210215 · Beschlussvorlage
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2019
Kerndaten
- Nummer
- 210215
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210215 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2019 Beratungsfolge Rat 06.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Begründung: Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen, der dem Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: 210214). Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sindSeite 1 von 2 Seite 2 für den Jahresabschluss 2019 folgende Angaben wesentlich: Im Wirtschaftsjahr 2019 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2019 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.244 TEUR aus. Die Umsatzerlöse betragen 120.792 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in Höhe von 80.730 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 29.479 TEUR. Der im Rahmen des Wirtschaftsplan 2019 beschlossene Betriebskostenzuschuss für das SGB wurde nicht überschritten. Das Jahr 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von 8.244 TEUR. Im Wirtschaftsjahr 2019 war ein Fehlbetrag in Höhe von 8.740 TEUR vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de