210212 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39 - Errichtung von 1 Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage Az.: 459120
Kerndaten
- Nummer
- 210212
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210212 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Muffendorf, Elfstr. 39 - Errichtung von 1 Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage Az.: 459120 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt. Begründung: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilien- hauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Elfstr. 39 vor. Das Gebäude ist auf einer Grundfläche von ca. 470 m² mit 5 Geschossebenen (Tiefgarage, Erd- /Kellergeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und einem zurückversetz- ten Staffelgeschoss) und Flachdach geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 7/Mu vom 09.03.1896, so dass es diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch großzügige Einzelhäuser in offe- ner Bauweise, maximal zweigeschossig mit geneigten Dachformen charakteri- siert und entspricht einem reinen Wohngebiet. Nach dem letzten Entwurf vom 10.02.2021 ergibt sich – von der Straße aus gesehen – eine gestaffelte Gebäudebreite von 22 m und eine Bautiefe, die über den Bestand hinausgeht. Im Hinblick auf die nähere Umgebung, die durch eine aufgelockerte Einzelh- ausbebauung geprägt ist, fügen sich die geplante Gebäudebreite und Bautiefe nicht ein. Auch die in der Straßenansicht erkennbare Baumasse mit fünf Geschossebe- nen und Flachdach verstärkt die erdrückende Wirkung, da die Firsthöhen der Nachbarbebauung hier mit einem Staffelgeschoss erreicht werden und deutlich massiver wirken. Im Rahmen der erfolgten Bauberatung wurde der Antragsteller bereits darauf hingewiesen, dass sich die neue Bautiefe an der Hinterkante des Bestandsge-Seite 1 von 3 Seite 2 bäudes orientieren muss. Dennoch ist das neue Gebäude mit einer hinteren Bautiefe bis zu 40 m geplant und überschreitet die Hinterkante der Bestands- bebauung um ca. 6 m. Insgesamt ist zu der Planung festzustellen, dass ein Einfügen in den sensiblen Hangbereich nicht ausreichend zu erkennen ist und auch die monolithische Gebäudestruktur mit ihrer geschlossenen, tief in den Grundstücksbereich ein- schneidenden Umsetzung nicht der Bebauung der unmittelbar anschließenden Umgebung entspricht. Das Vorhaben fügt sich aus den genannten Gründen nach dem Maß und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Trotz mehrfacher Gespräche und anschließenden Umplanungen (4. Entwurf) wurden die planungsrechtlichen Anforderungen auch bei dem letzten Vorschlag vom 10.02.2021 nicht (ausreichend) berück- sichtigt. Ein positiver Vorbescheid kann daher nicht erteilt werden. Der Ausschuss Planen, Wohnen und Bauen wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n 1 Plan Elfstr. 39_öffentlich (öffentlich) 2 Plan Elfstr. 39_nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de