← Vorlagen

210217 · Mitteilungsvorlage

Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung

Nummer
210217
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 201913 Ernst Moritz Arndt Gymnasium, Endenicher Allee 1, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Fällung von 5 städtischen Bäumen

Untergeordnet

  1. 210217-02 AA Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung Antrag zur Vorlage 210217
  2. 210217-01 ST Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr. 37, Abriss der Aula und angrenzender Gebäudetrakte, Neubauplanung

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.332 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
210217
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Fällung Baum Nr.
37, Abriss der Aula und angrenzender
Gebäudetrakte, Neubauplanung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Dringlichkeitsentscheidung 201913-02 zur Fällung des nicht
satzungsgeschützten Baumes Nr. 37 am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium wurde
abgelehnt.
Dies hat für die Umsetzung der Maßnahme folgende Auswirkungen:
Die Abrisskosten des alten Aula Gebäudes erhöhen sich aufgrund des deutlich
teureren Krangestellung um rund 40.000 €.
Der Baum steht nicht nur im geplanten Aufstellbereich des Kranes für den
Abriss, sondern auch in der zu bebauenden Fläche.
Sollte der Baum dauerhaft erhalten bleiben, müsste die nahezu
abgeschlossene Vorplanung umfassend geändert werden. Ob überhaupt eine
Konfiguration gefunden werden kann, bei der dieser bzw. andere Bäume, die
zum jetzigen Zeitpunkt erhalten werden sollen, dann auch erhalten werden
können, ist bei den bestehenden Randbedingungen fraglich. Dies würde neben
der zeitlichen Verschiebung der Neubaumaßnahme um ca. ein Jahr zusätzlich
Planungskosten von ca. 200.000 € auslösen.
Die Verwaltung bittet daher, die getroffene Entscheidung zu überdenken.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de