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210218 · Beschlussvorlage

Genehmigung der Ausführungsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle Gasse bis Grundstück Haus Nr. 5 in Bonn-Bad-Godesberg, Ortsteil Muffendorf

Nummer
210218
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Anhörung
  4. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210218
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Ausführungsplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlage
Lehnpütz von Hohle Gasse bis Grundstück Haus
Nr. 5 in Bonn-Bad-Godesberg, Ortsteil Muffendorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Anhörung
Baumkommission 26.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen
Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz von Hohle
Gasse bis Grundstück Haus Nr.5 wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den
tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus
technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss.
2. Der Entfernung von 5 Bäumen gemäß beigefügter Bestandsliste
(Anlage 1) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche „Lehnpütz“ wird
zugestimmt.
Als Ersatz werden im auszubauenden Straßenbereich vier Laubbäume,
sowie ein Laubbaum auf dem Privatgrundstück Flurstück 317 gepflanzt.
Begründung
Zu 1)
Am 06.12.2017 wurde die Bezirksvertretung Bad Godesberg über ein geplantes
Bauvorhaben im Bereich der Straße Lehnpütz informiertSeite 1 von 22

Seite 2
(DS-Nr. 1712873,
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/17/1712873EB12.pdf ). Das Konzept
sah seinerzeit eine moderate Bebauung von den dem unbeplanten
Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zugeordneten Baulandflächen vor. Zur
Sicherung der Erschließung war angedacht, dass der Bauherr die Straße
Lehnpütz im Bereich von der Hohlen Gasse bis zur Martinstraße auf der
Grundlage eines Sachvorausleistungsvertrages ausbaut. Hierzu hatte die
Bezirksvertretung entschieden, den Muffendorfer Bürgern die Pläne, die Straße
Lehnpütz auszubauen, und die beabsichtigte Bebauung vorzustellen. Dabei
sollten klimatische Auswirkungen, welche die geplante Bebauung auf das
örtliche Klima hat, dargelegt werden.
Die Bürgerversammlung hatte am 24.01.2019 stattgefunden. Die geplante
Bebauung wurde von dem mit der Planung befassten Architekten, Herrn Dipl.
Ing. Karl-Heinz Schommer, vorgestellt. Es wurde herausgestellt, dass es sich
bei dem Vorhaben um eine moderate Bebauung handelt und aufgrund der
Umgebungsbebauung eine intensivere Bebauung möglich wäre.
Aus stadtklimatischer Sicht lässt sich das Vorhaben wie folgt charakterisieren:
Obwohl das Plangebiet bereits von vorhandener Bebauung umgeben ist,
existiert laut aktueller Klimaanalyse für die Bundesstadt Bonn aus dem Jahr
2018 noch ein flächenhafter hangabwärts gerichteter Kaltluftabfluss, der
insbesondere bei Schwachwindwetterlagen in Erscheinung tritt und im Umfeld
positive klimaökologische Effekte erzielt. Hierbei handelt es sich nicht um eine
Kaltluftleitbahn. Dieser Kaltluftabfluss sollte erhalten bleiben. Dies kann durch
eine angepasste, lockere Bebauung geschehen, bei der zwischen den
geplanten Häusern ausreichend große Öffnungen verbleiben und die Gebäude
nicht versetzt zueinander stehen, so dass die Kaltluft hindurchfließen kann.
Es wurden zwei alternative Straßenplanungen vorgestellt. Eine Planung
entsprach der am 06.12.2017 der Bezirksvertretung vorgestellten Planung. Die
Finanzierung dieser Ausbauvariante wäre durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen erfolgt. Die zweite Variante sah einen Ausbau
ausschließlich im Bereich der neuen Bebauung vor. In diesem Fall wären die
Ausbaukosten zu 100 % durch den Bauherrn zu finanzieren. Der Ausbau des
Reststücks bis zur Martinstraße würde zu einem späteren Zeitpunkt durch die
Stadt erfolgen; die Finanzierung dieses Ausbaus würde durch die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Aus der Bürgerversammlung heraus bestanden gegen die geplante Bebauung
mehrheitlich vom Grundsatz her keine Bedenken. Es wurde jedoch der Wunsch
geäußert, dass die vorgestellte Straßenplanung hinsichtlich der Ausbaubreite
reduziert wird. Dabei soll sich der Ausbau auf den Bereich des Bauvorhabens
der Bauherrengemeinschaft beschränken. Der Restausbau bis zur Martinstraße
könne dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auf der Grundlage dieser auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche
in Bezug auf die Straßenplanung wurden vier Planungsvarianten erarbeitet.
In der Sitzung vom 06.11.2019 hatte die Bezirksvertretung Bad Godesberg die
von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen Herstellung
der öffentlichen Erschließungsanlage Lehnpütz zwischen Hohle Gasse undSeite 2 von 22

