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210228 · Beschlussvorlage

Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn

Nummer
210228
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.05.2021 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Anhörung
  7. Sondersitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 23.04.2021 Anhörung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
  9. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 210228-02 AA Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228
  2. 210228-06 AA Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228
  3. 210228-04 ST Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn
  4. 210228-01 ST Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn
  5. 210228-03 AA Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228
  6. 210228-05 AA Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228

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Beschlussvorlage
öffentlich
210228
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Anhörung
Beirat Bürgerbeteiligung 23.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
05.05.2021 Anhörung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich. Auf Grund der umfangreichen und komplexen
Abstimmung konnte die Vorlage nicht rechtzeitig eingereicht werden. Eine
Nichtbehandlung der Vorlage führt zu einer Verzögerung des Zeitplans für das
Projekt. Bei Nichteinhaltung des Zeitplans ist der Abruf von Fördermitteln der
Städtebauförderung in Höhe von 12 Mio € gefährdet.
Beschlussvorschlag
1. Die Grundzüge der Inhalte der Aufgabenstellung der Auslobung für den
Wettbewerb zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen
Rosental und Zweiter Fährgasse werden beschlossen.
2. Die der Aufgabenstellung zu Grunde gelegten verkehrlichen
Rahmenbedingungen (Verkehrskonzept) werden zur Kenntnis
genommen und den Wettbewerbsteilnehmern an die Hand gegeben.
(Anlage 1).
3. Als Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter sowie stellvertretende
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter für das
Wettbewerbsverfahren werden folgende Personen benannt:
Stimmberechtigte/-r Teilnehmer/-in Stellvertretende/-r Teilnehmer/-in
1. ……………… 1. ………………Seite 1 von 27
Seite 2
2. ……………… 2. ………………
3.BBm Jochen Reeh-Schall 3. Stv. Alois Saß
4. ……………… 4 ……………….
4. Das Ergebnis des vorhergehenden Wettbewerbs, der im Rahmen der
Regionale 2010 stattgefunden hat, wird aufgehoben. Ebenfalls wird das
Gestaltungshandbuch für die Gestaltung von Promenade und den
Verbindungen in die Innenstadt für das Wettbewerbsgebiet aufgehoben.
Begründung
Zu 1. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das Projekt „Neugestaltung
Bonner Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis Rosental“ auf
Grundlage der Aussagen des Masterplans Innere Stadt Bonn für den
Förderantrag auf Städtebaufördermittel ein neues
Wettbewerbsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Vorentwurf
für diesen Bereich zu erhalten, auf dem die weitere Planung und
Umsetzung aufbauen kann (DS-Nr. 201202).
Zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ist der Beschluss einer
Auslobung notwendig. Diese regelt das vorgesehene Verfahren für alle
Beteiligten und konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmer
sowie die verbindlich zu beachtende Rahmenbedingung. Daneben
fließen die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem
vorauslaufenden Beteiligungsverfahren (DS-Nr. 201908), welches vom
19. Februar bis zum 7. März 2021 stattgefunden hat, in die
Aufgabenstellung ein.
Auf Grund des mit dem Wettbewerb verbundenen Auftragsversprechens
für den Gewinner des Wettbewerbsverfahrens ist eine europaweite
Ausschreibung gemäß der Vergabeverordnung (VgV) notwendig. Der
Wettbewerb selbst folgt den Regeln für Planungswettbewerbe (RPW
2013). Dies sind die Vorgaben, die die Wettbewerbsauslobung beachten
muss.
Der Wettbewerb ist für die Teilnahme von 15 Wettbewerbsteilnehmern
vorgesehen. Dies sollen Teams aus Landschaftsarchitekten und
Verkehrsplanern sein, die eine gemeinsame Arbeit abgeben. Dabei sind
fünf Teilnehmerteams gesetzt. Die restlichen Plätze, soweit sich mehr
als neun Teams bis voraussichtlich zum 20. April 2021 bewerben,
werden aus den sich bewerbenden Teams gelost. Auf Grund der hohen
Anforderung an Planung und Umsetzung der Maßnahme wurden
Mindestanforderungen formuliert, die die Teilnehmer erfüllen müssen.
Aufgabe der Teams ist, ein planerisches und gestalterisches
Gesamtkonzept für das Wettbewerbsgebiet der Rheinuferpromenade
von der Straße Rosental bis Zweite Fährgasse mit einem Ideenteil zum
Opernvorplatz zu entwickeln. Die Qualität einer Vorplanung soll für den
ersten und zweiten von drei Bauabschnitten, insgesamt von Rosental
bis zum Alten Zoll, abgegeben werden. Die Umsetzung dieser
Bauabschnitte ist Teil des Förderantrages zum Masterplan 2.0 und
umfasst das Auftragsversprechen des Wettbewerbs. Der dritte
Bauabschnitt soll nachfolgend bei weiterer Förderung ebenfallsSeite 2 von 27
Seite 3
umgesetzt werden, aber erst später detailliert geplant werden, da eine
Umsetzung voraussichtlich erst nach dem Jahr 2025 erfolgt und dann
weitere Entwicklungen aufgenommen werden können.
Grundzüge der Aufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Rheinuferpromenade.
Ziel des Wettbewerbs und der Entwurfsaufgabe ist es, die gesamte
Uferzone einschließlich der Straßenräume mit einer hohen
Aufenthaltsqualität, insbesondere unter den Aspekten Klimaanpassung
und zukunftsweisende Mobilität, als einen neuen „Rheinuferboulevard
Bonn“ zu gestalten. Dazu zählen, neben der anspruchsvollen Planung
der Freianlagen auch verkehrliche Belange. Ziel ist die Erlangung eines
gestalterisch hochwertigen, funktionalen sowie in Bau und Betrieb
wirtschaftlichen Entwurfs für die Rheinuferpromenade.
Die Preissumme beträgt 160.000 € netto.
Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 55.000 m². Die geschätzten
Bauwerkskosten (KG 500) betragen rund 13.5 Mio. Euro brutto (1. und
2. Bauabschnitt). Es ist geplant, die Baumaßnahme in zwei Abschnitten
ab Ende 2023 zu realisieren.
