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210206 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Kessenich, Sträßchensweg 7 - Errichtung eines Parkhauses in offener Bauweise Az.: 168715

Nummer
210206
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210206
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Kessenich, Sträßchensweg 7
- Errichtung eines Parkhauses in offener Bauweise
Az.: 168715
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag wird abgelehnt, da das Vorhaben nicht gemäß § 30 BauGB den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7920-26 entspricht.
Mitteilung:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Parkhauses in offener
Bauweise auf dem oben genannten Grundstück Sträßchensweg 7 in 53113
Bonn vor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr.
7920-26 und ist planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Der Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als Sondergebiet
(Krankenanstalten mit der näheren Zweckbestimmung Stellplätze) sowie als
öffentliche Grünfläche (Parkanlage) aus.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab, weil…
1. auf einer Fläche für Stellplätze ein Parkhaus errichtet werden soll,
2. die Begrenzung der Stellplatzfläche zum Sträßchensweg überschritten
wird,
3. die Zu- und Abfahrt nicht an der dafür vorgesehenen Stelle geplant ist
4. und als zu erhalten festgesetzte Bäume fortfallen.
Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan handelt es sich hier in der
Übergangszone zur Rheinaue um landschaftlich wertvolle Flächen, die zu
erhalten sind und aus diesem Grund nur extensiv als Stellplatzfläche genutzt
werden sollen. Zur Sicherung des Planungsziels wurden alle vorhandenen
Bäume als zu erhalten festgesetzt und die Einfahrt nur an einer bestimmtenSeite 1 von 3
Seite 2
Stelle ausgewiesen. In der Begründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die gesamte Stellplatzfläche nur für etwa 50 Plätze ausgelegt ist.
Ein Parkhaus mit 8 Ebenen für insgesamt 341 Stellplätze nimmt keine
Rücksicht auf die landschaftlichen Gegebenheiten und konterkariert insofern
das Planungsziel.
Die Errichtung eines Parkhauses an dieser Stelle war bereits Gegenstand einer
Bauvoranfrage sowie eines Bauantrags. Seinerzeit handelte es sich jedoch um
ein Parkhaus mit deutlich weniger Parkebenen. Im Übrigen sollte die
Parkpalette durch intensive Begrünungen sowie durch Geländemodellierungen
(Erdaufschüttungen) entlang der Verkehrsflächen verdeckt werden.
Die aktuelle Planung berücksichtigt dagegen keine dieser Maßnahmen.
Vielmehr treten vom Sträßchensweg aus 3 Parkebenen mit einer Höhe von 7 m
über Gelände und von der Petra-Kelly-Allee aus sogar 4 Parkebenen mit einer
Höhe von ca. 9,5 m über Gelände in Erscheinung.
Eine reduzierte Lösung ist zudem aufgrund der geänderten Zielplanung durch
die Rahmenplanung Bundesviertel nicht vertretbar, da diese für diesen Bereich
eine zum Rheinauenpark hin ausgerichtete Wohnbebauung vorsieht.
Aus den obigen Gründen ist beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Flurkarte (öffentlich)
2 Lageplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 11:: 11220000 Datum:: 0088..0033..22002211
5500 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de