210211 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Jahnstraße 40 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Az.: 459793
Kerndaten
- Nummer
- 210211
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.884 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210211 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Jahnstraße 40 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Az.: 459793 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Bauantrag wird negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht und die Erteilung einer Befreiung nicht in Betracht kommen kann. Mitteilung: Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück Jahnstr. 40 vor. Der Neubau ist mit 4 Vollgeschossen sowie einem zusätzlichen Staffelgeschoss mit Flachdach geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 7923-8 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Im vorliegenden Fall setzt der einschlägige Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet mit maximal viergeschossiger Bebauung und geschlossener Bauweise sowie Flachdach fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt. Die Grundflächenzahl hat einen Wert von 0,4 und die zulässige Geschossflächenzahl liegt bei einem Wert von 1,1. Außerdem bestimmt der Bebauungsplan in seinen textlichen Festsetzungen, dass – sofern im Bebauungsplan keine besondere Festsetzung für Garagen und Stellplätze getroffen ist – alle notwendigen Garagen und Stellplätze in Tiefgaragen anzulegen sind. Ausnahmsweise können zusätzliche Stellplätze für Besucher in geringem Umfang oberirdisch zugelassen werden. Das Vorhaben weicht von den planungsrechtlichen Festsetzungen ab, da die rückwärtige Baugrenze durch den Baukörper um bis zu 4,7 Meter und durch die Terrasse um weitere 2,7 Meter überschritten wird (Gesamtüberschreitung ca.Seite 1 von 3 Seite 2 7,4 Meter). Die straßenseitige Baulinie wird durch den Erker im 1. – 3. Obergeschoss auf einer Breite von 3,6 Meter um ca. 1 Meter überschritten. Außerdem wird die zulässige Geschossflächenzahl von 1,1 bei dem Vorhaben mit einem Wert von 1,34 überschritten. Das geplante Staffelgeschoss ist auf Grundlage der - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes geltenden – Bauordnung als 5. Vollgeschoss zu beurteilen, welches nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes (IV und FD) nicht zulässig ist. Insofern widerspricht das Vorhaben den planungsrechtlichen Festsetzungen. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 BauGB liegen aufgrund der erheblichen Abweichungen vom Planungsrecht nicht vor. Trotz Aufforderung vom 19.11.2020 wurde bislang keine angepasste Planung vorgelegt, so dass nunmehr die Ablehnung des Antrags beabsichtigt ist. Anlage/n 1 Plan Jahnstr. 40_öffentlich (öffentlich) 2 Plan Jahnstr. 40_nicht öffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de