Klima/Freiraum/Vegetation
Bei den Entwürfen für den Rheinuferboulevard ist die Anpassung an
Hitze und Trockenheit zu beachten. Die Berücksichtigung zunehmender
Extremwetterereignisse, das Schwammstadt Prinzip, ein angepasstes
Regenwassermanagement sowie der Schutz und die schonende
Nutzung von Biodiversität sind hierfür allgemeine stadt- und
freiraumplanerische Leitgedanken. Der aktuelle Versiegelungsgrad im
Wettbewerbsgebiet soll für eine nachhaltige Stadtentwicklung
konzeptabhängig deutlich verringert, der Anteil der Vegetationsflächen
erhöht werden. Auf das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung wird verwiesen (DS 190114).
Öffentlicher Stadtraum Rheinufer
Als öffentlicher Raum hat das lange schmale Ufer vielfältige, teils
gegenläufige Nutzungsanforderungen zu erfüllen:
 Aufenthaltsraum/ Bewegungsraum/ Aktionsraum
Im Promenadenbereich ist das Ufer ein Flanierraum mit eingestreuten
Ruhezonen und Sitzmöglichkeiten. Der öffentliche Raum als „Erlebnisort
Rheinufer“ soll für temporäre Bespielungen und Veranstaltungen ohne
Konsumzwang besser genutzt werden können. Konkurrierende
Mobilitätsformen und Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten werden auch künftig das Ufer als Bewegungsraum in
Anspruch nehmen.
Die Entwürfe sollen eine robuste Raumaufteilung finden und gestalten
und geeignete Bereiche für flexible und temporäre Mehrfachnutzungen
vorschlagen.
 Kultur/Spiel/Sport
Entlang des nördlichen, innerstädtischen Ufers reihen sich zentrale
Kultur- und Bildungseinrichtungen mit großem Besucheraufkommen auf,Seite 3 von 27
Seite 4
die bisher keinen räumlichen Bezug zum Rheinufer haben. Trotz der
Trennung durch Topografie und Straßenverlauf sollen in den
Gestaltungsentwürfen mögliche Verknüpfungen, wie Wegeführungen,
Freiraumzuordnungen u.a. gesucht werden.
Spielbereiche für Kinder sind entlang des Rheinufers ein großes Defizit.
Die Entwürfe sollen geeignete Angebote für unterschiedliche
Alltersklassen berücksichtigen.
Das Rheinufer ist eine beliebte Joggingstrecke in Bonn. Soweit möglich
sollten hierfür weitere räumliche Angebote überlegt werden.
 Tourismus /Gastronomie
Die Neugestaltung des Rheinboulevards wird für die Bürgerinnen und
Bürger der wachsenden Stadt geplant. Bonn ist zugleich ein überaus
attraktives und weltweit berühmtes Touristenziel. Mit der Neugestaltung
soll auch hierfür ein anspruchsvoller gestalterischer Rahmen für die
Bereiche der Außengastronomie sowie Standorte und Flächen für
andere temporäre Versorgungsstationen geschaffen werden. Hierzu
werden von den Wettbewerbsteilnehmern Beiträge erwartet.
 Verkehrliche Rahmenbedingungen und Mobilitätsangebote
Der neue Rheinuferboulevard soll als ganzheitlicher, weitestgehend
verkehrsfreier Stadtraum insbesondere für die Fußgänger aufgewertet
werden. Hierfür sind die wichtigen Wege zwischen Rheinufer und
Innenstadt besonders zu berücksichtigen. Für diese schwierigen aber
überaus wichtigen Verknüpfungsbereiche des Ufers mit der Stadt sollen
die Wettbewerbsteilnehmer Ideen entwickeln und eine
fußgängerfreundliche Gestaltung vorschlagen, dabei aber den
Radverkehr besonders berücksichtigen. Das beinhaltet auch das Thema
Barrierefreiheit, vor allem im südlichen Teil des Wettbewerbsgebietes.
Für die verkehrsplanerische Aufgabenstellung des Wettbewerbes hat
die Verwaltung ein erstes ‚Grobkonzept Verkehr‘ erstellt und in einer
schematischen Darstellung visualisiert (Anhang).
Der kontinuierlich zunehmende Radverkehr, sowohl der innerstädtische,
der regionale wie der überregionale Verkehr (Rheinradweg) erfordert,
dass hierfür ein angemessen dimensionierter Trassenraum und auch
eine angemessene Infrastruktur (u.a. diebstahlsichere
Abstellmöglichkeiten und Aufenthaltsbereiche /
Rastmöglichkeiten) vorgesehen werden.
Anders bei der motorisierten Fahrerschließung: Die gegenwärtigen
Fahrstreifen für den allgemeinen MIV und die öffentlichen
Parkmöglichkeiten sollen zugunsten von Freiraum, Fußgänger- und
Radfahrflächen auf ein absolutes Minimum (z.B. Lade-, Haltezonen)
zurückgebaut werden. Allgemeines Parken soll nicht mehr möglich sein.
Die notwendige verkehrliche Erschließung und die Verknüpfungen mit
dem innerstädtischen Netz sind zu beachten.
Im gesamten Verlauf des Planungsgebietes kann z.B. die Fläche für den
notwendigen, aber beschränkten MIV auf einen Fahrstreifen für eine
Fahrtrichtung reduziert werden. Lediglich im Bereich des Brassertufers
zwischen Rheingasse und Josefstraße sind Fahrstreifen für beide
Fahrtrichtungen erforderlich. Im Bereich der Beethovenhalle zwischen
Wachsbleiche und Theaterstraße wäre auch eine Sperrung zugunstenSeite 4 von 27
Seite 5
von Freiraum- und Aufenthaltsflächen denkbar. Gestaltung und
Materialität der Fahrbahnoberflächen sollen im Einklang mit der
Freiraumgestaltung ein starkes einheitliches Bild des neuen
Uferboulevards ergeben.
