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210211 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Jahnstraße 40 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Az.: 459793

Nummer
210211
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210211
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Jahnstraße 40
- Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses
Az.: 459793
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen
des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht und die Erteilung
einer Befreiung nicht in Betracht kommen kann.
Mitteilung:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück Jahnstr. 40 vor. Der Neubau ist mit 4
Vollgeschossen sowie einem zusätzlichen Staffelgeschoss mit Flachdach
geplant.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
7923-8 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen.
Im vorliegenden Fall setzt der einschlägige Bebauungsplan ein allgemeines
Wohngebiet mit maximal viergeschossiger Bebauung und geschlossener
Bauweise sowie Flachdach fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird
durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen
Wert von 0,4 und die zulässige Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von
1,1.
Außerdem bestimmt der Bebauungsplan in seinen textlichen Festsetzungen,
dass – sofern im Bebauungsplan keine besondere Festsetzung für Garagen
und Stellplätze getroffen ist – alle notwendigen Garagen und Stellplätze in
Tiefgaragen anzulegen sind. Ausnahmsweise können zusätzliche Stellplätze für
Besucher in geringem Umfang oberirdisch zugelassen werden.
Das Vorhaben weicht von den planungsrechtlichen Festsetzungen ab, da die
rückwärtige Baugrenze durch den Baukörper um bis zu 4,7 Meter und durch die
Terrasse um weitere 2,7 Meter überschritten wird (Gesamtüberschreitung ca.Seite 1 von 3

Seite 2
7,4 Meter). Die straßenseitige Baulinie wird durch den Erker im 1. – 3.
Obergeschoss auf einer Breite von 3,6 Meter um ca. 1 Meter überschritten.
Außerdem wird die zulässige Geschossflächenzahl von 1,1 bei dem Vorhaben
mit einem Wert von 1,34 überschritten.
Das geplante Staffelgeschoss ist auf Grundlage der - zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Bebauungsplanes geltenden – Bauordnung als 5.
Vollgeschoss zu beurteilen, welches nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes (IV und FD) nicht zulässig ist.
Insofern widerspricht das Vorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen.
Die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB liegen aufgrund der erheblichen
Abweichungen vom Planungsrecht nicht vor.
Trotz Aufforderung vom 19.11.2020 wurde bislang keine angepasste Planung
vorgelegt, so dass nunmehr die Ablehnung des Antrags beabsichtigt ist.
Anlage/n
1 Plan Jahnstr. 40_öffentlich (öffentlich)
2 Plan Jahnstr. 40_nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de