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210216-01 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 210216

Nummer
210216-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210216 Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
210216-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Zielbeschluss über die Erweiterung des
Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und
Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich
des „Heiderhof Center“,
Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 210216
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben
zugestimmt:
1. Der Erhalt des Baumbestands insbesondere im Umfeld der westlichen
kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden.
2. Bäume auf den zu überbauenden Parkplatzflächen sollen nach Möglichkeit in
die nähere Umgebung verpflanzt werden.
3. Eine öffentliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in West-Ost-
sowie Nord-Süd-Richtung (Verlängerung des Akazienwegs) soll vorgesehen
werden.
4. Die Gebäude werden im KfW40-Standard errichtet.
5. Das städtischen Grundstück soll für die Schaffung von langfristig Mietpreis
gebundenem, bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, der sich an der Höhe
der Nachbargebäude orientiert.
6. Wenn städtebaulich und stadtklimatisch verträglich, können im Sinne der
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und effizienter Flächennutzung mehr
als zwei Wohnobergeschosse errichtet werden.
7. Parkplatzflächen sollten als Tiefgaragenplätze konzipiert werden.Seite 1 von 2
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Verbleibende Parkflächen sollen auf das Notwendigste reduziert werden.
Begründung
Mündliche Begründung
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de