210207 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 210207
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 210207 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. Begründung Anlass Die Eigentümerin der betreffenden Grundstücke (Flurstücke 345, 346, 347, 385 und 460, Flur 23, Gemarkung Godesberg) an der Venner Straße 35 hat mit Schreiben vom 08. September 2020 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Beschreibung des Plangebiets Das unbebaute, i.W. grasbewachsene Plangebiet umfasst eine Fläche von 4382 m² und befindet sich in Hanglage im Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Schweinheim. Das Plangebiet grenzt im Norden an die baumbestandene Venner Straße und ein gegenüberliegendes dreigeschossiges Seniorenzentrum, im Osten an ein mit einem eingeschossigen BungalowSeite 1 von 5 Seite 2 bebautes Grundstück Venner Straße 33, im Süden an ein Einfamilienhausgrundstück Auf dem Rotkopf 4 an. Unmittelbar westlich an das Plangebiet schließt sich ein Landschaftsschutzgebiet an. Auf der westlichen, nachbarlichen Grundstücksfläche ist entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze ein in Reihe angeordneter Fichtenbestand vorhanden. Eine kleinere Strauchgruppe befindet sich im Zentrum des Plangebietes. Östlich entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zur Venner Straße 33 existiert ebenfalls Baum- und Strauchbestand. Dieser kann satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein. Im südöstlichen Teil liegen schützenswerte Böden vor. Planungsziel Die Vorhabenträgerin plant hier eine Bebauung mit Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau zur langfristigen Bestandshaltung. Sie beabsichtigt, zwei parallel zur Venner Straße orientierte zweigeschossige Baukörper mit „Staffelgeschoss“ und einen zusätzlich im südlichen Grundstücksbereich angeordneten ebenfalls zweigeschossigen Baukörper zu errichten. Die erforderlichen PKW-Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren Ein- und Ausfahrt unter Berücksichtigung und Schutz des benachbarten Baumbestandes an der nordöstlichen Grundstücksgrenze angeordnet werden soll. Der erforderliche Stellplatznachweis für Fahrrad- und PKW-Stellplätze sowie eine verkehrliche Untersuchung mit Mobilitätskonzept sind im weiteren Verfahren zu erarbeiten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Nutzungsintensivierung wird Wert auf die Schaffung und den Erhalt von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. Bei der Planung wird durch ausreichende Abstände zur geplanten Bebauung der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes angestrebt. Zu berücksichtigen sind auch die von Bautätigkeit und Abgrabungen zu schützenden Wurzelbereiche der Bestandsbäume (Außenkante Kronentraufbereich plus 3,00 m). Für etwaig notwendige Fällungen sollen Ersatzpflanzungen im Plangebiet selbst oder in dessen direktem Umfeld erfolgen. Ersatzstandorte werden mit der Fachverwaltung abgestimmt.Als Puffer zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, soll ein 10 m breiter Grünstreifen von jeglicher Bebauung freigehalten und grünordnerisch gestaltet werden. Eine Artenschutzprüfung I (Stufe I / artenschutzrechtliche Vorprüfung) wird im Laufe des Verfahrens erarbeitet. Weitere fachgutachterliche Prüfungen erfolgen nach Erfordernis im Laufe des weiteren Verfahrens. Die Vorhabenträgerin hat zugestimmt, die Vorgaben des Bonner Baulandmodells zu befolgen. Im weiteren Verfahren wird anhand der geplanten Wohnungsanzahl bzw. BGF Wohnen geprüft, ob und in welchem Umfang das Baulandmodell hier Anwendung findet. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 vom 29.05.1967. Die planungsrechtlichen FestsetzungenSeite 2 von 5 Seite 3 ermöglichen eine eingeschossige Bebauung (WR – reines Wohngebiet) bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,2 und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2. Entlang der westlichen Plangebietsgrenze setzt der Bebauungsplan eine drei Meter breite Fläche die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten eines beschränkten Personenkreises zu belasten ist, fest. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8016-22 stehen dem beantragten Vorhaben bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche, der Grundflächenzahl sowie der Geschossflächenzahl entgegen. Verfahrensvorschlag Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, am Standort Wohnungen in drei Mehrfamilienhäusern zu errichten. Die Gebäude sollen zweigeschossig mit einer größeren Grundfläche, als im bisherigen Planungsrecht vorgesehen, errichtet werden. Da das Vorhaben im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteiles geplant ist und lediglich eine Fläche von rd. 4400 m² hat, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Durch das Vorhaben können Wohneinheiten im niedrigen zweistelligen Bereich geschaffen werden. Fördermittel und Befristungen: Keine Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk / die Gesamtstadt: Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene. Infrastruktur: Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse: Aufgrund des hohen Wohnungsbedarfes in der Stadt Bonn besteht ein städtisches Interesse an der Planung. Kosten für die Stadt: Kosten entstehen über den Personalaufwand hinaus keine. Natur-, Landschafts- und Artenschutz: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen, grenzt jedoch unmittelbar im Westen das Landschaftsschutzgebiet “Hangbereiche Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg” (LSG 2.9, Landschaftsplan Kottenforst) an. Insbesondere die Randbereiche des Plangebiets auch auf der Grenze zu den Nachbargrundstücken, sind durch Baumbestand gekennzeichnet, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Klimaschutz: Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zu "Energieeffizienzstandards im Neubau" vom 22.10.2015 ist derzeit mindestens der KfW-Effizienzgebäudestandard55 auszuführen. Auf derSeite 3 von 5 Seite 4 Grundlage des Ratsbeschlusses "Solarverpflichtung im Neubau" vom 1.9.2020 sind auf den Gebäudedächern Photovoltaikanlagen zu errichten - vorbehaltlich eines abschließenden Ratsbeschlusses zu der Verpflichtung auf der Grundlage der juristischen Prüfung. Stadtklima/Klimaanpassung: Die Fläche ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn wirkt jedoch als Kaltluftentstehungsgebiet. Die Planungshinweiskarte weist für die Freifläche aufgrund seiner Klimafunktion derzeit eine hohe bioklimatische Bedeutung aus, weshalb ein klimatisches Detailgutachten erforderlich ist. In den Planungsempfehlungen des Detailgutachtens formulierte Maßnahmen sind im Sinne einer klimaresilienten Planung nach Möglichkeit zu realisieren. Priorität: Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneineheiten als nicht prioritär eingestuft. Anlage/n 1 6815-1_Übersichtsplan (öffentlich)Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr.. 66881155--11 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Schweinheim Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0055..0022..22002211 110000 mSeite 5 von 5
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