210222-05 AA · Änderungsantrag
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee Antrag zur Vorlage 210222
Kerndaten
- Nummer
- 210222-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210222-05 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62- 72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee Antrag zur Vorlage 210222 Beratungsfolge Rat 06.05.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Bebauung der beiden Gehölzstreifen soll gegenüber der aktuellen Planung deutlich zurückgenommen werden. Die Zahl der geplanten Wohneinheiten bleibt dabei vollständig erhalten. 1a) Sollte Ziffer 1 eine vollständige Neuplanung notwendig machen, wird alternativ folgender Beschluss gefasst: Alle bestandsgeschützen Bäume werden in Form von großkronigen Bäumen ersetzt, was eine anrechenbare Ersatzpflanzung oberhalb der Tiefgaragendecke ausschließt. Die Bäume, die einen größeren Stammumfang als 2 Meter aufweisen, werden im Verhältnis 1:2 ersetzt. Die Ersatzpflanzungen werden nach Möglichkeit ortsnah vorgenommen, vorrangig als neue Alleebäume an der Kennedyalle oder an der Ahrstraße. Sträucher und kleinwüchsige Bäume sind im Bereich oberhalb der Tiefgarage dennoch erwünscht. 2. Die Verwaltung verhandelt mit dem Investor mit dem Ziel, die Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten. Begründung Bäume sind Klimaschützer und verbessern zudem Mikroklima und Lebensqualität. Die Erhaltung der Grünstreifen ist daher elementar.Seite 1 von 2 Seite 2 Eine Anhebung des Energiestandards ist vor dem Hintergrund einer Klimaneutralität bis 2035 wichtig, denn die Gebäude werden lange über diesen Zeitpunkt hinaus stehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de