210228-02 AA · Änderungsantrag
Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228
Kerndaten
- Nummer
- 210228-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.244 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 210228-02 AA Antragsteller/in: Hartwig Lohmeyer Brigitta Poppe-Reiners Rheingrün 13.04.2021 gez. Reeh-Schall Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beirat Bürgerbeteiligung 21.05.2021 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Das Verkehrskonzept wird wie folgt geändert: Der Bereich Brassertufer/Rathenauufer zwischen Rheingasse und Rampenauffahrt Zweite Fährgasse wird in Radweg und Fußgängerzone aufgeteilt und entsprechend gewidmet. Die Befahrung der Fußgängerzone in südlicher Richtung ist für Sonderverkehre entsprechend den Regelungen der City-Fußgängerzone zugelassen (Taxen, Fahrten für Menschen mit Behinderungen, Lieferverkehr zu eingeschränkten Zeiten,... in Schrittgeschwindigkeit) Darüberhinaus dürfen Reisebusse den Bereich zur Erreichung der Sonderhaltebuchten befahren. Die Verwaltung prüft, ob Linksabbieger aus Richtung Norden an der Ersten und Zweiten Fährgasse möglich sind. Begründung Die Schiffsanleger sollten erreichbar bleiben. Es gibt aber keinen Grund für MIV-Durchgangsverkehre am Rheinufer, wenn man ernsthaft das Ziel verfolgt, den Rhein besser in die Stadt einzubinden und zu einen attraktiven Freizeitraum und Tourismusmagneten zu machen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die wenigen verbleibenden Sonderverkehre in Schrittgeschwindigkeit würden erlauben, das gesamte Rheinufer niveaugleich zu gestalten und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten. Die Anlieger aus Erster und Zweiter Fährgasse sollten nach Möglichkeit eine Zufahrstmöglichkeit von der Adenauerallee auch aus Richtung Norden zu ihren privaten Parkplätzen erhalten. Sollte das nicht über Linksabbieger möglich sein, müssten die Anlieger der Ersten Fährgasse eine Sondererlaubnis für das Brassertufer (Richtung Süden) erhalten. Für die ‚Anlieger der Zweiten Fährgasse besteht die Möglichkeit eine U-Turns in Höhe der Tempelgasse. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de