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210207-03 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 210207

Nummer
210207-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 210207 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
210207-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Zielbeschluss über eine Bebauung mit
Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35,
Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 210207
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags nach Drs.-Nr. 210207 wird wie folgt
geändert: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird im
Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2. Die an den Grundstücksgrenzen befindlichen Bäume, vor allem die an
der baumbestandenen Venner Str. 33 und die an der östlichen
Grundstücksgrenze zur Venner Str. 33 stehenden Bäume, sind
überwiegend zu erhalten.
3. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ist vor Ort zu
versickern.
4. Die Gebäude werden im KfW Standard 40 errichtet.
Begründung
zu 1: Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist ohnehin vorgesehen, so
dass die Durchführung des Vollverfahrens mit vollständiger Prüfung der
Umweltbelange keine bedeutenden Nachteile im Hinblick auf den Zeitrahmen
des Vorhabens hat. Das Erfordernis einer umfassenden Umweltprüfung ergibt
sich bereits aus den Hinweisen auf satzungs- und artenschutzrechtliche
Tatbestände zum Baum- und Strauchbestand.Seite 1 von 2
Seite 2
In dieselbe Richtung –eines Verzichts auf ein verkürztes Verfahren nach § 13a
BauGB– verweist auch Ziffer 2. des Beschlussvorschlags nach Drs. 210207,
wenn das Vorhaben als nicht prioritär eingestuft wird.
zu 2: Bäume haben eine überaus große Bedeutung für den Naturhaushalt, das
Klima und die Gesundheit der Menschen. Sie begrenzen z. B. durch Ihre
Verdunstungsleistung von Wasser und die Schattenspende in überaus großem
Umfang Temperaturextreme, dämpfen Lärm oder filtern Schadstoffe aus der
Luft. Den Bestandsbäumen ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken,
da kleine nachgepflanzte Jungbäume Jahrzehnte des Wachstums benötigen,
um vergleichbare Wohlfahrtswirkungen zu entfalten.
Bäume und Strauchgewächse, wie sie an der östlichen Grundstücksgrenze
stehen, haben darüber hinaus bedeutende ökologische Funktionen. Vorliegend
könnten artenschutzrechtliche Eingriffstatbestände erfüllt sein.
zu 3: Die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswasser am Anfallsort ist
bereits nach geltendem Wasserrecht vorgegeben (§ 55 Abs. 2 WHG). Dies
verzögert den Abfluss in die Oberflächengewässer, entlastet das städtische
Abwasserkanalnetz, mindert Temperaturspitzen, stärkt das urbane Ökosystem
und hat so positive Auswirkungen auf das Überschwemmungsrisiko durch
Starkregenereignisse und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Dabei wird den nachteiligen Folgen zukünftig der absehbaren Klimaentwicklung
mit höheren Temperaturen und einem stark veränderten
Niederschlagswasserregime mit in der Summe geringeren Niederschlagwerten
im Sommer berücksichtigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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