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210212 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39 - Errichtung von 1 Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage Az.: 459120

Nummer
210212
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210212
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39
- Errichtung von 1 Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Az.: 459120
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da sich das Vorhaben nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt.
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilien-
hauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Elfstr. 39 vor. Das Gebäude ist auf
einer Grundfläche von ca. 470 m² mit 5 Geschossebenen (Tiefgarage, Erd-
/Kellergeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und einem zurückversetz-
ten Staffelgeschoss) und Flachdach geplant.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 7/Mu vom
09.03.1896, so dass es diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach §
34 BauGB zu beurteilen ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch großzügige Einzelhäuser in offe-
ner Bauweise, maximal zweigeschossig mit geneigten Dachformen charakteri-
siert und entspricht einem reinen Wohngebiet.
Nach dem letzten Entwurf vom 10.02.2021 ergibt sich – von der Straße aus
gesehen – eine gestaffelte Gebäudebreite von 22 m und eine Bautiefe, die über
den Bestand hinausgeht.
Im Hinblick auf die nähere Umgebung, die durch eine aufgelockerte Einzelh-
ausbebauung geprägt ist, fügen sich die geplante Gebäudebreite und Bautiefe
nicht ein.
Auch die in der Straßenansicht erkennbare Baumasse mit fünf Geschossebe-
nen und Flachdach verstärkt die erdrückende Wirkung, da die Firsthöhen der
Nachbarbebauung hier mit einem Staffelgeschoss erreicht werden und deutlich
massiver wirken.
Im Rahmen der erfolgten Bauberatung wurde der Antragsteller bereits darauf
hingewiesen, dass sich die neue Bautiefe an der Hinterkante des Bestandsge-Seite 1 von 3
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bäudes orientieren muss. Dennoch ist das neue Gebäude mit einer hinteren
Bautiefe bis zu 40 m geplant und überschreitet die Hinterkante der Bestands-
bebauung um ca. 6 m.
Insgesamt ist zu der Planung festzustellen, dass ein Einfügen in den sensiblen
Hangbereich nicht ausreichend zu erkennen ist und auch die monolithische
Gebäudestruktur mit ihrer geschlossenen, tief in den Grundstücksbereich ein-
schneidenden Umsetzung nicht der Bebauung der unmittelbar anschließenden
Umgebung entspricht.
Das Vorhaben fügt sich aus den genannten Gründen nach dem Maß und nach
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der
näheren Umgebung ein. Trotz mehrfacher Gespräche und anschließenden
Umplanungen (4. Entwurf) wurden die planungsrechtlichen Anforderungen
auch bei dem letzten Vorschlag vom 10.02.2021 nicht (ausreichend) berück-
sichtigt.
Ein positiver Vorbescheid kann daher nicht erteilt werden.
Der Ausschuss Planen, Wohnen und Bauen wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n
1 Plan Elfstr. 39_öffentlich (öffentlich)
2 Plan Elfstr. 39_nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de