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Martinstraße in Variante 1 genehmigt (DS-Nr. 1911649,
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1422 ).
Die Variante 1 berücksichtigte die auf der Bürgerversammlung vorgetragenen
Wünsche im Hinblick auf die Straßenplanung. Die Planung sah einen in der
Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche entlang
der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m auf 8,0 m). Vorgesehen
war ein Ausbau im Separationsprinzip, mit einer asphaltierten Fahrbahn einem
einseitig verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise sowie einem gepflastertem
Schrammbord auf der östlichen Seite. Sechs Parkplätze waren auf der
Fahrbahn in alternierender Anordnung vorgesehen und sollten markiert werden.
Drei Baumbeete wurden ebenfalls zur Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand
geplant.
Durch die Parkplatzanordnung und die Fahrbahneinengungen sollten bei dieser
Variante voraussichtlich die größten Verkehrsberuhigungseffekte erzielt
werden.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen waren ebenso wie Straßenbegleitgrün
und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. Die Ausbaukosten wären zu
100 % durch den Bauherrn zu finanzieren gewesen (Erschließungsvertrag nach
§ 11 Baugesetzbuch).
Der Ausbau des Reststückes sollte zu einem späteren, heute noch nicht
feststehenden Zeitpunkt, erfolgen. Die Planung zum Ausbau dieses
Reststückes sollte der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Finanzierung dieses späteren
Ausbaus würde durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Die Variante 1 blieb hinter den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 7 von
Muffendorf vom 09.03.1896, der hier das Planungsrecht vorgibt, zurück. Diese
Abweichungen wären jedoch mit den Grundzügen der Planung vereinbar
gewesen.
Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde in einem Zeitpunkt gefasst, in dem
sich der Vorhabenträger noch in Grundstücksverhandlungen bezüglich der zur
Umsetzung dieser Variante notwendigen Fläche des Flurstückes 316 stand.
Nach Beschlussfassung konnten diese Grunderwerbsbemühungen durch den
Vorhabenträger jedoch nicht zu einem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer
des Flurstückes 316 geführt werden.
Um den Ausbau der Ausstattung und dem Umfang der genehmigten Variante 1
entsprechend trotzdem zu realisieren, plante der Vorhabenträger die
Straßenplanung insofern um, als es die Lage der auszubauenden Straße
betrifft.
Nunmehr wird die Straße unter teilweiser Inanspruchnahme der
Baugrundstücke des Vorhabenträgers parallel bei Beibehaltung der
Regelquerschnitte der beschlossenen Variante 1 rd. 50 cm in deren Richtung
verschoben. Eine Inanspruchnahme des Flurstückes 316 ist nicht mehr
erforderlich, da die auszubauende Straßenfläche auf dem städtischen bzw.
Eigentum des Vorhabenträgers verläuft.Seite 3 von 22

Seite 4
Weiterhin werden die auf der Bürgerversammlung vorgetragenen Wünsche im
Hinblick auf die Straßenplanung berücksichtigte. Die Planung sieht weiterhin
einen in der Breite auf 8,0 m reduzierten Ausbau der öffentlichen
Verkehrsfläche entlang der geplanten Bebauung vor (Reduzierung von 9,90 m
auf 8,0 m). Vorgesehen ist weiterhin ein Ausbau im Separationsprinzip, mit
einer asphaltierten Fahrbahn, einem einseitig verlaufenden Gehweg in
Pflasterbauweise sowie einem gepflastertem Schrammbord auf der östlichen
Seite. Sechs Parkplätze sind auf der Fahrbahn in alternierender Anordnung
vorgesehen und sollen markiert werden. Drei Baumbeete werden ebenfalls zur
Verkehrsberuhigung am Fahrbahnrand geplant.
Durch die Parkplatzanordnung und die Fahrbahneinengungen sollen weiterhin
die voraussichtlich größten Verkehrsberuhigungseffekte erzielt werden.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind ebenso wie Straßenbegleitgrün
und Beleuchtungseinrichtungen berücksichtigt. Die Ausbaukosten sind zu 100
% durch den Vorhabenträger zu finanzieren Erschließungsvertrag nach § 11
Baugesetzbuch).
Der Ausbau des Reststückes wird zu einem späteren, heute noch nicht
feststehenden Zeitpunkt, erfolgen. Die Planung zum Ausbau dieses
Reststückes wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Finanzierung dieses späteren
Ausbaus wird durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgen.
Die Variante 1 bleibt weiterhin hinter den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes
Nr. 7 von Muffendorf vom 09.03.1896, der hier das Planungsrecht vorgibt,
zurück. Diese Abweichungen sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Zu 2)
Im Rahmen der Herstellung der Verkehrsanlage müssen fünf
satzungsgeschützte Bäume (Bäume 1-5 des Lageplans) im unmittelbaren
Ausbaubereich der öffentlichen Verkehrsfläche und mehrere Großgehölze
entfernt werden. Von den fünf Bäumen (1-5) stehen zwei auf der Grenze und
sind somit zu 50% Eigentum des Anliegers und 50% städtisches Eigentum. Da
die Bäume einen Stammumfang von über 100 cm aufweisen sind für alle
Bäume gem. Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Gemäß
den o.g. Eigentumsverhältnissen sind somit vier Laubbäume im Straßenraum
sowie ein weiterer auf dem Privatgrundstück Flurstück 317 als Ersatz zu
pflanzen.
Vier Ersatzpflanzungen erfolgen im Zusammenhang mit der Herstellung des
Verkehrsgrüns entlang der neuen Erschließungsstraße sowie hinsichtlich des
fünften Baumes mit Gestaltung der Begrünung des zur Bebauung anstehenden
Flurstücks 317 auf Kosten und zu Lasten des Erschließungsträgers.
Unter Umständen sind auf angrenzenden privaten Grundstücken des
Erschließungsträgers stehende Bäume Z2 – Z7 (Z1 kein satzungsgeschützter
Baum) von der Ausbaumaßnahme zusätzlich betroffen. Wie viele der privaten
Bäume im Rahmen des Ausbaus erhalten werden können, kann derzeit nicht
prognostiziert werden. Über den Umgang mit den privatenSeite 4 von 22

