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210234 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG Lyngsberg

Nummer
210234
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210234
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-,
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG
Lyngsberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss der Vorlage DS-Nr. 200924 wird aufgehoben.
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Umsetzung der
Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen im
Naturschutzgebiet Lyngsberg wird zugestimmt.
Begründung
Der gefasste Beschluss zur Einleitung der Vergabe (DS-Nr. 200924) wird
aufgrund der Erhöhung der Schätzkosten, der Änderung des
Ausführungszeitraums sowie Änderung der Vergabeart aufgehoben und hiermit
zur Neuvorlage gebracht.
Das Naturschutzgebiet Steinbruch Lyngsberg besitzt - bedingt durch die
ehemalige Nutzung als Steinbruch - ein hohes Potenzial für seltene und
wärmeliebende Arten der basenreichen Felsen und Blockhalden. Seit
Beendigung der Abbautätigkeiten unterbleibt jedoch eine regelmäßige
Freistellung, sodass das anstehende Gestein von der Vegetation zurückerobert
wird. Hierdurch verlieren diese anthropogen geschaffenen Sonderbiotope
zunehmend an Bedeutung als Lebensraum für die hieran angepasste und hier
vorkommende Flora und Fauna.
Der Landschaftsplan Kottenforst weist den ehemaligen Basaltsteinbruch seit
2013 als Naturschutzgebiet aus. Nun soll das wertvolle Schutzgebiet auf der
Grundlage eines in 2019 ausgearbeiteten Pflege- und Entwicklungsplans
(PEPL, Maßnahmenpläne siehe Anlage) sowie entsprechend den
Zielstellungen des Landschaftsplans Kottenforst hergestellt und langfristig
gepflegt werden, um das Ziel "Erhalt der charakteristischen Tier- undSeite 1 von 4

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Pflanzenwelt" zu erreichen. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wurden im
Rahmen des PEPL geeignete Maßnahmen der Herstellungs-, Fertig- und
Dauerpflege durch ein externes Planungsbüro erarbeitet, die ab 2021
umgesetzt werden sollen.
Die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen der Herstellungs- und
Entwicklungspflege beinhalten z.B.
- Erschließung des Gebiets für Pflegemaßnahmen durch
Wiederherstellung der ehemaligen Zufahrt sowie Freistellung des
Schluchtweges
- Freistellungen der Felswände und -kuppen auf der nördlichen und
südlichen Zwischensohle
- Entwicklung einer blütenreichen Staudenflur durch Freistellung und
Mahd der Wiesenbrache
- Freistellung von Einzelbäumen wie Mispeln und Eichen
- Zurückdrängung Robinie auf der nördlichen Zwischensohle und im
südlichen Gebietsteil sowie auf der Böschung Lyngsbergstraße und
oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur
- Entfernung von Unrat, Müll und Grünabfällen im gesamten Gebiet
- Errichtung und Ergänzung einer Zaunanlage an der westlichen
Hangkante, entlang der verbleibenden Gebietsgrenze bzw. an der
Lyngsbergstraße, am Parkplatz sowie Errichtung einer Toranlage
- Beschilderung des Gebiets
- Artenschutzmaßnahme (Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier)
Eine Kostenberechnung des mit der Planung der Maßnahme beauftragten
Landschaftsarchitekten liegt vor. Sie beläuft sich auf 232.760 € brutto und
korrigiert die erste Kostenschätzung für die Umsetzung des Pflege- und
Entwicklungsplans. Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung durch EU- und
Landesmittel (ELER sowie FÖNA) fördern zu lassen. Die Stadt Bonn trägt
einen Eigenanteil von 20% an den Gesamtkosten. Die Finanzierung des
Eigenanteils erfolgt durch Ersatzgelder, die in den vergangenen Jahren für
eingriffsrelevante Vorhaben in Schutzgebieten eingenommen wurden und
zwingend für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
verwenden sind.
Die Arbeiten sollen nach Zusage der Fördergelder im Sommer 2021
ausgeschrieben werden, sodass die Maßnahme ab Herbst 2021 durchgeführt
werden kann. Einzelne Maßnahmen werden sukzessive voraussichtlich bis ins
Jahr 2026 stattfinden.
Die Umsetzung der Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von
Fördermitteln.Seite 2 von 4

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Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-739 X VOB UVgO VgV Ab Herbst 2021 232.760 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.07 Natur und Landschaft 529100 156001307
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Maßnahmenplan (öffentlich)Seite 3 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de