210218 · Beschlussvorlage
Genehmigung der Ausführungsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Grundstück Haus Nr. 5 in Bonn-Bad-Godesberg, Ortsteil Muffendorf
Kerndaten
- Nummer
- 210218
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 210218 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der Ausführungsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Grundstück Haus Nr. 5 in Bonn-Bad-Godesberg, Ortsteil Muffendorf Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Grundstück Haus Nr.5 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. 2. Der Entfernung von 5 Bäumen gemäß beigefügter Bestandsliste (Anlage 1) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche „Lehnpütz“ wird zugestimmt. Als Ersatz werden im auszubauenden Straßenbereich vier Laubbäume, sowie ein Laubbaum auf dem Privatgrundstück Flurstück 317 gepflanzt. Begründung Zu 1) Am 06.12.2017 wurde die Bezirksvertretung Bad Godesberg über ein geplantes Bauvorhaben im Bereich der Straße Lehnpütz informiertSeite 1 von 22 Seite 2 (DS-Nr. 1712873, https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/17/1712873EB12.pdf ). Das Konzept sah seinerzeit eine moderate Bebauung von den dem unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zugeordneten Baulandflächen vor. Zur Sicherung der Erschließung war angedacht, dass der Bauherr die Straße Lehnpütz im Bereich von der Hohlen Gasse bis zur Martinstraße auf der Grundlage eines Sachvorausleistungsvertrages ausbaut. Hierzu hatte die Bezirksvertretung entschieden, den Muffendorfer Bürgern die Pläne, die Straße Lehnpütz auszubauen, und die beabsichtigte Bebauung vorzustellen. Dabei sollten klimatische Auswirkungen, welche die geplante Bebauung auf das örtliche Klima hat, dargelegt werden. Die Bürgerversammlung hatte am 24.01.2019 stattgefunden. Die geplante Bebauung wurde von dem mit der Planung befassten Architekten, Herrn Dipl. Ing. Karl-Heinz Schommer, vorgestellt. Es wurde herausgestellt, dass es sich bei dem Vorhaben um eine moderate Bebauung handelt und aufgrund der Umgebungsbebauung eine intensivere Bebauung möglich wäre. Aus stadtklimatischer Sicht lässt sich das Vorhaben wie folgt charakterisieren: Obwohl das Plangebiet bereits von vorhandener Bebauung umgeben ist, existiert laut aktueller Klimaanalyse für die Bundesstadt Bonn aus dem Jahr 2018 noch ein flächenhafter hangabwärts gerichteter Kaltluftabfluss, der insbesondere bei Schwachwindwetterlagen in Erscheinung tritt und im Umfeld positive klimaökologische Effekte erzielt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kaltluftleitbahn. Dieser Kaltluftabfluss sollte erhalten bleiben. Dies kann durch eine angepasste, lockere Bebauung geschehen, bei der zwischen den geplanten Häusern ausreichend große Öffnungen verbleiben und die Gebäude nicht versetzt zueinander stehen, so dass die Kaltluft hindurchfließen kann. Es wurden zwei alternative Straßenplanungen vorgestellt. Eine Planung entsprach der am 06.12.2017 der Bezirksvertretung vorgestellten Planung. Die Finanzierung dieser Ausbauvariante wäre durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt. Die zweite Variante sah einen Ausbau ausschließlich im Bereich der neuen Bebauung vor. In diesem Fall wären die Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren. Der Ausbau des Reststücks bis zur Martinstraße würde zu einem späteren Zeitpunkt durch die Stadt erfolgen; die Finanzierung dieses Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen. Aus der Bürgerversammlung heraus bestanden gegen die geplante Bebauung mehrheitlich vom Grundsatz her keine Bedenken. Es wurde jedoch der Wunsch geäußert, dass die vorgestellte Straßenplanung hinsichtlich der Ausbaubreite reduziert wird. Dabei soll sich der Ausbau auf den Bereich des Bauvorhabens der Bauherrengemeinschaft beschränken. Der Restausbau bis zur Martinstraße könne dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Auf der Grundlage dieser auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche in Bezug auf die Straßenplanung wurden vier Planungsvarianten erarbeitet. In der Sitzung vom 06.11.2019 hatte die Bezirksvertretung Bad Godesberg die von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz zwischen Hohle Gasse undSeite 2 von 22 Seite 3 Martinstraße