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210228-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn

Nummer
210228-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  3. Sondersitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 23.04.2021 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
  7. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.05.2021 Anhörung
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  1. 210228 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210228-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beirat Bürgerbeteiligung 23.04.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
05.05.2021 Anhörung
Die Verwaltung gibt folgende ergänzenden Informationen zur Vorlage:
Zeitplan
Um den ehrgeizigen Zeitplan bis zur Umsetzung der Neugestaltung zu halten,
ist der Start des Vergabeverfahrens inklusive eines landschaftsplanerischen
Wettbewerbs im Mai 2021 zwingend erforderlich. Nur so kann sichergestellt
werden, dass die beantragten Fördermittel in der Höhe von ca. 12 Mio. €
fristgerecht abgerufen werden.
Text der Auslobung
Aufgrund der noch auszuwertenden Beteiligung und deren Aufnahme in die
Auslobung konnte die vollständig ausformulierte Auslobung bisher noch nicht
eingebracht werden. Ebenfalls stand die Zustimmung der Architektenkammer
zur Auslobung noch aus, ist aber mittlerweile erfolgt.
In Abweichung zum Entwurf des Teils A der Auslobung verweist die Verwaltung
darauf, dass die ursprünglich geplanten sechs gesetzten Teams auf
Landschaftsplanung und Verkehrsplanung aufgrund der fehlenden Zusage
eines angefragten Büros auf fünf reduziert wurde. Die mögliche Gesamtzahl
von 15 Arbeiten hat sich dadurch nicht verändert. Darüber hinaus wurde die
Flächengröße noch korrigiert.
Die endgültige Formulierung des Auslobungstextes wird verwaltungsintern
abgestimmt und soll – dann auch noch Beratungsergebnisse der Gremien
berücksichtigend – dem Rat vor Beschlussfassung vorgelegt werden.Seite 1 von 170
Seite 2
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand im März 2021 über die städtische Plattform
“Bonn macht mit.de” in drei verschiedenen Formaten statt. Die Möglichkeit sich
einzubringen wurde rege genutzt. Die Dokumentation dieser Beteiligung ist
Bestandteil der Auslobung und wird den Teams mit an die Hand gegeben
(Anlage).
Auch über das Wettbewerbsverfahren hinaus werden die Anregungen bei der
weiteren Planung berücksichtigt bzw. in weiteren Bausteinen der
Öffentlichkeitsbeteiligung präzisiert und ergänzt. Dazu wurde ein
Beteiligungskonzept entwickelt und von den politischen Gremien beschlossen
(DS-Nr. 200570).
Die Verwaltung bittet, einen Beschlusspunkt 5 zu ergänzen:
5 (neu): Die Dokumentation der Beteiligung wird zu Kenntnis genommen und
den teilnehmenden Teams an die Hand gegeben.
Anlage/n
1 Auslobung Wettbewerb Neugestaltung Rheinuferpromenade (öffentlich)
2 Dokumentation Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)Seite 2 von 170
1 | Seite
Wettbewerb
Rheinuferpromenade Bonn
Auslobung
Bonn, im Mai 2021Seite 3 von 170
Ausloberin
Die Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt - Amt 61
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Verfahrensbetreuung
ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Marsiliusstraße 20
Innenhof
50937 Köln
Stand: 14. April 2021Seite 4 von 170
Vorbemerkung
Teil A - Wettbewerbsverfahren
1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
SEITEN 8 - 23
Teil B - Rahmenbedingungen
2. Ausgangssituation des Wettbewerbsgebietes
SEITEN 26 - 35
3. Relevante Rahmenplanungen
SEITEN 36 - 41
Teil C - Wettbewerbsaufgabe
4. Entwurfsinhalte im Gesamtraum
SEITEN 44 - 57
5. Anregungen aus der Bürgerbeteiligung im Vorfeld des Wettbewerbs
SEITEN 58 - 59
6. Übersicht über den Gesamtraum
SEITEN 60 - 61Seite 5 von 170
Seite | 4
Abb. 01: Rheinuferpromenade auf Höhe des BrassertufersSeite 6 von 170
5 | Seite
Die herausragende Bedeutung des Rheins für die Bonner Bevölkerung wurde
im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsbausteine im Vorfeld der Auslo-
bung überdeutlich. Innerhalb kurzer Zeit wurden über die Beteiligungsplatt-
form „Bonn macht mit“ über 400 Beiträge und über 2000 Abstimmungen
eingebracht. Auch die digitalen Veranstaltungen wurden rege genutzt und
über 440 weitere Anregungen sind der Ausloberin mit auf dem Weg ge-
geben worden. Viele der Ideen und Wünsche sind in die Auslobung bereits
PLW HLQJHÁRVVHQ :RKO ZLVVHQG GDVV GLH WHLOQHKPHQGHQ 7HDPV QLFKW DOOH
:QVFKHXQG,GHHQDXIQHKPHQN|QQHQZLUGHVGLH$XIJDEHGHU%URVVHLQ
sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Die eingereichten Arbeiten werden
an diesen hohen Erwartungen zu messen sein und müssen im Rahmen des
Wettbewerbs ein tragfähiges Grundgerüst erarbeiten.
Auch über das Wettbewerbsverfahren hinaus wird das ausgezeichnete Team
gefordert sein mit der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Bonn in den
Dialog zu treten und die Planung damit weiter zu schärfen und zu verbessern.
Vorbemerkung
VorbemerkungSeite 7 von 170
Seite | 6
TEIL A
Wettbewerbsverfahren
Abb. 02: Rheinuferpromenade auf Höhe des Brassertufers/ OperSeite 8 von 170
Seite 9 von 170
Seite | 8
1.1 Ausloberin
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt - Amt 61
Berliner Platz 2
53111 Bonn
1.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
ARGE Stottrop Stadtplanung + Prof. Christl Drey
Kontakt:
Stottrop Stadtplanung
Anne Russell
Tel. +49 221 - 1 39 61 76
Fax. +49 221 - 1 39 61 77
eMail. russell@stottrop-stadtplanung.de
1.3 Wettbewerbsverfahren
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswett-
bewerbe (RPW 2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW
2013 in der Fassung des Landes NRW ist für die Ausloberin und Teilnehmen-
GHQVRZLHDOOHEULJHQ%HWHLOLJWHQYHUELQGOLFKVRZHLWGLHVH$XVOREXQJQLFKW
davon abweicht. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat Kenntnis
vom Inhalt der Auslobung erhalten. Sie bestätigt die Übereinstimmung mit
den RPW mit folgender Registriernummer: W 15/21. Teilnehmende sowie die
0LWJOLHGHUGHV3UHLVJHULFKWHVGHVVWHOOYHUWUHWHQGHQ3UHLVJHULFKWHVGHU6DFK-
verständigen Beratung und der Vorprüfung erkennen durch ihre Beteiligung
die RPW 2013 und die Bedingungen der Auslobung an.
'HU3ODQXQJVZHWWEHZHUEZLUGDOVQLFKWR੔HQHUHLQSKDVLJHUDQRQ\PHU:HWW-
EHZHUEJHP†$EV53:L9P†੔9J9XQG†੔9J9DXVJHOREW
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf
15 begrenzt. Es erfolgt ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb und nach-
geschaltet ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV nur mit dem ersten Platz.
6ROOWH HLQ 9HUWUDJ PLW GHP HUVWSODW]LHUWHP 7HDP QLFKW ]XVWDQGH NRPPHQ
behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem zweitplatziertem Team
YRU6ROOWHDXFKPLWGLHVHPNHLQ9HUWUDJ]XVWDQGHNRPPHQEHKlOWVLFKGLH
Vergabestelle Verhandlungen mit dem drittplatziertem Team vor.
1.4 Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Die Rheinpromenade im Herzen der Stadt Bonn stellt einen der wichtigs-
WHQ(UKROXQJV)UHL]HLWXQG$QNRPPHQVRUWHGHV%RQQHU=HQWUXPVGDU6LH
LVWHLQZLFKWLJHV$OOHLQVWHOOXQJVPHUNPDOZHOFKHVEHUZLHJHQGYRP:DVVHU
Teil A | Wettbewerbsverfahren
1. Allgemeine WettbewerbsbedingungenSeite 10 von 170
9 | SeiteWettbewerbsverfahren | Teil A
aus erlebt werden kann. Das Thema der Umgestaltung beschäftigt die Stadt
Bonn schon lange. 2007 wurde die Auslobung eines Wettbewerbs zur Ge-
VWDOWXQJGHV|੔HQWOLFKHQ5DXPVLP%HUHLFKYRQGHU%HHWKRYHQKDOOHELV]XP
UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt.
=LHOXQG$XIJDEHGHV:HWWEHZHUEVZDUHVGDVOLQNVUKHLQLVFKH8IHU]ZLVFKHQ
Beethovenhalle und UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzu-
werten sowie die Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern.
Für das Gesamtprojekt „Stadt zum Rhein“ konnte im Rahmen der Regionale
2010 nicht der „A-Status“ und damit keine Förderung erreicht werden.
In den vergangenen 10 Jahren haben sich viele Ansprüche und Rahmenbe-
dingungen an Freiräume sehr stark gewandelt. So gibt es einige maßgeben-
GHQHXH+HUDXVIRUGHUXQJHQGLH]ZLQJHQGLQHLQH1HXJHVWDOWXQJHLQÁLH‰HQ
müssen. Hier sind besonders Anpassungen an den Klimawandel und auch
ZHLWHUJHKHQGH )UDJHQ ]XU 0RELOLWlW ]X LQWHJULHUHQ 'D GLHVH ZHVHQWOLFKHQ
IUGLHKHXWLJH3ODQXQJZLFKWLJHQ3XQNWHLQGHU*HVWDOWXQJEHUFNVLFKWLJW
ZHUGHQPVVHQLVWHLQQHXHV:HWWEHZHUEVYHUIDKUHQLQGHPGLHDNWXHOOHQ
)UDJHVWHOOXQJHQ KLQVLFKWOLFK .OLPD 9HUNHKU 'HQNPDOVFKXW] DEHU DXFK GLH
YHUlQGHUWHQ7RXULVPXVDQVSUFKH%HUFNVLFKWLJXQJÀQGHQHUIRUGHUOLFK
1.5 Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Rheinuferpromenade.
'D]X]lKOHQQHEHQGHU3ODQXQJGHU)UHLDQODJHQDXFKYHUNHKUOLFKH%HODQJH
Ziel ist die Erlangung eines funktionalen sowie in Bau und Betrieb wirtschaft-
lichen Entwurfs für die Rheinuferpromenade.
Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 45.000 m² im ersten und zweiten
Bauabschnitt. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 500) für diese beiden Ab-
VFKQLWWHEHWUDJHQUXQG0LR(XUREUXWWR(VLVWJHSODQWGLH%DXPD‰QDK-
me in diesen zwei Abschnitten bis 2027 zu realisieren. Der dritte Bauabschnitt
mit einer Größenordnung von ca. 15.000 m² soll erst anschließend realisiert
werden. Dieser Bauabschnitt ist nicht Teil des aktuellen Förderantrages auf
Städtebauförderung. Er soll im Rahmen eines nachfolgenden Förderzeit-
raums ab 2026 angemeldet werden.
1.6 Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsrau-
mes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkom-
PHQVEHUGDV|੔HQWOLFKH%HVFKD੔XQJVZHVHQ *3$ 'HU:HWWEHZHUEVRZLH
der zu vergebende Planungsauftrag werden in deutscher Sprache durchge-
führt.Seite 11 von 170
Seite | 10
1. Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Planungsteams
aus Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten und Fachplaner-
LQQHQE]Z)DFKSODQHUQDXVGHP)DFKEHUHLFK9HUNHKUVSODQXQJJHVXFKWGLH
neben den fünf gesetzten teilnehmenden Teams an dem später auszuloben-
den Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es werden zehn weitere
7HDPV]XJHODVVHQVRGDVVLQVJHVDPW7HDPVDP:HWWEHZHUEYRUJHVHKHQ
sind.
6ROOWHQPHKUDOV]HKQJHHLJQHWH%HZHUEXQJHQHLQJHKHQZHOFKHGLHLP
)ROJHQGHQEHVFKULHEHQHQ$XVZDKONULWHULHQJOHLFKHUPD‰HQHUIOOHQZLUGGLH
$XVZDKO GXUFK /RV JHWUR੔HQ 'LH $XVORVXQJ HUIROJW XQWHU MXULVWLVFKHU $XI-
sicht.
Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmende
Die zehn weiteren Teilnehmerteams werden anhand folgender Kriterien aus-
gewählt:
2.1. Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen
und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
2.2. Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen sich bewer-
EHQGHQ 7HDPV HUIROJW ZLUG DXI GHU ]ZHLWHQ 6WXIH DQKDQG GHU YRUJHOHJWHQ
$QJDEHQXQG8QWHUODJHQJHSUIWREGDVMHZHLOLJHVLFKEHZHUEHQGH7HDP
die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die
grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nich-
terfüllung wird das sich bewerbende Team auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
D %HVFKHLQLJXQJGHU%HUXIV]XODVVXQJEH]LHKXQJVZHLVHGHUEHUXÁLFKHQ%H-
fähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständi-
gen Inhabers bzw. der zuständigen Inhaberin/ Geschäftsleitung der Bewer-
EHQGHQ
b) Eigenerklärung der Bewerbenden ob und auf welche Art er bzw. sie wirt-
VFKDIWOLFKPLWGHP8QWHUQHKPHQYHUNQSIWLVW LQ7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH
9HUJDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVHQHQ7HLOQHKPHQGHQHLQXQ-
terschriebenes Exemplar zu fordern). Bei Bietergemeinschaften: Bieterge-
meinschaftserklärung mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung (in
7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH9HUJDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVHQHQ
Teilnehmenden ein unterschriebenes Exemplar zu fordern) beziehungsweise
Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers mit Angabe der betref-
fenden Nachunternehmerleistungen (inklusive Nachunternehmererklärung
Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 12 von 170
11 | Seite
LQ7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH9HUJDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVH-
QHQ7HLOQHKPHQGHQHLQXQWHUVFKULHEHQHV([HPSODU]XIRUGHUQ 
c) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsre-
JLVWHUDXV]XJ QLFKWlOWHUDOVGUHL0RQDWH GHV6LW]HVRGHU:RKQVLW]HVVRZHLW
die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mit-
JOLHGVWDDWHVLQGHPGDVVLFKEHZHUEHQGH7HDPVHLQHQ6LW]KDWYRUJHVFKULH-
EHQLVW EHLMXULVWLVFKHQ3HUVRQHQ 
G (LJHQHUNOlUXQJGHVVLFKEHZHUEHQGHQ7HDPVGDVVNHLQHUGHU$XVVFKOXVV-
gründe des § 123 und 124 GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von
$XVIKUXQJVXQG/LHIHULQWHUHVVHQEHVWHKW LQ7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH9HU-
JDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVHQHQ7HLOQHKPHQGHQHLQXQWHU-
VFKULHEHQHV([HPSODU]XIRUGHUQ 
e) Bescheinigung oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaft-
SÁLFKWYHUVLFKHUXQJJHP†$EV6DW]9J9  PLW'HFNXQJVVXPPH
EHL3HUVRQHQVFKlGHQYRQPLQG0LR(85VRZLH6DFKXQG9HUP|JHQV-
VFKlGHQYRQPLQG0LR(85
Bei mehreren Teammitgliedern (Bewerbergemeinschaft) müssen alle Team-
mitglieder die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen bzw. Erklärungen
abgeben.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über
GLH6LFKHUXQJYRQ7DULIWUHXHXQG0LQGHVWORKQEHLGHU9HUJDEH|੔HQWOLFKHU
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW)
vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie
deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach
GHP79J*IHVWJHOHJWHQ0LQGHVWHQWJHOWHEH]LHKXQJVZHLVH7DULÁ|KQH]DKOHQ
und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
'LH%XQGHVVWDGW%RQQLVWDOV|੔HQWOLFKH$XIWUDJJHEHULQEHUHFKWLJW.RQWURO-
OHQGXUFK]XIKUHQXPGLH(LQKDOWXQJGLHVHU3ÁLFKWHQ]XEHUSUIHQ
Die Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten müssen zusätz-
lich folgende Mindestbedingungen erfüllen:
a) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Land-
schaftsarchitekt*in“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mit-
gliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei sich bewerbenden
3HUVRQHQDXVGHP$XVODQGQLFKWJHVHW]OLFKJHUHJHOWVREHVWLPPWVLFKGLH
Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG
und 89/48/EWG).
Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 13 von 170
Seite | 12
Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende drei Referenzprojekte
nachweisen:
1.) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Frei-
DQODJHQGHU+RQRUDU]RQH,9 2EMHNWHLQ6WDGWXQG2UWVODJHQ*UQYHUELQ-
GXQJHQPLWEHVRQGHUHU$XVVWDWWXQJ)UHL]HLWSDUNVXQG3DUNDQODJHQ)X‰JlQ-
gerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität)
- Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorar-
]RQH,9 2EMHNWHLQ6WDGWXQG2UWVODJHQ*UQYHUELQGXQJHQPLWEHVRQGHUHU
$XVVWDWWXQJ )UHL]HLWSDUNV XQG 3DUNDQODJHQ )X‰JlQJHUEHUHLFKH XQG 6WDGW-
SOlW]HKRKHU$XVVWDWWXQJVLQWHQVLWlW ZHOFKHVLQQHUKDOEGHUOHW]WHQ-DKUH
LQ HLQHU *U|‰HQRUGQXQJ YRQ PLQGHVWHQV  0LOOLRQHQ (85 DQUHFKHQEDUHQ
Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst
erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlos-
sen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Be-
kanntmachung.
- Die Realisierung (mind. Lph. 6-8 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Hono-
UDU]RQH,9 2EMHNWHLQ6WDGWXQG2UWVODJHQ*UQYHUELQGXQJHQPLWEHVRQ-
GHUHU $XVVWDWWXQJ )UHL]HLWSDUNV XQG 3DUNDQODJHQ )X‰JlQJHUEHUHLFKH XQG
6WDGWSOlW]H KRKHU $XVVWDWWXQJVLQWHQVLWlW  ZHOFKHV LQQHUKDOE GHU OHW]WHQ 
-DKUHLQHLQHU*U|‰HQRUGQXQJYRQPLQGHVWHQV0LOOLRQHQ(85DQUHFKHQ-
baren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die selbst
erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlos-
sen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Be-
kanntmachung.
- Die Referenzen zu Planung und Realisierung können über ein Projekt oder
über verschiedene Projekte nachgewiesen werden. Sollten die Leistungspha-
VHQ  EHU HLQ 3URMHNW QDFKJHZLHVHQ ZHUGHQ LVW EHL $XVIKUXQJ GXUFK
eine ARGE oder den eignungsleihenden Einsatz von Subunternehmern im
5HIHUHQ]SURMHNW]ZLQJHQGGDVVGLHVHOEHQ%URVDXFKLPKLHVLJHQ:HWWEH-
werb antreten.
2.) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Ver-
kehrsanlagen der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen
VWlGWHEDXOLFKHQ $QIRUGHUXQJHQ *HPLVFKWH 0RELOLWlWV XQG $XIHQWKDOWVÁl-
chen)
- Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 47 HOAI 2013) eines Projektes der Honor-
arzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anfor-
GHUXQJHQ*HPLVFKWH0RELOLWlWVXQG$XIHQWKDOWVÁlFKHQ ZHOFKHVLQQHUKDOE
der letzten 5 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR
anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8
Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 14 von 170
13 | Seite
(die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeit-
raum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist
der Tag der Bekanntmachung.
3.) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Frei-
anlagen / Verkehrsanlagen
'LH3ODQXQJ PLQG/SK††+2$, HLQHV3URMHNWHVZHOFKHV
innerhalb der letzten 10 Jahre gemeinsam vom anbietenden Landschaftsar-
chitekten und einem beliebigen Verkehrsplaner (nicht zwingend der im Wett-
bewerb antretende Planer) geplant und realisiert worden ist. Die Leistungs-
phase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten
Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stich-
tag ist der Tag der Bekanntmachung.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem
',1 $ JUR‰HQ %ODWW 4XHUIRUPDW  HLQVHLWLJ EHGUXFNW JHPl‰ 9RUODJH (V
sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien
DXVVDJHNUlIWLJH3OlQH3HUVSHNWLYHQ)RWRVXQGHLQ/DJHSODQVRZLHHLQNXU-
zer Erläuterungstext dargestellt werden. Darüberhinausgehende Unterlagen
werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars
zu verwenden. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstel-
len. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt kön-
nen unter der angegebenen Adresse heruntergeladen werden.
8PGLH=XODVVXQJ]XU7HLOQDKPH]XHUODQJHQLVWHV]ZLQJHQGHUIRUGHUOLFK
dass das vom Auslober vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt ein-
gereicht wird und die Referenzprojekte und mögliche Nachweise beigefügt
sind. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerbung und ggf.
der Arbeiten vom weiteren Verfahren.
2.3. Erfüllen mehr als zehn sich bewerbende Teams gleichermaßen die An-
IRUGHUXQJHQZLUGGLH$XVZDKOGXUFK/RVJHWUR੔HQ=XVlW]OLFKZHUGHQ1DFK-
UFNHULQQHQXQG1DFKUFNHULQIHVWHU5HLKHQIROJHJHORVWGLHLP)DOOHHLQHU
Absage von Teilnehmenden bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungs-
unterlagen nachrücken.
1.7 Teilnehmende
7HLOQDKPHYRUDXVVHW]XQJHQ 7HLOQDKPHKLQGHUQLVVH XQG %HZHUEXQJVYHUIDK-
UHQVLQGLQGHU:HWWEHZHUEVEHNDQQWPDFKXQJYHU|੔HQWOLFKW,QVJHVDPWZHU-
den 15 Teams zugelassen.
Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 15 von 170
Seite | 14
Hierbei werden fünf Teams als gesetzte Teilnehmende im Vorfeld ausgewählt
( jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
%LHUEDXP$LFKHOH/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ0DLQ]PLW
'XUWK5RRV&RQVXOWLQJ*PE+'DUPVWDGW
*UHHQER[/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ.|OQPLW    
%35'LSO,QJ%HUQG).XHQQH 3DUWQHU(VVHQ
.UDIW5DXP/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ.UHIHOGPLW    
$EYL$PEURVLXV%ODQNH9HUNHKULQIUDVWUXNWXU%RFKXP
/RKDXV&DUO.|KOPRV/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ+DQQRYHUPLW  
6+3,QJHQLHXUH+DQQRYHU
5036WHSKDQ/HQ]HQ/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ.|OQPLW   
/LQGVFKXOWH,QJHQLHXUJHVHOOVFKDIWPE+'VVHOGRUI
:HLWHUH]HKQ7HDPVZXUGHQDXVGHQHLQJHJDQJHQHQ%HZHUEXQJHQZHOFKH
GLH7HLOQDKPHYRUDXVVHW]XQJHQHUIOOWHQLQHLQHP/RVYHUIDKUHQHUPLWWHOW
6. NN
7. NN
8. NN
9. NN
10. NN
11. NN
12. NN
13. NN
14. NN
15. NN
1.8 Preisgericht
Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sowie die sachver-
ständige Beratung / Vorprüfung setzen sich aus den folgenden Mitgliedern
zusammen ( jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
3URI*HUG$XIPNRON/DQGVFKDIWVDUFKLWHNW
'U0LFKDHO0%DLHU9HUNHKUVSODQHU
 'U -RDFKLP %DXHU /DQGVFKDIWVDUFKLWHNW $PW IU /DQGVFKDIWVSÁHJH XQG
*UQÁlFKHQGHU6WDGW.|OQ
,QD%LPEHUJ/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWLQXQG0LWJOLHGLP*HVWDOWXQJVEHLUDWGHU
Bundesstadt Bonn
*LVHOD6WHWH9HUNHKUVSODQHULQ
Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 16 von 170
15 | Seite
3URI5ROI:HVWHUKHLGH6WDGWSODQHUXQG9RUVLW]HQGHUGHV*HVWDOWXQJVEHL-
rates der Bundesstadt Bonn
+HOPXW:LHVQHU'H]HUQHQWIU3ODQXQJ8PZHOWXQG9HUNHKUGHU%XQGHV-
stadt Bonn
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
.DWMD'|UQHU2EHUEUJHUPHLVWHULQGHU%XQGHVWDGW%RQQ
119HUWUHWHULQ)UDNWLRQ;<3ROLWLN
119HUWUHWHULQ)UDNWLRQ;<3ROLWLN
119HUWUHWHULQ)UDNWLRQ;<3ROLWLN
119HUWUHWHULQ;<3ROLWLN
6. Externe/r Sachpreisrichter/in (Klimabeirat)
Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und -richter:
'DYLG%DLHU/DQGVFKDIWVDUFKLWHNW/HLWHUGHV$PWHVIU8PZHOWXQG6WDGW-
grün der Bundesstadt Bonn
'U7KRPDV%DXP9HUNHKUVSODQHU6WDGWSODQHU
3URI8OULNH%HXWHU/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWLQ
3HWUD'HQQ\/HLWHULQGHV6WDGWSODQXQJVDPWHVGHU%XQGHVVWDGW%RQQ
Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und -richter:
119HUWUHWHU3ROLWLN
119HUWUHWHU3ROLWLN
119HUWUHWHU3ROLWLN
119HUWUHWHU3ROLWLN
([WHUQHU6DFKSUHLVULFKWHU.OLPDEHLUDW
Vorprüfende:
Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung werden
6DFKYHUVWlQGLJHEHWHLOLJW'LH$XVOREHULQEHKlOWVLFKYRUGLHVH]XEHQHQQHQ
Bei der Vorprüfung werden beteiligt:
1. Prof. Christl Drey Stottrop Stadtplanung / Drey
2. Regina Stottrop Stottrop Stadtplanung / Drey
3. Anne Russell Stottrop Stadtplanung / Drey
4. Markus Walter Stadtplanungsamt
5. Melanie Schulte Stadtplanungsamt
6. Frank Jankowiak Stadtplanungsamt
7. Kirsten Sump Amt für Umwelt und Stadtgrün
8. Bettina Molly Amt für Umwelt und Stadtgrün
 -HVVLFD/|੖HU   /HLWVWHOOH.OLPDVFKXW]
Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 17 von 170
Seite | 16
10. Sebastian Böhm Tiefbauamt
11. NN Kulturamt
Die Ausloberin behält sich vor weitere Sachverständige insbesondere aus den
)DFKEHUHLFKHQ .XOWXU XQG 6SRUW 8PZHOW XQG 6WDGWJUQ 7LHIEDX VRZLH ]X
den Freiraumnutzungen in die Vorprüfung der Arbeiten einzubeziehen.
Sachverständige Beratung:
1. Dr. Birgit Schneider-Bönniger Beigeordnete für Kultur und Sport
2. Victoria Appelbe Amt für Wirtschaftsförderung
3. Peter Esch Tiefbauamt
4. Oliver Neitzel Tiefbauamt
5. Kerstin Hemminger Stadtplanungsamt
6. Helmut Haux Stadtplanungsamt
Mitglieder der sachverständigen Beratung/ Vorprüfung können jederzeit
nachnominiert bzw. zusätzlich hinzugezogen werden.
1.9 Wettbewerbsunterlagen
Folgende Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmenden zur Verfü-
gung gestellt:
- Auslobung
- Vermesserlageplan (PDF/DWG)
- Auszug Liegenschaftskataster (PDF/DWG)
- Luftbilder
- ….
'LH 7HLOQHKPHQGHQ YHUSÁLFKWHQ VLFK GLH GLJLWDOHQ 'DWHQ DXVVFKOLH‰OLFK IU
die Bearbeitung des Wettbewerbes zu nutzen.
1.10 Wettbewerbsleistungen
Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt:
- Präsentationspläne auf 4 Blättern DIN A0 Hochformat (gerollt abzugeben)
mit folgenden Inhalten:
 ‡)UHLUDXPSODQHULVFKHVXQGYHUNHKUVSODQHULVFKHV*HVDPWNRQ]HSW 
M 1:2.500 für das gesamte Planungsgebiet (3 Bauabschnitte)
 ‡%HZHJXQJVÁlFKHQIUGLHXQWHUVFKLHGOLFKHQ0RELOLWlWVWHLOQHKPHU
 IUGDVJHVDPWH3ODQXQJVJHELHW %DXDEVFKQLWWH VFKHPDWLVFK
Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 18 von 170
17 | Seite
 ‡*HVWDOWXQJVHQWZXUI0IUGDVHQJHUH3ODQXQJVJHELHW 
(1. und 2. BA) mit u.a. folgenden Darstellungen:
  )UHLÁlFKHQ
  *HElXGH6FKL੔VDQOHJHVWHOOHQ
- Befestigte Flächen
- Unversiegelte Flächen
  %HZHJXQJVÁlFKHQIUGLHXQWHUVFKLHGOLFKHQ0RELOLWlWV 
teilnehmer
o Radwege
o Fußwege
   R5DPSHQ7UHSSHQ+|KHQDQJDEHQ
o Stellplätze / Haltezonen / Anlieferung
   R.I]9HUNHKUVÁlFKH
  %DXPVWDQGRUWH3ÁDQ]ÁlFKHQ
  $XVVWDWWXQJVNRQ]HSWGHV|੔HQWOLFKHQ5DXPV EHL 
  VSLHOKDIWH0|EOLHUXQJV%HOHXFKWXQJVHOHPHQWHHWF
auch für Mobilitätsangebote)
- Materialien
 ‡=ZHL3HUVSHNWLYHQQDFKIUHLHU:DKO]XU9HUGHXWOLFKXQJGHUZH 
sentlichen Entwurfsidee
 ‡6NL]]HQXQGVRQVWLJH'DUVWHOOXQJ]XU(UOlXWHUXQJGHU/HLWLGHHQLQV
besondere zum Thema Klimaschutz/Klimaanpassung und Verkehrs
wende
 ‡%HLVSLHOKDIWH'HWDLOV$QVLFKWHQXQG6FKQLWWH]XU9HUDQVFKDXOL 
chung wichtiger Entwurfselemente
 ‡*HJHQEHUVWHOOXQJYRQEHIHVWLJWHQXQEHIHVWLJWHQ)OlFKHQXQG 
 %DXPSÁDQ]XQJHQ .OLPD5HVLOLHQ] LP%HVWDQGXQGLQGHU3ODQXQJ
(UOlXWHUXQJVWH[W PD[LPDO6HLWHQ',1$PLQGHVWHQV6FKULIWJU|‰HSW
- Berechnungen der Flächenarten auf Formblättern
- Kostenschätzung für die Freianlagenrealisierung (1. und 2. BA)
=ZHL6DW]9RUSUISOlQHLP)RUPDW',1$ JHIDOWHW PLWDOOHQ$QJDEHQGLH
zur Prüfung der Plausibilität der Berechnungen erforderlich sind (farbig an-
JHOHJWH)OlFKHQEH]HLFKQXQJHQHWFPLW$QJDEHQ]XGHQ*U|‰HQ
- 2 Satz Präsentationspläne auf DIN A3 verkleinert
- Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Datenträger mit folgenden Inhalten:
 ‡3UlVHQWDWLRQVXQG9RUSUISOlQHLP)RUPDW',1$DOV3')XQG
Bild-Dateien (JPG/TIFF mit 150 dpi)
 ‡3UlVHQWDWLRQVSOlQHLP)RUPDW',1$DOV3')XQG%LOG'DWHLHQ 
(JPG/TIFF mit 300 dpi)
 ‡3OlQHXQG=HLFKQXQJHQDOV':*E]Z';)'DWHLHQ
Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 19 von 170
Seite | 18
 ‡9RUSUISOlQHDOV':*E]Z';)'DWHLHQ
 ‡%HUHFKQXQJVIRUPEOlWWHUDOV3')XQG([FHO'DWHLHQ
 ‡(UOlXWHUXQJVWH[WDOV3')XQG:RUG'DWHL
9HUIDVVHUHUNOlUXQJJHPl‰)RUPEODWWLQHLQHPEOLFNGLFKWHQYHUVFKORVVHQHQ
Umschlag
7HLOQHKPHQGHGUIHQQXUHLQH:HWWEHZHUEVDUEHLWHLQUHLFKHQ9DULDQWHQVLQG
DXFKXQWHU%HLEHKDOWXQJGHV*HVDPWNRQ]HSWHVQLFKW]XOlVVLJ6FKQLWWHXQG
Ansichten müssen den ursprünglichen sowie den geplanten Verlauf des Ge-
ländes zeigen. Der Lageplan ist genordet darzustellen.
1.11 Rückfragen und Einführungskolloquium
,P9RUIHOGGHU9HUVHQGXQJGHU$XVOREXQJÀQGHWDP21.05.2021 um 10.00 Uhr
HLQH3UHLVJHULFKWVYRUEHVSUHFKXQJVWDWW=LHOLVWHVGLH$XIJDEHQVWHOOXQJ]X
erläutern und Anregungen und Hinweise aus den Reihen der Preisrichterin-
nen und Preisrichter in die Auslobung mit aufzunehmen.
Zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftliche Rückfragen
per E-Mail an das betreuende Büro gerichtet werden (russell@stottrop-stadt-
planung.de). Diese müssen ELV8KUGHQvorliegen. Die Be-
antwortung aller eingegangenen Rückfragen erfolgt schriftlich mit dem Pro-
tokoll des Einführungskolloquiums.