Die Wettbewerbsteilnehmer als interdisziplinäre Teams aus
Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern sollen diese planerischen
Vorüberlegungen prüfen, modifizieren, oder ggfls. mit ihrem
Gestaltungsbeitrag eine andere, eigene verkehrsplanerische Konzeption
für den neuen „Rheinuferboulevard Bonn“ vorschlagen, die der Intention
der o.g. empfohlenen Lösungsvorschläge entspricht (inkl. der
erforderlichen verkehrlichen Nachweise an notwendigen Stellen).
Weitere Konkretisierung:
Der sogenannte Teil A der Auslobung mit den formellen
Wettbewerbsbedingungen wurde schon fertiggestellt sowie mit der
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Diese ist als
Anlage (3) der Vorlage beigefügt.
Um die Anregungen aus den Beteiligungen in die Auslobung
aufzunehmen, werden die Teile B+C als ergänzende Stellungnahme zu
dieser Vorlage eingebracht. Darin sollen auch die Ergebnisse der
Online-Beteiligung vom 19. Februar bis 7. März 2021 auf www.bonn-
macht-mit.de einfließen. Über 450 Hinweise sind eingegangen. Der
konstruktive Umgang mit diesen Ergebnissen wird Teil der
Bewertungskriterien, die der Entscheidung über die Auswahl des
Siegerentwurfes zugrunde gelegt werden. Daneben gab es noch
zahlreiche Anregungen, die im Chat der digitalen Bürgerversammlung
eingegangen sind. Die Auswertung und Einarbeitung dieser Anregungen
kann auf Grund der Menge auch erst mit der ergänzenden
Stellungnahme erfolgen. Eine frühere Vorlage der Auslobung war auf
Grund des engen Zeitplans im Rahmen des Förderantrags zum
Masterplan Innere Stadt und dem zeitnahen Baubeginn ab Ende 2023 in
Kombination mit den Vorlagefristen nicht möglich (Anlage 4: Zeitplan).
Zu 2. Vorschlag Verkehrskonzept (siehe Anlage Konzept Mobilität)
Hintergrund und Herleitung sowie Verkehrsführung
Die Umgestaltung des Rheinufers bietet die Grundlage, den Verkehr im
Bereich des erweiterten Rheinufers neu zu strukturieren und zu
konzipieren (siehe Konzept Mobilität). Für das anstehende
Wettbewerbsverfahren ist es zudem notwendig, eine Grundkonzeption
des Verkehrs vorzugeben. Zentrales Element ist dabei die Umstellung
auf Einbahnverkehr mit Fahrtrichtung Nord nach Süd. Das Rheinufer
bleibt für alle Verkehrsströme sowohl aus Richtung Nord, wie auch aus
Süden (Bad Godesberg) grundsätzlich erreichbar. Die Wohnquartiere,
Universitätseinrichtungen sowie Oper und Museum sind weiterhin
erschlossen.
Radverkehr und Parken
Der Radverkehr soll gestärkt und das Parken soweit wie möglich
reduziert werden, Langzeitparken sollte gänzlich entfallen. Das KonzeptSeite 5 von 27
Seite 6
sieht vor, dem stetig zunehmenden Radverkehr Rechnung zu tragen.
Sowohl für die innerstädtischen und regionalen Radverkehre, wie auch
für den überregionalen Verkehr des Rheinradweges soll ein
angemessener Verkehrsraum berücksichtigt werden. Mit Wegnahme
einer Fahrspur des motorisierten Individualverkehrs und mit
Hinzuziehen der bisher für parkende Fahrzeuge genutzten Flächen, ist
es möglich den Straßenquerschnitt modern und funktionell für die
nachfolgend aufgeführten Nutzungen im Rahmen des Wettbewerbes zu
gestalten.
Touristischer Verkehr und Anlieferung
Die Schiffsanlegestellen sind konzeptionell berücksichtigt. Ver- und
Entsorgung durch Lkw sind gewährleistet und Halteplätze für
touristischen Busverkehr sowie Taxen sind im Konzept vorgesehen.
Zwischen Josefstraße und Rheingasse bleibt die Brückenumfahrt
bestehen (indirekte Linksabbiegemöglichkeit von der Kennedybrücke
aus Richtung Beuel auf die B 9 in Fahrtrichtung Süden). In diesem
Straßenabschnitt ist ein Zweirichtungsverkehr vorgesehen, um u.a. auch
die Einfahrt und Ausfahrt der Opern-Tiefgarage zu gewährleisten.
Verkehrsströme
Südlich der Kreuzung Rheingasse wird eine Einbahnstraße mit
Fahrtrichtung Süden bis zur Tiefgarage des Bundesrechnungshofs in
der Zweiten Fährgasse eingerichtet. Diese Einbahnregelung trägt der
Aufrechterhaltung der Brückenumfahrung mit der anschließender
Lastenverteilung des Verkehrs auf Rheingasse und
Brassertufer/Rathenauufer Rechnung, insbesondere um den
Linksabbieger der Rheingasse auf die Straße Belderberg nach Süden
nicht zu überlasten. Der heute nach Norden fahrende Kfz-Verkehr wird
durch das vorliegende Konzept vom Rheinufer überwiegend auf die
Adenauerallee verlagert. Parksuchverkehr wird zusätzlich deutlich
reduziert, so dass mindestens von einer Halbierung des Kfz-Verkehrs
z.B. im südlichen Straßenabschnitt (zwischen Rheingasse und Zweite
Fährgasse) ausgegangen werden kann.
Zu 3. Die Entscheidung über die Gewinner des Wettbewerbs trifft ein
Preisgericht. Die Benennung der stimmberechtigten Sachpreisrichter/-
innen und stellvertretenden Sachpreisrichter/-innen des Preisgerichts ist
für dessen Besetzung notwendig und muss bereits zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Aufgabenstellung erfolgt sein. Die Größe und
Besetzung des Preisgerichtes besteht aus stimmberechtigten Fach- und
Sachpreisrichter/-innen sowie deren Stellvertreter/-innen. Die Größe des
Preisgerichtes ist so ausgelegt, dass noch eine arbeitsfähige Gruppe
entsteht.
Das Preisgericht muss die Anforderungen des § 79 Abs. 3 VgV erfüllen.
