210205 · Beschlussvorlage
Förderung der Diamorphinambulanz
Kerndaten
- Nummer
- 210205
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210205 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Diamorphinambulanz Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner Diamorphinambulanz einen Zuschuss in Höhe des tatsächlich nachgewiesenen jährlichen Betriebskostendefizits. Dieses beläuft sich aktuell auf ca.150 TEUR jährlich. Begründung Die Diamorphinambulanz wird seit 2002 in gemeinsamer Trägerschaft vom Universitätsklinikum Bonn und der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie betrieben. Das Suchthilfeangebot richtet sich an Bonner Bürgerinnen und Bürger ab 23 Jahren, die seit mehr als fünf Jahren heroinabhängig sind, aktuell intravenös konsumieren, unter einer schweren körperlichen und einer psychischen Erkrankung leiden und zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben, eine davon muss eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung sein. Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Das Behandlungsangebot mit 60 Behandlungsplätzen umfasst die dreimal täglich und siebenmal wöchentlich stattfindende diamorphingestützte Substitutionsbehandlung, psychiatrische Behandlung und psychosoziale Betreuung. Damit werden schwerstkranke Opiatabhängige erreicht, die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten. Zugleich werden die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert. Die psychosoziale Betreuung durch die Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe als Einzelfallhilfe kostendeckend finanziert. Von 2002 bis 2010 erfolgte die Behandlung der Diamorphinpatienten/-innen im Rahmen der Heroinstudie, die von Bund, Land und Kommune finanziert wurde.Seite 1 von 3 Seite 2 Seit Oktober 2010 ist die medizinische Behandlung in die Regelversorgung der Krankenkassen aufgenommen. Das Universitätsklinikum Bonn wurde im Rahmen der Heroinstudie im Zeitraum 2002 bis September 2010 von der Stadt Bonn mit insgesamt rd. 3,9 Mio. Euro gefördert. Seit dem 1. Oktober 2010 werden die medizinischen Leistungen zur diamorphingestützten Substitution bei den Krankenkassen abgerechnet. Das Universitätsklinikum Bonn beklagt seit Jahren ein Finanzierungsdefizit, da sich die von dort erbrachten Leistungen nicht vollständig über das Regelsystem refinanzieren lassen. Das Universitätsklinikum Bonn stellt für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung drei Vollzeitstellen für Ärztinnen/Ärzte und sechs Vollzeitstellen für medizinische Fachkräfte zur Verfügung. Bei 60 von den Krankenkassen finanzierten Behandlungsplätzen ist die vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht zu realisieren. Dies führte dazu, dass das Universitätsklinikum Bonn in 2020 die Übernahme des Finanzierungsdefizits durch die Stadt beantragte. In der Verwaltung führte dies zu einem umfangreichen Erörterungsprozess zur Fortführung der Diamorphinambulanz bzw. alternativen Lösungen für die Personengruppe. In diesem Prozess wurden verschiedene Szenarien von unterschiedlichen Trägerschaften/Betriebsmöglichkeiten (u. a. Umverteilung auf niedergelassene Ärzte, Gründung einer Schwerpunktpraxis) bis zur Schließung der Diamorphinambulanz aus fachlicher Sicht bewertet. Eine Schließung der Diamorphinambulanz wird danach aus fachlicher Sicht ausgeschlossen. Dies gilt gleichfalls für eine Umverteilung der Patientinnen und Patienten auf die niedergelassenen Ärzte, was auch aufgrund der restriktiven rechtlichen Vorgaben kaum realisierbar ist. Die Bildung einer Schwerpunktpraxis wird mangels Wirtschaftlichkeit an dem Standort (Platzkapazitäten, Angebotserweiterung) ebenfalls kritisch gesehen. Unter Berücksichtigung des Standortes und der Beibehaltung der Behandlungsplätze wird im Ergebnis die Fortführung durch das UKB gemeinsam mit der Ambulanten Suchthilfe als die einzig sinnvolle Variante erachtet. Substitution ist nicht der Weg zu Abstinenz, sondern der Weg zur Sicherung des Überlebens des Einzelnen und zur Besserung seines Gesundheitszustands. Diese Anhebung der Lebensqualität verbunden mit den weiteren Zielen der Substitutionsbehandlung (Absprung aus dem Drogenmilieu, Vermeidung von Beschaffungskriminalität) macht das bisherige Angebot aus fachlicher Sicht alternativlos. Die Planung sieht vor, dass nach Beschlussfassung Gespräche mit der UKB zu den Finanzierungsmodalitäten geführt werden und die Förderung über einen Zuwendungsbescheid erfolgt. Es liegt bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der UKB auf Basis des Rechnungsergebnisses 2020 für 2021 vor. Diese wurde von der Verwaltung geprüft und ist plausibel.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Eine Nachmeldung der erforderlichen Mittel ist erfolgt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bis zur Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 nur bis zu einer Höhe von 80 %. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 150.000,00 150000506/ 73.1000 0,00 150.000,00 Veränderungsmitteilu ng zur Haushaltsplanung 2021/2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 150.000,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de