$PÀQGHWDE8KUYRUDXVVLFKWOLFKLP5DWVVDDOGHV6WDGWKDX-
VHV%RQQ%HUOLQHU3ODW]%RQQRGHUSDQGHPLHEHGLQJWDOWHUQDWLYDOV
Videokonferenz das Einführungskolloquium mit den Wettbewerbsteilneh-
PHQGHQ GHP 3UHLVJHULFKW XQG GHU $XVOREHULQ VWDWW =LHO LVW HV GLH $XIJD-
benstellung zu erläutern und Fragen zu beantworten sowie eventuell das
Wettbewerbsgebiet gemeinsam zu besichtigen. Die Teilnahme am Einfüh-
rungskolloquium wird den teilnehmenden Büros dringend empfohlen. Das
Ergebnisprotokoll des Einführungskolloquiums mit der Beantwortung der
Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah zu und wird Bestandteil der
Auslobung.
Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 20 von 170
19 | Seite
1.12 Abgabe und Kennzeichnung der Wettbewerbsbeiträge
Die Planunterlagen sind bis 30.08.2021 (es gilt der Eingangs-Poststempel des
9HUVDQGXQWHUQHKPHQV DXVVFKOLH‰OLFKDQIROJHQGH$GUHVVHDQRQ\P]XVHQ-
den oder bis 16.00 Uhr dort abzugeben:
Stottrop Stadtplanung
Anne Russell
Marsiliusstraße 20
Innenhof
50937 Köln
Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt:
- bei persönlicher Abgabe: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Da-
WXPVXQG=HLWDQJDEHRGHU
- bei Abgabe mit Post/Transportunternehmen: das auf dem Einlieferungs-
schein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit.
'LH7HLOQHKPHQGHQVRUJHQGDIUGDVVVLHGHQ1DFKZHLVEHUGLHUHFKW]HLWLJH
Einlieferung führen können. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem
9HUVDQGJXWRGHUGHP%HJOHLW]HWWHOHLQ'DWXPDXIZHLVHQNDQQGDVQDFKGHP
$EJDEHWHUPLQ OLHJW LVW GHU (LQOLHIHUXQJVVFKHLQ PD‰JHEHQG (LQOLHIHUXQJV-
scheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und
auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusen-
GXQJGXUFK3RVW%DKQRGHUDQGHUH7UDQVSRUWXQWHUQHKPHQDOV$EVHQGHUGLH
Anschrift des Empfängers zu verwenden.
,VWGLH5HFKW]HLWLJNHLWGHU(LQOLHIHUXQJQLFKWHUNHQQEDUZHLOGHU$XIJDEHVWHP-
SHOIHKOWXQOHVHUOLFKRGHUXQYROOVWlQGLJLVWRGHUGHVVHQ5LFKWLJNHLWDQJH]ZHL-
IHOWZLUGZHUGHQVROFKH$UEHLWHQYRUEHKDOWOLFKGHVYRQGHP7HLOQHKPHQGHQ
zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Recht-
]HLWLJ HLQJHOLHIHUWH $UEHLWHQ GLH VSlWHU DOV ]HKQ 7DJH QDFK $EJDEHWHUPLQ
GHPZHWWEHZHUEVEHWUHXHQGHQ%UR]XJHVWHOOWZHUGHQVLQG]XU%HXUWHLOXQJ
zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu ent-
scheiden.
Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege können nach Abgabe der Wett-
EHZHUEVDUEHLWXQWHU:DKUXQJGHU$QRQ\PLWlWLQHLQHPVHSDUDWHQYHUVFKORV-
senen Umschlag mit Angabe der Kennzahl an die Kontaktstelle gesendet
werden. Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen
Ecke jeder Zeichnung und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten werden
getackert der ersten Seite angefügt) sowie auf dem Umschlag der Verfasser-
HUNOlUXQJ PLW HLQHU VHFKVVWHOOLJHQ .HQQ]DKO EHVWHKHQG DXV YHUVFKLHGHQHQ
Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 21 von 170
Seite | 20
=L੔HUQ FD  FP KRFK  ]X YHUVHKHQ 'LH .HQQ]DKO GDUI NHLQH 5FNVFKOVVH
DXIGHQ:HWWEHZHUEVWHLOQHKPHU *HEXUWVWDJ7HOHIRQQXPPHUXVZ ]XODVVHQ
1.13 Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten
ELO¥GHQXQGKLHUEHLIROJHQGHQ%HXUWHLOXQJVNULWHULHQ]XJUXQGHOHJHQRKQH
dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
- Gesamtkonzept
- Einhaltung der Vorgaben
- Funktionalität und Nutzungsqualität
- Gestalterische Qualität
- Freiraumqualität
- Baulicher Aufwand / Wirtschaftlichkeit
1DFKKDOWLJNHLW(QHUJLHH੕]LHQ]
1.14 Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse und
Ausstellung
Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch
Zusendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung bekanntgegeben. Die
Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Einsprüche gegen die Be-
urteilung der Rangfolge der Arbeiten sind nicht zulässig. Die Wettbewerbs-
DUEHLWHQZHUGHQLP$QVFKOXVVDQGLH3UHLVJHULFKWVVLW]XQJ|੔HQWOLFKDXVJH-
stellt. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
1.15 Preisgelder/ Aufwandsentschädigung
)U GDV 9HUIDKUHQ VWHKW HLQH :HWWEHZHUEVVXPPH LQ +|KH YRQ 
EUR zur Verfügung.
 3UHLV  ½ QHWWR
 3UHLV  ½ QHWWR
 3UHLV  ½ QHWWR
 =ZHL$QHUNHQQXQJHQj½ QHWWR 
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der
Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
Für die teilnehmenden Teams wird eine Aufwandsentschädigung von ins-
JHVDPW½ QHWWR ]XU9HUIJXQJJHVWHOOW$QVSUXFKDXIGLHVHV ]X
gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Verfahrensteilnehmerinnen
XQGWHLOQHKPHUGLHIULVWJHUHFKWHLQHQYROOVWlQGLJHQXQGSU੔lKLJHQ%HLWUDJ
eingereicht haben. Bei 15 eingereichten Arbeiten beträgt die Aufwandsent-
VFKlGLJXQJMH7HDP½ QHWWR 2EHLQ%HLWUDJGLHVH.ULWHULHQHUIOOW
Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 22 von 170
21 | Seite
entscheidet das Preisgericht. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung
entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsge-
mäßer Rechnungsstellung.
1.16 Weitere Bearbeitung
'LH$XVOREHULQEHDEVLFKWLJWHQWVSUHFKHQGGHQ(PSIHKOXQJHQGHV3UHLVJH-
ULFKWHVGHPDXVJH]HLFKQHWHQ7HDPJHPl‰†  53:PLWZHLWHUHQ
Leistungen zu beauftragen (mind. Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 und
47 HOAI 2021 sowie Leistungsphasen 4 – 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021
optional in Stufen und „Örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8 opti-
onal in Stufen nach § 39 HOAI 2021).
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach dem Realisierungswettbewerb. Die
9HUJDEHVWHOOHSODQWDXVVFKOLH‰OLFKPLWGHPHUVWHQ3ODW]EHUGLH$XIWUDJV-
vergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit dem erstplatzierten Team
QLFKW ]XVWDQGH NRPPHQ EHKlOW VLFK GLH 9HUJDEHVWHOOH 9HUKDQGOXQJHQ PLW
dem zweitplatzierten Team vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande
NRPPHQEHKlOWVLFKGLH9HUJDEHVWHOOH9HUKDQGOXQJHQPLWGHPGULWWSODW]LHU-
ten Team vor.
'LH :HWWEHZHUEVWHLOQHKPHQGHQ YHUSÁLFKWHQ VLFK LP )DOOH HLQHU %HDXIWUD-
JXQJ GXUFK GLH $XVOREHULQ GLH ZHLWHUH %HDUEHLWXQJ ]X EHUQHKPHQ XQG
durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den
Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilneh-
PHQGHQELV]XU+|KHGHV]XHUNDQQWHQ3UHLVHVQLFKWHUQHXWYHUJWHWZHQQ
der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb um-
fasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47
(Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungspha-
sen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein
Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbrin-
gung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Be-
stimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben wer-
GHQVROODXFKHLQHHQWVSUHFKHQGH%HDXIWUDJXQJIUGHQ%DXDEVFKQLWWHU-
folgen.
Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 23 von 170
Seite | 22 Teil A | Wettbewerbsverfahren
1.17. Eigentum und Urheberrecht
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausge-
]HLFKQHWHQ $UEHLWHQ ZHUGHQ (LJHQWXP GHU $XVOREHULQ 8UKHEHUUHFKW 1XW-
]XQJXQGGDV5HFKWGHU9HU|੔HQWOLFKXQJEHVWLPPWGLH53: †$EV 
'HU$XVOREHULQVWHKWGDV5HFKW]XU(UVWYHU|੔HQWOLFKXQJXQG'RNXPHQWDWLRQ
des Wettbewerbes zu. Nicht prämierte Arbeiten werden nur auf Anforderung
GHU7HLOQHKPHQGHQGLHLQQHUKDOEYRQYLHU:RFKHQQDFK=XJDQJGHV3UR-
WRNROOV HLQJHJDQJHQ VHLQ PXVV ]XUFNJHVDQGW (UIROJW NHLQH $QIRUGHUXQJ
LQQHUKDOEGLHVHU)ULVWHUNOlUWGDPLWGHU7HLOQHKPHQGHDXIVHLQ(LJHQWXPDQ
den Planunterlagen zu verzichten.
1.18. Terminübersicht
21.05.2021 Preisrichtervorbesprechung
27.05.2021 Versand der Unterlagen
12.06.2021 Frist für Rückfragen
18.06.2021 Rückfragenkolloquium
30.08.2021 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
08.10.2021 PreisgerichtssitzungSeite 24 von 170
23 | SeiteWettbewerbsverfahren | Teil ASeite 25 von 170
Seite | 24
TEIL B
Rahmenbedingungen
Abb. 03: Rheinuferpromenade auf Höhe des Alten Zolls/ Lenné-ParterreSeite 26 von 170
Seite 27 von 170
Seite | 26 Teil B | Rahmenbedingungen
Bauabschnitt II
Rosental bis Josefstraße
Bauabschnitt I
Josefstraße bis Alter Zoll
Bauabschnitt III
Alter Zoll bis
Zweite Fährgasse
Ideenteil
Opernplatz
Innenstadt
o.M. |
Wettbewerbsgebiet,
aufgeteilt in drei Bauabschnitte
Ideenteil
Wettbewerbsgebiet
Rosental
Wachsbleiche
Theaterstraße
An der Windmühle
Hatschiergasse
Josefstraße
Kennedybrücke
Berliner Freiheit
Rheingasse
Vogtsgasse
Konviktstraße
Erste Fährgasse
Zweite Fährgasse
Abb. 04: WettbewerbsgebietSeite 28 von 170
27 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
Die Bundesstadt Bonn zeichnet sich durch eine polyzentrale Stadtstruktur
DXVGLHGHQ6WDGWEH]LUNHQ%RQQ%HXO%DG*RGHVEHUJXQG+DUGWEHUJ]HQW-
rale Funktionen zuweist. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
EHHLQÁXVVWGLH(QWZLFNOXQJGHU6WDGW%RQQYHU]HLFKQHWMlKUOLFKHLQHQ$QVWLHJ
ihrer Bevölkerungszahl (Stand 2020: 330.000 Personen) und unterliegt dabei
QXU HLQHP ODQJVDPHQ $OWHUXQJVSUR]HVV ZREHL GLH 6WUXNWXU GHU 0HQVFKHQ
in Bonn vielfältig ausfällt. Bonn trägt den deutschlandweit einzigartigen Titel
als Bundesstadt aufgrund ihrer ehemaligen Hauptstadtfunktion. Die Bonner
5KHLQXIHUSURPHQDGH LVW ZLFKWLJHU XQG ]HQWUDOHU (UKROXQJV )UHL]HLW XQG
WRXULVWLVFKHU$QNRPPHQVRUWGDVLHLQIX‰OlXÀJHU1lKH]XU,QQHQVWDGWXQG
GHP %RQQHU +DXSWEDKQKRI JHOHJHQ LVW 0HQVFKHQ GLH VLFK DP 5KHLQXIHU
aufhalten sind dabei Einwohnerinnen und Einwohner ebenso wie Touristin-
QHQXQG7RXULVWHQZRGXUFKGLH5KHLQXIHUSURPHQDGH]XHLQHP2UWGHU%H-
JHJQXQJGHUVR]LDOHQ,QWHUDNWLRQXQG,QWHJUDWLRQZLUG
2.1 Lage im Stadtraum
Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich innerhalb der urbanen Kernstadt der
Bundesstadt Bonn über ca. zwei Kilometer Länge entlang des Rheins. Es liegt
|VWOLFKGHU%RQQHU,QQHQVWDGWIROJWGHP)OXVVXIHUXQGZLUGEHJUHQ]WGXUFK
die Straßen Rosental im Norden und der Zweiten Fährgasse im Süden. Die
.HQQHG\EUFNHGLHDOVKHUDXVUDJHQGHV,QJHQLHXUEDXZHUNYRUGHU6WDGWVLO-
KRXHWWHSURPLQHQWLQ(UVFKHLQXQJWULWWTXHUWGHQ)OXVVXQGGLH5KHLQXIHU-
promenade auf der Höhe von etwa einem Drittel der Länge des Wettbe-
werbsgebietes im Nordteil. Als eine der drei Bonner Rheinbrücken ist sie die
wichtigste Rheinquerung für den stadtinternen Verkehr. Die beiden anderen
Brücken sind Autobahnbrücken.
Das langestreckte Wettbewerbsgebiet grenzt an unterschiedliche Teilberei-
che historisch gewachsener Ortsteile mit vielfältigen Bau- und Nutzungs-
strukturen. Die einzelnen Teilräume haben unterschiedliche touristische An-
ziehungspunkte und räumliche Schwerpunkte außerhalb des Plangebietes.
Das Rheinufer ist daher ein wichtiger peripherer Verbindungsraum.
Nördlich der Kennedybrücke ist die angrenzende Stadtstruktur geprägt von
Blockrandbebauung. Der Abschnitt zwischen Rosental und Theaterstraße ist
den urbanen und beliebten Ortsteilen Bonn-Castell und Nordstadt zuzurech-
nen. Südlich der Kennedybrücke verändert sich das Stadtbild und wird domi-
QLHUW YRQ 6WDGWYLOOHQ XQG JUR‰PD‰VWlEOLFKHQ UHSUlVHQWDWLYHQ (LQ]HOEDXWHQ
YLHOIDFK PLW |੔HQWOLFKHU 1XW]XQJ 'HU %HUHLFK ]ZLVFKHQ GHU 7KHDWHUVWUD‰H
und der Ersten Fährgasse ist der Bonner Innenstadt zuzurechnen. Das Stadt-
ELOG ZLUG KLHU YRQ GHU 2SHU GRPLQLHUW 'LH ,QQHQVWDGW LVW GDV KLVWRULVFKH
kommerzielle und kulturelle Zentrum Bonns mit zentralen Einrichtungen für
6WDGWXQG5HJLRQ'LHVZLUGHQWODQJGHU5KHLQXIHUSURPHQDGHVLFKWEDUZR
2. Ausgangssituation des WettbewerbsgebietesSeite 29 von 170
Seite | 28
X D GLH %HHWKRYHQKDOOH GLH 2SHU GUHL +RWHOV GDV &ROOHJLXP $OEHUWLQXP
des Erzbistums Köln und die Universitäts- und Landesbibliothek Bonns die
Uferbebauung prägen. Der Promenadenbereich zwischen der Ersten und
=ZHLWHQ)lKUJDVVHEHJOHLWHWGLH%RQQHU6GVWDGWHLQHJUQGHU]HLWOLFKH6WDG-
terweiterung mit hoher Wohnqualität und zahlreichen denkmalgeschützten
*HElXGHQDXVGLHVHU=HLWWHLOZHLVHJHQXW]WYRQ(LQULFKWXQJHQGHUHKHPDOL-
gen Bundeshauptstadt. Südlich schließt sich das ehemalige Parlaments- und
Regierungsviertel der Bundesregierung an. Der Bundesrechnungshof an der
Zweiten Fährgasse bildet hier am Ufer den Auftakt. Alle Gebäude stehen in
GLHVHP$EVFKQLWWDXIGHPKRFKZDVVHUVLFKHUHQ1LYHDXHLQHU5KHLQWHUUDVVH
HLQWRSRJUDÀVFKHU9HUVDW]HQWODQJGHV8IHUVYRQELV]XDFKW0HWHUQ+|KH
EHUHLQH/lQJHYRQ.LORPHWHUQ
Entlang der Uferpromenade liegen mehrere Grünbereiche: Im Norden das
8PIHOG GHU %HHWKRYHQKDOOWH GHU EHJUQWH 9RUSODW] DP +DXSW]XJDQJ GHU
2SHU ,GHHQWHLO GHU6WDGWJDUWHQDP$OWHQ=ROOHLQ7HLOGHU%RQQHU6WDGWEH-
IHVWLJXQJXQGGHU(UQVW0RULW]$UQGW*DUWHQDPVGOLFKHQ(QGHGHV:HWW-
bewerbsgebietes.