Dies ist mit der Zusammensetzung gegeben. Sofern diese Vorgaben
nicht erfüllt werden, ist die Entscheidung des Preisgerichtes anfechtbar.
Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung vonSeite 6 von 27
Seite 7
Vertretern der Politik im Preisgericht existieren nicht. Bei analoger
Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen
vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich
folgende Verteilung der vier Sachpreisrichter/innen und vier
stellvertretenden Sachpreisrichterinnen auf die Fraktionen:

als Sachpreisrichter oder Sachpreisrichterin jeweils eine Person
der Fraktionen CDU, Grüne, SPD und BBB

als stellvertretende/r Sachpreisrichter oder Sachpreisrichterin
jeweils eine Person der Fraktionen CDU, Grüne und SPD und
BBB
Zu 4. Im Jahr 2007 wurde mit der Beschlussvorlage DS-Nr. 0713073 die
Auslobung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums
im Bereich von der Beethovenhalle bis zum UN-Campus im Rahmen
der Regionale 2010 beschlossen. Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs
war es, das linksrheinische Ufer zwischen Beethovenhalle und UN-
Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzuwerten sowie die
Verbindungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Gewinner
des Wettbewerbs war das Büro a24_landschaft aus Berlin (DS-Nr.
0811634).
Da der Rat der Bundesstadt Bonn einen neuen Wettbewerb eingeleitet
hat (DS-Nr. 201202), ist die formelle Aufhebung des alten Wettbewerbs
durch diesen notwendig.
Im Anschluss an den Wettbewerb wurde von dem
Wettbewerbsgewinner, dem Büro a24_landschaft, in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung ein Gestaltungshandbuch für die Maßnahmen im
damaligen Wettbewerbsgebiet erstellt. Dies umfasst die
Rheinuferpromenade und die Verbindungen in die Innenstadt. Das
Gestaltungshandbuch wurde als Richtlinie für die Gestaltung der
einzelnen Maßnahmen von der BV Bonn am 22.06.2010 beschlossen
(DS-Nr. 1011168). Um die neuen sehr wichtigen Themen der
Auslobung, wie die Anpassung der Planung an den Klimawandel (z.B.
extreme Hitzeereignisse, Starkregen, usw.) und neue Verkehrskonzepte
(Verkehrswende, Radmobilität, usw.) des jetzigen Wettbewerbs adäquat
umzusetzen, ist die Aufhebung des Gestaltungshandbuches für das
Wettbewerbsgebietes notwendig und sinnvoll. Damit werden den
Wettbewerbsteilnehmern Gestaltungsspielräume eröffnet, um den
neuen zu behandelnden Themen ausreichend Raum zu geben.
Nicht davon berührt sind die Verbindungen in die Innenstadt, die auch
weiterhin eine einheitliche Leitidee widerspiegeln sollen. Diese sind zum
Teil schon in Planung und in Bau, wie die Verbindung vom Stockentor
bis zum Alten Zoll und die Umgestaltung der Brüdergasse. Die Leitideen
sollen hier auch fortgeführt und umgesetzt werden, so dass kein
gestalterisches Stückwerk entsteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 7 von 27
Seite 8
1.09 Maßnahmen des besonderen
Städtebaurechts
1.09.02 Masterplan Innere Stadt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
301.000 € 161000902 2021 301.000 €
Einzahlungen /
Erträge
210.700 € 161000902 2021 210.700 €
Haushaltsbelastung
jährlich
90.300 €
Die Kosten für den Wettbewerb waren ursprünglich nicht veranlagt. Durch die
Reduzierung der Kosten für das Projekt Prozesssteuerung werden die Kosten
finananziert und gedeckt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet (öffentlich)
2 Auszug Auslobung Teil A für Vorlage (öffentlich)
3 Verkehrskonzept (öffentlich)
4 Zeitplan Projekt (öffentlich)Seite 8 von 27
Übersichtsplan
Masterplan 2.0 Bonn.Innere Stadt
Abgrenzung Wettbewerb Rheinufer Bonn Zentrum
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Bonn
Amt 61-2
Ideenteil
Opernplatz
Bundesstadt Bonn
ohne MassstabSeite 9 von 27
Umgestaltung der Rheinuferpromenade zwi-
schen Rosental und Zweiter Fährgasse
Bundesstadt Bonn
Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb
nach RPW 2013
AUSZUG AUS
AUSLOBUNG UND BEKANNTMACHUNGSeite 10 von 27
AUSZUG Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb
‘Umgestaltung der Rheinuferpromenade Bundesstadt Bonn“
Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 2
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... 2
Teil A - Wettbewerbsverfahren ................................................................................................. 3
1. Auslober .......................................................................................................................... 3
2. Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung........................................................................... 3
3. Wettbewerbsverfahren ..................................................................................................... 3
4. Anlass und Zweck des Wettbewerbs ............................................................................... 4
5. Gegenstand des Wettbewerbs ......................................................................................... 4
6. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer ......................................................................... 4
7. Teilnehmende .................................................................................................................. 8
8. Preisgericht ...................................................................................................................... 8
9. Wettbewerbsunterlagen ................................................................................................. 10
10. Wettbewerbsleistungen.................................................................................................. 10
11. Rückfragen und Einführungskolloquium ......................................................................... 12
12. Abgabe und Kennzeichnung der Wettbewerbsbeiträge.................................................. 12
13. Beurteilungskriterien ...................................................................................................... 13
14. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse und Ausstellung........................................... 14
15. Preisgelder / Aufwandsentschädigung ........................................................................... 14
16. Weitere Bearbeitung ...................................................................................................... 14
17. Eigentum und Urheberrecht ........................................................................................... 15
18. Terminübersicht (noch in Abstimmung) .......................................................................... 15Seite 11 von 27
AUSZUG Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb
‘Umgestaltung der Rheinuferpromenade Bundesstadt Bonn“
Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 3
Teil A - Wettbewerbsverfahren
1. Auslober
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
2. Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
Stottrop Stadtplanung / Christl Drey
Kontakt:
Stottrop Stadtplanung
Anne Russell
…..