in Variante 1 genehmigt (DS-Nr. 1911649, https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1422 ). Die Variante 1 berücksichtigte die auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche im Hinblick auf die Straßenplanung. Die Planung sah einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Vorgesehen war ein Ausbau im Separationsprinzip, mit einer asphaltierten Fahrbahn einem einseitig verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise sowie einem gepflastertem Schrammbord auf der östlichen Seite. Sechs Parkplätze waren auf der Fahrbahn in alternierender Anordnung vorgesehen und sollten markiert werden. Drei Baumbeete wurden ebenfalls zur Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand geplant. Durch die Parkplatzanordnung und die Fahrbahneinengungen sollten bei dieser Variante voraussichtlich die größten Verkehrsberuhigungseffekte erzielt werden. Die Straßenentwässerungseinrichtungen waren ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. Die Ausbaukosten wären zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren gewesen (Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch). Der Ausbau des Reststückes sollte zu einem späteren, heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt, erfolgen. Die Planung zum Ausbau dieses Reststückes sollte der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Finanzierung dieses späteren Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen. Die Variante 1 blieb hinter den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 7 von Muffendorf vom 09.03.1896, der hier das Planungsrecht vorgibt, zurück. Diese Abweichungen wären jedoch mit den Grundzügen der Planung vereinbar gewesen. Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde in einem Zeitpunkt gefasst, in dem sich der Vorhabenträger noch in Grundstücksverhandlungen bezüglich der zur Umsetzung dieser Variante notwendigen Fläche des Flurstückes 316 stand. Nach Beschlussfassung konnten diese Grunderwerbsbemühungen durch den Vorhabenträger jedoch nicht zu einem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer des Flurstückes 316 geführt werden. Um den Ausbau der Ausstattung und dem Umfang der genehmigten Variante 1 entsprechend trotzdem zu realisieren, plante der Vorhabenträger die Straßenplanung insofern um, als es die Lage der auszubauenden Straße betrifft. Nunmehr wird die Straße unter teilweiser Inanspruchnahme der Baugrundstücke des Vorhabenträgers parallel bei Beibehaltung der Regelquerschnitte der beschlossenen Variante 1 rd. 50 cm in deren Richtung verschoben. Eine Inanspruchnahme des Flurstückes 316 ist nicht mehr erforderlich, da die auszubauende Straßenfläche auf dem städtischen bzw. Eigentum des Vorhabenträgers verläuft.Seite 3 von 22 Seite 4 Weiterhin werden die auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche im Hinblick auf die Straßenplanung berücksichtigte. Die Planung sieht weiterhin einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Vorgesehen ist weiterhin ein Ausbau im Separationsprinzip, mit einer asphaltierten Fahrbahn, einem einseitig verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise sowie einem gepflastertem Schrammbord auf der östlichen Seite. Sechs Parkplätze sind auf der Fahrbahn in alternierender Anordnung vorgesehen und sollen markiert werden. Drei Baumbeete werden ebenfalls zur Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand geplant. Durch die Parkplatzanordnung und die Fahrbahneinengungen sollen weiterhin die voraussichtlich größten Verkehrsberuhigungseffekte erzielt werden. Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. Die Ausbaukosten sind zu 100 % durch den Vorhabenträger zu finanzieren Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch). Der Ausbau des Reststückes wird zu einem späteren, heute noch nicht feststehenden Zeitpunkt, erfolgen. Die Planung zum Ausbau dieses Reststückes wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Finanzierung dieses späteren Ausbaus wird durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen. Die Variante 1 bleibt weiterhin hinter den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 7 von Muffendorf vom 09.03.1896, der hier das Planungsrecht vorgibt, zurück. Diese Abweichungen sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Zu 2) Im Rahmen der Herstellung der Verkehrsanlage müssen fünf satzungsgeschützte Bäume (Bäume 1-5 des Lageplans) im unmittelbaren Ausbaubereich der öffentlichen Verkehrsfläche und mehrere Großgehölze entfernt werden. Von den fünf Bäumen (1-5) stehen zwei auf der Grenze und sind somit zu 50% Eigentum des Anliegers und 50% städtisches Eigentum. Da die Bäume einen Stammumfang von über 100 cm aufweisen sind für alle Bäume gem. Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Gemäß den o.g. Eigentumsverhältnissen sind somit vier Laubbäume im Straßenraum sowie ein weiterer auf dem Privatgrundstück Flurstück 317 als Ersatz zu pflanzen. Vier Ersatzpflanzungen erfolgen im Zusammenhang mit der Herstellung des Verkehrsgrüns entlang der neuen Erschließungsstraße sowie hinsichtlich des fünften Baumes mit Gestaltung der Begrünung des zur Bebauung anstehenden Flurstücks 317 auf Kosten und zu Lasten des Erschließungsträgers. Unter Umständen sind auf angrenzenden privaten Grundstücken des Erschließungsträgers stehende Bäume Z2 – Z7 (Z1 kein satzungsgeschützter Baum) von der Ausbaumaßnahme zusätzlich betroffen. Wie viele der privaten Bäume im Rahmen des Ausbaus erhalten werden können, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Über den Umgang mit den privatenSeite 4 von 22 Seite 5 satzungsgeschützten Bäumen, die nicht erhalten werden können, ist von der Unteren Naturschutzbehörde im Zuge eines Fällantrages des Baumeigentümers zu entscheiden.Seite 5 von 22 Seite 6 AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau Baumaßnahme Erschließungsanlagen im Bereich der Straße Lehnpütz in Muffendorf Stadtbezirk Bad Godesberg Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 22531 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung ist die Anlage der in den Fluchtlinienplänen dem Fluchtlinienplan 7 Mu sowie dem Bebauungsplanes 8115-40 vom 30.09.1994 festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bad Godesberg 2 Vorhandener Bestand Unfertige Straße 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte StraßeSeite 6 von 22 Seite 7 Wohnweg 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche Ca. 100 m 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung Neupflanzung von standortgerechten Straßenbäumen in Baumscheiben einschließlich Unterpflanzung, Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand. 8 Bebauungsplan erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 8115-40 nicht erforderlich X Fluchtlinienplan 7 Mu 9 Grunderwerb X Grundstück Flurstück 1320 ist im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. X Grunderwerb ist tlw. noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke sind unentgeltlich vom Vorhabenträger zu übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind vom Bauherren eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.Seite 7 von 22 Seite 8 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung durch Vorhabenträger. Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 Sonstiges Anlage/n 1 Übersichtsplan und Ausbaulagepläne mit Regelquerschnitten sowie Beiblätter zur Fällung: Anlage 1 Bestandsliste, Anlage 2 Lageplan mit Baumstandorten, Anlage 3 Fotodokumentation sowie Erklärung zum Urheberrecht (öffentlich)Seite 8 von 22 Seite 9 von 22 Seite 10 von 22 Seite 11 von 22 Seite 12 von 22 Seite 13 von 22 Erschließungsgebiet "Lehnpütz" öffentlicher Bereich Anlage 2 Nr. Baumart botanisch Baumart deutsch STU H Kronen durchm esser Standort Zustand Bemerkung 1 Populus x canadensis Kanadische Pappel 254 22,5 18 Straßenböschung ausreichend in Schicksalsgemeinschaft mit Nr. 2 2 Populus x canadensis Kanadische Pappel 242 20,5 16 Straßenböschung mangelhaft in Schicksalsgemeinschaft mit Nr. 1 3 Juglans regia Walnuss 140 15 14 Straßenböschung ausreichend 4 Prunus avium Vogelkirsche 105 10 10 Straßenböschung mangelhaft 5 Acer platanoides Spitzahorn (Sämling) 104 14 8 Oberkante Straßenböschung ausreichendSeite 14 von 22 Erschließungsgebiet „Lehnpütz“ Lageplan - Baumbestand Anlage 1 Z 1 Z 2 Z 3 Z 4 Z 6 Z 5 Z 7 5 4 3 2 1 6Seite 15 von 22 Seite 16 von 22 Seite 17 von 22 Seite 18 von 22 Seite 19 von 22 Seite 20 von 22 Seite 21 von 22 Seite 22 von 22
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de