Im Wettbewerbsgebiet bestehen derzeit 17 genutzte Anlegestellen für Rhein-
VFKL੔HHLQHIUGLH)lKUHQDFK%RQQ%HXHOGLHEULJHQIU)UHL]HLWXQGWRX-
ristische Nutzung.
Auf der gegenüberliegenden Rheinseite liegt der Stadtteil Beuel-Mitte: eine
EHOLHEWHUHFKWVUKHLQLVFKH:RKQODJHPLWKLVWRULVFKHU%DXVXEVWDQ]1HXEDX-
ten gehobener Qualität und einer guten Infrastruktur.
Teil B | Rahmenbedingungen
Abb. 05: BrassertuferSeite 30 von 170
29 | Seite
2.2 Historische Entwicklung
Die Stadtteile entlang des Wettbewerbsgebietes weisen eine langjährige
Entstehungszeit auf. In verschiedenen Epochen entstanden neue Siedlungs-
schwerpunkte und die Stadt erweiterte sich in unterschiedlichen Schüben.
Ab der römischen Besiedlung im 1. Jahrhundert nach Christus entwickelte
sich in den Ansiedlungen städtisches Leben. Nördlich der Straße Rosental an
der Römerstraße befand sich ein römisches Militärlager. Im südlichen Bereich
ODJGLHU|PLVFKHÅ9RUVWDGW´GLHVLFKLQORVHEHEDXWHU)RUPZHLWHULQGHQ6-
den bis über die Dahlmannstraße hinweg erstreckte. Sie umfasste Wohnhäu-
VHU9LOOHQ+DQGHOVHLQULFKWXQJHQ7HPSHOXQG%HJUlEQLVVWlWWHQ
Die mittelalterliche Stadt mit ihrer Befestigung reichte von der Theaterstraße
bis zur Konviktstraße. Mit der Vertreibung des Erzbischofs durch die Kölner
Bürgerinnen und Bürger wurde Bonn Residenz und der Grundstein für das
%RQQHU6FKORVVGHQ+RIJDUWHQXQGGLHHQWVSUHFKHQGHQ6WDGWHUZHLWHUXQJHQ
waren gelegt. Während der französischen Besatzung wurden die Stadtbe-
festigungen verstärkt und den damaligen Erfordernissen der Artillerie ange-
passt. Es wurde ein zusätzlicher Ring um die Stadt angelegt.
0LWGHU,QGXVWULDOLVLHUXQJZXUGHDXFK%RQQYRQVWDUNHP:DFKVWXPHUIDVVW
das neue Erweiterungen um die Stadt herum zur Folge hatte. Die Stadtbe-
festigung wurde in vielen Bereichen geschleift oder überformt. Sie ist heute
QXUQRFKDQZHQLJHQ6WHOOHQLP6WDGWJHELHWVLFKWEDUZLHDP$OWHQ=ROOLP
6WDGWJDUWHQXQPLWWHOEDUDP5KHLQXIHU:lKUHQGGHU*UQGHU]HLWZXUGHQGLH
%HUHLFKH GHU 1RUG XQG 6GVWDGW PLW GHP 6FKZHUSXQNW :RKQHQ EHEDXW
DXFK|੔HQWOLFKH(LQULFKWXQJHQXQG,QGXVWULHEHWULHEHHQWVWDQGHQ'LHEHU-
wiegend dreigeschossige Blockrandbebauung mit Geschossbauten und mit
den für die Bonner Südstadt typischen Stadthäusern sind heute nachgefragte
Wohnquartiere in der Stadt. Entlang des Rheins entstanden freistehende
+lXVHUXQG9LOOHQPLWJUR‰HQ*lUWHQXDGLHEHNDQQWH9LOOD+DPPHUVFKPLGW
und das Palais Schaumburg.
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 begann in Bonn der
%DXYRQ+DXSWVWDGWHLQULFKWXQJHQEHJOHLWHWYRP:LHGHUDXIEDXGHULP.ULHJ
zerstörten Stadt. Südlich des Wettbewerbsgebietes entstand im Parlaments-
und Regierungsviertel der Kern der demokratischen Institutionen. Auf frei-
ZHUGHQGHQ)OlFKHQLQGHU8PJHEXQJLQVEHVRQGHUHHQWODQJGHU%VLHGHO-
WHQVLFKZHLWHUH%XQGHVHLQULFKWXQJHQDQZLH0LQLVWHULHQXQGQDFKIROJHQGH
%HK|UGHQ'LH0LWWHGHV9LHUWHOVLVWKHXWHGHU5KHLQDXHQSDUNGHUDOVÅ*UQHV
=HQWUXP´ GLH 6WDGWEH]LUNH %RQQ %DG *RGHVEHUJ XQG %HXHOYHUELQGHWXQG
ein freiräumliches Gegengewicht zur baulichen Struktur des ehemaligen Par-
laments- und Regierungsviertels bildet.
Rahmenbedingungen | Teil B
Abb. 06: BrassertuferSeite 31 von 170
Seite | 30
2.3 Erschließung
Unterschiedliche Personengruppen halten sich an der Rheinuferpromena-
de auf, was sich in der Vielfalt der Mobilitätsangebote widerspiegelt.
2.3.1 Motorisierter Individualverkehr
Die direkte Erschließung des Rheinufers für den motorisierten Verkehr
erfolgt heute über parallel zur Uferpromenade verlaufende Straßenzüge.
Die Straßen Fritz-Schroeder-Ufer, Erzbergerufer und Moses-Hess-Ufer fol-
gen nördlich der Kennedybrücke der Uferkante. Die Straßen Brassertufer,
Rathenauufer und Zweite Fährgasse erschließen das Wettbewerbsgebiet
südlich der Kennedybrücke. Die Straßen Fritz-Schroeder-Ufer und Erzber-
gerufer sind im Einrichtungsverkehr befahrbar, ab der Straße Moses-Hess-
Ufer ist in südlicher Richtung Zweirichtungsverkehr möglich.
Die überörtliche Anbindung erfolgt über die Bundestraße B9, die südlich
der Kennedybrücke nach einer Unterbrechung zwischen Köln Neustadt-Süd
und Bonn Zentrum wieder als solche ausgeschildert wird, und die Straßen
Römerstraße, Welschnonnenstraße und Sandkaule. Diese Hauptverkehrs-
straßen trennen die überwiegend als Fußgängerzone ausgewiesene Innen-
VWDGW%RQQVYRQGHQGLH3URPHQDGHÁDQNLHUHQGHQ1XW]XQJHQ
Auf straßenbegleitenden Seitenstreifen ist gegenwärtig durchgängig Par-
NHQ P|JOLFK ]ZHL DQJUHQ]HQGH |රHQWOLFK ]XJlQJOLFKH 7LHIJDUDJHQ XQG
eine private Tiefgarage werden vom Rheinufer angefahren.
2.3.2 Radverkehr
Die im Plangebiet vorhandene Radwegeführung verläuft parallel zu den
Straßen und wird separat von den anderen Verkehrsarten geführt. Einzig
die Unterquerung der Kennedybrücke verläuft als geteilter Fuß- und Rad-
weg, da das Widerlager der Brücke die lineare Promenadenführung unter-
bricht.
Durch das Plangebiet verlaufen überregionale und internationale Radrou-
ten mit hohem und weiter wachsendem Verkehrsaufkommen. Der Radweg
EuroVelo 15 verbindet auf einer Strecke von 1.500 Kilometern vier europä-
ische Länder und führt an neun UNESCO-Stätten vorbei. Ein Abschnitt des
EuroVelo 15 wird als „Rheinradweg“ bezeichnet und führt in Deutschland
von Emmerich am Rhein an der niederländisch-deutschen Grenze bis nach
Boppard in Rheinland-Pfalz.
Von deutschlandweiter bzw. europaweiter Relevanz ist sind die Routen 7
und 8. Die Route 7 trägt den Namen Pilgerroute und führt von Harrislee an
der dänisch-deutschen Grenze 1.059 Kilometern weit über Hamburg, Bre-
men, Osnabrück, Münster, Duisburg, Köln, Bonn nach Aachen im Dreilän-
dereck Niederlande, Belgien, Deutschland. Die Route 8 wird als Rhein-Rou-
Teil B | Rahmenbedingungen
$EE9HUNHKUVÁlFKHDXI+|KHGHV%UDVVHUWXIHUVSeite 32 von 170
31 | Seite
te bezeichnet und verbindet als europäischer Radweg entlang des Rheins
die Niederlande mit der Schweiz und Österreich. Er führt von Kleve an der
niederländisch-deutschen Grenze über die Schweiz nach Bregenz am ös-
terreichischen Ufer des Bodensees. Die Route hat eine Länge von 1.069 Ki-
lometern und passiert unter anderem Stein am Rhein (CH), Weil am Rhein,
Ludwigshafen, Koblenz, Bonn, Düsseldorf und Xanten.
Der Erlebnisweg Rheinschiene, der ebenfalls durch das Plangebiet verläuft,
hat NRW-weite Bedeutung. Mit einer Länge von 357 Kilometern verläuft er
von Duisburg nach Bad Honnef entlang beider Rheinseiten.
 gරHQWOLFKHU3HUVRQHQQDKYHUNHKU
Das Plangebiet ist aufgrund seiner Nähe zur Bonner Innenstadt sehr gut
DQGHQg319DQJHVFKORVVHQ'LHLQGHUGLUHNWHQ1DFKEDUVFKDIWEHÀQGOL-
chen Haltestellen der U-Bahn-, Tram- und Buslinien decken mit ihren Ein-
zugsradien nahezu die gesamte Promenade ab. Dabei wird bei U-Bahn-
und Tram-Haltestellen ein Radius von 400 Metern und bei Buslinien ein
300-Meter-Radius angenommen. Lediglich die Promenadenbereiche an
der Beethovenhalle und am Alten Zoll liegen außerhalb der Einzugsradien.
Der südliche Rheinpromenadenabschnitt ab dem Collegium Albertinum ist
durch die U-Bahn-Haltestelle Juridicum angebunden, wo die überörtliche
Linie 16 Richtung Köln, und die Linien 63, 66 und 67 Richtung Bad Go-
GHVEHUJ6LHJEXUJXQG%DG+RQQHIKDOWHQ'LH8%DKQKDOWHVWHOOHEHÀQGHW
sich unterhalb der Bundesstraße B9, die in diesem Abschnitt den Namen
$GHQDXHUDOOHHWUlJW9RQGRUWLVWGLH5KHLQSURPHQDGHIX‰OlXÀJLQQHUKDOE
von drei Minuten zu erreichen. Die U-Bahnen der Linien 16 und 66 ver-
kehren werktags regelmäßig im 10-Minuten-Takt. Die Linie 63 folgt einer
20-Minuten-Taktung, die Linie 67 einer 30-Minuten-Taktung. Die verkehr-
lich elementare Kennedybrücke wird von den innerörtlichen Trambahnen
der Linien 62 und 65 zur Querung des Rheins genutzt. Im linksrheinischen
%HUHLFKYRUGHU%UFNH²GHU%HUOLQHU6WUD‰HEHÀQGHWVLFKGLH+DOWHVWHOOH
Berta-von-Suttner-Platz/ Beethovenhaus, die ebenfalls von den überörtli-
chen U-Bahnen der Linien 66 und 67 bedient wird. Die Rheinpromenade ist
von dort zu Fuß innerhalb von fünf Minuten zu erreichen. Die Linie 62 folgt
werktags einem 10-Minuten-Takt, die Linie 65 fährt deutlich seltener und in
unregelmäßiger Taktung. Im Viertel nördlich der Kennedybrücke verkehren
entlang der Römerstraße die städtischen Buslinien 600 und 601. Es wer-
den die Haltestellen An der Esche, Beethovenhalle und SWB, Berta-von-
Suttner-Platz/ Beethovenhaus angefahren. Die Promenade liegt in einer
Entfernung von etwa sechs Gehminuten. Südlich der Brücke wird nur noch
die Bushaltestelle Opernhaus bedient, die die Promenade nahezu direkt
erschließt. Beide Buslinien folgen einer 20-Minuten-Taktung.
Rahmenbedingungen | Teil B
$EE9HUNHKUVÁlFKHSeite 33 von 170
Seite | 32
o.M. |
Kultur
Gastronomie
Freiraum
Tourismus
Öffentl. Einrichtung
Nutzungsstruktur
Innenstadt
Beethovenhalle
Oper
Alter Zoll
Rheinpavillion
Bundesrechnungshof
Biergarten
Ernst-Moritz-
Arndt-Haus
Opernplatz
Hotel
Hotel
Universitäts-/ Landesbibliothek
Albertinum
Gymnasium
Hotel
Rosental
Wachsbleiche
Theaterstraße
An der Windmühle
Hatschiergasse
Josefstraße
Kennedybrücke
Berliner Freiheit
Rheingasse
Vogtsgasse
Konviktstraße
Erste Fährgasse
Zweite Fährgasse
Teil B | Rahmenbedingungen
Abb. 09: NutzungsstrukturSeite 34 von 170
33 | Seite
2.3.4 Fußverkehr
'LH1lKH]XU%RQQHU,QQHQVWDGWPDFKWGLH5KHLQSURPHQDGHIX‰OlXÀJEH-
quem erreichbar. Allerding wird im südlichen Teil des Plangebietes die Bar-
ULHUHIUHLKHLWGXUFKGHQWRSRJUDÀVFKHQ9HUVDW]GHU5KHLQWHUUDVVHHUVFKZHUW
Der Fußverkehr im Plangebiet verläuft, mit einer kurzen Unterbrechung
durch das Widerlager der Brückenkonstruktion der Kennedybrücke, direkt
entlang der Uferkante des Rheins und im Promenadenbereich. Unter der
Brücke verschmälert sich die Promenade deutlich. Zwischen dem Alten Zoll
und der Zweiten Fährgasse ist sie als Allee ausgebildet.
Wichtige Anknüpfungspunkte des Fußverkehrs an die angrenzenden
Stadtviertel nördlich der Kennedybrücke sind die Straßen Rosental, Wachs-
bleiche, Theaterstraße, Hatschiergasse und Josefstraße. Auf dem südlichen
Abschnitt der Promenade erfüllen der Stadtgarten, die Erste Fährgasse, der
Schulhof des Beethovengymnasiums, die Schaumburg-Lippe-Straße und
die Zweite Fährgasse diese Verknüpfungsfunktion, mit entsprechendem
*HIlOOH(QWODQJGHU3URPHQDGHÀQGHQVLFKVRPLW]HKQ9HUELQGXQJVSXQNWH
zwischen der Rheinuferpromenade zur Bonner Innenstadt mit Relevanz für
GHQ)X‰YHUNHKU*UR‰H.RQÁLNWSXQNWHVLQGKLHUGLH.UHX]XQJHQGHV)X‰-
verkehrs in die Stadt mit dem Radverkehr, der kontinuierlich wächst und
gegenwärtig durchgängig in hoher Geschwindigkeit möglich ist.
'LH,QQHQVWDGWZLUGIX‰OlXÀJDXINXU]HP:HJHGXUFKGLH%UGHUJDVVHGLH
Rathausgasse/ Rheingasse sowie über die Stockenstraße und das Stocken-
tor über die B9 hinweg mit dem Rheinufer angebunden
2.4 Nutzungsstruktur
(QWODQJGHU5KHLQSURPHQDGHEHVWHKHQ]DKOUHLFKH|੔HQWOLFKH1XW]XQJHQGLH
stadträumlich bedeutsam sind und bisweilen einen großen Publikumsverkehr
HU]HXJHQ,P1RUGHQÀQGHQVLFKHLQ%LHUJDUWHQGLH%HHWKRYHQKDOOHXQG]ZHL
+RWHOVGLHYRQGHU3URPHQDGHHUVFKORVVHQZHUGHQN|QQHQ,PPLWWOHUHQ7HLO
OLHJHQ GLH 2SHU VRZLH GHU VWDGWVHLWLJH 2SHUQSODW] GHU $OWH =ROO HLQ ZHL-
teres Hotel und das Collegium Albertinum. Diese Nutzungen können nur
teilweise über Treppen und Rampen von der Promenade aus erreicht wer-
GHQ,PVGOLFKHQ7HLOGHV3ODQJHELHWHVÀQGHWPDQGLH8QLYHUVLWlWVXQG/DQ-
GHVELEOLRWKHNGDV%HHWKRYHQ*\PQDVLXPXQGGDV(UQVW0RULW]$UQGW+DXV
Diese Nutzungen können vom Ufer aus lediglich über den Treppenaufgang
5DWKHQDXXIHU6FKDXPEXUJ/LSSH6WUD‰HIX‰OlXÀJHUUHLFKWZHUGHQ
,P 3URPHQDGHQEHUHLFK VHOEVW EHÀQGHQ VLFK QXU NOHLQHUH %DXWHQ GDV &DIp
Rheinpavillon und die Ticketverkaufshäuschen der Köln-Düsseldorfer Deut-
VFKH5KHLQVFKL੔IDKUW*PE+XQGGHU%RQQHU3HUVRQHQVFKL੔IDKUW
,P9HUODXIGHU3URPHQDGHNQSIHQ6FKL੔VDQOHJHVWHOOHQDQGLH8IHUNDQWH
DQ$P5DWKHQDXXIHU]ZLVFKHQGHU(UVWHQ)lKUJDVVHXQGGHP7UHSSHQDXI-
Rahmenbedingungen | Teil B
Abb. 10: Verbindung Rheinufer - Innenstadt am Alten ZollSeite 35 von 170
Seite | 34
JDQJ ]XU 6FKDXPEXUJ/LSSH6WUD‰H ZLUG HLQ 9HUDQNHUXQJVSXQNW HUQHXHUW
sowie eine neue Ruderpritschenanlage ergänzt.