Tel.: 0221-1396176
Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de
3. Wettbewerbsverfahren
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW
2013) zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 in der Fassung des
Landes NRW ist für die Ausloberin und Teilnehmer/innen sowie alle übrigen Beteiligten
verbindlich, soweit diese Auslobung nicht davon abweicht. Die Architektenkammer Nord-
rhein-Westfalen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Sie bestätigt die Überein-
stimmung mit den RPW mit folgender Registriernummer: XXXXX. Teilnehmende sowie die
Mitglieder des Preisgerichtes, des stellvertretenden Preisgerichtes, der Sachverständigen
Beratung und der Vorprüfung erkennen durch ihre Beteiligung die RPW 2013 und die Be-
dingungen der Auslobung an.
Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger, anonymer Wettbewerb gem. §
3 Abs. 3 RPW 2013 i. V. m. § 69 ff VgV und § 78 ff VgV ausgelobt. Das Wettbewerbsver-
fahren ist anonym. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 begrenzt. Es erfolgt ein vorgeschalteter
Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltet ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV nur mit
dem 1. Preisträger. Sollte ein Vertrag mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, be-
hält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit die-
sem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit
dem 3. Preisträger vor.Seite 12 von 27
AUSZUG Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb
‘Umgestaltung der Rheinuferpromenade Bundesstadt Bonn“
Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 4
4. Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Die Rheinpromenade im Herzen der Stadt Bonn stellt einen der wichtigsten Erholungs-,
Freizeit- und Ankommensorte des Bonner Zentrums dar. Sie ist ein wichtiges Alleinstel-
lungsmerkmal, welches überwiegend vom Wasser aus erlebt werden kann. Das Thema
der Umgestaltung beschäftigt die Stadt Bonn schon lange. 2007 wurde die Auslobung ei-
nes Wettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich von der Beethoven-
halle bis zum UN-Campus im Rahmen der Regionale 2010 beschlossen und durchgeführt.
Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs war es, das linksrheinische Ufer zwischen Beethoven-
halle und UN-Campus in seiner Nutzung und Gestaltung aufzuwerten sowie die Verbin-
dungen in die benachbarten Ortsteile zu verbessern. Für das Gesamtprojekt „Stadt zum
Rhein“ konnte im Rahmen der Regionale 2010 nicht der „A-Status“ und damit keine Förde-
rung erreicht werden.
In den vergangenen 10 Jahren haben sich viele Ansprüche und Rahmenbedingungen an
Freiräume sehr stark gewandelt. So gibt es einige maßgebende neue Herausforderungen,
die zwingend in eine Neugestaltung einfließen müssen. Hier sind besonders Anpassungen
an den Klimawandel und auch weitergehende Fragen zur Mobilität zu integrieren. Da
diese wesentlichen, für die heutige Planung wichtigen Punkte, in der Gestaltung berück-
sichtigt werden müssen, ist ein neues Wettbewerbsverfahren, in dem die aktuellen Frage-
stellungen hinsichtlich Klima, Verkehr, Denkmalschutz aber auch die veränderten Touris-
musansprüche Berücksichtigung finden, erforderlich.
5. Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbs ist Planung der Rheinuferpromenade. Dazu zählt, neben
der Planung der Freianlagen auch verkehrliche Belange. Ziel ist die Erlangung eines funk-
tionalen sowie in Bau und Betrieb wirtschaftlichen Entwurfs für die Rheinuferpromenade.
Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 45.000 m² im ersten und zweiten Bauabschnitt.
Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 500) für diese beiden Abschnitte betragen rund
13.5 Mio. Euro brutto. Es ist geplant, die Baumaßnahme in diesen zwei Abschnitten bis
2027 zu realisieren. Der dritte Bauabschnitt mit einer Größenordnung von ca. 15.000 m²
soll erst anschließend realisiert werden. Die Stadt Bonn hat für den ersten und zweiten
Bauabschnitt im September 2020 einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderpro-
gramm 2021 bis 2025 gestellt. Der dritte Bauabschnitt ist nicht Teil des Förderantrages. Er
soll im Rahmen des nachfolgenden Förderzeitraums ab 2026 angemeldet werden.
6. Kriterien für die Auswahl der TeilnehmerSeite 13 von 27
AUSZUG Freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb
‘Umgestaltung der Rheinuferpromenade Bundesstadt Bonn“
Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 5
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR
sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen GPA.
Der Wettbewerb sowie der zu vergebende Planungsauftrag werden in deutscher Sprache
durchgeführt.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Planungsteams aus Land-
schaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachpla-
nern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die neben den sechs gesetzten
Teilnehmerteams an dem später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen
möchten. Es werden neun weitere Teilnehmerteams zugelassen, so dass insgesamt
15 Teilnehmerteams am Wettbewerb vorgesehen sind.
2. Sollten mehr als neun geeignete Bewerbungen eingehen, welche die im Folgenden be-
schriebenen Auswahlkriterien gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getrof-
fen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmer
Die neun weiteren Teilnehmerteams werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
2.1 Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterla-
gen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
2.2 Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf
der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jewei-
lige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die
grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird
der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
a) Alle Teammitglieder müssen alle Kriterien unter Punkt 1 erfüllen,
b) Bescheinigung der Berufszulassung beziehungsweise der beruflichen Befähigung (so-
weit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers / Geschäfts-
führers des Bewerbers,
c) Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen
verknüpft ist, und ob und auf welche Art er den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit
Anderen zusammenarbeitet (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor,
bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern).
Bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters (in Text-
form ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern
ein unterschriebenes Exemplar zu fordern) beziehungsweise Benennung des vorgesehe-
nenSeite 14 von 27
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‘Umgestaltung der Rheinuferpromenade Bundesstadt Bonn“
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Nachunternehmers mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen (inklusive
Nachunternehmererklärung in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei
den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern),
d) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisteraus-
zug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das
Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber
seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen).
