210214 · Beschlussvorlage
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung
Kerndaten
- Nummer
- 210214
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 210214 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher eingereicht werden. Die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlussberichts durch den Wirtschaftsprüfer hat sich durch den ersten Lockdown verzögert, so dass die letzte Sitzung der vorherigen Ratsperiode im Herbst 2020 nicht erreicht werden konnte. Die Wirtschaftsprüfer nehmen die Arbeiten zum Jahresabschluss 2020 im Mai 2021 auf. Der Jahresabschluss 2019 soll zwingend noch vor der Prüfung des Folgejahres abgeschlossen sein, so dass die Beratung schnellstmöglich erfolgen soll. Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 8.244 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der StadtSeite 1 von 2 Seite 2 gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen. Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2019 folgende Angaben wesentlich: Im Wirtschaftsjahr 2019 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2019 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.244 TEUR aus. Die Umsatzerlöse betragen 120.792 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in Höhe von 80.730 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 29.479 TEUR. Der im Rahmen des Wirtschaftsplan 2019 beschlossene Betriebskostenzuschuss für das SGB wurde nicht überschritten. Das Jahr 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von 8.244 TEUR. Im Wirtschaftsjahr 2019 war ein Fehlbetrag in Höhe von 8.740 TEUR vorgesehen. Anlage/n 1 Bericht Wirtschaftsprüfer (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de