2.5 Freiraum
Der Freiraum wird maßgeblich durch den Rhein als bestimmendes Land-
VFKDIWVHOHPHQW DOV (XURSlLVFKH :DVVHUVWUD‰H XQG %XQGHVVFKL੔IDKUWVVWUD‰H
mit regionaler und internationaler Dimension bestimmt. Die rechtsrheinische
Ufersilhouette prägen die Kante des Stadtbezirks Beuel und im Hintergrund
GLHPDUNDQWH6LOKRXHWWHGHV6LHEHQJHELUJHVGDVYRQ%RQQDXVPLW6FKL੔HQ
erreicht werden kann. Linksrheinisch fällt das Ufer als Prallhang zum Fluss hin
DE XQG ZLUG YRQ HLQHU GXUFKJHKHQGHQ 8IHUSURPHQDGH EHJOHLWHW GLH VLFK
UlXPOLFK LQ YHUVFKLHGHQH $EVFKQLWWH JOLHGHUW 'LHVH 3URPHQDGH ÀQGHW LP
Norden an der Straße Rosental ihren Anschluss an einer grünen Uferzone.
,P6GHQJHKWVLHLQGHQ5KHLQDXHQSDUNEHUGHUDOVVWlGWLVFKHV1DKHUKR-
lungsgebiet intensiv genutzt wird. Die Uferpromenade verbindet diese bei-
den Freiräume.
Baumreihen gliedern das Ufer und formen markante Abschnitte. Platzartige
$XIZHLWXQJHQ DP )ULW]6FKURHGHU8IHU (U]EHUJHUXIHU GHU 5KHLQJDVVH XQG
DP)lKUDQOHJHUDQGHU=ZHLWHQ)lKUJDVVHELOGHQ*HOHQNH]XU,QQHQVWDGWGLH
GXUFK*HVWDOWXQJVXQG1XW]XQJVHOHPHQWHHUJlQ]WZHUGHQZLHXD6FKL੔V-
DQOHJHU3DYLOORQVIU*DVWURQRPLHXQG7LFNHWYHUNDXI.XQVWZHUNHXQG+LQ-
ZHLVWDIHOQ1HEHQGHUIX‰OlXÀJHQ(UVFKOLH‰XQJGHV5KHLQXIHUV]XP)ODQLHUHQ
und zur Naherholung dient die Promenade neben dem Radverkehr auch an-
GHUHQ)RUWEHZHJXQJVDUWHQZLH]XP%HLVSLHO,QOLQH6NDWHQ
$QGLH3URPHQDGHVFKOLH‰HQVLFKGL੔HUHQ]LHUWHSULYDWHXQG|੔HQWOLFKH)UHL-
räume an. Die privaten Freiräume sind überwiegend als Gärten oder Park-
DQODJHQJHVWDOWHWGLH]XP7HLODXFK|੔HQWOLFK]XJlQJOLFKVLQG6LHJOLHGHUQ
und lockern die kompakte Stadtstruktur auf. In den ursprünglich privilegier-
ten Bereichen der Südstadt entlang des Rheins reichen diese Gärten bis an
die obere Hochwasserschutzmauer heran und sind lediglich über verwin-
kelte Abgänge oder zumeist gar nicht mit der Promenade verbunden. Die
|੔HQWOLFKHQ)UHLUlXPHZHUGHQDOV:HJHYHUELQGXQJHQYRQGHU3URPHQDGH
in die angrenzenden Stadtteile genutzt. Sie weisen entweder die Charakte-
ristik eines Grünraums oder eines Straßenraums bzw. Platzes auf. Grünräume
bestehen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Planungsgebiet rund um die
Beethovenhalle im Norden und auf den ehemaligen Festungsanlagen am
$OWHQ=ROO6WDGWJDUWHQLP,QQHQVWDGWEHUHLFK:lKUHQGGLH*UQÁlFKHDQGHU
Beethovenhalle derzeit wegen der Baustelle für die Renovierung der Halle
QLFKWQXW]EDULVWEOHLEHQGHU6WDGWJDUWHQXQGGHU$OWH=ROOVWDUNIUHTXHQWLHUW
XQGEHOLHEWH$XVVLFKWVSXQNWHDXI5KHLQXQG6LHEHQJHELUJHGLHVRJHQDQQWH
„Rheinischen Pforte zum Mittelrhein“. Städtische Plätze und Straßenräume
Teil B | Rahmenbedingungen
Abb. 11: Freiraum entlang der RheinuferpromenadeSeite 36 von 170
35 | Seite
bilden darüber hinaus zwei wichtige Wegeverbindungen in die Innenstadt.
Eine Verbindung führt vom Opernvorplatz über die Brüdergasse zum Markt-
platz und eine zweite vom Alten Zoll über Stockenstraße und Bischofsplatz
ebenfalls zum Markt. Über den Stiftsplatz ergibt sich eine ergänzende Wege-
verbindung in die Innenstadt.
2.6 Denkmalschutz
Im Plangebiet und in der direkten Umgebung gibt es eine Vielzahl an Bo-
GHQ%DXXQG*DUWHQGHQNPlOHUQ:HLWH7HLOHGHUDQGLH5KHLQSURPHQDGH
DQJUHQ]HQGHQ 6WDGWWHLOH EHÀQGHQ VLFK DXI %RGHQGHQNPlOHUQ DXV GHU 5|-
merzeit und dem Mittelalter. Hinzu kommen einzelne Fundstellen von histo-
ULVFKHU %HGHXWXQJ ZLH EHLVSLHOVZHLVH GLH )XQGDPHQWUHVWH GHU HKHPDOLJHQ
Synagoge am Moses-Hess-Ufer. Allein 47 Gebäude und sieben geschützte
6WUXNWXUHQ LP )UHLUDXP EHÀQGHQ VLFK LP %HUHLFK ]ZLVFKHQ 5KHLQ XQG %XQ-
desstraße B9 entlang der Promenade. Dabei besitzt die Straße Rosental mit
27 geschützten Häusern die größte Dichte an einzelnen Baudenkmälern. Im
3ODQJHELHWVHOEVWVWHKHQGHU5KHLQSDYLOORQGDV*DUWHQGHQNPDO/HQQp3DU-
WHUUHGHU$OWH=ROOGLHYLHU$OOHHQGHU7UHSSHQDXIJDQJDP5DWKHQDXXIHUXQG
zwei Grenzsteine unter Schutz.
'LUHNW GDV 3ODQJHELHW ÁDQNLHUHQG OLHJHQ GLH JUR‰PD‰VWlEOLFKHQ %DXGHQN-
PlOHU%HHWKRYHQKDOOH&ROOHJLXP$OEHUWLQXPGLH8QLYHUVLWlWVELEOLRWKHNGDV
Beethoven-Gymnasium und das Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Innerhalb des
'HQNPDOEHUHLFKHVYRUGHU%HHWKRYHQKDOOHHQWODQJGHV)ULW]6FKU|GHU8IHUV
stehen ca. 15 Beleuchtungsmaste unter Denkmalschutz.
Rahmenbedingungen | Teil B
Abb. 12: RheinpavillionSeite 37 von 170
Seite | 36
Alle relevanten Untersuchungen und Planwerke zu den planerischen Rah-
menbedingungen sind im Anhang zur Auslobung aufgeführt (siehe Anlagen-
verzeichnis). Weiterführende Planungsvorgaben sind im digitalen Stadtplan
der Bundesstadt Bonn online unter Online Stadtplan der Bundesstadt Bonn
(https://stadtplan.bonn.de) einsehbar.
3.1 Planungsvorgaben
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
$EGHP%HUHLFKDP$OWHQ=ROOÁDQNLHUWHLQ6FKLHQHQZHJIUGHQEHUUHJLR-
QDOHQXQGUHJLRQDOHQ9HUNHKUGDVZHVWOLFKH3ODQJHELHWgVWOLFKEHÀQGHWVLFK
GHU /DQGVFKDIWVUDXP 5KHLQ GHU LP 5HJLRQDOSODQ DOV 2EHUÁlFKHQJHZlVVHU
und regionaler Grünzug dargestellt wird.
'HU)OlFKHQQXW]XQJVSODQVWHOOWGLH5KHLQXIHUSURPHQDGHDOV*UQÁlFKHGDU
Im Norden grenztGDV:HWWEHZHUEVJHELHWEHUZLHJHQGDQ:RKQEDXÁlFKHQ
DQXQGLP2VWHQDQGLHGDUJHVWHOOWH:DVVHUÁlFKHGHV5KHLQV'LHZHVWOLFK
angrenzenden Innenstadtbereiche werden überwiegend als Gemischte Bauf-
OlFKHQE]ZDOV*HPLVFKWH%DXÁlFKHQPLWHUK|KWHP*UQDQWHLOGDUJHVWHOOW
GLHWHLOZHLVHGXUFK6RQGHUEDXÁlFKHQ²IUGLH%HHWKRYHQKDOOHGLH2SHUGDV
Universitätsgebäude sowie die Universitäts- und Landesbibliothek – durch-
brochen werden. Der Bereich des Stadtgartens am Alten Zoll wird als Grünf-
läche mit Funktionsüberlagerung Parkanlage dargestellt.
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Geltungsbereich folgender Bebauungspläne
YRQ 1RUGHQ QDFK 6GHQ  1U  (U]EHUJHU 8IHU   1U 
5KHLQJDVVH  1U$GHQDXHUDOOHH  XQG1U
Zweite Fährgasse (1955).
3.2 Freiraumplanerische Rahmenbedingungen
'HU3URPHQDGHQDEVFKQLWWYRP5RVHQWDOELV]XU.HQQHG\EUFNHGHU%HUHLFK
DP $OWHQ =ROO 6WDGWJDUWHQ VRZLH 7HLOÁlFKHQ LP VGOLFKHQ 3URPHQDGHQEH-
reich liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rheinufer“. Überlagert
ZLUGGDV/DQGVFKDIWVVFKXW]JHELHWGXUFKVFKXW]ZUGLJH%LRWRSHGLHLP%LR-
WRSNDWDVWHUGHV/DQGHVDPWHVIU1DWXU8PZHOWXQG9HUEUDXFKHUVFKXW]GHV
Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) geführt werden. Des Weiteren grenzt
GLH5KHLQXIHUSURPHQDGHGLUHNWDQGLH%LRWRSYHUEXQGÁlFKHPLWEHVRQGHUHU
Bedeutung für den Biotopverbund Rhein.
Die Rheinuferpromenade ist durch umfangreichen und alten Baumbestand
geprägt. Das Erzbergufer und Moses-Hess-Ufer werden durch 40 bis 60 Jah-
UHDOWH/LQGHQDOOHHQVWUXNWXUHOOEHUHLFKHUWHEHQVRZLHGDV%UDVVHUWXIHU'LH
3. Relevante Rahmenplanungen
Teil B | RahmenbedingungenSeite 38 von 170
37 | Seite
gemäß Landschaftsschutzgesetzt geschützten und das Landschaftsbild der
Promenade prägenden Alleebäume sind in die Neugestaltung einzubezie-
hen. Darüber hinaus steht der Baumbestand südlich der Kennedybrücke bis
]XU.RQYLNWVWUD‰HGHUVLFKDXVFDMlKULJHQ/LQGHQELVMlKULJHQ
3ODWDQHQXQGYHUVFKLHGHQHQ$KRUQDUWHQ]XVDPPHQVHW]WXQWHUGHP6FKXW]
der Bonner Baumschutzsatzung. Übergeordnetes Ziel ist die Einbeziehung
DXFK GLHVHU %lXPH LQ GLH 8PJHVWDOWXQJ DOWHUQDWLY VLQG (UVDW]SÁDQ]XQJHQ
innerhalb des Plangebiets vorzunehmen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des gesetzlich festgelegten Überschwem-
mungsgebietes des Rheins und schließt an das Hochwasserrisikogebiet an
(HQ extrem). Ein Übersichtsplan ist der Anlage h zu entnehmen. Innerhalb
des Überschwemmungsgebietes sind bauliche Anlagen grundsätzlich un-
tersagt. Im Hochwasserrisikogebiet können bauliche Anlagen in einer dem
jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein an-
HUNDQQWHQ 5HJHOQ GHU 7HFKQLN HUUHLFKWHW RGHU ZHVHQWOLFK HUZHLWHUW ZHUGHQ
soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch
möglich ist.
Die als Ergebnis der 2018 durchgeführten Klimaanalyse im Rahmen des Ver-
bundvorhabens „Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse als
Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastruk-
turen (ZURES)“ erarbeitete Planungshinweiskarte (Anlage j) stellt das Wett-
bewerbsgebiet als „Wirkungsraum mit sehr günstigen humanbioklimatischen
6LWXDWLRQ´ GDU XQG LGHQWLÀ]LHUW HLQHQ KRKHQ *UQDQWHLO GHQ HV ]X HUKDOWHQ
JLOW'DV:HWWEHZHUEVJHELHWSURÀWLHUWGXUFKGLH'XUFKOIWXQJVIXQNWLRQVRZLH
Verdunstungskühlung des Rheins von einer Reduktion der gefühlten Tempe-
ratur. Gleichzeitig führt die direkte Sonnenexposition aufgrund von fehlender
Verschattung zu einer starken Wärmebelastung.
Im Rahmen des Wettbewerbs sind die Ziele und Grundsätze des Leitbildes
der Bundesstadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichti-
gen (Anlage g). Auf städtischer Ebene wird die kontinuierliche Entwicklung
]XUNOLPDUHVLOLHQWHQ6WDGWYHUIROJWXPYXOQHUDEOH)OlFKHQLP6WDGWJHELHW]X
UHGX]LHUHQ%HLGHU8PJHVWDOWXQJLVWDXIHLQHLQWHJULHUWHNOLPDJHUHFKWHUHV-
VRXUFHQVFKRQHQGHXQGHQHUJLHH੕]LHQWH3ODQXQJ]XDFKWHQ
Das Plangebiet wird im Lärmaktionsplan der Bundesstadt Bonn der 3. Runde
(Anlage o) als „ruhiges Gebiet“ gekennzeichnet. Bei den nördlich und südlich
der Kennedybrücke gelegenen Bereichen zwischen Theaterstraße und Vogts-
gasse handelt es sich wegen der bestehenden Straßenverkehrslärmbelastung
Rahmenbedingungen | Teil BSeite 39 von 170
Seite | 38 Teil B | Rahmenbedingungen
nur um ein „potenziell ruhiges Gebiet“. In diesem Bereich sind rechnerisch
0D‰QDKPHQ ]XU 9HUNHKUVOlUPPLQGHUXQJ RGHU DEVFKLUPXQJ HUIRUGHUOLFK
um Aufenthaltsbereiche am Rheinufer akustisch zu schützen. Am Tag treten
in den Aufenthaltsbereichen am Ufer sowie auf dem Platz vor der Oper Lärm-
pegel über 65 dB(A) auf. Die Rheingasse stellt eine Lärmbelastungsachse dar
PLW)DVVDGHQSHJHOQGLHZHLWEHUGHQ6DQLHUXQJVZHUWHQXPELV]XG% $ 
liegen.
'XUFK GHQ %HWULHE YRQ 6FKL੔VDQOHJHDJJUHJDWHQ IU )OXVVNUHX]IDKUWVFKL੔H
kommt es zu (PLVVLRQHQYRQ/XIWVFKDGVWR੔HQ und klimaschädlichem Koh-
OHQGLR[LGVRZLH6WLFNVWR੔GLR[LGLQQHUKDOEGHV3ODQJHELHWHV8PGLHVH(PLV-
VLRQHQ ]X UHGX]LHUHQ ZLUG IU GLH $QOHJHVWHOOHQ GHU )OXVVNUHX]IDKUWVFKL੔H
eine Landstromversorgung angestrebt (Anlage n). Bei der Umgestaltung des
Rheinufers sollte der sukzessive Aufbau einer Landstromversorgung Berück-
VLFKWLJXQJÀQGHQ
3.3 Verkehrsplanerische Rahmenbedingungen
'HUYHU|੔HQWOLFKWHVerkehrsentwicklungsplan (VEP) (Anlage u) dient als
Orientierungsrahmen für die Verkehrsentwicklung in Bonn. Dabei zielt der
VEP auf die Umsetzung des 2005 beschlossenen Handlungskonzeptes zur
Förderung der „umweltverträglichen Verkehrsträgerpartnerschaft“ ab und
GHÀQLHUW 0D‰QDKPHQSDNHWH IU GLH 9HUNHKUVWUlJHU PRWRULVLHUWHU ,QGLYLGX-
DOYHUNHKU|੔HQWOLFKHU3HUVRQHQQDKYHUNHKUVRZLHIUGHQ5DGXQG)X‰YHU-
kehr. Mithilfe eines integrativen Analyseansatzes ermittelt das Konzept um-
fangreiche Handlungsbedarfe und priorisiert einzelne Maßnahmen. Für das
Wettbewerbsgebiet werden potenzielle Standorte für RADServicePoints als
Einrichtung zum Umstieg zum ÖPNV und für Radtouristinnen und -touristen
vorgeschlagen sowie die Ausweisung einer Fahrradstraße zwischen der Heer-
straße bis zum Rosental entlang der Rheinuferpromenade.
In Ergänzung zum Verkehrsentwicklungsplan wurde ein Fahrradstraßenkon-
zept $QODJHE HUVWHOOWGDVGHP=LHOGLHQW)DKUUDGKDXSWVWDGW]XZHU-
den. Das Strategiekonzept zielt auf eine ganzheitliche Förderung des Rad-
YHUNHKUVDEXQGSUIWREE]ZLQZHOFKHP8PIDQJZHLWHUH)DKUUDGVWUD‰HQ
innerhalb der Bundesstadt Bonn ausgewiesen werden sollten. Das Konzept
beinhaltet Gestaltungsstandards und eine Netzübersicht möglicher Fahr-
UDGVWUD‰HQ LP 6WDGWJHELHW 'DUEHU KLQDXV LGHQWLÀ]LHUW GDV .RQ]HSW 6WUH-
FNHQDEVFKQLWWHHQWODQJGHUQRUGVGOLFKYHUODXIHQGHQ5KHLQURXWHQGLHIU
den Alltags- und Freizeitverkehr auf städtischer Ebene als auch auf (über-)re-
gionaler Ebene herausragende Bedeutung besitzen. Den vorhandenen Rad-
ZHJHQGLHGDV:HWWEHZHUEVJHELHWGXUFKTXHUHQ )6ELV)6 ZHUGHQSeite 40 von 170
39 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
deutlich zu schmale Breiten nachgewiesen. Insbesondere der Teilbereich auf
Höhe des ersten Bauabschnitts (zwischen Josefstraße und Rheingasse) wird
als „Abschnitt mit größerer Kfz-Bedeutung“ bewertet. Maßnahmen in die-
VHP%HUHLFKGLHGHU9HUEHVVHUXQJGHU)DKUUDGLQIUDVWUXNWXUGLHQHQVROOHQPLW
Umgestaltungsmaßnahmen entlang der Rheinuferpromenade abgestimmt
werden. Darüber hinaus wurden vom ADFC Bonn/ Rhein-Sieg gemeinsam
mit dem Radentscheid Bonn Vorschläge zur Neugestaltung des Rheinufers
zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse entwickelt (siehe Anlage c).
3.4 Technische Vorgaben
,P3ODQJHELHWEHÀQGHQVLFK%HVWDQGVDQODJHQ XD(UGNDEHO%HOHXFKWXQJV-
PDVWH6FKDOWVWHOOHQ GHU|੔HQWOLFKHQ6WUD‰HQEHOHXFKWXQJGLHEHLGHU8PJH-
staltung der Rheinuferpromenade zu beachten sind. Darüber hinaus wird das
3ODQJHELHW GXUFK XQWHULUGLVFKH 9HUVRUJXQJVOHLWXQJHQ IU :DVVHU *DV XQG
Fernwärme durchzogen. Die bestehenden Leitungen und die dazu einzuhal-
tenden Mindestabstände sind bei der Straßenausbauplanung zu berücksich-
WLJHQ $QODJH N  ,QVEHVRQGHUH EHL 1HXSÁDQ]XQJHQ LVW HLQ OLFKWHU $EVWDQG
YRQPLQGHVWHQV0HWHUQ]ZLVFKHQ6WDPPXQG6FKXW]VWUHLIHQGHU9HUVRU-
gungsleitung einzuhalten.
3.5 Stadtentwicklungskonzepte
Der 2013 als integriertes städtebauliches Entwicklungsprogramm beschlosse-
ne Masterplan Innere Stadt Bonn (Anlage r) bildet einen Orientierungsrahmen
für die räumliche und funktionale Entwicklung der Bonner Innenstadt. Die im
5DKPHQHLQHVLQWHQVLYHQ%HWHLOLJXQJVSUR]HVVHV]ZLVFKHQ6WDGWEHY|ONHUXQJ
,QQHQVWDGWDNWHXULQQHQXQGDNWHXUHQVRZLHGHU6WDGWYHUZDOWXQJGHÀQLHUWHQ
fünf Handlungsfelder sprechen übergeordnete Themen der Stadtentwick-
OXQJDQXDGLH6WlUNXQJGHV:RKQHQVGLHIXQNWLRQDOHXQGJHVWDOWHULVFKH
$XIZHUWXQJ GHU &LW\ VRZLH YRQ 9HUÁHFKWXQJV XQG =XJDQJVUlXPHQ GDV
$XVVFK|SIHQGHU6\QHUJLHQ]ZLVFKHQ8QLYHUVLWlWXQG6WDGWVRZLHGLHg੔QXQJ
der Bonner Innenstadt zum Rhein. Die daraus abgeleiteten Leitmotive – Ur-
EDQHV&%RQQHU3URPHQDGHQ*UQH7ULWWVWHLQH&LW\ERJHQ6WDGWHLQIDKUWHQ
²ELOGHQGLH2EHUNDWHJRULHQZRUXQWHUGLHLQVJHVDPW(LQ]HOPD‰QDKPHQ
subsummiert wurden.
In der ersten Förderperiode von 2014 bis 2019/20 wurden drei bauliche Pro-
MHNWHXPJHVHW]WXDGLH8PJHVWDOWXQJGHV)UHLUDXPV6WDGWJDUWHQDP$OWHQ
=ROOGHUGLUHNWDQGDV:HWWEHZHUEVJHELHWDQJUHQ]W VLHKH$QODJHD 
Die Verwaltung hat für die Ufergestaltung einen zweiten Förderantrag auf
Städtebauförderung für den Zeitraum von 2021 bis 2025 unter dem TitelSeite 41 von 170
Seite | 40 Teil B | Rahmenbedingungen
„Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0“ eingereicht. Die zweite Förderphase sieht
die Umsetzung von 12 weiteren Einzelmaßnahmen vor. Zentrales Projekt stellt
GLHVFKULWWZHLVH8PJHVWDOWXQJGHU5KHLQXIHUSURPHQDGHGDUZREHLGHU8P-
bau des ersten Bauabschnitts ab 2023 sowie der Umbau des zweiten Bauab-
schnitts ab 2025 geplant sind. Der Umbau des dritten Bauabschnitts soll für
einen nachfolgenden Förderzeitraum ab 2026 angemeldet werden.
Der Ratsbeschluss „Erlebnisort Rheinufer“ (Anlage f) ist ein durch die Bonner
Verwaltung erarbeitetes Konzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
und des gastronomischen Angebots an der Bonner Rheinpromenade. Das
=LHOGLH5KHLQXIHUSURPHQDGHPLWWHOELVODQJIULVWLJ]XHLQHP(UOHEQLVRUW]X
HQWZLFNHOQVROODXFKLP5DKPHQGHV:HWWEHZHUEV%HUFNVLFKWLJXQJÀQGHQ
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage d) der Bundesstadt Bonn
beinhaltet Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Entwicklung
der Bonner Zentren sowie der Einzelhandelsstandorte. Ziel des Konzeptes
LVWGLH*HVDPWHQWZLFNOXQJ%RQQVDOV2EHU]HQWUXPGHU5HJLRQVLFKHU]XVWHO-
len. Die Bonner Innenstadt hat als Hauptgeschäftsbereich gesamtstädtische
XQG EHUUHJLRQDOH %HGHXWXQJ GLH DOOH %HGDUIVEHUHLFKH DEJHGHFNW :HLWH-
UHNXOWXUHOOHXQG|੔HQWOLFKH(LQULFKWXQJHQGHU9HUZDOWXQJZLHGDV7KHDWHU
GLH 2SHU XQG GLH %HHWKRYHQKDOOH VRZLH 8QLYHUVLWlWVJHElXGH EHHLQÁXVVHQ
GHQ NXOWXUWRXULVWLVFKHQ :HUW GHU %RQQHU ,QQHQVWDGW GHU GXUFK YRUKDQGH-
ne Hotelgebäude unterstützt wird. Wirtschaftsstrukturelle Veränderungen
HUP|JOLFKHQHLQQHXHVLQQHUVWlGWLVFKHV,GHDOELOGJHSUlJWGXUFK1XW]XQJV-
kombinationen von Einzelhandel in den Erdgeschosszonen sowie Büros und
Wohnungen in den Obergeschossen. Die vermehrte Wohnnutzung in der
,QQHQVWDGWZLUNWVLFKDXIGLH1XW]XQJGHU5KHLQSURPHQDGHDXVGLHYHUVWlUNW
auch als Naherholungsraum für Anwohnerinnen und Anwohner dienen soll.
3.6 Hintergrund zum Wettbewerb
Als Vorbereitung auf die Regionale 2010 wurde der zweiphasige Wettbewerb
„Bonn – Stadt zum Rhein“ im Jahr 2008 durchgeführt. Zielvorstellungen des
Wettbewerbes waren bereits damals die Aufwertung des linksrheinischen
Ufers zwischen der Beethovenhalle und dem UN-Campus in seiner Nutzung
und Gestaltung sowie die verbesserte An- und Verbindung in die benach-
EDUWHQ2UWVWHLOH7HLOSURMHNWHGHV6LHJHUHQWZXUIVZXUGHQZHLWHUJHSODQWZLH
bspw. der Umbau und die gestalterische Aufwertung des Bereiches Bischofs-
platz/ Stockentor bis Alter Zoll. Das im Rahmen des Wettbewerbs erarbeitete
*HVWDOWXQJVKDQGEXFKÅ%RQQ²6WDGW]XP5KHLQ´ÀQGHWLQ]ZLVFKHQQXUQRFK
ausschließlich in den Verbindungsräumen zwischen Innenstadt und Rheinu-
IHU$QZHQGXQJQLFKWPHKUIUGDVDNWXHOOH:HWWEHZHUEVJHELHWSeite 42 von 170
41 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
Abb. 13: Luftbildaufnahme des BrassertufersSeite 43 von 170
Seite | 42
TEIL C
Wettbewerbsaufgabe
Abb. 14: WettbewerbsgebietSeite 44 von 170
Seite 45 von 170
Seite | 44 Teil C | Wettbewerbsaufgabe
Während der vergangenen zehn Jahre wurden für das Rheinufer vielfälti-
ge Programme, Entwicklungsziele, Wettbewerbe und Gestaltungskonzep-
te mit dem Leitthema „Bonn – Stadt zum Rhein“ erarbeitet und diskutiert
VLHKH$QODJHQYHU]HLFKQLV (LQLJH3URMHNWHLP|රHQWOLFKHQ5DXPZXUGHQ
realisiert, wie beispielsweise die Sanierung des Alten Zolls und die Neuge-
staltung des angrenzenden Stadtgartens am zentralen Verknüpfungsbe-
reich von Rheinufer und Innenstadt, sowie anlässlich des Beethovenjahres
2020 kleinere Teilabschnitte der Promenade.
Mittlerweile haben sich die Planungsprämissen verändert: Klimawandel,
9HUNHKUVZHQGH XQG GLH ZDFKVHQGH %HGHXWXQJ GHV |රHQWOLFKHQ 5DXPHV
als Sozial- und Kulturraum, dessen zunehmende Aneignung durch die Bür-
gerinnen und Bürger und darüber hinaus die wachsende Zahl der Stadt-
besucherinnen und -besucher und der Touristinnen und Touristen führen
zu neuen Gestaltungsprioritäten. Der gesamte Raum der Uferzone ein-
VFKOLH‰OLFK GHU ]X LQWHJULHUHQGHQ 9HUNHKUVÁlFKHQ VROO GDKHU XQWHU %H-
UFNVLFKWLJXQJ GHU JHVWDOWHULVFKHQ %HVWDQGVVWUXNWXUHQ DOV HLQ QHXHU
Å5KHLQXIHUERXOHYDUG %RQQ´ NRQ]HSWLRQHOO EHUGDFKW ZHUGHQ Das Ufer
soll weitgehend frei von unnötigem, motorisiertem Verkehr werden, zu-
gunsten von qualitativ hochwertigem Freiraum, Fußgängerinnen und Fuß-
gängern sowie Fahrradmobilität.
Für dieses komplexe, stadtgestalterische Ziel ist eine integrierte Zusam-
menarbeit von Freiraumplanung und Verkehrsplanung unerlässlich. Sei-
tens der Stadtverwaltung wurde daher zur Vorbereitung und Begleitung
des Wettbewerbsverfahrens eine interdisziplinäre Projektgruppe gebildet.
Die Wettbewerbsausschreibung richtet sich ebenfalls an interdisziplinäre
Teams aus Landschaftsarchitektinnen und -architekten und Verkehrspla-
nerinnen und -planern, um den Freiraum und die weiterhin notwendigen
Verkehrsräume integriert zu planen und das große stadträumliche Poten-
zial des Rheinufers als Ganzes stärker zur Geltung zu bringen und nutzbar
zu machen.
Wettbewerbsaufgabe ist es, die gesamte Uferzone einschließlich der
Straßenräume, insbesondere unter den Aspekten Klimaanpassung und
zukunftsweisende Mobilität, anspruchsvoll umzugestalten. Die Rheinu-
ferpromenade bietet die Möglichkeit zu neuen Gestaltungs- und Nut-
zungselementen, neuen Orten und Anknüpfungspunkten, die das land-
schaftliche Potenzial des Rheins einbeziehen und so selbst einen Impuls für
umgebende Nutzungen bildet.
4. Entwurfsinhalte WettbewerbsgebietSeite 46 von 170
45 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C
Dabei sind die geschützten und erhaltenswerten Alleenabschnitte mit dem
Baumbestand des Promenadenbandes zu integrieren. Deren strukturelle
und gestalterische Grundgedanken sollen neu betrachtet, weitergedacht
XQG HQWZXUÁLFK LQWHUSUHWLHUW ZHUGHQ 'DV 9HUNHKUVEDQG VHLQH JHVWDOWH-
rische Integration, sowie seine Dimensionierung und Funktionalität sind
dagegen konzeptionell umfassend neu zu entwickeln, um es stadträumlich
DOV7HLOGHV*HVDPWUDXPHV]XTXDOLÀ]LHUHQ
Da der Wettbewerb in einem umfassenden Beteiligungskonzept eingebet-
tet ist, ist die Auseinandersetzung mit den bisher eingegangenen Anre-
gungen unerlässlich. Auch bei der Weiterentwicklung der Planung über das
Wettbewerbsverfahren hinaus wird der Dialog über die Planung zur Schär-
fung, Verbesserung und Akzeptanz fortgesetzt werden.
4.1. Vorgaben und Bindungen für den Entwurf
4.1.1. Wettbewerbsgebiet, Bauabschnitte, Fördervolumen
Das Wettbewerbsgebiet, zwischen den Straßenzügen Rosental im Norden
und der Zweiten Fährgasse im Süden, umfasst die ersten beiden nördli-
chen Bauabschnitte, die bis 2027 realisiert werden sollen. Südlich grenzt
der dritte Bauabschnitt an, dessen bauliche Umsetzung zu einem späteren
Zeitpunkt vorgesehen ist. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Fläche von rund
45.000 m² im ersten und zweiten Bauabschnitt sowie 15.000 m² im dritten
Bauabschnitt.
Für den Wettbewerb und die Realisierung vom ersten und zweiten Bauab-
schnitt bis 2027 wurde im Rahmen des „Masterplanes Innere Stadt Bonn
2.0“ ein Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Für diese Bauab-
schnitte wurden rund 13.5 Mio. Euro brutto Bauwerkskosten (KG 500) ge-
schätzt.
Darüber hinaus umfasst der Wettbewerb einen kleinräumigen Ideenteil,
der ca. 6.500 m² Fläche fasst.
4.1.2. Erhaltungs- und Schutzbereiche, technische Bindungen
'HU 5KHLQ XQG GDV 5KHLQXIHU VLQG DOV %LRWRSYHUEXQGÁlFKH XQG /DQG-
schaftsschutzgebiet großräumig geschützt (siehe Anlage h). Weitere
6FKXW]EHUHLFKH LP 8PIHOG GHV HQJHUHQ :HWWEHZHUEVJHELHWHV EHWUHරHQ
das eigentliche Wettbewerbsgebiet nur mittelbar (siehe Anlage i).Seite 47 von 170
Seite | 46
BAUABSCHNITT I
Josefstraße bis Alter Zoll
ca. 16.000 m² Fläche
Umsetzung ab 2023
BAUABSCHNITT II
Rosental bis Josefstraße
ca. 29.000 m² Fläche
Umsetzung ab 2025
BAUABSCHNITT II
Ehem. Synagoge
Denkmalbereich
der Beethovenhalle
Biergarten
Schänzchen
Beethoven-
halle
Fritz-Schroeder-
Ufer
Opern-
platz
Erzbergerufer
Moses-Hess-
Ufer
Brassertufer
Oper
Hotel
Ideenteil
Rosental
Wachsbleiche
Theaterstraße
An der Windmühle
Hatschiergasse
Josefstraße
Rheingasse
Berliner Freiheit Kennedybrücke
Neuplanung
Hotel
Baumbestand
Denkmal
Übersichtsplan
Freiraum o.M. |
Geschützte Allee
Umzugestaltende Fläche
Treppenverbindung
Schiffsanleger
Schiffsanleger in Planung
Stadtmauer/ Hochwasserschutzmauer
Uferkante/ Rheinterasse/ Topografie
Abb. 16: Baumbeet
$EEhEHUVLFKWVSODQ)UHLUDXP
Abb. 15: Allee
Teil C | WettbewerbsaufgabeSeite 48 von 170
47 | Seite
'LUHNWGDV3ODQJHELHWÁDQNLHUHQGOLHJHQGLHJUR‰PD‰VWlEOLFKHQ%DXGHQN-
mäler Beethovenhalle, Collegium Albertinum, die Universitätsbibliothek,
das Beethoven-Gymnasium und das Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Im Plange-
biet selbst stehen der Rheinpavillon, das Gartendenkmal Lenné-Parterre,
der Alte Zoll, die vier Alleen, der Treppenaufgang am Rathenauufer und
zwei Grenzsteine sowie der Promenadenbereich vor der Beethovenhalle
und die ehemalige Synagoge als Bodendenkmäler unter Schutz.
Die aktuell entwurfsrelevanten technischen und baulichen Bestände im
Wettbewerbsgebiet sind als Aufmaß von 2017 in einer digitalen Entwurfs-
grundlage erfasst (siehe Anlage e) ebenso der Baumbestand und eine
Gründatenliste. Der Verlauf der Leitungen und Kanäle kann den beigefüg-
ten Leitungsplänen entnommen werden (siehe Anlage k). Zu berücksichti-
gen und zu erhalten in den Entwürfen sind:
$OV)UHLÁlFKHQXQG9HJHWDWLRQ
- die geschützten Alleenabschnitte und die Lenné-Parterre am
Brassertufer
- alle übrigen Baumbestände der Promenade
Als bauliche Elemente
 GDV8IHUPDXHUZHUNDXFKEDXOLFKH(LQJULරHVLQGKLHUQLFKW 
möglich
- das historische Ufergeländer
- die Stützmauer der Rheinterrasse entlang der Westseite
- die denkmalgeschützten Pavillons
- die sanierte Mauer unterhalb der Oper
4.2. Klima/ Freiraum/ Vegetation
Bei den Entwürfen sind die Auswirkungen des Klimawandels zu beach-
ten. Die Berücksichtigung zunehmender Extremwetterereignisse, das
Schwammstadt-Prinzip, ein angepasstes Regenwassermanagement sowie
der Schutz und die schonende Nutzung von Biodiversität sind die hierfür
geltenden allgemeinen stadt- und freiraumplanerische Leitgedanken. Der
aktuelle Versiegelungsgrad im Wettbewerbsgebiet soll für eine nachhalti-
ge Stadtentwicklung konzeptabhängig deutlich verringert, der Anteil der
9HJHWDWLRQVÁlFKHQHUK|KWZHUGHQ
Darüber hinaus soll der Anteil der Verschattung ausgeweitet und die Auf-
enthaltsqualität innerhalb der verschatteten Bereiche erhöht werden. Wei-
tere im Rahmen der Neugestaltung möglichen Ansätze und Gestaltungs-
Wettbewerbsaufgabe | Teil CSeite 49 von 170
Seite | 48
BAUABSCHNITT I
Josefstraße bis Alter Zoll
ca. 16.000 m² Fläche
Umsetzung ab 2023
BAUABSCHNITT III
Alter Zoll bis
Zweite Fährgasse
nachfolgende
Umsetzung ab 2027
BAUABSCHNITT II
BAUABSCHNITT I
Ehem. Synagoge
Lenné-Parterre
Biergarten
Rheinpavillon
Opern-
platz
Alter Zoll
Stadt-
garten
Erzbergerufer
Moses-Hess-
Ufer
Brassertufer
Oper
Universitäts-
club
Hotel
Hotel
Ideenteil
Hatschiergasse
Josefstraße
Rheingasse
Vogtsgasse
Berliner Freiheit
Konviktstraße
Umgestalteter
Bereich
Kennedybrücke
Baumbestand
Denkmal
Übersichtsplan
Freiraum o.M. |
Geschützte Allee
Umzugestaltende Fläche
Treppenverbindung
Schiffsanleger
Schiffsanleger in Planung
Stadtmauer/ Hochwasserschutzmauer
Uferkante/ Rheinterasse/ Topografie
Abb. 18: Ideenteil Oper
Abb. 19: Alter Zoll
$EEhEHUVLFKWVSODQ)UHLUDXP
Teil C | WettbewerbsaufgabeSeite 50 von 170
49 | Seite
elemente zur Anpassung an den Klimawandel sowie Maßnahmen zum
Artenschutz und zur Verbesserung der Habitate sollen geprüft werden.
 gරHQWOLFKHU6WDGWUDXP%RXOHYDUG
$OV|රHQWOLFKHU5DXPKDWGDVODQJHVFKPDOH8IHUYLHOIlOWLJHWHLOVJHJHQ-
OlXÀJH1XW]XQJVDQIRUGHUXQJHQ]XHUIOOHQ*UXQGVlW]OLFKVROOHQGDKHULP
Rahmen des Wettbewerbs Flächen für multifunktionale Nutzungen identi-
À]LHUWZHUGHQGLHPLWGHQODQGVFKDIWVSODQHULVFKHQ$VSHNWHQLQ$EZlJXQJ
gebracht werden (Multicodierung).
4.2.1.1. Aufenthaltsraum/ Aktionsraum/ Bewegungsraum
Im Promenadenbereich ist das Ufer naturgemäß in erster Linie Flanierraum
mit eingestreuten, konsumfreien Ruhezonen und Sitzmöglichkeiten. Um
GHQ|රHQWOLFKHQ5DXPJDQ]KHLWOLFKEHVVHUQXW]EDU]XPDFKHQLVWLP5DK-
men der Umgestaltung ein Beleuchtungskonzept zu integrieren, wozu Vor-
schläge erwartet werden.
Gleichzeitig soll die Neugestaltung des Ufers planerisch als „Erlebnisort
Rheinufer“, also als Attraktionsort für temporäre Nutzungen und Veranstal-
WXQJHQ ZHLWHU NXOWLYLHUW XQG DQJHPHVVHQ TXDOLÀ]LHUW ZHUGHQ 6FKOLH‰OLFK
nehmen auf dem ca. zwei Kilometer langen, schmalen Uferbereich konkur-
rierende Mobilitätsformen und Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer
mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten große Flächen in Anspruch. Für
diese „dreifache Inanspruchnahme“ sind sowohl eine angemessene Rau-
PDXIWHLOXQJDOVDXFKHLQHÁH[LEOH=XRUGQXQJYRQJHHLJQHWHQ6WDQGRUWHQ
und Flächen für multifunktionale Mehrfachnutzungen vorzuschlagen.
4.2.1.2. Kultur/ Sport/ Spiel
Entlang des nördlichen, innerstädtischen Gestaltungsgebietes reihen sich
zentrale Kultur- und Bildungseinrichtungen mit großem Aufkommen von
Besucherinnen und Besuchern auf, die bisher nur wenig räumlich-funkti-
RQDOH%H]JH]XP5KHLQXIHUKDEHQ7URW]GHU7UHQQXQJGXUFK7RSRJUDÀH
und Straßenverlauf sollen hier im Rahmen der Neugestaltung freiraumge-
stalterische Elemente und Verknüpfungen, wie Wegeführungen, Freiraum-
zuordnungen u. ä., vorgeschlagen werden.
6SLHOEHUHLFKHIU.LQGHUVLQGHQWODQJGHV5KHLQXIHUVHLQJUR‰HV'HÀ]LW'LH
Entwürfe sollen hierfür geeignete Standorte und multifunktionale Flächen
aufzeigen, die Angebote für unterschiedliche Altersklassen berücksichti-
gen. Dazu zählen auch Wasserelemente (Brunnen, Trinkwasserspeier, u.a.),
wie in der Online Bürgerbeteiligung vielfach angeregt wurde.
Wettbewerbsaufgabe | Teil CSeite 51 von 170
Seite | 50
BAUABSCHNITT III
Alter Zoll bis
Zweite Fährgasse
nachfolgende
Umsetzung ab 2027
BAUABSCHNITT III
BAUABSCHNITT I
Treppenaufgang
Lenné-Parterre
Rheinpavillon
Stadt-
garten
Rathenauufer
Wilhelm-
Spiritus-
Ufer
Hotel
Collegium
Albertinum
Universitäts-
bibliothek
Beethoven-
Gymnasium
Ernst-Moritz-
Arndt-Haus
Bundes-
rechnungs-
hof
Erste Fährgasse
Schaumburg-
Lippe-Straße
Zweite
Fährgasse
Umgestalteter
Bereich
H Fähranleger
Baumbestand
Denkmal
Übersichtsplan
Freiraum o.M. |
Geschützte Allee
Umzugestaltende Fläche
Treppenverbindung
Schiffsanleger
Schiffsanleger in Planung
Stadtmauer/ Hochwasserschutzmauer
Uferkante/ Rheinterasse/ Topografie
Teil C | Wettbewerbsaufgabe
$EEhEHUVLFKWVSODQ)UHLUDXP
Abb. 20: Treppenaufgang
Abb. 21: RadwegSeite 52 von 170
51 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C
Das Rheinufer ist die beliebteste Joggingstrecke in Bonn. Soweit möglich
sollten weitere Angebote gemacht werden. Die Läuferinnen und Läufer
NRQNXUULHUHQ MHGRFK UlXPOLFK EHU ODQJH 6WUHFNHQ PLW ÁDQLHUHQGHQ 6SD-
ziergängerinnen und Spaziergängern und/ oder Radfahrenden. Das Ge-
VWDOWXQJVNRQ]HSWVROO]HLJHQREGLHVHU.RQÁLNWJHVWDOWHULVFKJHO|VWZHUGHQ
kann.
Im Neugestaltungskonzept sollen ferner Hinweise gegeben werden, wel-
che Standorte bzw. Flächen in der schmalen, stadträumlich wertvollen Ufer-
zone für Freiluftveranstaltungen und Open-Air-Events geeignet sind. Im
Rahmen der Bürgerbeteiligung (siehe Kapitel 5) wurde beispielsweise der
Abschnitt unterhalb der Beethovenhalle als möglicher Kulturort im Freien
PLW6WUDKONUDIWLGHQWLÀ]LHUW VLHKH$QODJHW *HVWDOWXQJVNRQ]HSWHLQQHUKDOE
dieses Bereiches sind hier unter dem Aspekt einer denkmalgerechten Um-
gestaltung zu entwickeln.
4.2.2. Tourismus/ Gastronomie
Die Neugestaltung der Rheinuferpromenade wird für die Bürgerinnen und
Bürger einer wachsenden Stadt geplant. Die Bundesstadt Bonn mit ihrer
Geschichte, ihrer Innenstadt, dem Rhein und ihrer einzigartigen landschaft-
lichen Lage an der Rheinischen Pforte ist zugleich ein überaus attraktives
und weltweit bekanntes Touristenziel. Mit der Neugestaltung des Ufers soll
auch hierfür ein qualitätsvoller räumlicher Rahmen für die Bereiche der Au-
ßengastronomie sowie Standorte und Flächen für andere temporäre Ver-
VRUJXQJVVWDWLRQHQ JHVFKDරHQ ZHUGHQ +LHU]X ZHUGHQ LQ GHQ (QWZUIHQ
Beiträge erwartet.Seite 53 von 170
Seite | 52
Fahrbahn
Grünfläche
Parken
Radweg (beide Richtungen)
Allee
4Circa in Metern
Nutzung im Bestand
Gesamt: ca. 40 m
Gehweg
Promenade
3 2,5 5,5 2,3 14 9,5
BAUABSCHNITT I
Josefstraße bis Alter Zoll
ca. 16.000 m² Fläche
Umsetzung ab 2023
BAUABSCHNITT II
Rosental bis Josefstraße
ca. 29.000 m² Fläche
Umsetzung ab 2025
BAUABSCHNITT II
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Parkbereiche erhalten
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
ggf. Umgestaltung ohne MIV
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Lkw-Anlieferung 2,50
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Lkw-Anlieferung 2,50
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Parkbereiche für Anwohner*innen erhalten
Querschnitt
Bestand : 7,70 m
Querschnitt
Bestand: 10 m
(ohne Gehweg)
Querschnitt
Bestand : 10 m
(ohne Gehweg)
Konzept:
Bedarf an Parkbereich für 3 Taxen
vor der Oper werden geprüftTGa
TGa
Biergarten
Schänzchen
Beethoven-
halle
Fritz-Schroeder-
Ufer
Opern-
platz
Erzbergerufer
Moses-Hess-
Ufer
Brassertufer
Oper
Hotel
Ideenteil
Rosental
Wachsbleiche
Theaterstraße
An der Windmühle
Hatschiergasse
Josefstraße
Rheingasse
Berliner Freiheit Kennedybrücke
Neuplanung
Hotel
Zwei Fahrtrichtungen
Zu berücksichtigende Querungsstellen
Fuß- und Radverkehr
Schiffsanleger
Erforderliche Parkbereiche/ Tiefgaragen (TGa)
Konzept Mobilität
Eine Fahrtrichtung
Mögliche Kfz Sperrung
o.M. |
Radweg (Breite mögl. 4 m)
Fußwegverknüpfung Ufer - Innenstadt
Notwendige MIV Erschließung
Schiffsanleger in Planung
Teil C | Wettbewerbsaufgabe
$EE.RQ]HSW0RELOLWlW
$EE6WUD‰HQTXHUVFKQLWW Seite 54 von 170
53 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C
4.3. Mobilität:
Fußwege, Radwege, Fahrwege und Erschließungen
Der neue Rheinuferboulevard soll als ganzheitlicher, weitestgehend ver-
kehrsfreier Stadtraum insbesondere für den Fußverkehr aufgewertet wer-
den. Hierbei sind die Wege zwischen Rheinufer und Innenstadt besonders
zu berücksichtigen. Für diese schwierigen aber überaus wichtigen Verknüp-
fungsbereiche des Ufers mit der Stadt sollen die Wettbewerbsteilnehmen-
den Ideen entwickeln und eine Gestaltung zugunsten der zu Fuß Gehenden
vorschlagen, dabei aber den Radverkehr besonders berücksichtigen. Das
beinhaltet auch das Thema Barrierefreiheit, vor allem im südlichen Teil des
Wettbewerbsgebietes. Für die verkehrsplanerische Aufgabenstellung des
Wettbewerbes hat die Verwaltung im Rahmen der Auslobung ein erstes
„Konzept Mobilität“ erstellt und in einer schematischen Darstellung visua-
lisiert (siehe Abb. 22).
Der kontinuierlich zunehmende Radverkehr, sowohl der innerstädtische,
der regionale wie der überregionale Verkehr (Rheinradweg), erfordert, dass
hierfür ein angemessen dimensionierter Trassenraum vorgesehen wird.
Das gleiche gilt für die noch notwendigen motorisierten Fahrerschließun-
gen. Die gegenwärtigen Fahrstreifen für den allgemeinen MIV und die öf-
fentlichen Parkmöglichkeiten sollen zugunsten von Freiraum, Fußverkehr
XQG5DGIDKUÁlFKHQDXIHLQDEVROXWHV0LQLPXP ]%/DGH+DOWH]RQHQ 
zurückgebaut werden. Allgemeines Parken soll nicht mehr möglich sein.
Die notwendigen verkehrlichen Verknüpfungen mit dem innerstädtischen
Netz im Nordteil sind zu beachten.