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 und 124
GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen be-
steht (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen
Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern).
f) Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1
Satz 3 VgV (2016) mit Deckungssumme bei Personenschäden von mind. 2,5 Mio. EUR
sowie Sach- und Vermögensschäden von mind. 2,5 Mio. EUR. Sollten die vorhandenen
Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeit-
punkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen ent-
sprechen, ist ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Be-
werber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Deckungssummen entspre-
chende Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. (Kopie der
Police oder vergleichbare Bescheinigung).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Siche-
rung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müs-
sen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise
Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Ta-
riflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
Die Bundesstadt Bonn ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzufüh-
ren, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Landschaftsarchitekten müssen folgende Mindestbedingungen erfüllen:
a) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt"
(Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die
Berufsbezeichnung bei ausländischen Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt
sich die Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und
89/48/EWG).
Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende 3 Referenzprojekte nachweisen:
1) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Freianlagen
der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit beson-
derer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadt-
plätze hoher Ausstattungsintensität)Seite 15 von 27
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Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 7
- Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone IV (Ob-
jekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeit-
parks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensi-
tät), welches innerhalb der letzten 10 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 1,5
Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8
(die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abge-
schlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekannt-
machung.
- Die Realisierung (mind. Lph. 6-8 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone IV
(Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeit-
parks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensi-
tät), welches innerhalb der letzten 10 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 1,5
Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8
(die selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen
bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
- Die Referenzen zu Planung und Realisierung können über ein Projekt oder über ver-
schiedene Projekte nachgewiesen werden. Sollten die Leistungsphasen 2-8 über ein Pro-
jekt nachgewiesen werden, ist bei Ausführung durch eine ARGE oder den eignungsleihen-
den Einsatz von Subunternehmern im Referenzprojekt zwingend, dass dieselben Büros
auch im hiesigen Wettbewerb antreten.
2) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Verkehrsan-
lagen der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebauli-
chen Anforderungen, Gemischte Mobilitäts- und Aufenthaltsflächen)
Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 47 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone III (Ver-
kehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen, Gemischte Mobili-
täts- und Aufenthaltsflächen), welches innerhalb der letzten 5 Jahre in einer Größenord-
nung von mindestens 2 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden
ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem ge-
nannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist
der Tag der Bekanntmachung.
3) Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Freianlagen /
Verkehrsanlagen
Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39/§ 47 HOAI 2013) eines Projektes, welches innerhalb der
letzten 10 Jahre gemeinsam vom anbietenden Landschaftsarchitekten und einem beliebi-
gen Verkehrsplaner (nicht zwingend der im Wettbewerb antretende Planer) geplant und
realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss)
muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden
sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem DIN A3 gro-
ßen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt gemäß Vorlage. Es sollten hinsichtlich der anSeite 16 von 27
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Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 8
das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fo-
tos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Darüberhin-
ausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwen-
den. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstellen. Der Vordruck des
Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt können unter der angegebenen Ad-
resse heruntergeladen werden.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das vom
Auslober vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt eingereicht wird und die Referenz-
projekte und mögliche Nachweise beigefügt sind. Unrichtige Angaben führen zum Aus-
schluss der Bewerber/innen und ggf. ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren.
2.3 Erfüllen mehr als zehn Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl
durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in fester Reihenfolge gelost, die im
Falle einer Absage von Teilnehmern bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsun-
terlagen nachrücken.
7. Teilnehmende
Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmehindernisse und Bewerbungsverfahren sind in der
Wettbewerbsbekanntmachung veröffentlicht. Insgesamt werden 15 Teilnehmer-Teams zu-
gelassen. Hierbei werden fünf Teams als gesetzte Teilnehmer im Vorfeld ausgewählt.
 Bierbaum Aichele Landschaftsarchitekten, Mainz mit Durth Roos Consulting GmbH,
Darmstadt
 Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln mit BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Kuenne & Partner,
Essen
 Kraft.Raum Landschaftsarchitekten, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infra-
struktur, Bochum
 Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten, Hannover mit SHP Ingenieure, Hanno-
ver
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln mit Lindschulte Ingenieurgesell-
schaft mbH, Düsseldorf
Weitere zehn Teams wurden aus den eingegangenen Bewerbungen, welche die Teilnah-
mevoraussetzungen erfüllten, in einem Losverfahren ermittelt.
…
8. PreisgerichtSeite 17 von 27
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Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sowie die sachverständige Be-
ratung / Vorprüfung setzen sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen (jeweils in al-
phabetischer Reihenfolge):
Fachpreisrichter/innen (stimmberechtigt):
1. Helmut Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr der Bundesstadt Bonn
2. Dr. Joachim Bauer, Landschaftsarchitekt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
der Stadt Köln
3. Rolf Westerheide, Stadtplaner und Vorsitzender des Gestaltungsbeirates der Bun-
desstadt Bonn
4. Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin und Mitglied im Gestaltungsbeirat der Bun-
desstadt Bonn
5. Gisela Stete, Verkehrsplanerin
6. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt
7. Dr. Michael M. Baier, Verkehrsplaner
Sachpreisrichter/innen (stimmberechtigt):
1. Katja Dörner, Oberbürgermeisterin der Bundestadt Bonn
2. NN, Vertreter/in Fraktion XY Politik
3. NN, Vertreter/in Fraktion XY Politik
4. NN, Vertreter/in Fraktion XY Politik
5. NN, Vertreter/in XY Politik
6. Externe/r Sachpreisrichter/in (Klimabeirat)
Stellvertretende Fachpreisrichter/innen:
1. David Baier, Landschaftsarchitekt, Leiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün der
Bundesstadt Bonn
2. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin
3. Dr. Thomas Baum, Verkehrsplaner/Stadtplaner
4. Petra Denny, Leiterin des Stadtplanungsamtes der Bundesstadt Bonn
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen:
1. NN, Vertreter Politik
2. NN, Vertreter Politik
3. NN, Vertreter Politik
4. NN, Vertreter Politik
5. Externer Sachpreisrichter, Klimabeirat
Vorprüfer/innen:
Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung werden Sachverständige
beteiligt. Die Ausloberin behält sich vor, diese zu benennen.
