210213-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 210213-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210213-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 unter TOP 8.8.1 die folgenden Punkte beschlossen, zu denen die Verwaltung aktuell mitteilt: 1. Die Verwaltung wird gebeten, das erwähnte Gutachten vom 06.11.2020 auf das sich die Autobahn GmbH bezieht, anzufordern und dem Ausschuss vorzulegen. Das Gutachten wurde von der Autobahn GmbH für den nichtöffentlichen Teil zur Verfügung gestellt. Es ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt. 2. Die Verwaltung möge berichten, ob sich seit Erstellung der einzelnen Gutachten gesetzliche Rahmenbedingungen und/oder Grenzwerte verändert haben. Die schwingungstechnische Beratung zur Schienenlagerung der Peutz Consult GMBH Beratende Ingenieure VBI vom 31.5.2015 und die erneute Luft- und Körperschallmessungen vom 08.06.2016 haben weiterhin Bestand. Die zugrundeliegenden Gesetze und Verordnungen wurden z. T. redaktionell überarbeitet und fortgeschrieben, ohne dass sich die grundlegenden Kriterien geänderte hätten. Die letzte Überarbeitung des BImSchG vom 15.3.1974, Neufassung gem. Bekanntmachung Änderungsstand 9.12.2020, und die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Ausfertigung 12.6.1990, Bearbeitungsstand 4.11.2020, enthalten keine Änderungen in Bezug auf Anwendbarkeit bei wesentlichen Änderungen durch Erhöhung der Gleis- oder Fahrbahnspuren um einen Fahrweg, sowie der einzuhaltenden Grenzwerte der Wohngebiete. Insofern ändert sich die Aussage der Gutachten nicht.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n 1 EZI-Gutachten 06.11.2020 (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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