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210213 · Beschlussvorlage

Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke

Nummer
210213
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 02.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 38,1 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210213-02 ST Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke
  2. 210213-03 AA Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke Antrag zur Vorlage 210213
  3. 210213-01 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Lärmsanierung des Schienenweges auf der Südbrücke Antrag zur Vorlage 210213

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Text anzeigen (5.987 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210213
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Lärmsanierung des Schienenweges auf der
Südbrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Auf zusätzliche, lärmreduzierende Maßnahmen bei der Sanierung der
Schienenlagerung der Stadtbahngleise auf der Südbrücke wird verzichtet.
Begründung
Die ursprüngliche Beschlussvorlage (DS-Nr. . 1713162) wurde im Februar 2020
von der Verwaltung zurückgezogen, nachdem über einen längeren Zeitraum
seitens des Landesbetriebes kein klärender Geschrächstermin angeboten
werden konnte (vgl. 1713162 ST4 und 1713162 ST 5). Zwischenzeitlich wurde
die Autobahn GmbH gegründet und die Zuständigkeit für die A 562 an diese
übertragen. Bezüglich einer angedachten Kostenbeteiligung bei der
Lärmsanierung der Schienen auf der Südbrücke wurde mit E-Mail vom
26.02.2021 endgültig eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Hierbei bezieht sich die
Autobahn GmbH auf ein Gutachten vom 06.11.2020.
Bereits die SWB hatten im Nachgang zur ihrer Stellungnahme vom 7. Februar
2014 (DS-Nr. 1410272ED5) ein Schallgutachten erstellen lassen (s. Anlage).
Das Gutachten berücksichtigt - abweichend von der üblichen Vorgehensweise,
die auf einer ausschließlich rechnerischen Schallpegelermittlung basiert -
zusätzliche Messungen der Lärmemissionen aus dem Stadtbahnverkehr. Diese
wurden an verschiedenen Standorten und an verschiedenen Tagen im Frühjahr
2015 durchgeführt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass mit relativ hohem Aufwand von ca. 1,4 Mio. €
Mehrkosten an der Schienenlagerung ein nur vergleichsweise geringer
lärmmindernder Effekt bewirkt werden kann.Seite 1 von 118

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Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schallemissionen aus
dem Stadtbahnverkehr durch Schallemissionen aus der Binnenschifffahrt, dem
Verkehr der BAB 562 und 59, dem Schienenverkehr auf der rechtsrheinischen
DB-Trasse sowie dem innerstädtischen Verkehr des umgebenden
Straßennetzes überlagert werden.
Das beauftragte Ingenieurbüro kommt zu dem Ergebnis, dass im Rahmen der
Gleiserneuerung hinsichtlich der Schallemissionen keine wesentlichen
Änderungen im Sinne der 16. BImSchV vorgenommen werden und sich keine
erhöhten Anforderungen an den Schallschutz ergeben. Demzufolge lösen die
Arbeiten keinen Anspruch auf lärmmindernde Maßnahmen aus.
Ungeachtet des Bestandsschutzes des Bauwerkes zeigen sowohl die
rechnerischen als auch die messtechnischen Schallpegelermittlungen der
heutigen Bestandssituation, dass die im Falle eines Neubaus einer Brücke
geltenden anspruchsvollen Grenzwerte für die in der Umgebung befindlichen
Flächennutzungen vollumfänglich eingehalten werden.
Zusätzliche lärmmindernde Maßnahmen sind vor diesem Hintergrund nicht
förderfähig, wie Nachfragen beim Zuschussgeber ergaben.
Weder der Betreiber der Schieneninfrastruktur, die SWB Verkehrs-GmbH, noch
der Baulastträger der Konrad-Adenauer-Brücke, der Autobahnbetrieb des
Bundes (bislang der Landesbetrieb straßen nrw), sind verpflichtet, den heutigen
Zustand, der allen gesetzlich vorgesehenen Schallschutzbestimmungen
genügt, zu verändern und haben das folgerichtig auch abgelehnt. Die
entstehenden Mehrkosten von ca. 1,4 Mio. € wären demnach von der Stadt im
Rahmen der Spitzenfinanzierung an die Stadtwerke zu erstatten, finanzielle
Mittel sind hierfür zurzeit nicht vorhanden und müssten bereitgestellt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, auf zusätzliche schallreduzierende Maßnahmen
zu verzichten.
Anlage/n
1 Zusatzmessung 2016 (öffentlich)
2 Lärmschutzgutachten 2015-Teil 1 (öffentlich)
3 Lärmschutzgutachten 2015-Teil 2 (öffentlich)Seite 2 von 118

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Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de