210199 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Im Uhlengarten 18 - Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen im Freien Az.: 168682
Kerndaten
- Nummer
- 210199
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210199 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Im Uhlengarten 18 - