210228-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210228-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Anhörung
- Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Anhörung
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210228-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beirat Bürgerbeteiligung 23.04.2021 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Anhörung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.05.2021 Anhörung Die Verwaltung gibt folgende ergänzenden Informationen zur Vorlage: Zeitplan Um den ehrgeizigen Zeitplan bis zur Umsetzung der Neugestaltung zu halten, ist der Start des Vergabeverfahrens inklusive eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs im Mai 2021 zwingend erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die beantragten Fördermittel in der Höhe von ca. 12 Mio. € fristgerecht abgerufen werden. Text der Auslobung Aufgrund der noch auszuwertenden Beteiligung und deren Aufnahme in die Auslobung konnte die vollständig ausformulierte Auslobung bisher noch nicht eingebracht werden. Ebenfalls stand die Zustimmung der Architektenkammer zur Auslobung noch aus, ist aber mittlerweile erfolgt. In Abweichung zum Entwurf des Teils A der Auslobung verweist die Verwaltung darauf, dass die ursprünglich geplanten sechs gesetzten Teams auf Landschaftsplanung und Verkehrsplanung aufgrund der fehlenden Zusage eines angefragten Büros auf fünf reduziert wurde. Die mögliche Gesamtzahl von 15 Arbeiten hat sich dadurch nicht verändert. Darüber hinaus wurde die Flächengröße noch korrigiert. Die endgültige Formulierung des Auslobungstextes wird verwaltungsintern abgestimmt und soll – dann auch noch Beratungsergebnisse der Gremien berücksichtigend – dem Rat vor Beschlussfassung vorgelegt werden.Seite 1 von 170 Seite 2 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand im März 2021 über die städtische Plattform “Bonn macht mit.de” in drei verschiedenen Formaten statt. Die Möglichkeit sich einzubringen wurde rege genutzt. Die Dokumentation dieser Beteiligung ist Bestandteil der Auslobung und wird den Teams mit an die Hand gegeben (Anlage). Auch über das Wettbewerbsverfahren hinaus werden die Anregungen bei der weiteren Planung berücksichtigt bzw. in weiteren Bausteinen der Öffentlichkeitsbeteiligung präzisiert und ergänzt. Dazu wurde ein Beteiligungskonzept entwickelt und von den politischen Gremien beschlossen (DS-Nr. 200570). Die Verwaltung bittet, einen Beschlusspunkt 5 zu ergänzen: 5 (neu): Die Dokumentation der Beteiligung wird zu Kenntnis genommen und den teilnehmenden Teams an die Hand gegeben. Anlage/n 1 Auslobung Wettbewerb Neugestaltung Rheinuferpromenade (öffentlich) 2 Dokumentation Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)Seite 2 von 170 1 | Seite Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Auslobung Bonn, im Mai 2021Seite 3 von 170 Ausloberin Die Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt - Amt 61 Berliner Platz 2 53103 Bonn Verfahrensbetreuung ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Marsiliusstraße 20 Innenhof 50937 Köln Stand: 14. April 2021Seite 4 von 170 Vorbemerkung Teil A - Wettbewerbsverfahren 1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen SEITEN 8 - 23 Teil B - Rahmenbedingungen 2. Ausgangssituation des Wettbewerbsgebietes SEITEN 26 - 35 3. Relevante Rahmenplanungen SEITEN 36 - 41 Teil C - Wettbewerbsaufgabe 4. Entwurfsinhalte im Gesamtraum SEITEN 44 - 57 5. Anregungen aus der Bürgerbeteiligung im Vorfeld des Wettbewerbs SEITEN 58 - 59 6. Übersicht über den Gesamtraum SEITEN 60 - 61Seite 5 von 170 Seite | 4 Abb. 01: Rheinuferpromenade auf Höhe des BrassertufersSeite 6 von 170 5 | Seite Die herausragende Bedeutung des Rheins für die Bonner Bevölkerung wurde im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsbausteine im Vorfeld der Auslo- bung überdeutlich. Innerhalb kurzer Zeit wurden über die Beteiligungsplatt- form „Bonn macht mit“ über 400 Beiträge und über 2000 Abstimmungen eingebracht. Auch die digitalen Veranstaltungen wurden rege genutzt und über 440 weitere Anregungen sind der Ausloberin mit auf dem Weg ge- geben worden. Viele der Ideen und Wünsche sind in die Auslobung bereits PLW HLQJHÁRVVHQ :RKO ZLVVHQG GDVV GLH WHLOQHKPHQGHQ 7HDPV QLFKW DOOH :QVFKHXQG,GHHQDXIQHKPHQN|QQHQZLUGHVGLH$XIJDEHGHU%URVVHLQ sich intensiv damit auseinanderzusetzen. Die eingereichten Arbeiten werden an diesen hohen Erwartungen zu messen sein und müssen im Rahmen des Wettbewerbs ein tragfähiges Grundgerüst erarbeiten. Auch über das Wettbewerbsverfahren hinaus wird das ausgezeichnete Team gefordert sein mit der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Bonn in den Dialog zu treten und die Planung damit weiter zu schärfen und zu verbessern. Vorbemerkung VorbemerkungSeite 7 von 170 Seite | 6 TEIL A Wettbewerbsverfahren Abb. 02: Rheinuferpromenade auf Höhe des Brassertufers/ OperSeite 8 von 170 Seite 9 von 170 Seite | 8 1.1 Ausloberin Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt - Amt 61 Berliner Platz 2 53111 Bonn 1.2 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung ARGE Stottrop Stadtplanung + Prof. Christl Drey Kontakt: Stottrop Stadtplanung Anne Russell Tel. +49 221 - 1 39 61 76 Fax. +49 221 - 1 39 61 77 eMail. russell@stottrop-stadtplanung.de 1.3 Wettbewerbsverfahren Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswett- bewerbe (RPW 2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 in der Fassung des Landes NRW ist für die Ausloberin und Teilnehmen- GHQVRZLHDOOHEULJHQ%HWHLOLJWHQYHUELQGOLFKVRZHLWGLHVH$XVOREXQJQLFKW davon abweicht. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Sie bestätigt die Übereinstimmung mit den RPW mit folgender Registriernummer: W 15/21. Teilnehmende sowie die 0LWJOLHGHUGHV3UHLVJHULFKWHVGHVVWHOOYHUWUHWHQGHQ3UHLVJHULFKWHVGHU6DFK- verständigen Beratung und der Vorprüfung erkennen durch ihre Beteiligung die RPW 2013 und die Bedingungen der Auslobung an. 'HU3ODQXQJVZHWWEHZHUEZLUGDOVQLFKWRHQHUHLQSKDVLJHUDQRQ\PHU:HWW- EHZHUEJHP$EV53:L9P9J9XQG9J9DXVJHOREW Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 begrenzt. Es erfolgt ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb und nach- geschaltet ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV nur mit dem ersten Platz. 6ROOWH HLQ 9HUWUDJ PLW GHP HUVWSODW]LHUWHP 7HDP QLFKW ]XVWDQGH NRPPHQ behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem zweitplatziertem Team YRU6ROOWHDXFKPLWGLHVHPNHLQ9HUWUDJ]XVWDQGHNRPPHQEHKlOWVLFKGLH Vergabestelle Verhandlungen mit dem drittplatziertem Team vor. 1.4 Anlass und Zweck des Wettbewerbs Die Rheinpromenade im Herzen der Stadt Bonn stellt einen der wichtigs- WHQ(UKROXQJV)UHL]HLWXQG$QNRPPHQVRUWHGHV%RQQHU=HQWUXPVGDU6LH LVWHLQZLFKWLJHV$OOHLQVWHOOXQJVPHUNPDOZHOFKHVEHUZLHJHQGYRP:DVVHU Teil A | Wettbewerbsverfahren 1. Allgemeine WettbewerbsbedingungenSeite 10 von 170 9 | SeiteWettbewerbsverfahren | Teil A aus erlebt werden kann. Das Thema der Umgestaltung beschäftigt die Stadt Bonn schon lange. 2007 wurde die Auslobung eines Wettbewerbs zur Ge- VWDOWXQJGHV|HQWOLFKHQ5DXPVLP%HUHLFKYRQGHU%HHWKRYHQKDOOHELV]XP UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt. =LHOXQG$XIJDEHGHV:HWWEHZHUEVZDUHVGDVOLQNVUKHLQLVFKH8IHU]ZLVFKHQ Beethovenhalle und UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzu- werten sowie die Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Für das Gesamtprojekt „Stadt zum Rhein“ konnte im Rahmen der Regionale 2010 nicht der „A-Status“ und damit keine Förderung erreicht werden. In den vergangenen 10 Jahren haben sich viele Ansprüche und Rahmenbe- dingungen an Freiräume sehr stark gewandelt. So gibt es einige maßgeben- GHQHXH+HUDXVIRUGHUXQJHQGLH]ZLQJHQGLQHLQH1HXJHVWDOWXQJHLQÁLHHQ müssen. Hier sind besonders Anpassungen an den Klimawandel und auch ZHLWHUJHKHQGH )UDJHQ ]XU 0RELOLWlW ]X LQWHJULHUHQ 'D GLHVH ZHVHQWOLFKHQ IUGLHKHXWLJH3ODQXQJZLFKWLJHQ3XQNWHLQGHU*HVWDOWXQJEHUFNVLFKWLJW ZHUGHQPVVHQLVWHLQQHXHV:HWWEHZHUEVYHUIDKUHQLQGHPGLHDNWXHOOHQ )UDJHVWHOOXQJHQ KLQVLFKWOLFK .OLPD 9HUNHKU 'HQNPDOVFKXW] DEHU DXFK GLH YHUlQGHUWHQ7RXULVPXVDQVSUFKH%HUFNVLFKWLJXQJÀQGHQHUIRUGHUOLFK 1.5 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Rheinuferpromenade. 'D]X]lKOHQQHEHQGHU3ODQXQJGHU)UHLDQODJHQDXFKYHUNHKUOLFKH%HODQJH Ziel ist die Erlangung eines funktionalen sowie in Bau und Betrieb wirtschaft- lichen Entwurfs für die Rheinuferpromenade. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 45.000 m² im ersten und zweiten Bauabschnitt. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 500) für diese beiden Ab- VFKQLWWHEHWUDJHQUXQG0LR(XUREUXWWR(VLVWJHSODQWGLH%DXPDQDK- me in diesen zwei Abschnitten bis 2027 zu realisieren. Der dritte Bauabschnitt mit einer Größenordnung von ca. 15.000 m² soll erst anschließend realisiert werden. Dieser Bauabschnitt ist nicht Teil des aktuellen Förderantrages auf Städtebauförderung. Er soll im Rahmen eines nachfolgenden Förderzeit- raums ab 2026 angemeldet werden. 1.6 Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsrau- mes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkom- PHQVEHUGDV|HQWOLFKH%HVFKDXQJVZHVHQ *3$ 'HU:HWWEHZHUEVRZLH der zu vergebende Planungsauftrag werden in deutscher Sprache durchge- führt.Seite 11 von 170 Seite | 10 1. Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten und Fachplaner- LQQHQE]Z)DFKSODQHUQDXVGHP)DFKEHUHLFK9HUNHKUVSODQXQJJHVXFKWGLH neben den fünf gesetzten teilnehmenden Teams an dem später auszuloben- den Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es werden zehn weitere 7HDPV]XJHODVVHQVRGDVVLQVJHVDPW7HDPVDP:HWWEHZHUEYRUJHVHKHQ sind. 6ROOWHQPHKUDOV]HKQJHHLJQHWH%HZHUEXQJHQHLQJHKHQZHOFKHGLHLP )ROJHQGHQEHVFKULHEHQHQ$XVZDKONULWHULHQJOHLFKHUPDHQHUIOOHQZLUGGLH $XVZDKO GXUFK /RV JHWURHQ 'LH $XVORVXQJ HUIROJW XQWHU MXULVWLVFKHU $XI- sicht. Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmende Die zehn weiteren Teilnehmerteams werden anhand folgender Kriterien aus- gewählt: 2.1. Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. 2.2. Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen sich bewer- EHQGHQ 7HDPV HUIROJW ZLUG DXI GHU ]ZHLWHQ 6WXIH DQKDQG GHU YRUJHOHJWHQ $QJDEHQXQG8QWHUODJHQJHSUIWREGDVMHZHLOLJHVLFKEHZHUEHQGH7HDP die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nich- terfüllung wird das sich bewerbende Team auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst: D %HVFKHLQLJXQJGHU%HUXIV]XODVVXQJEH]LHKXQJVZHLVHGHUEHUXÁLFKHQ%H- fähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständi- gen Inhabers bzw. der zuständigen Inhaberin/ Geschäftsleitung der Bewer- EHQGHQ b) Eigenerklärung der Bewerbenden ob und auf welche Art er bzw. sie wirt- VFKDIWOLFKPLWGHP8QWHUQHKPHQYHUNQSIWLVW LQ7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH 9HUJDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVHQHQ7HLOQHKPHQGHQHLQXQ- terschriebenes Exemplar zu fordern). Bei Bietergemeinschaften: Bieterge- meinschaftserklärung mit Benennung der bevollmächtigten Vertretung (in 7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH9HUJDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVHQHQ Teilnehmenden ein unterschriebenes Exemplar zu fordern) beziehungsweise Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers mit Angabe der betref- fenden Nachunternehmerleistungen (inklusive Nachunternehmererklärung Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 12 von 170 11 | Seite LQ7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH9HUJDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVH- QHQ7HLOQHKPHQGHQHLQXQWHUVFKULHEHQHV([HPSODU]XIRUGHUQ c) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsre- JLVWHUDXV]XJ QLFKWlOWHUDOVGUHL0RQDWH GHV6LW]HVRGHU:RKQVLW]HVVRZHLW die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mit- JOLHGVWDDWHVLQGHPGDVVLFKEHZHUEHQGH7HDPVHLQHQ6LW]KDWYRUJHVFKULH- EHQLVW EHLMXULVWLVFKHQ3HUVRQHQ G (LJHQHUNOlUXQJGHVVLFKEHZHUEHQGHQ7HDPVGDVVNHLQHUGHU$XVVFKOXVV- gründe des § 123 und 124 GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von $XVIKUXQJVXQG/LHIHULQWHUHVVHQEHVWHKW LQ7H[WIRUPDXVUHLFKHQGGLH9HU- JDEHVWHOOHEHKlOWVLFKYRUEHLGHQ]XJHODVVHQHQ7HLOQHKPHQGHQHLQXQWHU- VFKULHEHQHV([HPSODU]XIRUGHUQ e) Bescheinigung oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaft- SÁLFKWYHUVLFKHUXQJJHP$EV6DW]9J9 PLW'HFNXQJVVXPPH EHL3HUVRQHQVFKlGHQYRQPLQG0LR(85VRZLH6DFKXQG9HUP|JHQV- VFKlGHQYRQPLQG0LR(85 Bei mehreren Teammitgliedern (Bewerbergemeinschaft) müssen alle Team- mitglieder die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen bzw. Erklärungen abgeben. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über GLH6LFKHUXQJYRQ7DULIWUHXHXQG0LQGHVWORKQEHLGHU9HUJDEH|HQWOLFKHU Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach GHP79J*IHVWJHOHJWHQ0LQGHVWHQWJHOWHEH]LHKXQJVZHLVH7DULÁ|KQH]DKOHQ und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). 'LH%XQGHVVWDGW%RQQLVWDOV|HQWOLFKH$XIWUDJJHEHULQEHUHFKWLJW.RQWURO- OHQGXUFK]XIKUHQXPGLH(LQKDOWXQJGLHVHU3ÁLFKWHQ]XEHUSUIHQ Die Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten müssen zusätz- lich folgende Mindestbedingungen erfüllen: a) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Land- schaftsarchitekt*in“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mit- gliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei sich bewerbenden 3HUVRQHQDXVGHP$XVODQGQLFKWJHVHW]OLFKJHUHJHOWVREHVWLPPWVLFKGLH Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und 89/48/EWG). Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 13 von 170 Seite | 12 Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende drei Referenzprojekte nachweisen: 1.) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Frei- DQODJHQGHU+RQRUDU]RQH,9 2EMHNWHLQ6WDGWXQG2UWVODJHQ*UQYHUELQ- GXQJHQPLWEHVRQGHUHU$XVVWDWWXQJ)UHL]HLWSDUNVXQG3DUNDQODJHQ)XJlQ- gerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität) - Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorar- ]RQH,9 2EMHNWHLQ6WDGWXQG2UWVODJHQ*UQYHUELQGXQJHQPLWEHVRQGHUHU $XVVWDWWXQJ )UHL]HLWSDUNV XQG 3DUNDQODJHQ )XJlQJHUEHUHLFKH XQG 6WDGW- SOlW]HKRKHU$XVVWDWWXQJVLQWHQVLWlW ZHOFKHVLQQHUKDOEGHUOHW]WHQ-DKUH LQ HLQHU *U|HQRUGQXQJ YRQ PLQGHVWHQV 0LOOLRQHQ (85 DQUHFKHQEDUHQ Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlos- sen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Be- kanntmachung. - Die Realisierung (mind. Lph. 6-8 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Hono- UDU]RQH,9 2EMHNWHLQ6WDGWXQG2UWVODJHQ*UQYHUELQGXQJHQPLWEHVRQ- GHUHU $XVVWDWWXQJ )UHL]HLWSDUNV XQG 3DUNDQODJHQ )XJlQJHUEHUHLFKH XQG 6WDGWSOlW]H KRKHU $XVVWDWWXQJVLQWHQVLWlW ZHOFKHV LQQHUKDOE GHU OHW]WHQ -DKUHLQHLQHU*U|HQRUGQXQJYRQPLQGHVWHQV0LOOLRQHQ(85DQUHFKHQ- baren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlos- sen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Be- kanntmachung. - Die Referenzen zu Planung und Realisierung können über ein Projekt oder über verschiedene Projekte nachgewiesen werden. Sollten die Leistungspha- VHQ EHU HLQ 3URMHNW QDFKJHZLHVHQ ZHUGHQ LVW EHL $XVIKUXQJ GXUFK eine ARGE oder den eignungsleihenden Einsatz von Subunternehmern im 5HIHUHQ]SURMHNW]ZLQJHQGGDVVGLHVHOEHQ%URVDXFKLPKLHVLJHQ:HWWEH- werb antreten. 2.) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Ver- kehrsanlagen der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen VWlGWHEDXOLFKHQ $QIRUGHUXQJHQ *HPLVFKWH 0RELOLWlWV XQG $XIHQWKDOWVÁl- chen) - Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 47 HOAI 2013) eines Projektes der Honor- arzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anfor- GHUXQJHQ*HPLVFKWH0RELOLWlWVXQG$XIHQWKDOWVÁlFKHQ ZHOFKHVLQQHUKDOE der letzten 5 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 14 von 170 13 | Seite (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeit- raum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung. 3.) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Frei- anlagen / Verkehrsanlagen 'LH3ODQXQJ PLQG/SK+2$, HLQHV3URMHNWHVZHOFKHV innerhalb der letzten 10 Jahre gemeinsam vom anbietenden Landschaftsar- chitekten und einem beliebigen Verkehrsplaner (nicht zwingend der im Wett- bewerb antretende Planer) geplant und realisiert worden ist. Die Leistungs- phase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stich- tag ist der Tag der Bekanntmachung. Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem ',1 $ JURHQ %ODWW 4XHUIRUPDW HLQVHLWLJ EHGUXFNW JHPl 9RUODJH (V sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien DXVVDJHNUlIWLJH3OlQH3HUVSHNWLYHQ)RWRVXQGHLQ/DJHSODQVRZLHHLQNXU- zer Erläuterungstext dargestellt werden. Darüberhinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstel- len. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt kön- nen unter der angegebenen Adresse heruntergeladen werden. 8PGLH=XODVVXQJ]XU7HLOQDKPH]XHUODQJHQLVWHV]ZLQJHQGHUIRUGHUOLFK dass das vom Auslober vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt ein- gereicht wird und die Referenzprojekte und mögliche Nachweise beigefügt sind. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerbung und ggf. der Arbeiten vom weiteren Verfahren. 2.3. Erfüllen mehr als zehn sich bewerbende Teams gleichermaßen die An- IRUGHUXQJHQZLUGGLH$XVZDKOGXUFK/RVJHWURHQ=XVlW]OLFKZHUGHQ1DFK- UFNHULQQHQXQG1DFKUFNHULQIHVWHU5HLKHQIROJHJHORVWGLHLP)DOOHHLQHU Absage von Teilnehmenden bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungs- unterlagen nachrücken. 1.7 Teilnehmende 7HLOQDKPHYRUDXVVHW]XQJHQ 7HLOQDKPHKLQGHUQLVVH XQG %HZHUEXQJVYHUIDK- UHQVLQGLQGHU:HWWEHZHUEVEHNDQQWPDFKXQJYHU|HQWOLFKW,QVJHVDPWZHU- den 15 Teams zugelassen. Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 15 von 170 Seite | 14 Hierbei werden fünf Teams als gesetzte Teilnehmende im Vorfeld ausgewählt ( jeweils in alphabetischer Reihenfolge): %LHUEDXP$LFKHOH/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ0DLQ]PLW 'XUWK5RRV&RQVXOWLQJ*PE+'DUPVWDGW *UHHQER[/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ.|OQPLW %35'LSO,QJ%HUQG).XHQQH 3DUWQHU(VVHQ .UDIW5DXP/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ.UHIHOGPLW $EYL$PEURVLXV%ODQNH9HUNHKULQIUDVWUXNWXU%RFKXP /RKDXV&DUO.|KOPRV/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ+DQQRYHUPLW 6+3,QJHQLHXUH+DQQRYHU 5036WHSKDQ/HQ]HQ/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ.|OQPLW /LQGVFKXOWH,QJHQLHXUJHVHOOVFKDIWPE+'VVHOGRUI :HLWHUH]HKQ7HDPVZXUGHQDXVGHQHLQJHJDQJHQHQ%HZHUEXQJHQZHOFKH GLH7HLOQDKPHYRUDXVVHW]XQJHQHUIOOWHQLQHLQHP/RVYHUIDKUHQHUPLWWHOW 6. NN 7. NN 8. NN 9. NN 10. NN 11. NN 12. NN 13. NN 14. NN 15. NN 1.8 Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sowie die sachver- ständige Beratung / Vorprüfung setzen sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen ( jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter (stimmberechtigt): 3URI*HUG$XIPNRON/DQGVFKDIWVDUFKLWHNW 'U0LFKDHO0%DLHU9HUNHKUVSODQHU 'U -RDFKLP %DXHU /DQGVFKDIWVDUFKLWHNW $PW IU /DQGVFKDIWVSÁHJH XQG *UQÁlFKHQGHU6WDGW.|OQ ,QD%LPEHUJ/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWLQXQG0LWJOLHGLP*HVWDOWXQJVEHLUDWGHU Bundesstadt Bonn *LVHOD6WHWH9HUNHKUVSODQHULQ Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 16 von 170 15 | Seite 3URI5ROI:HVWHUKHLGH6WDGWSODQHUXQG9RUVLW]HQGHUGHV*HVWDOWXQJVEHL- rates der Bundesstadt Bonn +HOPXW:LHVQHU'H]HUQHQWIU3ODQXQJ8PZHOWXQG9HUNHKUGHU%XQGHV- stadt Bonn Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter (stimmberechtigt): .DWMD'|UQHU2EHUEUJHUPHLVWHULQGHU%XQGHVWDGW%RQQ 119HUWUHWHULQ)UDNWLRQ;<3ROLWLN 119HUWUHWHULQ)UDNWLRQ;<3ROLWLN 119HUWUHWHULQ)UDNWLRQ;<3ROLWLN 119HUWUHWHULQ;<3ROLWLN 6. Externe/r Sachpreisrichter/in (Klimabeirat) Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und -richter: 'DYLG%DLHU/DQGVFKDIWVDUFKLWHNW/HLWHUGHV$PWHVIU8PZHOWXQG6WDGW- grün der Bundesstadt Bonn 'U7KRPDV%DXP9HUNHKUVSODQHU6WDGWSODQHU 3URI8OULNH%HXWHU/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWLQ 3HWUD'HQQ\/HLWHULQGHV6WDGWSODQXQJVDPWHVGHU%XQGHVVWDGW%RQQ Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und -richter: 119HUWUHWHU3ROLWLN 119HUWUHWHU3ROLWLN 119HUWUHWHU3ROLWLN 119HUWUHWHU3ROLWLN ([WHUQHU6DFKSUHLVULFKWHU.OLPDEHLUDW Vorprüfende: Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung werden 6DFKYHUVWlQGLJHEHWHLOLJW'LH$XVOREHULQEHKlOWVLFKYRUGLHVH]XEHQHQQHQ Bei der Vorprüfung werden beteiligt: 1. Prof. Christl Drey Stottrop Stadtplanung / Drey 2. Regina Stottrop Stottrop Stadtplanung / Drey 3. Anne Russell Stottrop Stadtplanung / Drey 4. Markus Walter Stadtplanungsamt 5. Melanie Schulte Stadtplanungsamt 6. Frank Jankowiak Stadtplanungsamt 7. Kirsten Sump Amt für Umwelt und Stadtgrün 8. Bettina Molly Amt für Umwelt und Stadtgrün -HVVLFD/|HU /HLWVWHOOH.OLPDVFKXW] Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 17 von 170 Seite | 16 10. Sebastian Böhm Tiefbauamt 11. NN Kulturamt Die Ausloberin behält sich vor weitere Sachverständige insbesondere aus den )DFKEHUHLFKHQ .XOWXU XQG 6SRUW 8PZHOW XQG 6WDGWJUQ 7LHIEDX VRZLH ]X den Freiraumnutzungen in die Vorprüfung der Arbeiten einzubeziehen. Sachverständige Beratung: 1. Dr. Birgit Schneider-Bönniger Beigeordnete für Kultur und Sport 2. Victoria Appelbe Amt für Wirtschaftsförderung 3. Peter Esch Tiefbauamt 4. Oliver Neitzel Tiefbauamt 5. Kerstin Hemminger Stadtplanungsamt 6. Helmut Haux Stadtplanungsamt Mitglieder der sachverständigen Beratung/ Vorprüfung können jederzeit nachnominiert bzw. zusätzlich hinzugezogen werden. 1.9 Wettbewerbsunterlagen Folgende Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmenden zur Verfü- gung gestellt: - Auslobung - Vermesserlageplan (PDF/DWG) - Auszug Liegenschaftskataster (PDF/DWG) - Luftbilder - …. 'LH 7HLOQHKPHQGHQ YHUSÁLFKWHQ VLFK GLH GLJLWDOHQ 'DWHQ DXVVFKOLHOLFK IU die Bearbeitung des Wettbewerbes zu nutzen. 1.10 Wettbewerbsleistungen Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt: - Präsentationspläne auf 4 Blättern DIN A0 Hochformat (gerollt abzugeben) mit folgenden Inhalten: )UHLUDXPSODQHULVFKHVXQGYHUNHKUVSODQHULVFKHV*HVDPWNRQ]HSW M 1:2.500 für das gesamte Planungsgebiet (3 Bauabschnitte) %HZHJXQJVÁlFKHQIUGLHXQWHUVFKLHGOLFKHQ0RELOLWlWVWHLOQHKPHU IUGDVJHVDPWH3ODQXQJVJHELHW %DXDEVFKQLWWH VFKHPDWLVFK Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 18 von 170 17 | Seite *HVWDOWXQJVHQWZXUI0IUGDVHQJHUH3ODQXQJVJHELHW (1. und 2. BA) mit u.a. folgenden Darstellungen: )UHLÁlFKHQ *HElXGH6FKLVDQOHJHVWHOOHQ - Befestigte Flächen - Unversiegelte Flächen %HZHJXQJVÁlFKHQIUGLHXQWHUVFKLHGOLFKHQ0RELOLWlWV teilnehmer o Radwege o Fußwege R5DPSHQ7UHSSHQ+|KHQDQJDEHQ o Stellplätze / Haltezonen / Anlieferung R.I]9HUNHKUVÁlFKH %DXPVWDQGRUWH3ÁDQ]ÁlFKHQ $XVVWDWWXQJVNRQ]HSWGHV|HQWOLFKHQ5DXPV EHL VSLHOKDIWH0|EOLHUXQJV%HOHXFKWXQJVHOHPHQWHHWF auch für Mobilitätsangebote) - Materialien =ZHL3HUVSHNWLYHQQDFKIUHLHU:DKO]XU9HUGHXWOLFKXQJGHUZH sentlichen Entwurfsidee 6NL]]HQXQGVRQVWLJH'DUVWHOOXQJ]XU(UOlXWHUXQJGHU/HLWLGHHQLQV besondere zum Thema Klimaschutz/Klimaanpassung und Verkehrs wende %HLVSLHOKDIWH'HWDLOV$QVLFKWHQXQG6FKQLWWH]XU9HUDQVFKDXOL chung wichtiger Entwurfselemente *HJHQEHUVWHOOXQJYRQEHIHVWLJWHQXQEHIHVWLJWHQ)OlFKHQXQG %DXPSÁDQ]XQJHQ .OLPD5HVLOLHQ] LP%HVWDQGXQGLQGHU3ODQXQJ (UOlXWHUXQJVWH[W PD[LPDO6HLWHQ',1$PLQGHVWHQV6FKULIWJU|HSW - Berechnungen der Flächenarten auf Formblättern - Kostenschätzung für die Freianlagenrealisierung (1. und 2. BA) =ZHL6DW]9RUSUISOlQHLP)RUPDW',1$ JHIDOWHW PLWDOOHQ$QJDEHQGLH zur Prüfung der Plausibilität der Berechnungen erforderlich sind (farbig an- JHOHJWH)OlFKHQEH]HLFKQXQJHQHWFPLW$QJDEHQ]XGHQ*U|HQ - 2 Satz Präsentationspläne auf DIN A3 verkleinert - Verzeichnis der eingereichten Unterlagen - Datenträger mit folgenden Inhalten: 3UlVHQWDWLRQVXQG9RUSUISOlQHLP)RUPDW',1$DOV3')XQG Bild-Dateien (JPG/TIFF mit 150 dpi) 3UlVHQWDWLRQVSOlQHLP)RUPDW',1$DOV3')XQG%LOG'DWHLHQ (JPG/TIFF mit 300 dpi) 3OlQHXQG=HLFKQXQJHQDOV':*E]Z';)'DWHLHQ Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 19 von 170 Seite | 18 9RUSUISOlQHDOV':*E]Z';)'DWHLHQ %HUHFKQXQJVIRUPEOlWWHUDOV3')XQG([FHO'DWHLHQ (UOlXWHUXQJVWH[WDOV3')XQG:RUG'DWHL 9HUIDVVHUHUNOlUXQJJHPl)RUPEODWWLQHLQHPEOLFNGLFKWHQYHUVFKORVVHQHQ Umschlag 7HLOQHKPHQGHGUIHQQXUHLQH:HWWEHZHUEVDUEHLWHLQUHLFKHQ9DULDQWHQVLQG DXFKXQWHU%HLEHKDOWXQJGHV*HVDPWNRQ]HSWHVQLFKW]XOlVVLJ6FKQLWWHXQG Ansichten müssen den ursprünglichen sowie den geplanten Verlauf des Ge- ländes zeigen. Der Lageplan ist genordet darzustellen. 1.11 Rückfragen und Einführungskolloquium ,P9RUIHOGGHU9HUVHQGXQJGHU$XVOREXQJÀQGHWDP21.05.2021 um 10.00 Uhr HLQH3UHLVJHULFKWVYRUEHVSUHFKXQJVWDWW=LHOLVWHVGLH$XIJDEHQVWHOOXQJ]X erläutern und Anregungen und Hinweise aus den Reihen der Preisrichterin- nen und Preisrichter in die Auslobung mit aufzunehmen. Zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftliche Rückfragen per E-Mail an das betreuende Büro gerichtet werden (russell@stottrop-stadt- planung.de). Diese müssen ELV8KUGHQvorliegen. Die Be- antwortung aller eingegangenen Rückfragen erfolgt schriftlich mit dem Pro- tokoll des Einführungskolloquiums. $PÀQGHWDE8KUYRUDXVVLFKWOLFKLP5DWVVDDOGHV6WDGWKDX- VHV%RQQ%HUOLQHU3ODW]%RQQRGHUSDQGHPLHEHGLQJWDOWHUQDWLYDOV Videokonferenz das Einführungskolloquium mit den Wettbewerbsteilneh- PHQGHQ GHP 3UHLVJHULFKW XQG GHU $XVOREHULQ VWDWW =LHO LVW HV GLH $XIJD- benstellung zu erläutern und Fragen zu beantworten sowie eventuell das Wettbewerbsgebiet gemeinsam zu besichtigen. Die Teilnahme am Einfüh- rungskolloquium wird den teilnehmenden Büros dringend empfohlen. Das Ergebnisprotokoll des Einführungskolloquiums mit der Beantwortung der Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah zu und wird Bestandteil der Auslobung. Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 20 von 170 19 | Seite 1.12 Abgabe und Kennzeichnung der Wettbewerbsbeiträge Die Planunterlagen sind bis 30.08.2021 (es gilt der Eingangs-Poststempel des 9HUVDQGXQWHUQHKPHQV DXVVFKOLHOLFKDQIROJHQGH$GUHVVHDQRQ\P]XVHQ- den oder bis 16.00 Uhr dort abzugeben: Stottrop Stadtplanung Anne Russell Marsiliusstraße 20 Innenhof 50937 Köln Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt: - bei persönlicher Abgabe: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Da- WXPVXQG=HLWDQJDEHRGHU - bei Abgabe mit Post/Transportunternehmen: das auf dem Einlieferungs- schein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit. 'LH7HLOQHKPHQGHQVRUJHQGDIUGDVVVLHGHQ1DFKZHLVEHUGLHUHFKW]HLWLJH Einlieferung führen können. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem 9HUVDQGJXWRGHUGHP%HJOHLW]HWWHOHLQ'DWXPDXIZHLVHQNDQQGDVQDFKGHP $EJDEHWHUPLQ OLHJW LVW GHU (LQOLHIHUXQJVVFKHLQ PDJHEHQG (LQOLHIHUXQJV- scheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusen- GXQJGXUFK3RVW%DKQRGHUDQGHUH7UDQVSRUWXQWHUQHKPHQDOV$EVHQGHUGLH Anschrift des Empfängers zu verwenden. ,VWGLH5HFKW]HLWLJNHLWGHU(LQOLHIHUXQJQLFKWHUNHQQEDUZHLOGHU$XIJDEHVWHP- SHOIHKOWXQOHVHUOLFKRGHUXQYROOVWlQGLJLVWRGHUGHVVHQ5LFKWLJNHLWDQJH]ZHL- IHOWZLUGZHUGHQVROFKH$UEHLWHQYRUEHKDOWOLFKGHVYRQGHP7HLOQHKPHQGHQ zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Recht- ]HLWLJ HLQJHOLHIHUWH $UEHLWHQ GLH VSlWHU DOV ]HKQ 7DJH QDFK $EJDEHWHUPLQ GHPZHWWEHZHUEVEHWUHXHQGHQ%UR]XJHVWHOOWZHUGHQVLQG]XU%HXUWHLOXQJ zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu ent- scheiden. Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege können nach Abgabe der Wett- EHZHUEVDUEHLWXQWHU:DKUXQJGHU$QRQ\PLWlWLQHLQHPVHSDUDWHQYHUVFKORV- senen Umschlag mit Angabe der Kennzahl an die Kontaktstelle gesendet werden. Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten werden getackert der ersten Seite angefügt) sowie auf dem Umschlag der Verfasser- HUNOlUXQJ PLW HLQHU VHFKVVWHOOLJHQ .HQQ]DKO EHVWHKHQG DXV YHUVFKLHGHQHQ Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 21 von 170 Seite | 20 =LHUQ FD FP KRFK ]X YHUVHKHQ 'LH .HQQ]DKO GDUI NHLQH 5FNVFKOVVH DXIGHQ:HWWEHZHUEVWHLOQHKPHU *HEXUWVWDJ7HOHIRQQXPPHUXVZ ]XODVVHQ 1.13 Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten ELO¥GHQXQGKLHUEHLIROJHQGHQ%HXUWHLOXQJVNULWHULHQ]XJUXQGHOHJHQRKQH dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: - Gesamtkonzept - Einhaltung der Vorgaben - Funktionalität und Nutzungsqualität - Gestalterische Qualität - Freiraumqualität - Baulicher Aufwand / Wirtschaftlichkeit 1DFKKDOWLJNHLW(QHUJLHH]LHQ] 1.14 Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse und Ausstellung Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch Zusendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung bekanntgegeben. Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Einsprüche gegen die Be- urteilung der Rangfolge der Arbeiten sind nicht zulässig. Die Wettbewerbs- DUEHLWHQZHUGHQLP$QVFKOXVVDQGLH3UHLVJHULFKWVVLW]XQJ|HQWOLFKDXVJH- stellt. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben. 1.15 Preisgelder/ Aufwandsentschädigung )U GDV 9HUIDKUHQ VWHKW HLQH :HWWEHZHUEVVXPPH LQ +|KH YRQ EUR zur Verfügung. 3UHLV ½ QHWWR 3UHLV ½ QHWWR 3UHLV ½ QHWWR =ZHL$QHUNHQQXQJHQj½ QHWWR Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Für die teilnehmenden Teams wird eine Aufwandsentschädigung von ins- JHVDPW½ QHWWR ]XU9HUIJXQJJHVWHOOW$QVSUXFKDXIGLHVHV ]X gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Verfahrensteilnehmerinnen XQGWHLOQHKPHUGLHIULVWJHUHFKWHLQHQYROOVWlQGLJHQXQGSUlKLJHQ%HLWUDJ eingereicht haben. Bei 15 eingereichten Arbeiten beträgt die Aufwandsent- VFKlGLJXQJMH7HDP½ QHWWR 2EHLQ%HLWUDJGLHVH.ULWHULHQHUIOOW Teil A | WettbewerbsverfahrenSeite 22 von 170 21 | Seite entscheidet das Preisgericht. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsge- mäßer Rechnungsstellung. 1.16 Weitere Bearbeitung 'LH$XVOREHULQEHDEVLFKWLJWHQWVSUHFKHQGGHQ(PSIHKOXQJHQGHV3UHLVJH- ULFKWHVGHPDXVJH]HLFKQHWHQ7HDPJHPl 53:PLWZHLWHUHQ Leistungen zu beauftragen (mind. Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 sowie Leistungsphasen 4 – 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 optional in Stufen und „Örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8 opti- onal in Stufen nach § 39 HOAI 2021). Die Vergabeentscheidung erfolgt nach dem Realisierungswettbewerb. Die 9HUJDEHVWHOOHSODQWDXVVFKOLHOLFKPLWGHPHUVWHQ3ODW]EHUGLH$XIWUDJV- vergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit dem erstplatzierten Team QLFKW ]XVWDQGH NRPPHQ EHKlOW VLFK GLH 9HUJDEHVWHOOH 9HUKDQGOXQJHQ PLW dem zweitplatzierten Team vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande NRPPHQEHKlOWVLFKGLH9HUJDEHVWHOOH9HUKDQGOXQJHQPLWGHPGULWWSODW]LHU- ten Team vor. 'LH :HWWEHZHUEVWHLOQHKPHQGHQ YHUSÁLFKWHQ VLFK LP )DOOH HLQHU %HDXIWUD- JXQJ GXUFK GLH $XVOREHULQ GLH ZHLWHUH %HDUEHLWXQJ ]X EHUQHKPHQ XQG durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilneh- PHQGHQELV]XU+|KHGHV]XHUNDQQWHQ3UHLVHVQLFKWHUQHXWYHUJWHWZHQQ der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb um- fasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungspha- sen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbrin- gung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Be- stimmungen der HOAI 2021 vergütet. Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben wer- GHQVROODXFKHLQHHQWVSUHFKHQGH%HDXIWUDJXQJIUGHQ%DXDEVFKQLWWHU- folgen. Wettbewerbsverfahren | Teil ASeite 23 von 170 Seite | 22 Teil A | Wettbewerbsverfahren 1.17. Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausge- ]HLFKQHWHQ $UEHLWHQ ZHUGHQ (LJHQWXP GHU $XVOREHULQ 8UKHEHUUHFKW 1XW- ]XQJXQGGDV5HFKWGHU9HU|HQWOLFKXQJEHVWLPPWGLH53: $EV 'HU$XVOREHULQVWHKWGDV5HFKW]XU(UVWYHU|HQWOLFKXQJXQG'RNXPHQWDWLRQ des Wettbewerbes zu. Nicht prämierte Arbeiten werden nur auf Anforderung GHU7HLOQHKPHQGHQGLHLQQHUKDOEYRQYLHU:RFKHQQDFK=XJDQJGHV3UR- WRNROOV HLQJHJDQJHQ VHLQ PXVV ]XUFNJHVDQGW (UIROJW NHLQH $QIRUGHUXQJ LQQHUKDOEGLHVHU)ULVWHUNOlUWGDPLWGHU7HLOQHKPHQGHDXIVHLQ(LJHQWXPDQ den Planunterlagen zu verzichten. 1.18. Terminübersicht 21.05.2021 Preisrichtervorbesprechung 27.05.2021 Versand der Unterlagen 12.06.2021 Frist für Rückfragen 18.06.2021 Rückfragenkolloquium 30.08.2021 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 08.10.2021 PreisgerichtssitzungSeite 24 von 170 23 | SeiteWettbewerbsverfahren | Teil ASeite 25 von 170 Seite | 24 TEIL B Rahmenbedingungen Abb. 03: Rheinuferpromenade auf Höhe des Alten Zolls/ Lenné-ParterreSeite 26 von 170 Seite 27 von 170 Seite | 26 Teil B | Rahmenbedingungen Bauabschnitt II Rosental bis Josefstraße Bauabschnitt I Josefstraße bis Alter Zoll Bauabschnitt III Alter Zoll bis Zweite Fährgasse Ideenteil Opernplatz Innenstadt o.M. | Wettbewerbsgebiet, aufgeteilt in drei Bauabschnitte Ideenteil Wettbewerbsgebiet Rosental Wachsbleiche Theaterstraße An der Windmühle Hatschiergasse Josefstraße Kennedybrücke Berliner Freiheit Rheingasse Vogtsgasse Konviktstraße Erste Fährgasse Zweite Fährgasse Abb. 04: WettbewerbsgebietSeite 28 von 170 27 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B Die Bundesstadt Bonn zeichnet sich durch eine polyzentrale Stadtstruktur DXVGLHGHQ6WDGWEH]LUNHQ%RQQ%HXO%DG*RGHVEHUJXQG+DUGWEHUJ]HQW- rale Funktionen zuweist. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn EHHLQÁXVVWGLH(QWZLFNOXQJGHU6WDGW%RQQYHU]HLFKQHWMlKUOLFKHLQHQ$QVWLHJ ihrer Bevölkerungszahl (Stand 2020: 330.000 Personen) und unterliegt dabei QXU HLQHP ODQJVDPHQ $OWHUXQJVSUR]HVV ZREHL GLH 6WUXNWXU GHU 0HQVFKHQ in Bonn vielfältig ausfällt. Bonn trägt den deutschlandweit einzigartigen Titel als Bundesstadt aufgrund ihrer ehemaligen Hauptstadtfunktion. Die Bonner 5KHLQXIHUSURPHQDGH LVW ZLFKWLJHU XQG ]HQWUDOHU (UKROXQJV )UHL]HLW XQG WRXULVWLVFKHU$QNRPPHQVRUWGDVLHLQIXOlXÀJHU1lKH]XU,QQHQVWDGWXQG GHP %RQQHU +DXSWEDKQKRI JHOHJHQ LVW 0HQVFKHQ GLH VLFK DP 5KHLQXIHU aufhalten sind dabei Einwohnerinnen und Einwohner ebenso wie Touristin- QHQXQG7RXULVWHQZRGXUFKGLH5KHLQXIHUSURPHQDGH]XHLQHP2UWGHU%H- JHJQXQJGHUVR]LDOHQ,QWHUDNWLRQXQG,QWHJUDWLRQZLUG 2.1 Lage im Stadtraum Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich innerhalb der urbanen Kernstadt der Bundesstadt Bonn über ca. zwei Kilometer Länge entlang des Rheins. Es liegt |VWOLFKGHU%RQQHU,QQHQVWDGWIROJWGHP)OXVVXIHUXQGZLUGEHJUHQ]WGXUFK die Straßen Rosental im Norden und der Zweiten Fährgasse im Süden. Die .HQQHG\EUFNHGLHDOVKHUDXVUDJHQGHV,QJHQLHXUEDXZHUNYRUGHU6WDGWVLO- KRXHWWHSURPLQHQWLQ(UVFKHLQXQJWULWWTXHUWGHQ)OXVVXQGGLH5KHLQXIHU- promenade auf der Höhe von etwa einem Drittel der Länge des Wettbe- werbsgebietes im Nordteil. Als eine der drei Bonner Rheinbrücken ist sie die wichtigste Rheinquerung für den stadtinternen Verkehr. Die beiden anderen Brücken sind Autobahnbrücken. Das langestreckte Wettbewerbsgebiet grenzt an unterschiedliche Teilberei- che historisch gewachsener Ortsteile mit vielfältigen Bau- und Nutzungs- strukturen. Die einzelnen Teilräume haben unterschiedliche touristische An- ziehungspunkte und räumliche Schwerpunkte außerhalb des Plangebietes. Das Rheinufer ist daher ein wichtiger peripherer Verbindungsraum. Nördlich der Kennedybrücke ist die angrenzende Stadtstruktur geprägt von Blockrandbebauung. Der Abschnitt zwischen Rosental und Theaterstraße ist den urbanen und beliebten Ortsteilen Bonn-Castell und Nordstadt zuzurech- nen. Südlich der Kennedybrücke verändert sich das Stadtbild und wird domi- QLHUW YRQ 6WDGWYLOOHQ XQG JURPDVWlEOLFKHQ UHSUlVHQWDWLYHQ (LQ]HOEDXWHQ YLHOIDFK PLW |HQWOLFKHU 1XW]XQJ 'HU %HUHLFK ]ZLVFKHQ GHU 7KHDWHUVWUDH und der Ersten Fährgasse ist der Bonner Innenstadt zuzurechnen. Das Stadt- ELOG ZLUG KLHU YRQ GHU 2SHU GRPLQLHUW 'LH ,QQHQVWDGW LVW GDV KLVWRULVFKH kommerzielle und kulturelle Zentrum Bonns mit zentralen Einrichtungen für 6WDGWXQG5HJLRQ'LHVZLUGHQWODQJGHU5KHLQXIHUSURPHQDGHVLFKWEDUZR 2. Ausgangssituation des WettbewerbsgebietesSeite 29 von 170 Seite | 28 X D GLH %HHWKRYHQKDOOH GLH 2SHU GUHL +RWHOV GDV &ROOHJLXP $OEHUWLQXP des Erzbistums Köln und die Universitäts- und Landesbibliothek Bonns die Uferbebauung prägen. Der Promenadenbereich zwischen der Ersten und =ZHLWHQ)lKUJDVVHEHJOHLWHWGLH%RQQHU6GVWDGWHLQHJUQGHU]HLWOLFKH6WDG- terweiterung mit hoher Wohnqualität und zahlreichen denkmalgeschützten *HElXGHQDXVGLHVHU=HLWWHLOZHLVHJHQXW]WYRQ(LQULFKWXQJHQGHUHKHPDOL- gen Bundeshauptstadt. Südlich schließt sich das ehemalige Parlaments- und Regierungsviertel der Bundesregierung an. Der Bundesrechnungshof an der Zweiten Fährgasse bildet hier am Ufer den Auftakt. Alle Gebäude stehen in GLHVHP$EVFKQLWWDXIGHPKRFKZDVVHUVLFKHUHQ1LYHDXHLQHU5KHLQWHUUDVVH HLQWRSRJUDÀVFKHU9HUVDW]HQWODQJGHV8IHUVYRQELV]XDFKW0HWHUQ+|KH EHUHLQH/lQJHYRQ.LORPHWHUQ Entlang der Uferpromenade liegen mehrere Grünbereiche: Im Norden das 8PIHOG GHU %HHWKRYHQKDOOWH GHU EHJUQWH 9RUSODW] DP +DXSW]XJDQJ GHU 2SHU ,GHHQWHLO GHU6WDGWJDUWHQDP$OWHQ=ROOHLQ7HLOGHU%RQQHU6WDGWEH- IHVWLJXQJXQGGHU(UQVW0RULW]$UQGW*DUWHQDPVGOLFKHQ(QGHGHV:HWW- bewerbsgebietes. Im Wettbewerbsgebiet bestehen derzeit 17 genutzte Anlegestellen für Rhein- VFKLHHLQHIUGLH)lKUHQDFK%RQQ%HXHOGLHEULJHQIU)UHL]HLWXQGWRX- ristische Nutzung. Auf der gegenüberliegenden Rheinseite liegt der Stadtteil Beuel-Mitte: eine EHOLHEWHUHFKWVUKHLQLVFKH:RKQODJHPLWKLVWRULVFKHU%DXVXEVWDQ]1HXEDX- ten gehobener Qualität und einer guten Infrastruktur. Teil B | Rahmenbedingungen Abb. 05: BrassertuferSeite 30 von 170 29 | Seite 2.2 Historische Entwicklung Die Stadtteile entlang des Wettbewerbsgebietes weisen eine langjährige Entstehungszeit auf. In verschiedenen Epochen entstanden neue Siedlungs- schwerpunkte und die Stadt erweiterte sich in unterschiedlichen Schüben. Ab der römischen Besiedlung im 1. Jahrhundert nach Christus entwickelte sich in den Ansiedlungen städtisches Leben. Nördlich der Straße Rosental an der Römerstraße befand sich ein römisches Militärlager. Im südlichen Bereich ODJGLHU|PLVFKHÅ9RUVWDGW´GLHVLFKLQORVHEHEDXWHU)RUPZHLWHULQGHQ6- den bis über die Dahlmannstraße hinweg erstreckte. Sie umfasste Wohnhäu- VHU9LOOHQ+DQGHOVHLQULFKWXQJHQ7HPSHOXQG%HJUlEQLVVWlWWHQ Die mittelalterliche Stadt mit ihrer Befestigung reichte von der Theaterstraße bis zur Konviktstraße. Mit der Vertreibung des Erzbischofs durch die Kölner Bürgerinnen und Bürger wurde Bonn Residenz und der Grundstein für das %RQQHU6FKORVVGHQ+RIJDUWHQXQGGLHHQWVSUHFKHQGHQ6WDGWHUZHLWHUXQJHQ waren gelegt. Während der französischen Besatzung wurden die Stadtbe- festigungen verstärkt und den damaligen Erfordernissen der Artillerie ange- passt. Es wurde ein zusätzlicher Ring um die Stadt angelegt. 0LWGHU,QGXVWULDOLVLHUXQJZXUGHDXFK%RQQYRQVWDUNHP:DFKVWXPHUIDVVW das neue Erweiterungen um die Stadt herum zur Folge hatte. Die Stadtbe- festigung wurde in vielen Bereichen geschleift oder überformt. Sie ist heute QXUQRFKDQZHQLJHQ6WHOOHQLP6WDGWJHELHWVLFKWEDUZLHDP$OWHQ=ROOLP 6WDGWJDUWHQXQPLWWHOEDUDP5KHLQXIHU:lKUHQGGHU*UQGHU]HLWZXUGHQGLH %HUHLFKH GHU 1RUG XQG 6GVWDGW PLW GHP 6FKZHUSXQNW :RKQHQ EHEDXW DXFK|HQWOLFKH(LQULFKWXQJHQXQG,QGXVWULHEHWULHEHHQWVWDQGHQ'LHEHU- wiegend dreigeschossige Blockrandbebauung mit Geschossbauten und mit den für die Bonner Südstadt typischen Stadthäusern sind heute nachgefragte Wohnquartiere in der Stadt. Entlang des Rheins entstanden freistehende +lXVHUXQG9LOOHQPLWJURHQ*lUWHQXDGLHEHNDQQWH9LOOD+DPPHUVFKPLGW und das Palais Schaumburg. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 begann in Bonn der %DXYRQ+DXSWVWDGWHLQULFKWXQJHQEHJOHLWHWYRP:LHGHUDXIEDXGHULP.ULHJ zerstörten Stadt. Südlich des Wettbewerbsgebietes entstand im Parlaments- und Regierungsviertel der Kern der demokratischen Institutionen. Auf frei- ZHUGHQGHQ)OlFKHQLQGHU8PJHEXQJLQVEHVRQGHUHHQWODQJGHU%VLHGHO- WHQVLFKZHLWHUH%XQGHVHLQULFKWXQJHQDQZLH0LQLVWHULHQXQGQDFKIROJHQGH %HK|UGHQ'LH0LWWHGHV9LHUWHOVLVWKHXWHGHU5KHLQDXHQSDUNGHUDOVÅ*UQHV =HQWUXP´ GLH 6WDGWEH]LUNH %RQQ %DG *RGHVEHUJ XQG %HXHOYHUELQGHWXQG ein freiräumliches Gegengewicht zur baulichen Struktur des ehemaligen Par- laments- und Regierungsviertels bildet. Rahmenbedingungen | Teil B Abb. 06: BrassertuferSeite 31 von 170 Seite | 30 2.3 Erschließung Unterschiedliche Personengruppen halten sich an der Rheinuferpromena- de auf, was sich in der Vielfalt der Mobilitätsangebote widerspiegelt. 2.3.1 Motorisierter Individualverkehr Die direkte Erschließung des Rheinufers für den motorisierten Verkehr erfolgt heute über parallel zur Uferpromenade verlaufende Straßenzüge. Die Straßen Fritz-Schroeder-Ufer, Erzbergerufer und Moses-Hess-Ufer fol- gen nördlich der Kennedybrücke der Uferkante. Die Straßen Brassertufer, Rathenauufer und Zweite Fährgasse erschließen das Wettbewerbsgebiet südlich der Kennedybrücke. Die Straßen Fritz-Schroeder-Ufer und Erzber- gerufer sind im Einrichtungsverkehr befahrbar, ab der Straße Moses-Hess- Ufer ist in südlicher Richtung Zweirichtungsverkehr möglich. Die überörtliche Anbindung erfolgt über die Bundestraße B9, die südlich der Kennedybrücke nach einer Unterbrechung zwischen Köln Neustadt-Süd und Bonn Zentrum wieder als solche ausgeschildert wird, und die Straßen Römerstraße, Welschnonnenstraße und Sandkaule. Diese Hauptverkehrs- straßen trennen die überwiegend als Fußgängerzone ausgewiesene Innen- VWDGW%RQQVYRQGHQGLH3URPHQDGHÁDQNLHUHQGHQ1XW]XQJHQ Auf straßenbegleitenden Seitenstreifen ist gegenwärtig durchgängig Par- NHQ P|JOLFK ]ZHL DQJUHQ]HQGH |රHQWOLFK ]XJlQJOLFKH 7LHIJDUDJHQ XQG eine private Tiefgarage werden vom Rheinufer angefahren. 2.3.2 Radverkehr Die im Plangebiet vorhandene Radwegeführung verläuft parallel zu den Straßen und wird separat von den anderen Verkehrsarten geführt. Einzig die Unterquerung der Kennedybrücke verläuft als geteilter Fuß- und Rad- weg, da das Widerlager der Brücke die lineare Promenadenführung unter- bricht. Durch das Plangebiet verlaufen überregionale und internationale Radrou- ten mit hohem und weiter wachsendem Verkehrsaufkommen. Der Radweg EuroVelo 15 verbindet auf einer Strecke von 1.500 Kilometern vier europä- ische Länder und führt an neun UNESCO-Stätten vorbei. Ein Abschnitt des EuroVelo 15 wird als „Rheinradweg“ bezeichnet und führt in Deutschland von Emmerich am Rhein an der niederländisch-deutschen Grenze bis nach Boppard in Rheinland-Pfalz. Von deutschlandweiter bzw. europaweiter Relevanz ist sind die Routen 7 und 8. Die Route 7 trägt den Namen Pilgerroute und führt von Harrislee an der dänisch-deutschen Grenze 1.059 Kilometern weit über Hamburg, Bre- men, Osnabrück, Münster, Duisburg, Köln, Bonn nach Aachen im Dreilän- dereck Niederlande, Belgien, Deutschland. Die Route 8 wird als Rhein-Rou- Teil B | Rahmenbedingungen $EE9HUNHKUVÁlFKHDXI+|KHGHV%UDVVHUWXIHUVSeite 32 von 170 31 | Seite te bezeichnet und verbindet als europäischer Radweg entlang des Rheins die Niederlande mit der Schweiz und Österreich. Er führt von Kleve an der niederländisch-deutschen Grenze über die Schweiz nach Bregenz am ös- terreichischen Ufer des Bodensees. Die Route hat eine Länge von 1.069 Ki- lometern und passiert unter anderem Stein am Rhein (CH), Weil am Rhein, Ludwigshafen, Koblenz, Bonn, Düsseldorf und Xanten. Der Erlebnisweg Rheinschiene, der ebenfalls durch das Plangebiet verläuft, hat NRW-weite Bedeutung. Mit einer Länge von 357 Kilometern verläuft er von Duisburg nach Bad Honnef entlang beider Rheinseiten. gරHQWOLFKHU3HUVRQHQQDKYHUNHKU Das Plangebiet ist aufgrund seiner Nähe zur Bonner Innenstadt sehr gut DQGHQg319DQJHVFKORVVHQ'LHLQGHUGLUHNWHQ1DFKEDUVFKDIWEHÀQGOL- chen Haltestellen der U-Bahn-, Tram- und Buslinien decken mit ihren Ein- zugsradien nahezu die gesamte Promenade ab. Dabei wird bei U-Bahn- und Tram-Haltestellen ein Radius von 400 Metern und bei Buslinien ein 300-Meter-Radius angenommen. Lediglich die Promenadenbereiche an der Beethovenhalle und am Alten Zoll liegen außerhalb der Einzugsradien. Der südliche Rheinpromenadenabschnitt ab dem Collegium Albertinum ist durch die U-Bahn-Haltestelle Juridicum angebunden, wo die überörtliche Linie 16 Richtung Köln, und die Linien 63, 66 und 67 Richtung Bad Go- GHVEHUJ6LHJEXUJXQG%DG+RQQHIKDOWHQ'LH8%DKQKDOWHVWHOOHEHÀQGHW sich unterhalb der Bundesstraße B9, die in diesem Abschnitt den Namen $GHQDXHUDOOHHWUlJW9RQGRUWLVWGLH5KHLQSURPHQDGHIXOlXÀJLQQHUKDOE von drei Minuten zu erreichen. Die U-Bahnen der Linien 16 und 66 ver- kehren werktags regelmäßig im 10-Minuten-Takt. Die Linie 63 folgt einer 20-Minuten-Taktung, die Linie 67 einer 30-Minuten-Taktung. Die verkehr- lich elementare Kennedybrücke wird von den innerörtlichen Trambahnen der Linien 62 und 65 zur Querung des Rheins genutzt. Im linksrheinischen %HUHLFKYRUGHU%UFNH²GHU%HUOLQHU6WUDHEHÀQGHWVLFKGLH+DOWHVWHOOH Berta-von-Suttner-Platz/ Beethovenhaus, die ebenfalls von den überörtli- chen U-Bahnen der Linien 66 und 67 bedient wird. Die Rheinpromenade ist von dort zu Fuß innerhalb von fünf Minuten zu erreichen. Die Linie 62 folgt werktags einem 10-Minuten-Takt, die Linie 65 fährt deutlich seltener und in unregelmäßiger Taktung. Im Viertel nördlich der Kennedybrücke verkehren entlang der Römerstraße die städtischen Buslinien 600 und 601. Es wer- den die Haltestellen An der Esche, Beethovenhalle und SWB, Berta-von- Suttner-Platz/ Beethovenhaus angefahren. Die Promenade liegt in einer Entfernung von etwa sechs Gehminuten. Südlich der Brücke wird nur noch die Bushaltestelle Opernhaus bedient, die die Promenade nahezu direkt erschließt. Beide Buslinien folgen einer 20-Minuten-Taktung. Rahmenbedingungen | Teil B $EE9HUNHKUVÁlFKHSeite 33 von 170 Seite | 32 o.M. | Kultur Gastronomie Freiraum Tourismus Öffentl. Einrichtung Nutzungsstruktur Innenstadt Beethovenhalle Oper Alter Zoll Rheinpavillion Bundesrechnungshof Biergarten Ernst-Moritz- Arndt-Haus Opernplatz Hotel Hotel Universitäts-/ Landesbibliothek Albertinum Gymnasium Hotel Rosental Wachsbleiche Theaterstraße An der Windmühle Hatschiergasse Josefstraße Kennedybrücke Berliner Freiheit Rheingasse Vogtsgasse Konviktstraße Erste Fährgasse Zweite Fährgasse Teil B | Rahmenbedingungen Abb. 09: NutzungsstrukturSeite 34 von 170 33 | Seite 2.3.4 Fußverkehr 'LH1lKH]XU%RQQHU,QQHQVWDGWPDFKWGLH5KHLQSURPHQDGHIXOlXÀJEH- quem erreichbar. Allerding wird im südlichen Teil des Plangebietes die Bar- ULHUHIUHLKHLWGXUFKGHQWRSRJUDÀVFKHQ9HUVDW]GHU5KHLQWHUUDVVHHUVFKZHUW Der Fußverkehr im Plangebiet verläuft, mit einer kurzen Unterbrechung durch das Widerlager der Brückenkonstruktion der Kennedybrücke, direkt entlang der Uferkante des Rheins und im Promenadenbereich. Unter der Brücke verschmälert sich die Promenade deutlich. Zwischen dem Alten Zoll und der Zweiten Fährgasse ist sie als Allee ausgebildet. Wichtige Anknüpfungspunkte des Fußverkehrs an die angrenzenden Stadtviertel nördlich der Kennedybrücke sind die Straßen Rosental, Wachs- bleiche, Theaterstraße, Hatschiergasse und Josefstraße. Auf dem südlichen Abschnitt der Promenade erfüllen der Stadtgarten, die Erste Fährgasse, der Schulhof des Beethovengymnasiums, die Schaumburg-Lippe-Straße und die Zweite Fährgasse diese Verknüpfungsfunktion, mit entsprechendem *HIlOOH(QWODQJGHU3URPHQDGHÀQGHQVLFKVRPLW]HKQ9HUELQGXQJVSXQNWH zwischen der Rheinuferpromenade zur Bonner Innenstadt mit Relevanz für GHQ)XYHUNHKU*URH.RQÁLNWSXQNWHVLQGKLHUGLH.UHX]XQJHQGHV)X- verkehrs in die Stadt mit dem Radverkehr, der kontinuierlich wächst und gegenwärtig durchgängig in hoher Geschwindigkeit möglich ist. 'LH,QQHQVWDGWZLUGIXOlXÀJDXINXU]HP:HJHGXUFKGLH%UGHUJDVVHGLH Rathausgasse/ Rheingasse sowie über die Stockenstraße und das Stocken- tor über die B9 hinweg mit dem Rheinufer angebunden 2.4 Nutzungsstruktur (QWODQJGHU5KHLQSURPHQDGHEHVWHKHQ]DKOUHLFKH|HQWOLFKH1XW]XQJHQGLH stadträumlich bedeutsam sind und bisweilen einen großen Publikumsverkehr HU]HXJHQ,P1RUGHQÀQGHQVLFKHLQ%LHUJDUWHQGLH%HHWKRYHQKDOOHXQG]ZHL +RWHOVGLHYRQGHU3URPHQDGHHUVFKORVVHQZHUGHQN|QQHQ,PPLWWOHUHQ7HLO OLHJHQ GLH 2SHU VRZLH GHU VWDGWVHLWLJH 2SHUQSODW] GHU $OWH =ROO HLQ ZHL- teres Hotel und das Collegium Albertinum. Diese Nutzungen können nur teilweise über Treppen und Rampen von der Promenade aus erreicht wer- GHQ,PVGOLFKHQ7HLOGHV3ODQJHELHWHVÀQGHWPDQGLH8QLYHUVLWlWVXQG/DQ- GHVELEOLRWKHNGDV%HHWKRYHQ*\PQDVLXPXQGGDV(UQVW0RULW]$UQGW+DXV Diese Nutzungen können vom Ufer aus lediglich über den Treppenaufgang 5DWKHQDXXIHU6FKDXPEXUJ/LSSH6WUDHIXOlXÀJHUUHLFKWZHUGHQ ,P 3URPHQDGHQEHUHLFK VHOEVW EHÀQGHQ VLFK QXU NOHLQHUH %DXWHQ GDV &DIp Rheinpavillon und die Ticketverkaufshäuschen der Köln-Düsseldorfer Deut- VFKH5KHLQVFKLIDKUW*PE+XQGGHU%RQQHU3HUVRQHQVFKLIDKUW ,P9HUODXIGHU3URPHQDGHNQSIHQ6FKLVDQOHJHVWHOOHQDQGLH8IHUNDQWH DQ$P5DWKHQDXXIHU]ZLVFKHQGHU(UVWHQ)lKUJDVVHXQGGHP7UHSSHQDXI- Rahmenbedingungen | Teil B Abb. 10: Verbindung Rheinufer - Innenstadt am Alten ZollSeite 35 von 170 Seite | 34 JDQJ ]XU 6FKDXPEXUJ/LSSH6WUDH ZLUG HLQ 9HUDQNHUXQJVSXQNW HUQHXHUW sowie eine neue Ruderpritschenanlage ergänzt. 2.5 Freiraum Der Freiraum wird maßgeblich durch den Rhein als bestimmendes Land- VFKDIWVHOHPHQW DOV (XURSlLVFKH :DVVHUVWUDH XQG %XQGHVVFKLIDKUWVVWUDH mit regionaler und internationaler Dimension bestimmt. Die rechtsrheinische Ufersilhouette prägen die Kante des Stadtbezirks Beuel und im Hintergrund GLHPDUNDQWH6LOKRXHWWHGHV6LHEHQJHELUJHVGDVYRQ%RQQDXVPLW6FKLHQ erreicht werden kann. Linksrheinisch fällt das Ufer als Prallhang zum Fluss hin DE XQG ZLUG YRQ HLQHU GXUFKJHKHQGHQ 8IHUSURPHQDGH EHJOHLWHW GLH VLFK UlXPOLFK LQ YHUVFKLHGHQH $EVFKQLWWH JOLHGHUW 'LHVH 3URPHQDGH ÀQGHW LP Norden an der Straße Rosental ihren Anschluss an einer grünen Uferzone. ,P6GHQJHKWVLHLQGHQ5KHLQDXHQSDUNEHUGHUDOVVWlGWLVFKHV1DKHUKR- lungsgebiet intensiv genutzt wird. Die Uferpromenade verbindet diese bei- den Freiräume. Baumreihen gliedern das Ufer und formen markante Abschnitte. Platzartige $XIZHLWXQJHQ DP )ULW]6FKURHGHU8IHU (U]EHUJHUXIHU GHU 5KHLQJDVVH XQG DP)lKUDQOHJHUDQGHU=ZHLWHQ)lKUJDVVHELOGHQ*HOHQNH]XU,QQHQVWDGWGLH GXUFK*HVWDOWXQJVXQG1XW]XQJVHOHPHQWHHUJlQ]WZHUGHQZLHXD6FKLV- DQOHJHU3DYLOORQVIU*DVWURQRPLHXQG7LFNHWYHUNDXI.XQVWZHUNHXQG+LQ- ZHLVWDIHOQ1HEHQGHUIXOlXÀJHQ(UVFKOLHXQJGHV5KHLQXIHUV]XP)ODQLHUHQ und zur Naherholung dient die Promenade neben dem Radverkehr auch an- GHUHQ)RUWEHZHJXQJVDUWHQZLH]XP%HLVSLHO,QOLQH6NDWHQ $QGLH3URPHQDGHVFKOLHHQVLFKGLHUHQ]LHUWHSULYDWHXQG|HQWOLFKH)UHL- räume an. Die privaten Freiräume sind überwiegend als Gärten oder Park- DQODJHQJHVWDOWHWGLH]XP7HLODXFK|HQWOLFK]XJlQJOLFKVLQG6LHJOLHGHUQ und lockern die kompakte Stadtstruktur auf. In den ursprünglich privilegier- ten Bereichen der Südstadt entlang des Rheins reichen diese Gärten bis an die obere Hochwasserschutzmauer heran und sind lediglich über verwin- kelte Abgänge oder zumeist gar nicht mit der Promenade verbunden. Die |HQWOLFKHQ)UHLUlXPHZHUGHQDOV:HJHYHUELQGXQJHQYRQGHU3URPHQDGH in die angrenzenden Stadtteile genutzt. Sie weisen entweder die Charakte- ristik eines Grünraums oder eines Straßenraums bzw. Platzes auf. Grünräume bestehen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Planungsgebiet rund um die Beethovenhalle im Norden und auf den ehemaligen Festungsanlagen am $OWHQ=ROO6WDGWJDUWHQLP,QQHQVWDGWEHUHLFK:lKUHQGGLH*UQÁlFKHDQGHU Beethovenhalle derzeit wegen der Baustelle für die Renovierung der Halle QLFKWQXW]EDULVWEOHLEHQGHU6WDGWJDUWHQXQGGHU$OWH=ROOVWDUNIUHTXHQWLHUW XQGEHOLHEWH$XVVLFKWVSXQNWHDXI5KHLQXQG6LHEHQJHELUJHGLHVRJHQDQQWH „Rheinischen Pforte zum Mittelrhein“. Städtische Plätze und Straßenräume Teil B | Rahmenbedingungen Abb. 11: Freiraum entlang der RheinuferpromenadeSeite 36 von 170 35 | Seite bilden darüber hinaus zwei wichtige Wegeverbindungen in die Innenstadt. Eine Verbindung führt vom Opernvorplatz über die Brüdergasse zum Markt- platz und eine zweite vom Alten Zoll über Stockenstraße und Bischofsplatz ebenfalls zum Markt. Über den Stiftsplatz ergibt sich eine ergänzende Wege- verbindung in die Innenstadt. 2.6 Denkmalschutz Im Plangebiet und in der direkten Umgebung gibt es eine Vielzahl an Bo- GHQ%DXXQG*DUWHQGHQNPlOHUQ:HLWH7HLOHGHUDQGLH5KHLQSURPHQDGH DQJUHQ]HQGHQ 6WDGWWHLOH EHÀQGHQ VLFK DXI %RGHQGHQNPlOHUQ DXV GHU 5|- merzeit und dem Mittelalter. Hinzu kommen einzelne Fundstellen von histo- ULVFKHU %HGHXWXQJ ZLH EHLVSLHOVZHLVH GLH )XQGDPHQWUHVWH GHU HKHPDOLJHQ Synagoge am Moses-Hess-Ufer. Allein 47 Gebäude und sieben geschützte 6WUXNWXUHQ LP )UHLUDXP EHÀQGHQ VLFK LP %HUHLFK ]ZLVFKHQ 5KHLQ XQG %XQ- desstraße B9 entlang der Promenade. Dabei besitzt die Straße Rosental mit 27 geschützten Häusern die größte Dichte an einzelnen Baudenkmälern. Im 3ODQJHELHWVHOEVWVWHKHQGHU5KHLQSDYLOORQGDV*DUWHQGHQNPDO/HQQp3DU- WHUUHGHU$OWH=ROOGLHYLHU$OOHHQGHU7UHSSHQDXIJDQJDP5DWKHQDXXIHUXQG zwei Grenzsteine unter Schutz. 'LUHNW GDV 3ODQJHELHW ÁDQNLHUHQG OLHJHQ GLH JURPDVWlEOLFKHQ %DXGHQN- PlOHU%HHWKRYHQKDOOH&ROOHJLXP$OEHUWLQXPGLH8QLYHUVLWlWVELEOLRWKHNGDV Beethoven-Gymnasium und das Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Innerhalb des 'HQNPDOEHUHLFKHVYRUGHU%HHWKRYHQKDOOHHQWODQJGHV)ULW]6FKU|GHU8IHUV stehen ca. 15 Beleuchtungsmaste unter Denkmalschutz. Rahmenbedingungen | Teil B Abb. 12: RheinpavillionSeite 37 von 170 Seite | 36 Alle relevanten Untersuchungen und Planwerke zu den planerischen Rah- menbedingungen sind im Anhang zur Auslobung aufgeführt (siehe Anlagen- verzeichnis). Weiterführende Planungsvorgaben sind im digitalen Stadtplan der Bundesstadt Bonn online unter Online Stadtplan der Bundesstadt Bonn (https://stadtplan.bonn.de) einsehbar. 3.1 Planungsvorgaben Der Regionalplan stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. $EGHP%HUHLFKDP$OWHQ=ROOÁDQNLHUWHLQ6FKLHQHQZHJIUGHQEHUUHJLR- QDOHQXQGUHJLRQDOHQ9HUNHKUGDVZHVWOLFKH3ODQJHELHWgVWOLFKEHÀQGHWVLFK GHU /DQGVFKDIWVUDXP 5KHLQ GHU LP 5HJLRQDOSODQ DOV 2EHUÁlFKHQJHZlVVHU und regionaler Grünzug dargestellt wird. 'HU)OlFKHQQXW]XQJVSODQVWHOOWGLH5KHLQXIHUSURPHQDGHDOV*UQÁlFKHGDU Im Norden grenztGDV:HWWEHZHUEVJHELHWEHUZLHJHQGDQ:RKQEDXÁlFKHQ DQXQGLP2VWHQDQGLHGDUJHVWHOOWH:DVVHUÁlFKHGHV5KHLQV'LHZHVWOLFK angrenzenden Innenstadtbereiche werden überwiegend als Gemischte Bauf- OlFKHQE]ZDOV*HPLVFKWH%DXÁlFKHQPLWHUK|KWHP*UQDQWHLOGDUJHVWHOOW GLHWHLOZHLVHGXUFK6RQGHUEDXÁlFKHQ²IUGLH%HHWKRYHQKDOOHGLH2SHUGDV Universitätsgebäude sowie die Universitäts- und Landesbibliothek – durch- brochen werden. Der Bereich des Stadtgartens am Alten Zoll wird als Grünf- läche mit Funktionsüberlagerung Parkanlage dargestellt. Das Wettbewerbsgebiet liegt im Geltungsbereich folgender Bebauungspläne YRQ 1RUGHQ QDFK 6GHQ 1U (U]EHUJHU 8IHU 1U 5KHLQJDVVH 1U$GHQDXHUDOOHH XQG1U Zweite Fährgasse (1955). 3.2 Freiraumplanerische Rahmenbedingungen 'HU3URPHQDGHQDEVFKQLWWYRP5RVHQWDOELV]XU.HQQHG\EUFNHGHU%HUHLFK DP $OWHQ =ROO 6WDGWJDUWHQ VRZLH 7HLOÁlFKHQ LP VGOLFKHQ 3URPHQDGHQEH- reich liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rheinufer“. Überlagert ZLUGGDV/DQGVFKDIWVVFKXW]JHELHWGXUFKVFKXW]ZUGLJH%LRWRSHGLHLP%LR- WRSNDWDVWHUGHV/DQGHVDPWHVIU1DWXU8PZHOWXQG9HUEUDXFKHUVFKXW]GHV Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) geführt werden. Des Weiteren grenzt GLH5KHLQXIHUSURPHQDGHGLUHNWDQGLH%LRWRSYHUEXQGÁlFKHPLWEHVRQGHUHU Bedeutung für den Biotopverbund Rhein. Die Rheinuferpromenade ist durch umfangreichen und alten Baumbestand geprägt. Das Erzbergufer und Moses-Hess-Ufer werden durch 40 bis 60 Jah- UHDOWH/LQGHQDOOHHQVWUXNWXUHOOEHUHLFKHUWHEHQVRZLHGDV%UDVVHUWXIHU'LH 3. Relevante Rahmenplanungen Teil B | RahmenbedingungenSeite 38 von 170 37 | Seite gemäß Landschaftsschutzgesetzt geschützten und das Landschaftsbild der Promenade prägenden Alleebäume sind in die Neugestaltung einzubezie- hen. Darüber hinaus steht der Baumbestand südlich der Kennedybrücke bis ]XU.RQYLNWVWUDHGHUVLFKDXVFDMlKULJHQ/LQGHQELVMlKULJHQ 3ODWDQHQXQGYHUVFKLHGHQHQ$KRUQDUWHQ]XVDPPHQVHW]WXQWHUGHP6FKXW] der Bonner Baumschutzsatzung. Übergeordnetes Ziel ist die Einbeziehung DXFK GLHVHU %lXPH LQ GLH 8PJHVWDOWXQJ DOWHUQDWLY VLQG (UVDW]SÁDQ]XQJHQ innerhalb des Plangebiets vorzunehmen. Das Plangebiet liegt innerhalb des gesetzlich festgelegten Überschwem- mungsgebietes des Rheins und schließt an das Hochwasserrisikogebiet an (HQ extrem). Ein Übersichtsplan ist der Anlage h zu entnehmen. Innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind bauliche Anlagen grundsätzlich un- tersagt. Im Hochwasserrisikogebiet können bauliche Anlagen in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein an- HUNDQQWHQ 5HJHOQ GHU 7HFKQLN HUUHLFKWHW RGHU ZHVHQWOLFK HUZHLWHUW ZHUGHQ soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist. Die als Ergebnis der 2018 durchgeführten Klimaanalyse im Rahmen des Ver- bundvorhabens „Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse als Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastruk- turen (ZURES)“ erarbeitete Planungshinweiskarte (Anlage j) stellt das Wett- bewerbsgebiet als „Wirkungsraum mit sehr günstigen humanbioklimatischen 6LWXDWLRQ´ GDU XQG LGHQWLÀ]LHUW HLQHQ KRKHQ *UQDQWHLO GHQ HV ]X HUKDOWHQ JLOW'DV:HWWEHZHUEVJHELHWSURÀWLHUWGXUFKGLH'XUFKOIWXQJVIXQNWLRQVRZLH Verdunstungskühlung des Rheins von einer Reduktion der gefühlten Tempe- ratur. Gleichzeitig führt die direkte Sonnenexposition aufgrund von fehlender Verschattung zu einer starken Wärmebelastung. Im Rahmen des Wettbewerbs sind die Ziele und Grundsätze des Leitbildes der Bundesstadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichti- gen (Anlage g). Auf städtischer Ebene wird die kontinuierliche Entwicklung ]XUNOLPDUHVLOLHQWHQ6WDGWYHUIROJWXPYXOQHUDEOH)OlFKHQLP6WDGWJHELHW]X UHGX]LHUHQ%HLGHU8PJHVWDOWXQJLVWDXIHLQHLQWHJULHUWHNOLPDJHUHFKWHUHV- VRXUFHQVFKRQHQGHXQGHQHUJLHH]LHQWH3ODQXQJ]XDFKWHQ Das Plangebiet wird im Lärmaktionsplan der Bundesstadt Bonn der 3. Runde (Anlage o) als „ruhiges Gebiet“ gekennzeichnet. Bei den nördlich und südlich der Kennedybrücke gelegenen Bereichen zwischen Theaterstraße und Vogts- gasse handelt es sich wegen der bestehenden Straßenverkehrslärmbelastung Rahmenbedingungen | Teil BSeite 39 von 170 Seite | 38 Teil B | Rahmenbedingungen nur um ein „potenziell ruhiges Gebiet“. In diesem Bereich sind rechnerisch 0DQDKPHQ ]XU 9HUNHKUVOlUPPLQGHUXQJ RGHU DEVFKLUPXQJ HUIRUGHUOLFK um Aufenthaltsbereiche am Rheinufer akustisch zu schützen. Am Tag treten in den Aufenthaltsbereichen am Ufer sowie auf dem Platz vor der Oper Lärm- pegel über 65 dB(A) auf. Die Rheingasse stellt eine Lärmbelastungsachse dar PLW)DVVDGHQSHJHOQGLHZHLWEHUGHQ6DQLHUXQJVZHUWHQXPELV]XG% $ liegen. 'XUFK GHQ %HWULHE YRQ 6FKLVDQOHJHDJJUHJDWHQ IU )OXVVNUHX]IDKUWVFKLH kommt es zu (PLVVLRQHQYRQ/XIWVFKDGVWRHQ und klimaschädlichem Koh- OHQGLR[LGVRZLH6WLFNVWRGLR[LGLQQHUKDOEGHV3ODQJHELHWHV8PGLHVH(PLV- VLRQHQ ]X UHGX]LHUHQ ZLUG IU GLH $QOHJHVWHOOHQ GHU )OXVVNUHX]IDKUWVFKLH eine Landstromversorgung angestrebt (Anlage n). Bei der Umgestaltung des Rheinufers sollte der sukzessive Aufbau einer Landstromversorgung Berück- VLFKWLJXQJÀQGHQ 3.3 Verkehrsplanerische Rahmenbedingungen 'HUYHU|HQWOLFKWHVerkehrsentwicklungsplan (VEP) (Anlage u) dient als Orientierungsrahmen für die Verkehrsentwicklung in Bonn. Dabei zielt der VEP auf die Umsetzung des 2005 beschlossenen Handlungskonzeptes zur Förderung der „umweltverträglichen Verkehrsträgerpartnerschaft“ ab und GHÀQLHUW 0DQDKPHQSDNHWH IU GLH 9HUNHKUVWUlJHU PRWRULVLHUWHU ,QGLYLGX- DOYHUNHKU|HQWOLFKHU3HUVRQHQQDKYHUNHKUVRZLHIUGHQ5DGXQG)XYHU- kehr. Mithilfe eines integrativen Analyseansatzes ermittelt das Konzept um- fangreiche Handlungsbedarfe und priorisiert einzelne Maßnahmen. Für das Wettbewerbsgebiet werden potenzielle Standorte für RADServicePoints als Einrichtung zum Umstieg zum ÖPNV und für Radtouristinnen und -touristen vorgeschlagen sowie die Ausweisung einer Fahrradstraße zwischen der Heer- straße bis zum Rosental entlang der Rheinuferpromenade. In Ergänzung zum Verkehrsentwicklungsplan wurde ein Fahrradstraßenkon- zept $QODJHE HUVWHOOWGDVGHP=LHOGLHQW)DKUUDGKDXSWVWDGW]XZHU- den. Das Strategiekonzept zielt auf eine ganzheitliche Förderung des Rad- YHUNHKUVDEXQGSUIWREE]ZLQZHOFKHP8PIDQJZHLWHUH)DKUUDGVWUDHQ innerhalb der Bundesstadt Bonn ausgewiesen werden sollten. Das Konzept beinhaltet Gestaltungsstandards und eine Netzübersicht möglicher Fahr- UDGVWUDHQ LP 6WDGWJHELHW 'DUEHU KLQDXV LGHQWLÀ]LHUW GDV .RQ]HSW 6WUH- FNHQDEVFKQLWWHHQWODQJGHUQRUGVGOLFKYHUODXIHQGHQ5KHLQURXWHQGLHIU den Alltags- und Freizeitverkehr auf städtischer Ebene als auch auf (über-)re- gionaler Ebene herausragende Bedeutung besitzen. Den vorhandenen Rad- ZHJHQGLHGDV:HWWEHZHUEVJHELHWGXUFKTXHUHQ )6ELV)6 ZHUGHQSeite 40 von 170 39 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B deutlich zu schmale Breiten nachgewiesen. Insbesondere der Teilbereich auf Höhe des ersten Bauabschnitts (zwischen Josefstraße und Rheingasse) wird als „Abschnitt mit größerer Kfz-Bedeutung“ bewertet. Maßnahmen in die- VHP%HUHLFKGLHGHU9HUEHVVHUXQJGHU)DKUUDGLQIUDVWUXNWXUGLHQHQVROOHQPLW Umgestaltungsmaßnahmen entlang der Rheinuferpromenade abgestimmt werden. Darüber hinaus wurden vom ADFC Bonn/ Rhein-Sieg gemeinsam mit dem Radentscheid Bonn Vorschläge zur Neugestaltung des Rheinufers zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse entwickelt (siehe Anlage c). 3.4 Technische Vorgaben ,P3ODQJHELHWEHÀQGHQVLFK%HVWDQGVDQODJHQ XD(UGNDEHO%HOHXFKWXQJV- PDVWH6FKDOWVWHOOHQ GHU|HQWOLFKHQ6WUDHQEHOHXFKWXQJGLHEHLGHU8PJH- staltung der Rheinuferpromenade zu beachten sind. Darüber hinaus wird das 3ODQJHELHW GXUFK XQWHULUGLVFKH 9HUVRUJXQJVOHLWXQJHQ IU :DVVHU *DV XQG Fernwärme durchzogen. Die bestehenden Leitungen und die dazu einzuhal- tenden Mindestabstände sind bei der Straßenausbauplanung zu berücksich- WLJHQ $QODJH N ,QVEHVRQGHUH EHL 1HXSÁDQ]XQJHQ LVW HLQ OLFKWHU $EVWDQG YRQPLQGHVWHQV0HWHUQ]ZLVFKHQ6WDPPXQG6FKXW]VWUHLIHQGHU9HUVRU- gungsleitung einzuhalten. 3.5 Stadtentwicklungskonzepte Der 2013 als integriertes städtebauliches Entwicklungsprogramm beschlosse- ne Masterplan Innere Stadt Bonn (Anlage r) bildet einen Orientierungsrahmen für die räumliche und funktionale Entwicklung der Bonner Innenstadt. Die im 5DKPHQHLQHVLQWHQVLYHQ%HWHLOLJXQJVSUR]HVVHV]ZLVFKHQ6WDGWEHY|ONHUXQJ ,QQHQVWDGWDNWHXULQQHQXQGDNWHXUHQVRZLHGHU6WDGWYHUZDOWXQJGHÀQLHUWHQ fünf Handlungsfelder sprechen übergeordnete Themen der Stadtentwick- OXQJDQXDGLH6WlUNXQJGHV:RKQHQVGLHIXQNWLRQDOHXQGJHVWDOWHULVFKH $XIZHUWXQJ GHU &LW\ VRZLH YRQ 9HUÁHFKWXQJV XQG =XJDQJVUlXPHQ GDV $XVVFK|SIHQGHU6\QHUJLHQ]ZLVFKHQ8QLYHUVLWlWXQG6WDGWVRZLHGLHgQXQJ der Bonner Innenstadt zum Rhein. Die daraus abgeleiteten Leitmotive – Ur- EDQHV&%RQQHU3URPHQDGHQ*UQH7ULWWVWHLQH&LW\ERJHQ6WDGWHLQIDKUWHQ ²ELOGHQGLH2EHUNDWHJRULHQZRUXQWHUGLHLQVJHVDPW(LQ]HOPDQDKPHQ subsummiert wurden. In der ersten Förderperiode von 2014 bis 2019/20 wurden drei bauliche Pro- MHNWHXPJHVHW]WXDGLH8PJHVWDOWXQJGHV)UHLUDXPV6WDGWJDUWHQDP$OWHQ =ROOGHUGLUHNWDQGDV:HWWEHZHUEVJHELHWDQJUHQ]W VLHKH$QODJHD Die Verwaltung hat für die Ufergestaltung einen zweiten Förderantrag auf Städtebauförderung für den Zeitraum von 2021 bis 2025 unter dem TitelSeite 41 von 170 Seite | 40 Teil B | Rahmenbedingungen „Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0“ eingereicht. Die zweite Förderphase sieht die Umsetzung von 12 weiteren Einzelmaßnahmen vor. Zentrales Projekt stellt GLHVFKULWWZHLVH8PJHVWDOWXQJGHU5KHLQXIHUSURPHQDGHGDUZREHLGHU8P- bau des ersten Bauabschnitts ab 2023 sowie der Umbau des zweiten Bauab- schnitts ab 2025 geplant sind. Der Umbau des dritten Bauabschnitts soll für einen nachfolgenden Förderzeitraum ab 2026 angemeldet werden. Der Ratsbeschluss „Erlebnisort Rheinufer“ (Anlage f) ist ein durch die Bonner Verwaltung erarbeitetes Konzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des gastronomischen Angebots an der Bonner Rheinpromenade. Das =LHOGLH5KHLQXIHUSURPHQDGHPLWWHOELVODQJIULVWLJ]XHLQHP(UOHEQLVRUW]X HQWZLFNHOQVROODXFKLP5DKPHQGHV:HWWEHZHUEV%HUFNVLFKWLJXQJÀQGHQ Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage d) der Bundesstadt Bonn beinhaltet Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Entwicklung der Bonner Zentren sowie der Einzelhandelsstandorte. Ziel des Konzeptes LVWGLH*HVDPWHQWZLFNOXQJ%RQQVDOV2EHU]HQWUXPGHU5HJLRQVLFKHU]XVWHO- len. Die Bonner Innenstadt hat als Hauptgeschäftsbereich gesamtstädtische XQG EHUUHJLRQDOH %HGHXWXQJ GLH DOOH %HGDUIVEHUHLFKH DEJHGHFNW :HLWH- UHNXOWXUHOOHXQG|HQWOLFKH(LQULFKWXQJHQGHU9HUZDOWXQJZLHGDV7KHDWHU GLH 2SHU XQG GLH %HHWKRYHQKDOOH VRZLH 8QLYHUVLWlWVJHElXGH EHHLQÁXVVHQ GHQ NXOWXUWRXULVWLVFKHQ :HUW GHU %RQQHU ,QQHQVWDGW GHU GXUFK YRUKDQGH- ne Hotelgebäude unterstützt wird. Wirtschaftsstrukturelle Veränderungen HUP|JOLFKHQHLQQHXHVLQQHUVWlGWLVFKHV,GHDOELOGJHSUlJWGXUFK1XW]XQJV- kombinationen von Einzelhandel in den Erdgeschosszonen sowie Büros und Wohnungen in den Obergeschossen. Die vermehrte Wohnnutzung in der ,QQHQVWDGWZLUNWVLFKDXIGLH1XW]XQJGHU5KHLQSURPHQDGHDXVGLHYHUVWlUNW auch als Naherholungsraum für Anwohnerinnen und Anwohner dienen soll. 3.6 Hintergrund zum Wettbewerb Als Vorbereitung auf die Regionale 2010 wurde der zweiphasige Wettbewerb „Bonn – Stadt zum Rhein“ im Jahr 2008 durchgeführt. Zielvorstellungen des Wettbewerbes waren bereits damals die Aufwertung des linksrheinischen Ufers zwischen der Beethovenhalle und dem UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung sowie die verbesserte An- und Verbindung in die benach- EDUWHQ2UWVWHLOH7HLOSURMHNWHGHV6LHJHUHQWZXUIVZXUGHQZHLWHUJHSODQWZLH bspw. der Umbau und die gestalterische Aufwertung des Bereiches Bischofs- platz/ Stockentor bis Alter Zoll. Das im Rahmen des Wettbewerbs erarbeitete *HVWDOWXQJVKDQGEXFKÅ%RQQ²6WDGW]XP5KHLQ´ÀQGHWLQ]ZLVFKHQQXUQRFK ausschließlich in den Verbindungsräumen zwischen Innenstadt und Rheinu- IHU$QZHQGXQJQLFKWPHKUIUGDVDNWXHOOH:HWWEHZHUEVJHELHWSeite 42 von 170 41 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B Abb. 13: Luftbildaufnahme des BrassertufersSeite 43 von 170 Seite | 42 TEIL C Wettbewerbsaufgabe Abb. 14: WettbewerbsgebietSeite 44 von 170 Seite 45 von 170 Seite | 44 Teil C | Wettbewerbsaufgabe Während der vergangenen zehn Jahre wurden für das Rheinufer vielfälti- ge Programme, Entwicklungsziele, Wettbewerbe und Gestaltungskonzep- te mit dem Leitthema „Bonn – Stadt zum Rhein“ erarbeitet und diskutiert VLHKH$QODJHQYHU]HLFKQLV (LQLJH3URMHNWHLP|රHQWOLFKHQ5DXPZXUGHQ realisiert, wie beispielsweise die Sanierung des Alten Zolls und die Neuge- staltung des angrenzenden Stadtgartens am zentralen Verknüpfungsbe- reich von Rheinufer und Innenstadt, sowie anlässlich des Beethovenjahres 2020 kleinere Teilabschnitte der Promenade. Mittlerweile haben sich die Planungsprämissen verändert: Klimawandel, 9HUNHKUVZHQGH XQG GLH ZDFKVHQGH %HGHXWXQJ GHV |රHQWOLFKHQ 5DXPHV als Sozial- und Kulturraum, dessen zunehmende Aneignung durch die Bür- gerinnen und Bürger und darüber hinaus die wachsende Zahl der Stadt- besucherinnen und -besucher und der Touristinnen und Touristen führen zu neuen Gestaltungsprioritäten. Der gesamte Raum der Uferzone ein- VFKOLHOLFK GHU ]X LQWHJULHUHQGHQ 9HUNHKUVÁlFKHQ VROO GDKHU XQWHU %H- UFNVLFKWLJXQJ GHU JHVWDOWHULVFKHQ %HVWDQGVVWUXNWXUHQ DOV HLQ QHXHU Å5KHLQXIHUERXOHYDUG %RQQ´ NRQ]HSWLRQHOO EHUGDFKW ZHUGHQ Das Ufer soll weitgehend frei von unnötigem, motorisiertem Verkehr werden, zu- gunsten von qualitativ hochwertigem Freiraum, Fußgängerinnen und Fuß- gängern sowie Fahrradmobilität. Für dieses komplexe, stadtgestalterische Ziel ist eine integrierte Zusam- menarbeit von Freiraumplanung und Verkehrsplanung unerlässlich. Sei- tens der Stadtverwaltung wurde daher zur Vorbereitung und Begleitung des Wettbewerbsverfahrens eine interdisziplinäre Projektgruppe gebildet. Die Wettbewerbsausschreibung richtet sich ebenfalls an interdisziplinäre Teams aus Landschaftsarchitektinnen und -architekten und Verkehrspla- nerinnen und -planern, um den Freiraum und die weiterhin notwendigen Verkehrsräume integriert zu planen und das große stadträumliche Poten- zial des Rheinufers als Ganzes stärker zur Geltung zu bringen und nutzbar zu machen. Wettbewerbsaufgabe ist es, die gesamte Uferzone einschließlich der Straßenräume, insbesondere unter den Aspekten Klimaanpassung und zukunftsweisende Mobilität, anspruchsvoll umzugestalten. Die Rheinu- ferpromenade bietet die Möglichkeit zu neuen Gestaltungs- und Nut- zungselementen, neuen Orten und Anknüpfungspunkten, die das land- schaftliche Potenzial des Rheins einbeziehen und so selbst einen Impuls für umgebende Nutzungen bildet. 4. Entwurfsinhalte WettbewerbsgebietSeite 46 von 170 45 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C Dabei sind die geschützten und erhaltenswerten Alleenabschnitte mit dem Baumbestand des Promenadenbandes zu integrieren. Deren strukturelle und gestalterische Grundgedanken sollen neu betrachtet, weitergedacht XQG HQWZXUÁLFK LQWHUSUHWLHUW ZHUGHQ 'DV 9HUNHKUVEDQG VHLQH JHVWDOWH- rische Integration, sowie seine Dimensionierung und Funktionalität sind dagegen konzeptionell umfassend neu zu entwickeln, um es stadträumlich DOV7HLOGHV*HVDPWUDXPHV]XTXDOLÀ]LHUHQ Da der Wettbewerb in einem umfassenden Beteiligungskonzept eingebet- tet ist, ist die Auseinandersetzung mit den bisher eingegangenen Anre- gungen unerlässlich. Auch bei der Weiterentwicklung der Planung über das Wettbewerbsverfahren hinaus wird der Dialog über die Planung zur Schär- fung, Verbesserung und Akzeptanz fortgesetzt werden. 4.1. Vorgaben und Bindungen für den Entwurf 4.1.1. Wettbewerbsgebiet, Bauabschnitte, Fördervolumen Das Wettbewerbsgebiet, zwischen den Straßenzügen Rosental im Norden und der Zweiten Fährgasse im Süden, umfasst die ersten beiden nördli- chen Bauabschnitte, die bis 2027 realisiert werden sollen. Südlich grenzt der dritte Bauabschnitt an, dessen bauliche Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Fläche von rund 45.000 m² im ersten und zweiten Bauabschnitt sowie 15.000 m² im dritten Bauabschnitt. Für den Wettbewerb und die Realisierung vom ersten und zweiten Bauab- schnitt bis 2027 wurde im Rahmen des „Masterplanes Innere Stadt Bonn 2.0“ ein Antrag auf Städtebauförderungsmittel gestellt. Für diese Bauab- schnitte wurden rund 13.5 Mio. Euro brutto Bauwerkskosten (KG 500) ge- schätzt. Darüber hinaus umfasst der Wettbewerb einen kleinräumigen Ideenteil, der ca. 6.500 m² Fläche fasst. 4.1.2. Erhaltungs- und Schutzbereiche, technische Bindungen 'HU 5KHLQ XQG GDV 5KHLQXIHU VLQG DOV %LRWRSYHUEXQGÁlFKH XQG /DQG- schaftsschutzgebiet großräumig geschützt (siehe Anlage h). Weitere 6FKXW]EHUHLFKH LP 8PIHOG GHV HQJHUHQ :HWWEHZHUEVJHELHWHV EHWUHරHQ das eigentliche Wettbewerbsgebiet nur mittelbar (siehe Anlage i).Seite 47 von 170 Seite | 46 BAUABSCHNITT I Josefstraße bis Alter Zoll ca. 16.000 m² Fläche Umsetzung ab 2023 BAUABSCHNITT II Rosental bis Josefstraße ca. 29.000 m² Fläche Umsetzung ab 2025 BAUABSCHNITT II Ehem. Synagoge Denkmalbereich der Beethovenhalle Biergarten Schänzchen Beethoven- halle Fritz-Schroeder- Ufer Opern- platz Erzbergerufer Moses-Hess- Ufer Brassertufer Oper Hotel Ideenteil Rosental Wachsbleiche Theaterstraße An der Windmühle Hatschiergasse Josefstraße Rheingasse Berliner Freiheit Kennedybrücke Neuplanung Hotel Baumbestand Denkmal Übersichtsplan Freiraum o.M. | Geschützte Allee Umzugestaltende Fläche Treppenverbindung Schiffsanleger Schiffsanleger in Planung Stadtmauer/ Hochwasserschutzmauer Uferkante/ Rheinterasse/ Topografie Abb. 16: Baumbeet $EEhEHUVLFKWVSODQ)UHLUDXP Abb. 15: Allee Teil C | WettbewerbsaufgabeSeite 48 von 170 47 | Seite 'LUHNWGDV3ODQJHELHWÁDQNLHUHQGOLHJHQGLHJURPDVWlEOLFKHQ%DXGHQN- mäler Beethovenhalle, Collegium Albertinum, die Universitätsbibliothek, das Beethoven-Gymnasium und das Ernst-Moritz-Arndt-Haus. Im Plange- biet selbst stehen der Rheinpavillon, das Gartendenkmal Lenné-Parterre, der Alte Zoll, die vier Alleen, der Treppenaufgang am Rathenauufer und zwei Grenzsteine sowie der Promenadenbereich vor der Beethovenhalle und die ehemalige Synagoge als Bodendenkmäler unter Schutz. Die aktuell entwurfsrelevanten technischen und baulichen Bestände im Wettbewerbsgebiet sind als Aufmaß von 2017 in einer digitalen Entwurfs- grundlage erfasst (siehe Anlage e) ebenso der Baumbestand und eine Gründatenliste. Der Verlauf der Leitungen und Kanäle kann den beigefüg- ten Leitungsplänen entnommen werden (siehe Anlage k). Zu berücksichti- gen und zu erhalten in den Entwürfen sind: $OV)UHLÁlFKHQXQG9HJHWDWLRQ - die geschützten Alleenabschnitte und die Lenné-Parterre am Brassertufer - alle übrigen Baumbestände der Promenade Als bauliche Elemente GDV8IHUPDXHUZHUNDXFKEDXOLFKH(LQJULරHVLQGKLHUQLFKW möglich - das historische Ufergeländer - die Stützmauer der Rheinterrasse entlang der Westseite - die denkmalgeschützten Pavillons - die sanierte Mauer unterhalb der Oper 4.2. Klima/ Freiraum/ Vegetation Bei den Entwürfen sind die Auswirkungen des Klimawandels zu beach- ten. Die Berücksichtigung zunehmender Extremwetterereignisse, das Schwammstadt-Prinzip, ein angepasstes Regenwassermanagement sowie der Schutz und die schonende Nutzung von Biodiversität sind die hierfür geltenden allgemeinen stadt- und freiraumplanerische Leitgedanken. Der aktuelle Versiegelungsgrad im Wettbewerbsgebiet soll für eine nachhalti- ge Stadtentwicklung konzeptabhängig deutlich verringert, der Anteil der 9HJHWDWLRQVÁlFKHQHUK|KWZHUGHQ Darüber hinaus soll der Anteil der Verschattung ausgeweitet und die Auf- enthaltsqualität innerhalb der verschatteten Bereiche erhöht werden. Wei- tere im Rahmen der Neugestaltung möglichen Ansätze und Gestaltungs- Wettbewerbsaufgabe | Teil CSeite 49 von 170 Seite | 48 BAUABSCHNITT I Josefstraße bis Alter Zoll ca. 16.000 m² Fläche Umsetzung ab 2023 BAUABSCHNITT III Alter Zoll bis Zweite Fährgasse nachfolgende Umsetzung ab 2027 BAUABSCHNITT II BAUABSCHNITT I Ehem. Synagoge Lenné-Parterre Biergarten Rheinpavillon Opern- platz Alter Zoll Stadt- garten Erzbergerufer Moses-Hess- Ufer Brassertufer Oper Universitäts- club Hotel Hotel Ideenteil Hatschiergasse Josefstraße Rheingasse Vogtsgasse Berliner Freiheit Konviktstraße Umgestalteter Bereich Kennedybrücke Baumbestand Denkmal Übersichtsplan Freiraum o.M. | Geschützte Allee Umzugestaltende Fläche Treppenverbindung Schiffsanleger Schiffsanleger in Planung Stadtmauer/ Hochwasserschutzmauer Uferkante/ Rheinterasse/ Topografie Abb. 18: Ideenteil Oper Abb. 19: Alter Zoll $EEhEHUVLFKWVSODQ)UHLUDXP Teil C | WettbewerbsaufgabeSeite 50 von 170 49 | Seite elemente zur Anpassung an den Klimawandel sowie Maßnahmen zum Artenschutz und zur Verbesserung der Habitate sollen geprüft werden. gරHQWOLFKHU6WDGWUDXP%RXOHYDUG $OV|රHQWOLFKHU5DXPKDWGDVODQJHVFKPDOH8IHUYLHOIlOWLJHWHLOVJHJHQ- OlXÀJH1XW]XQJVDQIRUGHUXQJHQ]XHUIOOHQ*UXQGVlW]OLFKVROOHQGDKHULP Rahmen des Wettbewerbs Flächen für multifunktionale Nutzungen identi- À]LHUWZHUGHQGLHPLWGHQODQGVFKDIWVSODQHULVFKHQ$VSHNWHQLQ$EZlJXQJ gebracht werden (Multicodierung). 4.2.1.1. Aufenthaltsraum/ Aktionsraum/ Bewegungsraum Im Promenadenbereich ist das Ufer naturgemäß in erster Linie Flanierraum mit eingestreuten, konsumfreien Ruhezonen und Sitzmöglichkeiten. Um GHQ|රHQWOLFKHQ5DXPJDQ]KHLWOLFKEHVVHUQXW]EDU]XPDFKHQLVWLP5DK- men der Umgestaltung ein Beleuchtungskonzept zu integrieren, wozu Vor- schläge erwartet werden. Gleichzeitig soll die Neugestaltung des Ufers planerisch als „Erlebnisort Rheinufer“, also als Attraktionsort für temporäre Nutzungen und Veranstal- WXQJHQ ZHLWHU NXOWLYLHUW XQG DQJHPHVVHQ TXDOLÀ]LHUW ZHUGHQ 6FKOLHOLFK nehmen auf dem ca. zwei Kilometer langen, schmalen Uferbereich konkur- rierende Mobilitätsformen und Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten große Flächen in Anspruch. Für diese „dreifache Inanspruchnahme“ sind sowohl eine angemessene Rau- PDXIWHLOXQJDOVDXFKHLQHÁH[LEOH=XRUGQXQJYRQJHHLJQHWHQ6WDQGRUWHQ und Flächen für multifunktionale Mehrfachnutzungen vorzuschlagen. 4.2.1.2. Kultur/ Sport/ Spiel Entlang des nördlichen, innerstädtischen Gestaltungsgebietes reihen sich zentrale Kultur- und Bildungseinrichtungen mit großem Aufkommen von Besucherinnen und Besuchern auf, die bisher nur wenig räumlich-funkti- RQDOH%H]JH]XP5KHLQXIHUKDEHQ7URW]GHU7UHQQXQJGXUFK7RSRJUDÀH und Straßenverlauf sollen hier im Rahmen der Neugestaltung freiraumge- stalterische Elemente und Verknüpfungen, wie Wegeführungen, Freiraum- zuordnungen u. ä., vorgeschlagen werden. 6SLHOEHUHLFKHIU.LQGHUVLQGHQWODQJGHV5KHLQXIHUVHLQJURHV'HÀ]LW'LH Entwürfe sollen hierfür geeignete Standorte und multifunktionale Flächen aufzeigen, die Angebote für unterschiedliche Altersklassen berücksichti- gen. Dazu zählen auch Wasserelemente (Brunnen, Trinkwasserspeier, u.a.), wie in der Online Bürgerbeteiligung vielfach angeregt wurde. Wettbewerbsaufgabe | Teil CSeite 51 von 170 Seite | 50 BAUABSCHNITT III Alter Zoll bis Zweite Fährgasse nachfolgende Umsetzung ab 2027 BAUABSCHNITT III BAUABSCHNITT I Treppenaufgang Lenné-Parterre Rheinpavillon Stadt- garten Rathenauufer Wilhelm- Spiritus- Ufer Hotel Collegium Albertinum Universitäts- bibliothek Beethoven- Gymnasium Ernst-Moritz- Arndt-Haus Bundes- rechnungs- hof Erste Fährgasse Schaumburg- Lippe-Straße Zweite Fährgasse Umgestalteter Bereich H Fähranleger Baumbestand Denkmal Übersichtsplan Freiraum o.M. | Geschützte Allee Umzugestaltende Fläche Treppenverbindung Schiffsanleger Schiffsanleger in Planung Stadtmauer/ Hochwasserschutzmauer Uferkante/ Rheinterasse/ Topografie Teil C | Wettbewerbsaufgabe $EEhEHUVLFKWVSODQ)UHLUDXP Abb. 20: Treppenaufgang Abb. 21: RadwegSeite 52 von 170 51 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C Das Rheinufer ist die beliebteste Joggingstrecke in Bonn. Soweit möglich sollten weitere Angebote gemacht werden. Die Läuferinnen und Läufer NRQNXUULHUHQ MHGRFK UlXPOLFK EHU ODQJH 6WUHFNHQ PLW ÁDQLHUHQGHQ 6SD- ziergängerinnen und Spaziergängern und/ oder Radfahrenden. Das Ge- VWDOWXQJVNRQ]HSWVROO]HLJHQREGLHVHU.RQÁLNWJHVWDOWHULVFKJHO|VWZHUGHQ kann. Im Neugestaltungskonzept sollen ferner Hinweise gegeben werden, wel- che Standorte bzw. Flächen in der schmalen, stadträumlich wertvollen Ufer- zone für Freiluftveranstaltungen und Open-Air-Events geeignet sind. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung (siehe Kapitel 5) wurde beispielsweise der Abschnitt unterhalb der Beethovenhalle als möglicher Kulturort im Freien PLW6WUDKONUDIWLGHQWLÀ]LHUW VLHKH$QODJHW *HVWDOWXQJVNRQ]HSWHLQQHUKDOE dieses Bereiches sind hier unter dem Aspekt einer denkmalgerechten Um- gestaltung zu entwickeln. 4.2.2. Tourismus/ Gastronomie Die Neugestaltung der Rheinuferpromenade wird für die Bürgerinnen und Bürger einer wachsenden Stadt geplant. Die Bundesstadt Bonn mit ihrer Geschichte, ihrer Innenstadt, dem Rhein und ihrer einzigartigen landschaft- lichen Lage an der Rheinischen Pforte ist zugleich ein überaus attraktives und weltweit bekanntes Touristenziel. Mit der Neugestaltung des Ufers soll auch hierfür ein qualitätsvoller räumlicher Rahmen für die Bereiche der Au- ßengastronomie sowie Standorte und Flächen für andere temporäre Ver- VRUJXQJVVWDWLRQHQ JHVFKDරHQ ZHUGHQ +LHU]X ZHUGHQ LQ GHQ (QWZUIHQ Beiträge erwartet.Seite 53 von 170 Seite | 52 Fahrbahn Grünfläche Parken Radweg (beide Richtungen) Allee 4Circa in Metern Nutzung im Bestand Gesamt: ca. 40 m Gehweg Promenade 3 2,5 5,5 2,3 14 9,5 BAUABSCHNITT I Josefstraße bis Alter Zoll ca. 16.000 m² Fläche Umsetzung ab 2023 BAUABSCHNITT II Rosental bis Josefstraße ca. 29.000 m² Fläche Umsetzung ab 2025 BAUABSCHNITT II Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Parkbereiche erhalten Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 ggf. Umgestaltung ohne MIV Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Lkw-Anlieferung 2,50 Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Lkw-Anlieferung 2,50 Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Parkbereiche für Anwohner*innen erhalten Querschnitt Bestand : 7,70 m Querschnitt Bestand: 10 m (ohne Gehweg) Querschnitt Bestand : 10 m (ohne Gehweg) Konzept: Bedarf an Parkbereich für 3 Taxen vor der Oper werden geprüftTGa TGa Biergarten Schänzchen Beethoven- halle Fritz-Schroeder- Ufer Opern- platz Erzbergerufer Moses-Hess- Ufer Brassertufer Oper Hotel Ideenteil Rosental Wachsbleiche Theaterstraße An der Windmühle Hatschiergasse Josefstraße Rheingasse Berliner Freiheit Kennedybrücke Neuplanung Hotel Zwei Fahrtrichtungen Zu berücksichtigende Querungsstellen Fuß- und Radverkehr Schiffsanleger Erforderliche Parkbereiche/ Tiefgaragen (TGa) Konzept Mobilität Eine Fahrtrichtung Mögliche Kfz Sperrung o.M. | Radweg (Breite mögl. 4 m) Fußwegverknüpfung Ufer - Innenstadt Notwendige MIV Erschließung Schiffsanleger in Planung Teil C | Wettbewerbsaufgabe $EE.RQ]HSW0RELOLWlW $EE6WUDHQTXHUVFKQLWW Seite 54 von 170 53 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C 4.3. Mobilität: Fußwege, Radwege, Fahrwege und Erschließungen Der neue Rheinuferboulevard soll als ganzheitlicher, weitestgehend ver- kehrsfreier Stadtraum insbesondere für den Fußverkehr aufgewertet wer- den. Hierbei sind die Wege zwischen Rheinufer und Innenstadt besonders zu berücksichtigen. Für diese schwierigen aber überaus wichtigen Verknüp- fungsbereiche des Ufers mit der Stadt sollen die Wettbewerbsteilnehmen- den Ideen entwickeln und eine Gestaltung zugunsten der zu Fuß Gehenden vorschlagen, dabei aber den Radverkehr besonders berücksichtigen. Das beinhaltet auch das Thema Barrierefreiheit, vor allem im südlichen Teil des Wettbewerbsgebietes. Für die verkehrsplanerische Aufgabenstellung des Wettbewerbes hat die Verwaltung im Rahmen der Auslobung ein erstes „Konzept Mobilität“ erstellt und in einer schematischen Darstellung visua- lisiert (siehe Abb. 22). Der kontinuierlich zunehmende Radverkehr, sowohl der innerstädtische, der regionale wie der überregionale Verkehr (Rheinradweg), erfordert, dass hierfür ein angemessen dimensionierter Trassenraum vorgesehen wird. Das gleiche gilt für die noch notwendigen motorisierten Fahrerschließun- gen. Die gegenwärtigen Fahrstreifen für den allgemeinen MIV und die öf- fentlichen Parkmöglichkeiten sollen zugunsten von Freiraum, Fußverkehr XQG5DGIDKUÁlFKHQDXIHLQDEVROXWHV0LQLPXP ]%/DGH+DOWH]RQHQ zurückgebaut werden. Allgemeines Parken soll nicht mehr möglich sein. Die notwendigen verkehrlichen Verknüpfungen mit dem innerstädtischen Netz im Nordteil sind zu beachten. Im gesamten Verlauf des Planungsgebietes kann z.B. die Fläche für den not- wendigen, aber beschränkten MIV auf einen Fahrstreifen für eine Fahrtrich- tung reduziert werden. Lediglich im Bereich des Brassertufers, zwischen Rheingasse und Josefstraße, sind zwei Fahrstreifen für beide Fahrtrichtun- gen erforderlich. Im Bereich der Beethovenhalle zwischen Wachsbleiche und Theaterstraße wäre eine Sperrung zugunsten von Freiraum- und Auf- HQWKDOWVÁlFKHQ GHQNEDU *HVWDOWXQJ XQG 0DWHULDOLWlW GHU )DKUEDKQREHU- ÁlFKHQ LP JHVDPWHQ 3ODQJHELHW VROOHQ LP (LQNODQJ PLW GHU )UHLUDXPJH- staltung ein starkes einheitliches Bild des Neuen Uferboulevards ergeben. Die Wettbewerbsteilnehmenden als interdisziplinäre Teams aus Verkehr- splanerinnen und -planern und Landschaftsarchitektinnen und -architek- WHQVROOHQGLHVHSODQHULVFKHQ9RUEHUOHJXQJHQSUIHQPRGLÀ]LHUHQRGHU JJÁV PLW LKUHP *HVWDOWXQJVEHLWUDJ HLQH DQGHUH HLJHQH YHUNHKUVSODQHUL-Seite 55 von 170 Seite | 54 Radweg (beide Richtungen) Gehweg Fahrbahn Promenade 2,57,5 2,2 25Circa in Metern Nutzung im Bestand Gesamt: ca. 37 mm BAUABSCHNITT I Josefstraße bis Alter Zoll ca. 16.000 m² Fläche Umsetzung ab 2023 BAUABSCHNITT III Alter Zoll bis Zweite Fährgasse nachfolgende Umsetzung ab 2027 BAUABSCHNITT II BAUABSCHNITT I Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Lkw-Anlieferung 2,50 Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Parkbereiche für Anwohner*innen erhalten Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Lkw-Anlieferung 2,50 Barrierefreie Parkbereiche erhalten Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 LKW-Anlieferung 2,50 Parkbereiche für Reisebusse Konzept: Radweg 4 00 Querschnitt Bestand: 11,50 m Querschnitt Bestand : 9,5 m (ohne Gehweg) Konzept: Bedarf an Parkbereich für 3 Taxen vor der Oper werden geprüftTGa TGa Opern- platz Alter Zoll Stadt- garten Erzbergerufer Moses-Hess- Ufer Brassertufer Oper Universitäts- club Hotel Hotel Ideenteil Hatschiergasse Josefstraße Rheingasse Vogtsgasse Berliner Freiheit Konviktstraße Umgestalteter Bereich Kennedybrücke Zwei Fahrtrichtungen Zu berücksichtigende Querungsstellen Fuß- und Radverkehr Schiffsanleger Erforderliche Parkbereiche/ Tiefgaragen (TGa) Konzept Mobilität Eine Fahrtrichtung Mögliche Kfz Sperrung o.M. | Radweg (Breite mögl. 4 m) Fußwegverknüpfung Ufer - Innenstadt Notwendige MIV Erschließung Schiffsanleger in Planung Teil C | Wettbewerbsaufgabe $EE.RQ]HSW0RELOLWlW $EE6WUDHQTXHUVFKQLWW Seite 56 von 170 55 | Seite sche Konzeption für den neuen „Rheinuferboulevard Bonn“ vorschlagen, die der Intention der o.g. empfohlenen Lösungsvorschläge entspricht (inkl. der erforderlichen verkehrlichen Nachweise, an notwendigen Stellen). Wettbewerbsaufgabe | Teil CSeite 57 von 170 Seite | 56 Radweg (beide Richtungen) Parken Fahrbahn Allee Promenade 3 6,5 2,2 9 4,5Circa in Metern Nutzung im Bestand Gesamt: ca. 25,5 m25,5 m BAUABSCHNITT III Alter Zoll bis Zweite Fährgasse nachfolgende Umsetzung ab 2027 BAUABSCHNITT III BAUABSCHNITT I Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Lkw-Anlieferung 2,50 Konzept: Radweg 4,00 Eine Fahrtrichtung 3,50 Querschnitt Bestand: 11,50 m TGa Stadt- garten Rathenauufer Wilhelm- Spiritus- Ufer Hotel Collegium Albertinum Universitäts- bibliothek Beethoven- Gymnasium Ernst-Moritz- Arndt-Haus Bundes- rechnungs- hof Erste Fährgasse Schaumburg- Lippe-Straße Zweite Fährgasse Umgestalteter Bereich H Fähranleger Zwei Fahrtrichtungen Zu berücksichtigende Querungsstellen Fuß- und Radverkehr Schiffsanleger Erforderliche Parkbereiche/ Tiefgaragen (TGa) Konzept Mobilität Eine Fahrtrichtung Mögliche Kfz Sperrung o.M. | Radweg (Breite mögl. 4 m) Fußwegverknüpfung Ufer - Innenstadt Notwendige MIV Erschließung Schiffsanleger in Planung Teil C | Wettbewerbsaufgabe $EE.RQ]HSW0RELOLWlW $EE6WUDHQTXHUVFKQLWW Seite 58 von 170 57 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C 4.4. Ideenteil für den Opernvorplatz Der Ideenteil des Wettbewerbs umfasst den Vorplatz der Oper. Dieser stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Rheinuferpromenade und der Bon- ner Innenstadt dar, daher sollen als Ideenteil hierfür konzeptionelle Über- legungen entwickelt werden. Über die Straßenzüge Am Boeselagerhof ge- langt man durch die Brüdergasse zum Marktplatz. Die südwestlich vom Platz gelegene, barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle „Bonn Opernhaus“ wird insbesondere von Veranstaltungsgästen genutzt. Unterhalb des Plat- ]HVEHÀQGHWVLFKGLHÅ2SHUQJDUDJH´GLHYRP%UDVVHUWXIHUDXVHUVFKORVVHQ wird. Aufgrund der ebenerdigen Zufahrt der Garage, ist der Opernplatz IXOlXÀJDXVVFKOLHOLFKEHUHLQH7UHSSHQDQODJHDQGDV5KHLQXIHUDQJH- schlossen. Da der Platz direkt an die Berliner Freiheit/ Kennedybrücke an- grenzt, ist von einer erhöhten Verkehrslärmbelastung auszugehen. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen konzeptionelle Ideen für den Platz entwickelt werden, um auch hier die Aufenthaltsqualität zu steigern und GLH*HVWDOWXQJ]XTXDOLÀ]LHUHQ'DEHLVLQGGLHKLHUVWDWWÀQGHQGHQ9HUDQ- staltungen, wie bspw. das Sommerfestival OpernRasen, zu berücksichtigen.Seite 59 von 170 Seite | 58 Im Vorfeld zum Wettbewerb hat die Bundesstadt Bonn unter Coronabedin- gungen eine Bürgerbeteiligung vom 19. Februar bis 07. März 2021 zur Auf- gabenstellung des Wettbewerbs durchgeführt. Neben einer mehrwöchigen Onlinebeteiligung über die Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de hat die 9HUZDOWXQJDXFK]ZHL2QOLQHYHUDQVWDOWXQJHQDP0lU]DQJHERWHQ die intensiv genutzt wurden (über 2400 Beiträge bzw. Abstimmungen). Eine der Veranstaltungen richtete sich an Stakeholder die diesen Bereich heu- te schon nutzen bzw. stellvertretend für bestimmte Zielgruppen eingeladen ZXUGHQ 6R VROOWH VLFKHUJHVWHOOW ZHUGHQ GDVV DXFK KHXWLJH XQG ]XNQIWLJH 1XW]HQGHZHOFKHEHUGLHDQGHUHQ%HWHLOLJXQJVP|JOLFKNHLWHQVFKZHU]XHU- UHLFKHQVLQGHEHQIDOOVEHUFNVLFKWLJWZHUGHQ (LQH ZHLWHUH 9HUDQVWDOWXQJ ZXUGH DOV RHQH GLJLWDOH 9HUDQVWDOWXQJ PLW YR- riger Anmeldung gestaltet. Hier hatten die Teilnehmer nach einem kurzen Intro die Möglichkeit sich über die Chatfunktion einzubringen. Auch diese Möglichkeit wurde mit über 440 Chatbeiträgen rege genutzt. Insgesamt wurde die zentrale Bedeutung des Plangebiets durch die rege Be- teiligung dokumentiert. Ein zentrales Ergebnis dieser Beteiligung ist die starke Kritik an der heuti- gen Nutzungsaufteilung im Wettbewerbsgebiet. Ein Großteil der Aussagen kritisiert die hohe Flächeninanspruchnahme durch den motorisierten Indivi- dualverkehr und plädiert für eine weitergehende Reduzierung auf ein Min- destmaß. Die damit gewonnenen Flächen sollen zugunsten von Fußgänger und Radverkehr genutzt werden. Auch dokumentieren die unterschiedlichen :QVFKHIUQHXH$QJHERWHGDVVKHXWHQRFKQLFKWKLQUHLFKHQGGDV3RWHQ- WLDO ZHOFKHV KLHU GLUHNW DP 5KHLQ LQ ]HQWUDOHU ,QQHQVWDGWODJH VFKOXPPHUW genutzt wird. Eine Vielzahl der Anregungen befasst sich darüber hinaus sehr GLHUHQ]LHUWPLWGHQ$QIRUGHUXQJHQDQGHQ|HQWOLFKHQ5DXP %DUULHUHIUHL- KHLWQRWZHQGLJH,QIUDVWUXNWXUIUHLQHTXDOLWlWVYROOHQ)UHLUDXPZLH0RELOLDU 0OOXQG7RLOHWWHQXVZPLWGHQ7KHPD.XOWXUXQG6SRUWXQGVHW]WVLFKPLW GHQ%HODQJHQYRQ=LHOJUXSSHQDXVHLQDQGHU .LQGHU-XJHQGOLFKHHWF $XFK spielt das Thema Klimaveränderung und -anpassung eine wichtige Rolle. Da- rüber hinaus werden die Verbindungen und Anbindungen an die angrenzen- den Quartiere thematisiert. 'LH(UJHEQLVVHGHU%UJHUEHWHLOLJXQJVLQGDOV$QODJH VLHKH$QODJHVW EHL- gefügt. Im Internet ist das Ergebnis der Onlinebeteiligung auch unter www. bonn-macht-mit.de weiterhin abrufbar. Teil C | Wettbewerbsaufgabe 5. Anregungen aus der Bürgerbeteiligung im Vorfeld des WettbewerbsSeite 60 von 170 59 | SeiteWettbewerbsaufgabe | Teil C (VZLUGYRQGHQ7HDPVHUZDUWHWGDVVVLHVLFKPLWGHQ]DKOUHLFKHQ$QUHJXQ- gen auseinandersetzen und in ihren Planungen berücksichtigen. Die Auslo- EHULQJHKWVHOEVWYHUVWlQGOLFKQLFKWGDYRQDXVGDVVDOOH$QUHJXQJHQ²]XPDO GLHVHLQ7HLOEHUHLFKHQZLGHUVSUFKOLFKVLQGLQGLH3ODQXQJHLQÁLHHQ'HQ- QRFKZLUGHUZDUWHWGDVVHLQWUDJIlKLJHV*HUVWHQWVWHKWZHOFKHVDXFKLQGHQ an den Wettbewerb anschließenden Verfahren im Dialog mit den Bonnerin- nen und Bonnern sowie den Anwohnern weiterentwickelt werden kann.Seite 61 von 170 Seite 62 von 170 Seite 63 von 170 Seite | 62Seite 64 von 170 63 | Seite Abb. 01: Bundesstadt Bonn Abb. 02: Bundesstadt Bonn Abb. 03: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Abb. 04: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey auf Luftbildgrundlage der Bundesstadt Bonn (o. J.) Abb. 05: Bundesstadt Bonn Abb. 06: Bundesstadt Bonn Abb. 07: Bundesstadt Bonn Abb. 08: Bundesstadt Bonn Abb. 09: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey auf Luftbildgrundlage der Bundesstadt Bonn (o. J.) Abb. 10: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Abb. 11: Bundesstadt Bonn Abb. 12: Bundesstadt Bonn Abb. 13: Bundesstadt Bonn Abb. 14: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Abb. 15: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Abb. 16: Bundesstadt Bonn Abb. 17: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2017) Abb. 18: Bundesstadt Bonn Abb. 19: Bundesstadt Bonn Abb. 20: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Abb. 21: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey Abb. 22: Bundesstadt Bonn Abb. 23: ARGE Stottrop Stadtplanung + Drey auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2017) Abb. 24: Bundesstadt Bonn Abb. 25: Bundesstadt Bonn Abb. 26: Bundesstadt Bonn Abbildungsverzeichnis AbbilungsverzeichnisSeite 65 von 170 Seite | 64 a. A24 Landschaft i. A. der Bundesstadt Bonn – Amt für Stadtgrün (2018): „Verbindung Stockentor bis Alter Zoll“ b. AB Stadtverkehr GbR i.A. der Bundesstadt Bonn (2012): „Fahrradstraßen- konzept“ F$')&%RQQ5KHLQ6LHJ5DGHQWVFKHLG%RQQ R- Å9RUVFKOlJH]XU1HXJH- staltung des Rheinufers zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse – Version 2.1“ d. Bundesstadt Bonn – Stadtplanungsamt (2008): „Einzelhandels- und Zent- renkonzept“ e. Bundesstadt Bonn (2017): „Digitale Plangrundlage“ f. Bundesstadt Bonn (2019): „Beschluss Erlebnisort Rheinufer“ g. Bundesstadt Bonn (2019): „Leitbild Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS 190114 in geänderter Formulierung) K 6WDGW %RQQ 8QWHUH 1DWXUVFKXW]EHK|UGH 81% ÅbPWHU XQG %H- hördenbeteiligung zum landschaftsarchitektonischen Wettbewerb (Interne Checkliste)“ i. Stadt Bonn (2020): „Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Zentrum – Re- striktionen“ (Plan) j. GEO-NET Umweltconsulting GmbH i.A. der Bundesstadt Bonn – Amt für 8PZHOW 9HUEUDXFKHUVFKXW] XQG /RNDOH $JHQGD Å6WDGWNOLPDDQDO\VH %RQQ ² *UXQGODJHQ 0HWKRGHQ (UJHEQLVVH´ LQNOXVLYH GHU UHOHYDQWHQ 3ODQZHUNH .OLPDDQDO\VHNDUWHQ3ODQXQJVKLQZHLVNDUWH k. Bundesstadt Bonn (2021): „Übersicht Leitungspläne“ (Einzuhaltende Schutzstreifen) O%XQGHVVWDGW%RQQ ;;;; Å'URKQHQÁXJEHUGDV:HWWEHZHUEVJHELHW´ P %XQGHVVWDGW %RQQ ;;;; Å9LGHRVHTXHQ]HQ GHU 'LDORJLVFKHQ 6SD]LHU- gänge aus der ersten Bürgerbeteiligung“ n. Ingenieurbüro Schumacher i. A. der BPS Verwaltung GmbH (2020): „Er- QHXHUXQJGHU9HUDQNHUXQJVSXQNWHDQGHUEHVWHKHQGHQ$QOHJHVWHOOHVRZLH 9HUOHJXQJGHU=XJDQJVEUFNHQDFK5KHLQNPPOLQNHV8IHU 2UWV- lage Bonn)“ o. Planungsbüro Richter-Richard i.A. der Bundesstadt Bonn (2020): „Lärmak- tionsplan 3. Runde“ p. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten i. A. der Landmarken AG (2018): „HBN Hotel Erzbergufer Bonn – Vorabzug)“ q. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten i. A. der Bundesstadt Bonn – Städtisches Gebäudemanagement (2020): „Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn – Vorabzug“ r. Scheuvens + Wachten i.A. der Bundesstadt Bonn – Stadtplanungsamt (2012): „Masterplan Innere Stadt Bonn“ Anlagenverzeichnis AnlagenverzeichnisSeite 66 von 170 65 | Seite s. Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn (2021): „Wettbewerb Neugestal- tung der Bonner Rheinuferpromenade: Akteurs Workshop“ t. Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn (2021): „Wettbewerb Neugestal- tung der Bonner Rheinuferpromenade: Digitale Veranstaltung für Bürgerin- nen und Bürger am 5. März als Videokonferenz“ X968*PE+,QWUDSODQ&RQVXOW*PE+$%6WDGWYHUNHKU*E5L$GHU%XQ- desstadt Bonn (2012): „Verkehrsentwicklungsplan Bonn“ AnlagenverzeichnisSeite 67 von 170 www.bonn.de Herausgeber: Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn - StadtplanungsamtSeite 68 von 170 Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Auslobung Onlinebeteiligung Bonn, im April 2021Seite 69 von 170 Seit Anfang 2014 gibt es in der Bundesstad Bonn Leitlinien für die Bürgerbeteiligung. In diesen Leitlinien sind verbindliche Kriterien für die Bürgerbeteiligung benannt, nach denen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abläuft und die Grundlage für eine transparente, verlässliche und stetige Bürgerbeteiligung sind. Die Leitlinien setzen also den Rahmen für städtische Beteiligungsprozesse in Bonn. Gerade bei diesem städtischen Vorhaben, der Umgestaltung der Rheinuferpromenade, wurden ein besonderer Focus daraufgelegt, den gesamten Prozess von Planung bis zur Umsetzung in ein umfassendes Beteiligungskonzept einzubetten (s. hierzu auch Vorlage DS-Nr. 200570). Vieles was bereits letztes Jahr geplant war konnte nicht stattfinden und die Herausforderung bestand darin, dennoch für den wichtigen Verfahrensschritt des Wettbewerbs dem Ans
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de