← Vorlagen

210221-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rigolen-Filter

Nummer
210221-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210221 Rigolen-Filter

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.024 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210221-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Rigolen-Filter
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie bewertet die Verwaltung Möglichkeiten zur dezentralen
Versickerung von Oberflächenwasser im Bereich von Wohn- und
Ortsstraßen im Stadtbezirk Bad Godesberg, die sich aus der
Kombination von semizentralen Filteranlagen zur Reinigung des
Niederschlagswassers von Verkehrswegen (z.B. Birco Hydropoint)
mit geeigneten Rigolen (sei es in konventioneller Kies-Bauweise,
als Kastenrigole, als Rigolentunnel oder in anderer Form)
ergeben?
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein sensibler Umgang mit Regenwasser, besonders im Rahmen der Thematik
Schwammstadt ist im Punkt Pflanzenvitalität, Mikroklimaverbesserung und
Überflutungsschutz zu begrüßen.
Aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche nicht nur den Erhalt und
die Verbesserung der Qualität von Grundwasser vorschreibt, sondern auch den
Erhalt der Quantität vor dem Hintergrund des sich verändernden Klimas fordert,
ließe sich eine planungsrechtliche Bindung ableiten.
Grundsätzlich würden Rigolen das Mischwasserkanalnetz zwar entlasten,
allerdings wird sich eine wesentliche Entlastung bei stärkeren Niederschlägen
erst bei Anlage eines flächendeckenden Rigolen-Netzes einstellen.
Filter, die in Straßenentwässerungen eingebaut werden, sind grundsätzlich
kritisch zu bewerten, da diese einen hohen Reinigungs- und
Unterhaltungsaufwand mit sich bringen (Streumaterial, Laub). Verstopfte Filter
erhöhen bei stärkeren Niederschlägen maßgeblich das Überflutungsrisiko.
Im Dezernat für Planung, Umwelt und Verkehr wird derzeit ein Konzept
erarbeitet, wie Versickerungsmöglichkeiten in Regenphasen und Bewässerung
in längeren Trockenperioden zu bewerkstelligen sind.
2. Welche Veränderungen wären im Unterbau von Straßen
erforderlich, um in geeigneten Bereichen der Fahrbahn oder der
Fuß-/Radwege Rigolen zu installieren, ohne die Tragfähigkeit und
Haltbarkeit der Verkehrswege zu beeinträchtigen?
Stellungnahme der Verwaltung:Seite 1 von 3

Seite 2
Die Anordnung von Sickerrigolen im Straßenkörper wird im Zusammenhang mit
der technischen Umsetzung kritisch gesehen. In den Gehwegen fehlt es
aufgrund der Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen (sowohl längs als
auch quer) in der Regel an Raum und im Straßenbereich ist eine solche Anlage
aufgrund der statischen Vorgaben kaum realisierbar. Selbst wenn man
technische Lösungen findet, steht der Aufwand aus Sicht des Straßen- und
Kanalbaus in keinem Verhältnis zum Nutzen.
3. Mit welcher Steigerung der Baukosten wäre zu rechnen, wenn ein
derartiges System im Zuge einer Kanalsanierung realisiert würde?
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich lassen sich Kanalsanierungen als offene oder geschlossene
Erneuerung, Renovierung sowie Reparatur ausführen. Der Großteil der
Sanierungsmaßnahmen im Kanalbau wird im geschlossenen Verfahren
umgesetzt. Bei solchen Maßnahmen ist der Bau von dezentralen
Versickerungen, die mit Erdaushubarbeiten einhergehen, als nicht wirtschaftlich
vertretbar zu beurteilen. Maßnahmen im offenen Verfahren beschränken sich
im Wesentlichen auf Erdaushub im Bereich von Kanaltrassen und der
Straßenentwässerung. Der Einbau von Rigolen würde den Aufwand für den
Erdaushub maßgeblich erhöhen. Aufgrund der Verkehrsbelastung ergeben sich
bestimmte Anforderungen an die Statik, sodass die Rigole in einer gewissen
Tiefenlage angeordnet werden müsste. Neben der Erhöhung dieser Aufwände
während des Bauprozesses erhöht sich auch der Planungs- und der
Verkehrsführungsaufwand einschließlich der Einschränkungen, die damit
einhergehen. Der Bauablauf im Wurzelbereich wäre mit erhöhten Kosten
verbunden (Handschachtung, Überprüfung der Wurzeln durch Fachpersonal,
Arbeitsunterbrechungen). Die Tiefenlage der Rigolen wäre abhängig von
statischen Rahmenbedingungen.
Die genauen Kosten wären abhängig von den jeweils vorliegenden
Randbedingungen. Dazu sind Einzelfallbetrachtungen nötig, die derzeit
aufgrund der aktuellen Personalsituation nicht durchgeführt werden können.
Ergänzende zusammenfassende Bewertung der Verwaltung:
Da insbesondere im Bereich von Alleenstraßen auf
Kanalsanierungsmaßnahmen im geschlossenen Verfahren zurückgegriffen
wird, um den Wurzelbereich der Bäume durch den Baubetrieb nicht zu
schädigen, wäre der Einbau an vorgeschlagenen Standorten grundsätzlich als
Einzelfall zu bewerten. Betrachtet man den negativen Einfluss auf den
Straßenkörper, die Gefahren durch verstopfte Filter und die Erhöhung des
Planungs- sowie Bauaufwandes, so lässt sich zusammenfassen, dass der
Einbau von Rigolen im Straßenkörper auch unabhängig einer genauen
Kostenschätzung in der Regel als nicht zielführend zu werten ist. Wie bereits
bei Frage 1 angemerkt, arbeitet die Verwaltung derzeit an einem Konzept
„Schwammstadt“, das realistisch Verbesserungen in Starkregen- und
Trockenphasen erwarten lässt.Seite 2 von 3

Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de