210227 · Mitteilungsvorlage
Genehmigung einer Grundstücksteilung gem. § 144f BauGB im Wohnpark I, Beueler Straße / Müldorfer Anger / Eulaliastraße, hier: Unterschreitung der nach Bebauungsplan möglichen baulichen Ausnutzbarkeit
Kerndaten
- Nummer
- 210227
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210227 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung einer Grundstücksteilung gem. § 144f BauGB im Wohnpark I, Beueler Straße / Müldorfer Anger / Eulaliastraße, hier: Unterschreitung der nach Bebauungsplan möglichen baulichen Ausnutzbarkeit Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der rückwärtige Bereich der beiden ca. 75m – 80m tiefen Hausgrundstücke Beueler Straße 1 und Beueler Straße 3 gehört zu den wenigen Flächen im Bereich des Wohnparks I, die noch nicht entsprechend den Zielen der Entwicklungsmaßnahme einer Bebauung zugeführt werden konnten. Die Grundstücke sind zur Beueler Straße hin jeweils mit einem Wohnhaus bebaut. Die rückwärtigen Flächen der Grundstücke gehören zum Satzungsgebiet der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Technologiepark. Eine Bereitschaft, diese Flächen an den treuhänderischen Entwicklungsträger NRWUrban zu verkaufen, damit dieser die Flächen zur Veräußerung an Bauwillige ausschreiben kann, bestand bisher nicht. Der südlich angrenzende Grundstücksstreifen entlang der Eulaliastraße konnte bereits von der NRW Urban erworben werden. Für eine Bebauung dieser Flächen entsprechend dem städtebaulichen Konzept, welches dem Bebauungsplan an dieser Stelle zugrunde liegt, werden alle o.g. Flächen benötigt. Das städtebauliche Konzept sieht eine zweigeschossige L- förmige Anordnung eines oder mehrerer Gebäude vor. Diesem Bebauungskonzept kommt an dieser Stelle eine besondere Bedeutung zu, da der Bereich an den Dorfplatz am nördlichen Ende des zentralen grünen Angers grenzt und somit Bestandteil der baulichen Einfassung des Platzes ist. Ferner soll sich die Bebauung auch entlang des von dort zur Beueler Straße führenden Weges „Müldorfer Anger“ entwickeln und ein ausgeprägtes Gegenüber des Schulstandortes bilden. Im Zuge langjähriger Kaufverhandlungen konnte schließlich mit einem der beiden betroffenen Grundstückseigentümer ein Kompromiss dahingehend erzielt werden, dass nicht die gesamte im Entwicklungsbereich liegende Fläche seines Grundstücks vom Entwicklungsträger erworben wird, sondern dieSeite 1 von 5 Seite 2 Teilungslinie 10m weiter in den rückwärtigen Bereich verschoben wird. Dem Eigentümer verbleibt so eine Grundstückstiefe von ca. 50m. Es besteht die Hoffnung, dass die so veränderte Teilungslinie auch Vorbild eines Kompromisses werden kann, der auch für den Eigentümer des Nachbargrundstücks akzeptabel ist (s. Anlage Lageplan). Mit dem auf dieser Basis verkaufsbereiten Eigentümer wurde durch den Entwicklungsträger bereits ein notarieller Kaufvertrag geschlossen, der jedoch zunächst wegen des nachstehend beschriebenen Sachverhalts noch nicht vollzogen werden konnte: Durch die von der Grenze des Satzungsgebietes der Entwicklungsmaßnahme abweichende Teilungslinie wird das künftige Baugrundstück um ca. 320 m² kleiner ausfallen als es bei einer Teilung entlang der Satzungsgrenze der Fall wäre. Der Umfang der erzielbaren überbauten Grundstücksfläche reduziert sich entsprechend um ca. 130 m². Diese Reduktion würde bei der Vermarktung zu geringeren Einnahmen für die Entwicklungsmaßnahme führen. Die zu erwartenden Mindereinnahmen belaufen sich geschätzt auf ca. 15.000 €. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die für die Grundstücke festgesetzten Maße der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl) auf den nach Teilung verkleinerten Baugrundstücken entweder nicht vollumfänglich ausnutzbar sind oder es würden hierzu in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren ggf. Befreiungen von Festsetzungen erforderlich, die in dem offensichtlich erforderlichen Umfang nicht in Aussicht gestellt werden können. Letztlich kann dies jedoch nur im Rahmen eines Bauantrages geprüft werden. Daher wurde die zum Teilungsantrag notwendige Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Entwicklungsrecht (§ 145 BauGB i.V.m. § 169 Abs. 1 BauGB) bisher zurückgestellt. Zunächst sollte zum einen der Fördergeber über die zu erwartenden, wenn auch als geringfügig zu bezeichnenden Mindereinnahmen in der Maßnahme unterrichtet werden. Zum anderen sollten die politischen Gremien ebenfalls über diese Mindereinnahmen wie auch über die sich abzeichnende reduzierte Bebaubarkeit dieser Flächen informiert werden. Den geringfügigen Mindereinnahmen und der bei Einhaltung der Planfestsetzungen geringeren baulichen Ausnutzung gegenüber steht die Vermeidung eines im Geltungsbereich einer Entwicklungssatzung zwar grundsätzlich möglichen, aber immer sehr langwierigen und personelle Ressourcen stark beanspruchenden Enteignungsverfahrens mit entsprechender Verzögerung der folgenden Bebaubarkeit des Grundstücks. Die Verwaltung beabsichtigt daher, das Zeugnis zur Teilung des Grundstücks entsprechend der ausgehandelten Teilungslinie gem. § 145 BauGB auszustellen und den Entwicklungsträger zu beauftragen, auch mit dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks in gleicher Weise einen Kompromiss herbeizuführen. Das Verfahren zur förmlichen Behandlung des Teilungsantrags nach Landesbauordnung erfolgt anschließend durch die Baugenehmigungsbehörde der Stadt. Seitens des Fördergebers wurden im Rahmen der Unterrichtung keine Bedenken gegen die vorstehend beschriebene Vorgehensweise geltendSeite 2 von 5 Seite 3 gemacht. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass hiergegen auch im Falle einer späteren Prüfung der Entwicklungsmaßnahme nach deren Schlussabrechnung keine Bedenken erhoben werden. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Anlage/n 1 Lageplan Teilungslinie Beueler Str-Eulaliastr (öffentlich) 2 Ausschnitt Bebauungsplan 8125-11 Wohnpark I (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Ausschnitt Bebauungsplan Nr.. 88112255--1111 Wohnpark I Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 0088..0022..22002211 5500 mSeite 5 von 5
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