210234 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG Lyngsberg
Kerndaten
- Nummer
- 210234
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210234 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG Lyngsberg Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss der Vorlage DS-Nr. 200924 wird aufgehoben. 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Umsetzung der Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet Lyngsberg wird zugestimmt. Begründung Der gefasste Beschluss zur Einleitung der Vergabe (DS-Nr. 200924) wird aufgrund der Erhöhung der Schätzkosten, der Änderung des Ausführungszeitraums sowie Änderung der Vergabeart aufgehoben und hiermit zur Neuvorlage gebracht. Das Naturschutzgebiet Steinbruch Lyngsberg besitzt - bedingt durch die ehemalige Nutzung als Steinbruch - ein hohes Potenzial für seltene und wärmeliebende Arten der basenreichen Felsen und Blockhalden. Seit Beendigung der Abbautätigkeiten unterbleibt jedoch eine regelmäßige Freistellung, sodass das anstehende Gestein von der Vegetation zurückerobert wird. Hierdurch verlieren diese anthropogen geschaffenen Sonderbiotope zunehmend an Bedeutung als Lebensraum für die hieran angepasste und hier vorkommende Flora und Fauna. Der Landschaftsplan Kottenforst weist den ehemaligen Basaltsteinbruch seit 2013 als Naturschutzgebiet aus. Nun soll das wertvolle Schutzgebiet auf der Grundlage eines in 2019 ausgearbeiteten Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL, Maßnahmenpläne siehe Anlage) sowie entsprechend den Zielstellungen des Landschaftsplans Kottenforst hergestellt und langfristig gepflegt werden, um das Ziel "Erhalt der charakteristischen Tier- undSeite 1 von 4 Seite 2 Pflanzenwelt" zu erreichen. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wurden im Rahmen des PEPL geeignete Maßnahmen der Herstellungs-, Fertig- und Dauerpflege durch ein externes Planungsbüro erarbeitet, die ab 2021 umgesetzt werden sollen. Die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen der Herstellungs- und Entwicklungspflege beinhalten z.B. - Erschließung des Gebiets für Pflegemaßnahmen durch Wiederherstellung der ehemaligen Zufahrt sowie Freistellung des Schluchtweges - Freistellungen der Felswände und -kuppen auf der nördlichen und südlichen Zwischensohle - Entwicklung einer blütenreichen Staudenflur durch Freistellung und Mahd der Wiesenbrache - Freistellung von Einzelbäumen wie Mispeln und Eichen - Zurückdrängung Robinie auf der nördlichen Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil sowie auf der Böschung Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur - Entfernung von Unrat, Müll und Grünabfällen im gesamten Gebiet - Errichtung und Ergänzung einer Zaunanlage an der westlichen Hangkante, entlang der verbleibenden Gebietsgrenze bzw. an der Lyngsbergstraße, am Parkplatz sowie Errichtung einer Toranlage - Beschilderung des Gebiets - Artenschutzmaßnahme (Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier) Eine Kostenberechnung des mit der Planung der Maßnahme beauftragten Landschaftsarchitekten liegt vor. Sie beläuft sich auf 232.760 € brutto und korrigiert die erste Kostenschätzung für die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans. Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung durch EU- und Landesmittel (ELER sowie FÖNA) fördern zu lassen. Die Stadt Bonn trägt einen Eigenanteil von 20% an den Gesamtkosten. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Ersatzgelder, die in den vergangenen Jahren für eingriffsrelevante Vorhaben in Schutzgebieten eingenommen wurden und zwingend für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden sind. Die Arbeiten sollen nach Zusage der Fördergelder im Sommer 2021 ausgeschrieben werden, sodass die Maßnahme ab Herbst 2021 durchgeführt werden kann. Einzelne Maßnahmen werden sukzessive voraussichtlich bis ins Jahr 2026 stattfinden. Die Umsetzung der Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln.Seite 2 von 4 Seite 3 Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-739 X VOB UVgO VgV Ab Herbst 2021 232.760 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.07 Natur und Landschaft 529100 156001307 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 Maßnahmenplan (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de