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210205 · Beschlussvorlage

Förderung der Diamorphinambulanz

Nummer
210205
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210205
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Diamorphinambulanz
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
04.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner Diamorphinambulanz
einen Zuschuss in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen jährlichen
Betriebskostendefizits. Dieses beläuft sich aktuell auf ca.150 TEUR jährlich.
Begründung
Die Diamorphinambulanz wird seit 2002 in gemeinsamer Trägerschaft vom
Universitätsklinikum Bonn und der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie
betrieben.
Das Suchthilfeangebot richtet sich an Bonner Bürgerinnen und Bürger ab 23
Jahren, die seit mehr als fünf Jahren heroinabhängig sind, aktuell intravenös
konsumieren, unter einer schweren körperlichen und einer psychischen
Erkrankung leiden und zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben, eine
davon muss eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung sein.
Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes
(BtMG) sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Das Behandlungsangebot mit 60 Behandlungsplätzen umfasst die dreimal
täglich und siebenmal wöchentlich stattfindende diamorphingestützte
Substitutionsbehandlung, psychiatrische Behandlung und psychosoziale
Betreuung.
Damit werden schwerstkranke Opiatabhängige erreicht, die bislang nicht
erfolgreich behandelt werden konnten. Zugleich werden die negativen Folgen
der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
abgemildert.
Die psychosoziale Betreuung durch die Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie
wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe als Einzelfallhilfe kostendeckend
finanziert.
Von 2002 bis 2010 erfolgte die Behandlung der Diamorphinpatienten/-innen im
Rahmen der Heroinstudie, die von Bund, Land und Kommune finanziert wurde.Seite 1 von 3

Seite 2
Seit Oktober 2010 ist die medizinische Behandlung in die Regelversorgung der
Krankenkassen aufgenommen.
Das Universitätsklinikum Bonn wurde im Rahmen der Heroinstudie im Zeitraum
2002 bis September 2010 von der Stadt Bonn mit insgesamt rd. 3,9 Mio. Euro
gefördert.
Seit dem 1. Oktober 2010 werden die medizinischen Leistungen zur
diamorphingestützten Substitution bei den Krankenkassen abgerechnet.
Das Universitätsklinikum Bonn beklagt seit Jahren ein Finanzierungsdefizit, da
sich die von dort erbrachten Leistungen nicht vollständig über das Regelsystem
refinanzieren lassen. Das Universitätsklinikum Bonn stellt für die
diamorphingestützte Substitutionsbehandlung drei Vollzeitstellen für
Ärztinnen/Ärzte und sechs Vollzeitstellen für medizinische Fachkräfte zur
Verfügung. Bei 60 von den Krankenkassen finanzierten Behandlungsplätzen ist
die vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht zu realisieren.
Dies führte dazu, dass das Universitätsklinikum Bonn in 2020 die Übernahme
des Finanzierungsdefizits durch die Stadt beantragte.
In der Verwaltung führte dies zu einem umfangreichen Erörterungsprozess zur
Fortführung der Diamorphinambulanz bzw. alternativen Lösungen für die
Personengruppe.
In diesem Prozess wurden verschiedene Szenarien von unterschiedlichen
Trägerschaften/Betriebsmöglichkeiten (u. a. Umverteilung auf niedergelassene
Ärzte, Gründung einer Schwerpunktpraxis) bis zur Schließung der
Diamorphinambulanz aus fachlicher Sicht bewertet. Eine Schließung der
Diamorphinambulanz wird danach aus fachlicher Sicht ausgeschlossen. Dies
gilt gleichfalls für eine Umverteilung der Patientinnen und Patienten auf die
niedergelassenen Ärzte, was auch aufgrund der restriktiven rechtlichen
Vorgaben kaum realisierbar ist. Die Bildung einer Schwerpunktpraxis wird
mangels Wirtschaftlichkeit an dem Standort (Platzkapazitäten,
Angebotserweiterung) ebenfalls kritisch gesehen. Unter Berücksichtigung des
Standortes und der Beibehaltung der Behandlungsplätze wird im Ergebnis die
Fortführung durch das UKB gemeinsam mit der Ambulanten Suchthilfe als die
einzig sinnvolle Variante erachtet.
Substitution ist nicht der Weg zu Abstinenz, sondern der Weg zur Sicherung
des Überlebens des Einzelnen und zur Besserung seines
Gesundheitszustands. Diese Anhebung der Lebensqualität verbunden mit den
weiteren Zielen der Substitutionsbehandlung (Absprung aus dem Drogenmilieu,
Vermeidung von Beschaffungskriminalität) macht das bisherige Angebot aus
fachlicher Sicht alternativlos.
Die Planung sieht vor, dass nach Beschlussfassung Gespräche mit der UKB zu
den Finanzierungsmodalitäten geführt werden und die Förderung über einen
Zuwendungsbescheid erfolgt.
Es liegt bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der UKB auf Basis des
Rechnungsergebnisses 2020 für 2021 vor. Diese wurde von der Verwaltung
geprüft und ist plausibel.Seite 2 von 3

Seite 3
Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Eine Nachmeldung der
erforderlichen Mittel ist erfolgt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes
2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
150.000,00 150000506/
73.1000 0,00 150.000,00 Veränderungsmitteilu
ng zur
Haushaltsplanung
2021/2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
150.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de