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210214 · Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

Nummer
210214
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210214
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Feststellung des Jahresabschlusses des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung sowie über die
Entlastung der Betriebsleitung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die
Vorlage nicht früher eingereicht werden.
Die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlussberichts durch den
Wirtschaftsprüfer hat sich durch den ersten Lockdown verzögert, so dass die
letzte Sitzung der vorherigen Ratsperiode im Herbst 2020 nicht erreicht werden
konnte.
Die Wirtschaftsprüfer nehmen die Arbeiten zum Jahresabschluss 2020 im Mai
2021 auf. Der Jahresabschluss 2019 soll zwingend noch vor der Prüfung des
Folgejahres abgeschlossen sein, so dass die Beratung schnellstmöglich
erfolgen soll.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den
Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit
einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen
Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest.
2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 8.244 TEUR
wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.
Begründung
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebs-ähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der StadtSeite 1 von 2
Seite 2
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu
entnehmen.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2019 folgende Angaben wesentlich:
 Im Wirtschaftsjahr 2019 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.:
0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien
des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren
und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten
(Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und
Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher
Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw.
übertragen.
 Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2019
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.244 TEUR aus.
 Die Umsatzerlöse betragen 120.792 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 80.730 TEUR aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen
Dritter in Höhe von 29.479 TEUR.
 Der im Rahmen des Wirtschaftsplan 2019 beschlossene
Betriebskostenzuschuss für das SGB wurde nicht überschritten.
 Das Jahr 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von 8.244 TEUR. Im
Wirtschaftsjahr 2019 war ein Fehlbetrag in Höhe von 8.740 TEUR
vorgesehen.
Anlage/n
1 Bericht Wirtschaftsprüfer (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de