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210228-02 AA · Änderungsantrag

Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228

Nummer
210228-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.05.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  3. Sondersitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 23.04.2021 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
  8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 210228 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
210228-02 AA
Antragsteller/in:
Hartwig Lohmeyer
Brigitta Poppe-Reiners
Rheingrün
13.04.2021 gez. Reeh-Schall
Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade
Bonn
Antrag zur Vorlage 210228
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beirat Bürgerbeteiligung 21.05.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Das Verkehrskonzept wird wie folgt geändert:
Der Bereich Brassertufer/Rathenauufer zwischen Rheingasse und
Rampenauffahrt Zweite Fährgasse wird in Radweg und Fußgängerzone
aufgeteilt und entsprechend gewidmet.
Die Befahrung der Fußgängerzone in südlicher Richtung ist für Sonderverkehre
entsprechend den Regelungen der City-Fußgängerzone zugelassen (Taxen,
Fahrten für Menschen mit Behinderungen, Lieferverkehr zu eingeschränkten
Zeiten,... in Schrittgeschwindigkeit) Darüberhinaus dürfen Reisebusse den
Bereich zur Erreichung der Sonderhaltebuchten befahren.
Die Verwaltung prüft, ob Linksabbieger aus Richtung Norden an der Ersten und
Zweiten Fährgasse möglich sind.
Begründung
Die Schiffsanleger sollten erreichbar bleiben. Es gibt aber keinen Grund für
MIV-Durchgangsverkehre am Rheinufer, wenn man ernsthaft das Ziel verfolgt,
den Rhein besser in die Stadt einzubinden und zu einen attraktiven
Freizeitraum und Tourismusmagneten zu machen.Seite 1 von 2
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Die wenigen verbleibenden Sonderverkehre in Schrittgeschwindigkeit würden
erlauben, das gesamte Rheinufer niveaugleich zu gestalten und eine hohe
Aufenthaltsqualität zu bieten.
Die Anlieger aus Erster und Zweiter Fährgasse sollten nach Möglichkeit eine
Zufahrstmöglichkeit von der Adenauerallee auch aus Richtung Norden zu ihren
privaten Parkplätzen erhalten. Sollte das nicht über Linksabbieger möglich sein,
müssten die Anlieger der Ersten Fährgasse eine Sondererlaubnis für das
Brassertufer (Richtung Süden) erhalten. Für die ‚Anlieger der Zweiten
Fährgasse besteht die Möglichkeit eine U-Turns in Höhe der Tempelgasse.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de