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210215 · Beschlussvorlage

Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2019

Nummer
210215
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210215
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2019
Beratungsfolge
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung
erteilt.
Begründung:
Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen, der dem
Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: 210214).
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sindSeite 1 von 2
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für den Jahresabschluss 2019 folgende Angaben wesentlich:
 Im Wirtschaftsjahr 2019 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.:
0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien
des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren
und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten
(Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und
Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher
Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw.
übertragen.
 Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2019
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.244 TEUR aus.
 Die Umsatzerlöse betragen 120.792 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 80.730 TEUR aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen
Dritter in Höhe von 29.479 TEUR.
 Der im Rahmen des Wirtschaftsplan 2019 beschlossene
Betriebskostenzuschuss für das SGB wurde nicht überschritten.
 Das Jahr 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von 8.244 TEUR. Im
Wirtschaftsjahr 2019 war ein Fehlbetrag in Höhe von 8.740 TEUR
vorgesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de