Bei der Vorprüfung werden beteiligt:
1. Anne Russell Stottrop Stadtplanung / Drey
2. Regina Stottrop Stottrop Stadtplanung / DreySeite 18 von 27
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3. Christl Drey Stottrop Stadtplanung / Drey
4. Markus Walter Stadtplanungsamt
5. Melanie Schulte Stadtplanungsamt
6. Frank Jankowiak Stadtplanungsamt
7. Kirsten Sump Amt für Umwelt und Stadtgrün
8. Sebastian Böhm Tiefbauamt
9. Jessica Löffler Amt für Umwelt und Stadtgrün
10. Bettina Molly Amt für Umwelt und Stadtgrün
Die Ausloberin behält sich vor weitere Sachverständige insbesondere aus den Fachbe-
reichen Umwelt und Stadtgrün, Tiefbau sowie zu den Freiraumnutzungen in die Vorprü-
fung der Arbeiten einzubeziehen.
Sachverständige Berater/innen
1. Victoria Appelbe Amt für Wirtschaftsförderung
2. Peter Esch Tiefbauamt
3. Oliver Neitzel Tiefbauamt
4. Kerstin Hemminger Stadtplanungsamt
5. Helmut Haux Stadtplanungsamt
Mitglieder der sachverständigen Beratung / Vorprüfung können jederzeit nachnominiert
bzw. zusätzlich hinzugezogen werden.
9. Wettbewerbsunterlagen
Folgende Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt:
 Auslobung
 Vermesserlageplan (PDF/DWG)
 Auszug Liegenschaftskataster (PDF/DWG)
 Luftbilder
 ….
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die digitalen Daten ausschließlich für die Bearbei-
tung des Wettbewerbes zu nutzen.
10. Wettbewerbsleistungen
Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt:
 Präsentationspläne auf 4 Blättern DIN A0 Hochformat (gerollt abzugeben) mit fol-
genden Inhalten:
o Freiraumplanerisches und verkehrsplanerisches Gesamtkonzept M 1:2.500
für das gesamte Planungsgebiet (3 Bauabschnitte)Seite 19 von 27
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Stottrop Stadtplanung / Christl Drey 16.03.2021 11
o Bewegungsflächen für die unterschiedlichen Mobilitätsteilnehmer für das
gesamte Planungsgebiet (3 Bauabschnitte), schematisch
o Gestaltungsentwurf M 1: 1.000 für das engere Planungsgebiet (1. und 2.
BA) mit u.a. folgenden Darstellungen:
 Freiflächen
 Gebäude / Schiffsanlegestellen
 Befestigte Flächen
 Unversiegelte Flächen
 Bewegungsflächen für die unterschiedlichen Mobilitätsteilnehmer
 Radwege
 Fußwege
 Rampen, Treppen, Höhenangaben
 Stellplätze / Haltezonen / Anlieferung
 Kfz-Verkehrsfläche
 Baumstandorte / Pflanzflächen
 Ausstattungskonzept des öffentlichen Raums (beispielhafte Möblie-
rungs-, Beleuchtungselemente etc., auch für Mobilitätsangebote)
 Materialien
o Zwei Perspektiven nach freier Wahl zur Verdeutlichung der wesentlichen
Entwurfsidee
o Skizzen und sonstige Darstellung zur Erläuterung der Leitideen insbeson-
dere zum Thema Klimaschutz/Klimaanpassung und Verkehrswende
o Beispielhafte Details, Ansichten und Schnitte zur Veranschaulichung wichti-
ger Entwurfselemente
o Gegenüberstellung von befestigten / unbefestigten Flächen und Baumpflan-
zungen (Klima Resilienz) im Bestand und in der Planung
 Erläuterungstext (maximal 2 Seiten DIN A4, mindestens Schriftgröße 10 pt)
 Berechnungen der Flächenarten auf Formblättern
 Kostenschätzung für die Freianlagenrealisierung (1. und 2. BA)
 Zwei Satz Vorprüfpläne im Format DIN A0 (gefaltet) mit allen Angaben, die zur Prü-
fung der Plausibilität der Berechnungen erforderlich sind (farbig angelegte Flächen,
/-bezeichnungen etc. mit Angaben zu den Größen)
 2 Satz Präsentationspläne auf DIN A3 verkleinert
 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
 Datenträger mit folgenden Inhalten:
o Präsentations- und Vorprüfpläne im Format DIN A0 als PDF- und Bild-Da-
teien (JPG/TIFF mit 150 dpi)Seite 20 von 27
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o Präsentationspläne im Format DIN A3 als PDF- und Bild-Dateien (JPG/TIFF
mit 300 dpi)
o Pläne und Zeichnungen als DWG- bzw. DXF-Dateien
o Vorprüfpläne als DWG- bzw. DXF-Dateien
o Berechnungsformblätter als PDF- und Excel-Dateien
o Erläuterungstext als PDF- und Word-Datei
 Verfassererklärung gemäß Formblatt in einem blickdichten, verschlossenen Um-
schlag
Jeder Teilnehmende darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Varianten sind, auch un-
ter Beibehaltung des Gesamtkonzeptes, nicht zulässig. Schnitte und Ansichten müssen
den ursprünglichen sowie den geplanten Verlauf des Geländes zeigen. Der Lageplan ist
genordet darzustellen.
11. Rückfragen und Einführungskolloquium
Im Vorfeld der Versendung der Auslobung findet am .... um ….. Uhr eine Preisgerichtsvor-
besprechung statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu erläutern und Anregungen und Hin-
weise aus den Reihen der Preisrichter/innen in die Auslobung mit aufzunehmen.
Zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftliche Rückfragen per E-Mail an
das betreuende Büro gerichtet werden (russell@stottrop-stadtplanung.de). Diese müssen
bis ….., den ……, vorliegen. Die Beantwortung aller eingegangenen Rückfragen erfolgt
schriftlich mit dem Protokoll des Einführungskolloquiums.
Am…., findet ab ….. Uhr das Einführungskolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmenden,
dem Preisgericht und den Auslobern statt.
Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu erläutern und Fragen zu beantworten sowie eventuell
das Wettbewerbsgebiet gemeinsam zu besichtigen.
