutert, hat die Stadt Bedenken gegen
das Vorhaben die auch nach wie vor Bestand haben.
Für den Bonner Einzelhandel werden negative Auswirkungen befürchtet, da das
Vorhaben in Sankt Augustin sehr groß dimensioniert ist und Fahrräder gem.
Bonner Liste in Bonn als zentrenrelevant eingestuft sind. Zudem haben die
Bedenken bzgl. der Auswirkungsanalyse, die der Stadt Sankt Augustin in
Stellungnahmen mitgeteilt wurden, ebenfalls nach wie vor Bestand.
Ein weiterer Kernpunkt der Bedenken ist der Mangel an GI-Flächen u.a. auch
für Sankt Augustin (vgl. Gemeinsames Fachgutachten Gewerbe- und
Industrieflächen Bonn und Rhein-Sieg-Kreis) und die damit verbundene
Problematik, dringend benötigte Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum
Zweck der Einzelhandelsnutzung umzuwandeln.
Des Weiteren geht es um die Größe der Fläche, für die der Regionalplan
geändert werden soll. Auf der Fläche, die später nicht durch Fahrrad Feld
genutzt wird, aber ebenfalls in ASB umgewandelt werden soll, könnten sich
weitere Einzelhändler ansiedeln.
Ich bitte Sie, diese und die vorangegangenen Stellungnahmen im weiteren
Verfahren zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Denny
AmtsleiterinSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de