210216 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210216
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210216 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG im Auftrag der Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der Bedeutung für den Ortsteil bei gleichzeitiger Stärkung des Nahversorgungszentrums Heiderhof und der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten mit mittlerer Priorität eingestuft. Anlass Im Auftrag der Eigentümerin der Flurstücke 1523, 1524 und Teilflächen 1219 und 1525, Flur 9, Gemarkung Muffendorf unter Einbeziehung des städtischen Flurstücks Nr. 1522 im Ortsteil Heiderhof wurde mit Schreiben vom 14.09.2020 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die betreffenden Grundstücke bzw. Teilflächen beantragt. Das städtische Flurstück wird zurzeit als PKW- Stellplatzanlage genutzt (ca. 60 Stellplätze) und eignet sich aufgrund des Zuschnitts und einer Größe von ca. 1100 m² nur bei Einbeziehen der genannten Privatgrundstücke für eine bauliche Entwicklung.Seite 1 von 6 Seite 2 Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 6700 m² und befindet sich im Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Heiderhof. Es wird begrenzt im Norden durch den Baukörper Akazienweg 18, im Osten durch die Bestandsbebauung des einzelhandelsorientierten Heiderhof-Centers, wobei der nördliche Bereich, der für Stellplätze genutzt wird, mit in den Geltungsbereich des hier aufzustellenden Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgenommen wird. Im Süden wird das Plangebiet umgrenzt durch die kirchliche genutzte Gemeinbedarfsfläche der Immanuelkirche und im Westen durch die zwölfstöckige Wohnbebauung Tulpenbaumweg 10-14 und eine städtische Grünfläche. Auf dem bestehenden Parkplatz und in den Randbereichen des Plangebiets ist umfangreicher Baumbestand vorhanden, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Vorhaben Ziel des Verfahrens ist, dass auf den Planungsgrundstücken ein neuer Lebensmittelvollsortimenter (mit ca. 1000 m² Verkaufsfläche) und darüber liegend eine zweigeschossige Wohnbebauung zur Stärkung der Funktion dieses Bereichs als zentralen Versorgungsbereich entsteht. Der auf dem benachbarten Grundstück des „Heiderhof Center“ bereits befindliche Lebensmittelmarkt bedarf einer dringenden, umfassenden Modernisierung. Die derzeitige Verkaufsfläche von 725 m² entspricht hinsichtlich der Größe und dem Zuschnitt nicht mehr den heute üblichen Anforderungen. Um die Nahversorgung des Ortsteils während der dringend benötigten Sanierung durchgehend sicherzustellen und den zentralen Versorgungsbereich aufzuwerten bzw. zu stärken beabsichtigt die Antragstellerin auf den Plangrundstücken einen neuen Lebensmittelmarkt zu errichten. Nach Inbetriebnahme der neuen Fläche, wird das vorhandene Marktgebäude auf dem Grundstück des „Heiderhof Center“ mit dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“ befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung des Neubaus soll über den Akazienweg erfolgen. Es ist beabsichtigt, die notwendigen Stellplätze für die Wohnnutzung in der Bestandstiefgarage des „Heiderhof Center“ nachzuweisen. Der erforderliche Stellplatznachweis für die Verkaufsflächen soll laut Vorhabenträger oberirdisch auf dem Plangrundstück und den vorhandenen Stellplätzen des „Heiderhof Center“ geführt werden. Im Bebauungsplanverfahren werden hinsichtlichSeite 2 von 6 Seite 3 Mobilität neue Anforderungen formuliert. Es ist erklärtes Ziel, den motorisierten Individualverkehr sowie oberirdische Stellplätze zu reduzieren. Hierzu wird ein Mobilitätskonzept auszuarbeiten sein. Insgesamt ist damit die Planung am Leitbild der Nachhaltigkeit / der mehrfachen Innenentwicklung zu orientieren. Eine Planung muss daher auch den Erhalt einer größtmöglichen Anzahl von Bäumen berücksichtigen und dergestalt erfolgen, dass für ggf. unvermeidbare Fällungen von satzungsgeschütztem Baumbestand Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebiets, außerhalb von Tiefgaragenflächen, oder in dessen direktem Umfeld erfolgen können. In Frage kommende Ersatzstandorte sind im städtebaulichen Entwurf nachzuweisen und zwingend mit der Fachverwaltung vorabzustimmen. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu "Energieeffizienzstandards im Neubau" vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-Effizienzgebäudestandard55 auszuführen. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses "Solarverpflichtung im Neubau" vom 1.9.2020 sind auf den Gebäudedächern Photovoltaikanlagen zu errichten - vorbehaltlich des noch ausstehenden abschließenden Ratsbeschlusses zu der Verpflichtung auf der Grundlage der juristischen Prüfung. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8114-41 vom 24.07.1968 (zuletzt geändert 1984) welcher für das Flurstück, Gemarkung Muffendorf, Flur 9, Nr. 1524 die Art der baulichen Nutzung MK (Kerngebiet) mit einer einstöckigen geschlossenen Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) von jeweils 0,8 festsetzt. Die städtische Fläche Gemarkung Muffendorf, Flur 9, Nr. 1522 ist als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und vollständig ausgebaut. Für die übrigen Flurstücke des Plangebietes sind allgemeine Wohngebiete (WA) in geschlossener Bauweise mit einer GRZ von 0,15 bis 0,3 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8114-41 stehen dem beantragten Vorhaben entgegen und werden durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan ersetzt. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gemischte Baufläche und im Bereich des geplanten Vollsortimenters als Wohnbaufläche dar. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert werden. Verfahrensvorschlag Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort Akazienweg im Heiderhof einen Vollsortimenter mit einer erweiterten Marktfläche anzusiedeln und Wohnungen zu errichten.Seite 3 von 6 Seite 4 Obwohl hier eine Maßnahme der Innenentwicklung vorgesehen ist, wird kein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da die Erweiterung eines Einkaufszentrums um einen Lebensmittelvollsortimenter mit mehr als 1.200 qm Geschossfläche nach Nr. 18.8 i.V. mit Nr. 18.6 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfordert. Diese soll hier als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen eines bauleitplanerischen Vollverfahrens durchgeführt werden. Die Plangrundstücke liegen innerhalb des im Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bonn von 2008 mit einer Anpassung von 2012 definierten D-Zentrums Heiderhof. Eine Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Auf Grundlage einer mit der Fachverwaltung noch abzustimmenden Planung wird nach erfolgter Beteiligung der Nachbarkommunen sowie der Bezirksregierung als nächster Schritt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planentwurf wird den zuständigen Gremien zusammen mit einer Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Durch das Vorhaben kann die Verkaufs- und Gewerbefläche des Heiderhof-Center wesentlich erhöht und eine eher geringe Anzahl von Wohneinheiten ca. 1000 m² BGF geschaffen werden. Modellcharakter: Derzeit nicht absehbar. Fördermittel und Befristungen: Derzeit nicht absehbar. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk / die Gesamtstadt: Das Vorhaben hat zur Stärkung des D-Zentrums Heiderhof sowie zur Nahversorgung der Bevölkerung eine Bedeutung auf Ortsteilebene. Infrastruktur: Das Vorhaben ist geeignet, die Nahversorgungsinfrastruktur zu verbessern. Ob und in welchem Umfang sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtische Interesse: Zur Sicherung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie aufgrund des hohen Wohnungsbedarfes in der Stadt Bonn besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Die Vorhabenträgerin hat zugestimmt, die Vorgaben des Bonner Baulandmodells zu befolgen. Im weiteren Verfahren wird anhand der geplanten Wohnungsanzahl bzw. BGF Wohnen geprüft, ob und in welchem Umfang das Baulandmodell hier Anwendung findet.Seite 4 von 6 Seite 5 Sollten die Voraussetzungen zur Anwendung des Baulandmodelles nicht gegeben sein, wird aufgrund der Veräußerung der städtischen Parzelle die Errichtung von gefördertem Wohnraum in Anlehnung an das Baulandmodell vertraglich gesichert. Kosten für die Stadt: Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine. Umwelt, Natur- und Artenschutz: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Insbesondere im westlichen Teil sind die durch Gehölz- und Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes und seiner Umgebung nicht ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung beachtet werden. Stadtklima/ Klimaanpassung: Die Fläche ist weder Teil einer Kaltluftleitbahn noch ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Planungshinweiskarte weist für das Areal eine günstige bioklimatische Situation aus. Im Zuge der weiteren Entwicklung sind im Sinne einer klimaresilienten Planung entsprechende Maßnahmen (Entsiegelung/Begrenzung der Neuversiegelung, Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Durchlüftung) zu ergreifen. Aufgrund der Nutzungsintensivierung und der durch den geplanten Bau ggf. beeinträchtigten Durchlüftungssituation ist im weiteren Verfahren zu klären, ob ein klimatologisches Detailgutachten (Durchlüftung) erforderlich ist. Dies hängt insbesondere von der Kubatur des Gebäudes ab. Priorität: Das Verfahren wird aufgrund der Bedeutung für den Ortsteil bei gleichzeitiger Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches und der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten mit mittlerer Priorität eingestuft. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6914-1 (öffentlich)Seite 5 von 6 Bebauungsplan Nr.. 66991144--11 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Heiderhof Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 2200..0011..22002211 110000 mSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de