Die Teilnahme am Einführungskolloquium wird den teilnehmenden Büros dringend emp-
fohlen. Das Ergebnisprotokoll des Einführungskolloquiums mit der Beantwortung der
Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah zu und wird Bestandteil der Auslobung.
12. Abgabe und Kennzeichnung der Wettbewerbsbeiträge
Die Planunterlagen sind bis ……… (es gilt der Eingangs-Poststempel des Versandunter-
nehmens), ausschließlich an folgende Adresse anonym zu senden oder bis 16:00 Uhr dort
abzugeben:Seite 21 von 27
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Stottrop Stadtplanung
Anne Russell
…
… Köln
Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt:
 bei persönlicher Abgabe: die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und
Zeitangabe, oder
 bei Abgabe mit Post/Transportunternehmen: das auf dem Einlieferungsschein an-
gegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit.
Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einliefe-
rung führen können. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder
dem Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der
Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des
Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität
ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender
die Anschrift des Empfängers zu verwenden.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, un-
leserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche
Arbeiten vorbehaltlich des von dem Teilnehmenden zu erbringenden Nachweises zeitge-
rechter Einlieferung mitbeurteilt. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als zehn
Tage nach Abgabetermin dem wettbewerbsbetreuenden Büro zugestellt werden, sind zur
Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu ent-
scheiden.
Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege können nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit
unter Wahrung der Anonymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag mit Angabe
der Kennzahl an die Kontaktstelle gesendet werden.
Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung
und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten werden getackert der ersten Seite angefügt)
sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, beste-
hend aus verschiedenen Ziffern (ca. 1 cm hoch), zu versehen. Die Kennzahl darf keine
Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmer (Geburtstag, Telefonnummer usw.) zulas-
sen.
13. Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hier-
bei folgenden Beurteilungskriterien zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich
eine Gewichtung darstellt:
 Gesamtkonzept
 Einhaltung der VorgabenSeite 22 von 27
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 Funktionalität und Nutzungsqualität
 Gestalterische Qualität
 Freiraumqualität
 Baulicher Aufwand / Wirtschaftlichkeit
 Nachhaltigkeit / Energieeffizienz
14. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse und Ausstellung
Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch Zusendung des
Protokolls der Preisgerichtssitzung bekanntgegeben. Die Entscheidungen des Preisge-
richts sind endgültig. Einsprüche gegen die Beurteilung der Rangfolge der Arbeiten sind
nicht zulässig.
Die Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss an die Preisgerichtssitzung öffentlich aus-
gestellt. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.
15. Preisgelder / Aufwandsentschädigung
Für das Verfahren steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 160.000,00 EUR (netto)
zur Verfügung.
1. Preis 28.000,00 € (netto)
2. Preis 17.500,00 € (netto)
3. Preis 10.500,00 € (netto)
Zwei Anerkennungen à 7.000,00 € (netto)
Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamt-
summe eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
Für die Teilnehmerteams wird eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 90.000,00 €
(netto) zur Verfügung gestellt. Anspruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Hono-
rar haben alle Verfahrensteilnehmer, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen
Beitrag eingereicht haben. Bei 15 eingereichten Arbeiten beträgt die Aufwandsentschädi-
gung je Teilnehmer/in 6.000,00 € (netto). Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet
das Preisgericht. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einrei-
chung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.
16. Weitere Bearbeitung
Die Ausloberin beabsichtigt, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes, den
Preisträger gemäß § 8 (2) RPW 2021 mit weiteren Leistungen zu beauftragen (mind. Leis-Seite 23 von 27
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tungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 sowie Leistungsphasen 4 – 9 ge-
mäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 optional in Stufen und „Örtliche Bauüberwachung in Leis-
tungsphase 8 optional in Stufen nach § 39 HOAI 2021).
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach dem Realisierungswettbewerb. Die Vergabestelle
plant, ausschließlich mit dem Wettbewerbssieger über die Auftragsvergabe zu verhandeln.
Sollte ein Vertrag mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, behält sich die Vergabe-
stelle Verhandlungen mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zu-
stande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 3. Preisträger vor.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die
Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer
weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des
bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut
vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst
die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenpla-
nung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39
und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller
Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftra-
gung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den
Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben werden, soll auch
eine entsprechende Beauftragung für den 3. Bauabschnitt erfolgen.
17. Eigentum und Urheberrecht
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum
der Ausloberin. Urheberrecht, Nutzung und das Recht der Veröffentlichung bestimmt die
RPW 2013 (§ 8 Abs. 3). Der Ausloberin steht das Recht zur Erstveröffentlichung und Doku-
mentation des Wettbewerbes zu.
Nicht prämierte Arbeiten werden nur auf Anforderung der Teilnehmenden, die innerhalb von
vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt
keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmende, auf sein Eigentum
an den Planunterlagen zu verzichten.
18. Terminübersicht (noch in Abstimmung)Seite 24 von 27
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20.05.2021 Preisrichtervorbesprechung
27.05.2021 Versand der Unterlagen
18.06.2021 Rückfragenkolloquium
xx.xx.xxxx Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
08.10.2021 PreisgerichtssitzungSeite 25 von 27
Seite 26 von 27
5. März 2021 Stadtplanungsamt – Amt 61-21
Zeitplan
Entwurfsplanung 1. BA
1. Quartal 2022
Beschluss Entwurfsplanung
3. Quartal 2022
Parallel weitere
Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
Bürgerbeteiligung
Dezember 2020
Durchführung
Bürgerbeteiligung
Februar/März 2021
Beginn VgV-Verfahren
März/April 2021
Beschluss
Wettbewerbsauslobung
Mai 2021
Preisgericht
Herbst 2021
Ausstellung
Verhandlungsgespräche
Herbst 2021
Beschluss Ergebnis
November 2021
Ausführungsplanung und
Vergabe 1. BA
2.Quartal 2023
Bauliche Umsetzung 1. BA
4. Quartal 2023
Parallel weitere
Öffentlichkeitsbeteiligung
Weitere Schritte
Umbau Rheinpromenade
(2. BA)
2024 und 2025
Parallel weitere
Öffentlichkeits-
beteiligung
2020 2021 2022 2023 2024Seite 27 von 27

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 17:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de