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210222-05 AA · Änderungsantrag

Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee Antrag zur Vorlage 210222

Nummer
210222-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210222 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

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Änderungsantrag
öffentlich
210222-05 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur
öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-
72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Plittersdorf, Kennedyallee
Antrag zur Vorlage 210222
Beratungsfolge
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Bebauung der beiden Gehölzstreifen soll gegenüber der aktuellen
Planung deutlich zurückgenommen werden. Die Zahl der geplanten
Wohneinheiten bleibt dabei vollständig erhalten.
1a) Sollte Ziffer 1 eine vollständige Neuplanung notwendig machen, wird
alternativ folgender Beschluss gefasst:
Alle bestandsgeschützen Bäume werden in Form von großkronigen Bäumen
ersetzt, was eine anrechenbare Ersatzpflanzung oberhalb der
Tiefgaragendecke ausschließt. Die Bäume, die einen größeren Stammumfang
als 2 Meter aufweisen, werden im Verhältnis 1:2 ersetzt. Die Ersatzpflanzungen
werden nach Möglichkeit ortsnah vorgenommen, vorrangig als neue
Alleebäume an der Kennedyalle oder an der Ahrstraße. Sträucher und
kleinwüchsige Bäume sind im Bereich oberhalb der Tiefgarage dennoch
erwünscht.
2. Die Verwaltung verhandelt mit dem Investor mit dem Ziel, die Gebäude im
KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten.
Begründung
Bäume sind Klimaschützer und verbessern zudem Mikroklima und
Lebensqualität. Die Erhaltung der Grünstreifen ist daher elementar.Seite 1 von 2
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Eine Anhebung des Energiestandards ist vor dem Hintergrund einer
Klimaneutralität bis 2035 wichtig, denn die Gebäude werden lange über diesen
Zeitpunkt hinaus stehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de