Seite 5
satzungsgeschützten Bäumen, die nicht erhalten werden können, ist von der
Unteren Naturschutzbehörde im Zuge eines Fällantrages des
Baumeigentümers zu entscheiden.Seite 5 von 22

Seite 6
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu
Tagesordnungspunkt
Straßenbau
Baumaßnahme
Erschließungsanlagen im Bereich der Straße Lehnpütz in Muffendorf
Stadtbezirk
Bad Godesberg
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
22531
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung ist die Anlage der in den Fluchtlinienplänen dem Fluchtlinienplan 7 Mu
sowie dem Bebauungsplanes 8115-40 vom 30.09.1994 festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
erforderlich.
X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bad Godesberg
2 Vorhandener Bestand
Unfertige Straße
3 Straßenart
Hauptverkehrsstraße Bundesstraße
Verkehrsstraße Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
X Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte StraßeSeite 6 von 22

Seite 7
Wohnweg
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
Ca. 100 m
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
Neupflanzung von standortgerechten Straßenbäumen in Baumscheiben einschließlich Unterpflanzung,
Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand.
8 Bebauungsplan
erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 8115-40
nicht erforderlich X Fluchtlinienplan 7 Mu
9 Grunderwerb
X Grundstück Flurstück 1320 ist im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
X Grunderwerb ist tlw. noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke sind unentgeltlich vom
Vorhabenträger zu übertragen.
Grunderwerbsverhandlungen sind vom Bauherren eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.Seite 7 von 22

Seite 8
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung durch Vorhabenträger.
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 Sonstiges
Anlage/n
1 Übersichtsplan und Ausbaulagepläne mit Regelquerschnitten sowie Beiblätter
zur Fällung: Anlage 1 Bestandsliste, Anlage 2 Lageplan mit Baumstandorten,
Anlage 3 Fotodokumentation sowie Erklärung zum Urheberrecht (öffentlich)Seite 8 von 22

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Erschließungsgebiet "Lehnpütz" öffentlicher Bereich Anlage 2
Nr. Baumart botanisch Baumart deutsch STU H
Kronen
durchm
esser Standort Zustand Bemerkung
1 Populus x canadensis Kanadische Pappel 254 22,5 18 Straßenböschung ausreichend in Schicksalsgemeinschaft mit Nr. 2
2 Populus x canadensis Kanadische Pappel 242 20,5 16 Straßenböschung mangelhaft in Schicksalsgemeinschaft mit Nr. 1
3 Juglans regia Walnuss 140 15 14 Straßenböschung ausreichend
4 Prunus avium Vogelkirsche 105 10 10 Straßenböschung mangelhaft
5 Acer platanoides Spitzahorn (Sämling) 104 14 8
Oberkante
Straßenböschung ausreichendSeite 14 von 22

Erschließungsgebiet „Lehnpütz“ Lageplan - Baumbestand Anlage 1
Z 1
Z 2
Z 3
Z 4
Z 6
Z 5
Z 7
5
4
3
2
1
6Seite 15 von 22

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de