Im gesamten Verlauf des Planungsgebietes kann z.B. die Fläche für den not-
wendigen, aber beschränkten MIV auf einen Fahrstreifen für eine Fahrtrich-
tung reduziert werden. Lediglich im Bereich des Brassertufers, zwischen
Rheingasse und Josefstraße, sind zwei Fahrstreifen für beide Fahrtrichtun-
gen erforderlich. Im Bereich der Beethovenhalle zwischen Wachsbleiche
und Theaterstraße wäre eine Sperrung zugunsten von Freiraum- und Auf-
HQWKDOWVÁlFKHQ GHQNEDU *HVWDOWXQJ XQG 0DWHULDOLWlW GHU )DKUEDKQREHU-
ÁlFKHQ LP JHVDPWHQ 3ODQJHELHW VROOHQ LP (LQNODQJ PLW GHU )UHLUDXPJH-
staltung ein starkes einheitliches Bild des Neuen Uferboulevards ergeben.
Die Wettbewerbsteilnehmenden als interdisziplinäre Teams aus Verkehr-
splanerinnen und -planern und Landschaftsarchitektinnen und -architek-
WHQVROOHQGLHVHSODQHULVFKHQ9RUEHUOHJXQJHQSUIHQPRGLÀ]LHUHQRGHU
JJÁV PLW LKUHP *HVWDOWXQJVEHLWUDJ HLQH DQGHUH HLJHQH YHUNHKUVSODQHUL-Seite 55 von 170
Seite | 54
Radweg (beide Richtungen)
Gehweg
Fahrbahn
Promenade
2,57,5 2,2 25Circa in Metern
Nutzung im Bestand
Gesamt: ca. 37 mm
BAUABSCHNITT I
Josefstraße bis Alter Zoll
ca. 16.000 m² Fläche
Umsetzung ab 2023
BAUABSCHNITT III
Alter Zoll bis
Zweite Fährgasse
nachfolgende
Umsetzung ab 2027
BAUABSCHNITT II
BAUABSCHNITT I
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Lkw-Anlieferung 2,50
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Parkbereiche für Anwohner*innen erhalten
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Lkw-Anlieferung 2,50
Barrierefreie Parkbereiche erhalten
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
LKW-Anlieferung 2,50
Parkbereiche für Reisebusse
Konzept:
Radweg 4 00
Querschnitt
Bestand: 11,50 m
Querschnitt
Bestand : 9,5 m
(ohne Gehweg)
Konzept:
Bedarf an Parkbereich für 3 Taxen
vor der Oper werden geprüftTGa
TGa
Opern-
platz
Alter Zoll
Stadt-
garten
Erzbergerufer
Moses-Hess-
Ufer
Brassertufer
Oper
Universitäts-
club
Hotel
Hotel
Ideenteil
Hatschiergasse
Josefstraße
Rheingasse
Vogtsgasse
Berliner Freiheit
Konviktstraße
Umgestalteter
Bereich
Kennedybrücke
Zwei Fahrtrichtungen
Zu berücksichtigende Querungsstellen
Fuß- und Radverkehr
Schiffsanleger
Erforderliche Parkbereiche/ Tiefgaragen (TGa)
Konzept Mobilität
Eine Fahrtrichtung
Mögliche Kfz Sperrung
o.M. |
Radweg (Breite mögl. 4 m)
Fußwegverknüpfung Ufer - Innenstadt
Notwendige MIV Erschließung
Schiffsanleger in Planung
Teil C | Wettbewerbsaufgabe
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55 | Seite
sche Konzeption für den neuen „Rheinuferboulevard Bonn“ vorschlagen,
die der Intention der o.g. empfohlenen Lösungsvorschläge entspricht (inkl.
der erforderlichen verkehrlichen Nachweise, an notwendigen Stellen).
Wettbewerbsaufgabe | Teil CSeite 57 von 170
Seite | 56
Radweg (beide Richtungen)
Parken
Fahrbahn
Allee
Promenade
3 6,5 2,2 9 4,5Circa in Metern
Nutzung im Bestand
Gesamt: ca. 25,5 m25,5 m
BAUABSCHNITT III
Alter Zoll bis
Zweite Fährgasse
nachfolgende
Umsetzung ab 2027
BAUABSCHNITT III
BAUABSCHNITT I
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Lkw-Anlieferung 2,50
Konzept:
Radweg 4,00
Eine Fahrtrichtung 3,50
Querschnitt
Bestand: 11,50 m
TGa
Stadt-
garten
Rathenauufer
Wilhelm-
Spiritus-
Ufer
Hotel
Collegium
Albertinum
Universitäts-
bibliothek
Beethoven-
Gymnasium
Ernst-Moritz-
Arndt-Haus
Bundes-
rechnungs-
hof
Erste Fährgasse
Schaumburg-
Lippe-Straße
Zweite
Fährgasse
Umgestalteter
Bereich
H Fähranleger
Zwei Fahrtrichtungen
Zu berücksichtigende Querungsstellen
Fuß- und Radverkehr
Schiffsanleger
Erforderliche Parkbereiche/ Tiefgaragen (TGa)
Konzept Mobilität
Eine Fahrtrichtung
Mögliche Kfz Sperrung
o.M. |
Radweg (Breite mögl. 4 m)
Fußwegverknüpfung Ufer - Innenstadt
Notwendige MIV Erschließung
Schiffsanleger in Planung
Teil C | Wettbewerbsaufgabe
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$EE6WUD‰HQTXHUVFKQLWW Seite 58 von 170
57 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C
4.4. Ideenteil für den Opernvorplatz
Der Ideenteil des Wettbewerbs umfasst den Vorplatz der Oper. Dieser stellt
eine wichtige Verbindung zwischen der Rheinuferpromenade und der Bon-
ner Innenstadt dar, daher sollen als Ideenteil hierfür konzeptionelle Über-
legungen entwickelt werden. Über die Straßenzüge Am Boeselagerhof ge-
langt man durch die Brüdergasse zum Marktplatz. Die südwestlich vom
Platz gelegene, barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle „Bonn Opernhaus“
wird insbesondere von Veranstaltungsgästen genutzt. Unterhalb des Plat-
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wird. Aufgrund der ebenerdigen Zufahrt der Garage, ist der Opernplatz
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schlossen. Da der Platz direkt an die Berliner Freiheit/ Kennedybrücke an-
grenzt, ist von einer erhöhten Verkehrslärmbelastung auszugehen.
Im Rahmen des Wettbewerbs sollen konzeptionelle Ideen für den Platz
entwickelt werden, um auch hier die Aufenthaltsqualität zu steigern und
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staltungen, wie bspw. das Sommerfestival OpernRasen, zu berücksichtigen.Seite 59 von 170
Seite | 58
Im Vorfeld zum Wettbewerb hat die Bundesstadt Bonn unter Coronabedin-
gungen eine Bürgerbeteiligung vom 19. Februar bis 07. März 2021 zur Auf-
gabenstellung des Wettbewerbs durchgeführt. Neben einer mehrwöchigen
Onlinebeteiligung über die Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de hat die
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die intensiv genutzt wurden (über 2400 Beiträge bzw. Abstimmungen).
Eine der Veranstaltungen richtete sich an Stakeholder die diesen Bereich heu-
te schon nutzen bzw. stellvertretend für bestimmte Zielgruppen eingeladen
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1XW]HQGHZHOFKHEHUGLHDQGHUHQ%HWHLOLJXQJVP|JOLFKNHLWHQVFKZHU]XHU-
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(LQH ZHLWHUH 9HUDQVWDOWXQJ ZXUGH DOV R੔HQH GLJLWDOH 9HUDQVWDOWXQJ PLW YR-
riger Anmeldung gestaltet. Hier hatten die Teilnehmer nach einem kurzen
Intro die Möglichkeit sich über die Chatfunktion einzubringen. Auch diese
Möglichkeit wurde mit über 440 Chatbeiträgen rege genutzt.
Insgesamt wurde die zentrale Bedeutung des Plangebiets durch die rege Be-
teiligung dokumentiert.
Ein zentrales Ergebnis dieser Beteiligung ist die starke Kritik an der heuti-
gen Nutzungsaufteilung im Wettbewerbsgebiet. Ein Großteil der Aussagen
kritisiert die hohe Flächeninanspruchnahme durch den motorisierten Indivi-
dualverkehr und plädiert für eine weitergehende Reduzierung auf ein Min-
destmaß. Die damit gewonnenen Flächen sollen zugunsten von Fußgänger
und Radverkehr genutzt werden. Auch dokumentieren die unterschiedlichen
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WLDO ZHOFKHV KLHU GLUHNW DP 5KHLQ LQ ]HQWUDOHU ,QQHQVWDGWODJH VFKOXPPHUW
genutzt wird. Eine Vielzahl der Anregungen befasst sich darüber hinaus sehr
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KHLWQRWZHQGLJH,QIUDVWUXNWXUIUHLQHTXDOLWlWVYROOHQ)UHLUDXPZLH0RELOLDU
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GHQ%HODQJHQYRQ=LHOJUXSSHQDXVHLQDQGHU .LQGHU-XJHQGOLFKHHWF $XFK
spielt das Thema Klimaveränderung und -anpassung eine wichtige Rolle. Da-
rüber hinaus werden die Verbindungen und Anbindungen an die angrenzen-
den Quartiere thematisiert.
'LH(UJHEQLVVHGHU%UJHUEHWHLOLJXQJVLQGDOV$QODJH VLHKH$QODJHVW EHL-
gefügt. Im Internet ist das Ergebnis der Onlinebeteiligung auch unter www.
bonn-macht-mit.de weiterhin abrufbar.
Teil C | Wettbewerbsaufgabe
5. Anregungen aus der Bürgerbeteiligung
im Vorfeld des WettbewerbsSeite 60 von 170
59 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C
(VZLUGYRQGHQ7HDPVHUZDUWHWGDVVVLHVLFKPLWGHQ]DKOUHLFKHQ$QUHJXQ-
gen auseinandersetzen und in ihren Planungen berücksichtigen. Die Auslo-
EHULQJHKWVHOEVWYHUVWlQGOLFKQLFKWGDYRQDXVGDVVDOOH$QUHJXQJHQ²]XPDO
GLHVHLQ7HLOEHUHLFKHQZLGHUVSUFKOLFKVLQGLQGLH3ODQXQJHLQÁLH‰HQ'HQ-
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an den Wettbewerb anschließenden Verfahren im Dialog mit den Bonnerin-
nen und Bonnern sowie den Anwohnern weiterentwickelt werden kann.Seite 61 von 170
Seite 62 von 170
Seite 63 von 170
Seite | 62Seite 64 von 170
63 | Seite
Abb. 01: Bundesstadt Bonn
Abb. 02: Bundesstadt Bonn
Abb. 03: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Abb. 04: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
auf Luftbildgrundlage der Bundesstadt Bonn (o. J.)
Abb. 05: Bundesstadt Bonn
Abb. 06: Bundesstadt Bonn
Abb. 07: Bundesstadt Bonn
Abb. 08: Bundesstadt Bonn
Abb. 09: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
auf Luftbildgrundlage der Bundesstadt Bonn (o. J.)
Abb. 10: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Abb. 11: Bundesstadt Bonn
Abb. 12: Bundesstadt Bonn
Abb. 13: Bundesstadt Bonn
Abb. 14: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Abb. 15: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Abb. 16: Bundesstadt Bonn
Abb. 17: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2017)
Abb. 18: Bundesstadt Bonn
Abb. 19: Bundesstadt Bonn
Abb. 20: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Abb. 21: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
Abb. 22: Bundesstadt Bonn
Abb. 23: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey
auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2017)
Abb. 24: Bundesstadt Bonn
Abb. 25: Bundesstadt Bonn
Abb. 26: Bundesstadt Bonn
Abbildungsverzeichnis
AbbilungsverzeichnisSeite 65 von 170
Seite | 64
a. A24 Landschaft i. A. der Bundesstadt Bonn – Amt für Stadtgrün (2018):
„Verbindung Stockentor bis Alter Zoll“
b. AB Stadtverkehr GbR i.A. der Bundesstadt Bonn (2012): „Fahrradstraßen-
konzept“
F$')&%RQQ5KHLQ6LHJ5DGHQWVFKHLG%RQQ R- Å9RUVFKOlJH]XU1HXJH-
staltung des Rheinufers zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse – Version
2.1“
d. Bundesstadt Bonn – Stadtplanungsamt (2008): „Einzelhandels- und Zent-
renkonzept“
e. Bundesstadt Bonn (2017): „Digitale Plangrundlage“
f. Bundesstadt Bonn (2019): „Beschluss Erlebnisort Rheinufer“
g. Bundesstadt Bonn (2019): „Leitbild Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS
190114 in geänderter Formulierung)
K 6WDGW %RQQ 8QWHUH 1DWXUVFKXW]EHK|UGH 81%    ÅbPWHU XQG %H-
hördenbeteiligung zum landschaftsarchitektonischen Wettbewerb (Interne
Checkliste)“
i. Stadt Bonn (2020): „Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Zentrum – Re-
striktionen“ (Plan)
j. GEO-NET Umweltconsulting GmbH i.A. der Bundesstadt Bonn – Amt für
8PZHOW 9HUEUDXFKHUVFKXW] XQG /RNDOH $JHQGD   Å6WDGWNOLPDDQDO\VH
%RQQ  ² *UXQGODJHQ 0HWKRGHQ (UJHEQLVVH´ LQNOXVLYH GHU UHOHYDQWHQ
3ODQZHUNH .OLPDDQDO\VHNDUWHQ3ODQXQJVKLQZHLVNDUWH
k. Bundesstadt Bonn (2021): „Übersicht Leitungspläne“ (Einzuhaltende
Schutzstreifen)
O%XQGHVVWDGW%RQQ ;;;; Å'URKQHQÁXJEHUGDV:HWWEHZHUEVJHELHW´
P %XQGHVVWDGW %RQQ ;;;;  Å9LGHRVHTXHQ]HQ GHU 'LDORJLVFKHQ 6SD]LHU-
gänge aus der ersten Bürgerbeteiligung“
n. Ingenieurbüro Schumacher i. A. der BPS Verwaltung GmbH (2020): „Er-
QHXHUXQJGHU9HUDQNHUXQJVSXQNWHDQGHUEHVWHKHQGHQ$QOHJHVWHOOHVRZLH
9HUOHJXQJGHU=XJDQJVEUFNHQDFK5KHLQNPPOLQNHV8IHU 2UWV-
lage Bonn)“
o. Planungsbüro Richter-Richard i.A. der Bundesstadt Bonn (2020): „Lärmak-
tionsplan 3. Runde“
p. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten i. A. der Landmarken AG
(2018): „HBN Hotel Erzbergufer Bonn – Vorabzug)“
q. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten i. A. der Bundesstadt Bonn –
Städtisches Gebäudemanagement (2020): „Denkmalgerechte Instandsetzung
und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn – Vorabzug“
r. Scheuvens + Wachten i.A. der Bundesstadt Bonn – Stadtplanungsamt
(2012): „Masterplan Innere Stadt Bonn“
Anlagenverzeichnis
AnlagenverzeichnisSeite 66 von 170
65 | Seite
s. Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn (2021): „Wettbewerb Neugestal-
tung der Bonner Rheinuferpromenade: Akteurs Workshop“
t. Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn (2021): „Wettbewerb Neugestal-
tung der Bonner Rheinuferpromenade: Digitale Veranstaltung für Bürgerin-
nen und Bürger am 5. März als Videokonferenz“
X968*PE+,QWUDSODQ&RQVXOW*PE+$%6WDGWYHUNHKU*E5L$GHU%XQ-
desstadt Bonn (2012): „Verkehrsentwicklungsplan Bonn“
AnlagenverzeichnisSeite 67 von 170
www.bonn.de
Herausgeber: Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn - StadtplanungsamtSeite 68 von 170
Wettbewerb
Rheinuferpromenade Bonn
Auslobung
Onlinebeteiligung
Bonn, im April 2021Seite 69 von 170
Seit Anfang 2014 gibt es in der Bundesstad Bonn Leitlinien für die Bürgerbeteiligung. In diesen
Leitlinien sind verbindliche Kriterien für die Bürgerbeteiligung benannt, nach denen die Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger abläuft und die Grundlage für eine transparente, verlässliche und stetige
Bürgerbeteiligung sind. Die Leitlinien setzen also den Rahmen für städtische Beteiligungsprozesse in
Bonn.
Gerade bei diesem städtischen Vorhaben, der Umgestaltung der Rheinuferpromenade, wurden ein
besonderer Focus daraufgelegt, den gesamten Prozess von Planung bis zur Umsetzung in ein
umfassendes Beteiligungskonzept einzubetten (s. hierzu auch Vorlage DS-Nr. 200570). Vieles was
bereits letztes Jahr geplant war konnte nicht stattfinden und die Herausforderung bestand darin,
dennoch für den wichtigen Verfahrensschritt des Wettbewerbs dem Ans

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Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de