210207-01 AA · Änderungsantrag
Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 210207
Kerndaten
- Nummer
- 210207-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 210207-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Christian Möller SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 25.08.2021 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 210207 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags nach Drs.-Nr. 210207 wird wie folgt geändert: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 2. Die an den Grundstücksgrenzen befindlichen Bäume, vor allem die an der baumbestandenen Venner Straße und die an der östlichen Grundstücksgrenze zur Venner Straße 33 stehenden Bäume, sind überwiegend zu erhalten. 3. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ist vor Ort zu versickern. 4. Die Gebäude werden im KfW Standard 40 errichtet. BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 zu 1: Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist ohnehin vorgesehen, so dass die Durchführung des Vollverfahrens mit vollständiger Prüfung der Umweltbelange keine bedeutenden Nachteile im Hinblick auf den Zeitrahmen des Vorhabens hat. Das Erfordernis einer umfassenden Umweltprüfung ergibt sich bereits aus den Hinweisen auf satzungs- und artenschutzrechtliche Tatbestände zum Baum- und Strauchbestand. In dieselbe Richtung –eines Verzichts auf ein verkürztes Verfahren nach § 13a BauGB– verweist auch Ziffer 2. des Beschlussvorschlags nach Drs. 210207, wenn das Vorhaben als nicht prioritär eingestuft wird. zu 2: Bäume haben eine überaus große Bedeutung für den Naturhaushalt, das Klima und die Gesundheit der Menschen. Sie begrenzen z. B. durch Ihre Verdunstungsleistung von Wasser und die Schattenspende in überaus großem Umfang Temperaturextreme, dämpfen Lärm oder filtern Schadstoffe aus der Luft. Den Bestandsbäumen ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da kleine nachgepflanzte Jungbäume Jahrzehnte des Wachstums benötigen, um vergleichbare Wohlfahrtswirkungen zu entfalten. Bäume und Strauchgewächse, wie sie an der östlichen Grundstücksgrenze stehen, haben darüber hinaus bedeutende ökologische Funktionen. Vorliegend könnten artenschutzrechtliche Eingriffstatbestände erfüllt sein. zu 3: Die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswasser am Anfallsort ist bereits nach geltendem Wasserrecht vorgegeben (§ 55 Abs. 2 WHG). Dies verzögert den Abfluss in die Oberflächengewässer, entlastet das städtische Abwasserkanalnetz, mindert Temperaturspitzen, stärkt das urbane Ökosystem und hat so positive Auswirkungen auf das Überschwemmungsrisiko durch Starkregenereignisse und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird den nachteiligen Folgen zukünftig der absehbaren Klimaentwicklung mit höheren Temperaturen und einem stark veränderten Niederschlagswasserregime mit in der Summe geringeren Niederschlagwerten im SommerSeite 2 von 3 Seite 3 berücksichtigt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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