210217-02 AA · Änderungsantrag
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung Antrag zur Vorlage 210217
Kerndaten
- Nummer
- 210217-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210217-02 AA Antragsteller/in: Nicole Bonnie Arno Hospes CDU Bezirksfraktion Bonn 06.04.2021 gez. Reeh-Schall Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung Antrag zur Vorlage 210217 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben. 2. Der Beschluss der BV Bonn vom 24.11.2020 zu TOP 6.40. (Drs 201913) wird in folgendem Teil aufgehoben: "Baum Nr. 37 wird nicht gefällt." 3. Die BV Bonn beschließt wie folgt: Der nicht satzungsgeschützte Baum Nr. 37 auf dem Gelände des Ernst- Moritz-Arndt-Gymnasiums wird gefällt. Begründung Wenn der in Rede stehende nicht satzungsgeschützte Baum nicht gefällt wird, dann würden sich die Abrisskosten des alten Aula-Gebäudes aufgrund der deutlich teureren Kranpositionierung um rund 40.000 € erhöhen. Da der Baum auch auf der zu bebauenden Fläche für die neue Aula steht, müsste die nahezu abgeschlossene Vorplanung umfassend geändert werden. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass es fraglich ist, ob es überhaupt eine Konfiguration geben könnte, bei der dieser Baum erhalten werden könnte. Die zeitliche Verschiebung der Neubaumaßnahme würde durch eine Neuplanung rund ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen und zusätzliche Planungskosten von ca. 200.000 € auslösen.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Erhaltung des Baums Nr. 37 würde also nach jetziger Erkenntnis mindestens 240.000€ an Mehrkosten bedeuten. Damit ist die Verhältnismäßigkeit des Beschlusses vom 24.11.2020 nicht mehr gegeben. Mit dem Beschluss wurde zu diesem möglichen Kostenfaktum auch festgelegt, dass wenn "die Verwaltung dies (die Fällung) für die Maßnahme unabdingbar sieht", sie dies "gesondert begründen möge". Das hat die Verwaltung in der Mitteilungsvorlage TOP 12.10. nunmehr getan. Die Aula des EMA wurde vor fast fünf Jahren geschlossen. Sie ist nicht nur in die Jahre gekommen, sondern auch schadstoffbelastet. Die Schließung der Aula eines der ältesten Gymnasien Bonns mit u.a. dem Schwerpunkt im musischen Bereich hatte und hat weitreichende Folgen. Das EMA zeichnet sich beispielsweise durch sein Musikensemble, die Theatergruppe, die Literaturkurse und eine Zirkus-AG aus. Die Aula ist hier vielmehr als ein Gebäude. Sie Herzstück und eine Art Zuhause für viele schulische Aktivitäten. Konzerte und Literaturaufführungen müssen seit nunmehr 5 Jahren auf diversen Bühnen Bonns stattfinden. Die Aula mit Bühne und 800 Sitzplätzen war eine der größten Säle in Bonn und bis zur Schließung somit ein viel genutzter Konzert- und Veranstaltungsort für außerschulische Orchester und Chöre in der Stadt. Es ist wahrlich nicht verhältnismäßig, den dringend notwendigen Aula- Ersatzbau um mindestens ein Jahr weiter zu verzögern. Alle Beteiligte, Schüler und Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Ehrenamtliche, Kulturtreibende, Kulturfördernde und letztlich alle Bonnerinnen und Bonner haben schon sehr lange ausgeharrt, umorganisiert und umstrukturiert. Der Wegfall der Aula bedeutet mithin auch eine hohe Hürde, den Qualitäts- und Quantitätsstandard der Aktivitäten jeglicher Art zu halten oder gar zu steigern. Und letztlich haben es alle im EMA betroffenen Menschen nach diesen zehrenden vielen Monaten durch die Covid-Pandemie verdient, eine greifbare Perspektive für ihre Ausbildung, Bildung und Kreativität zu bekommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de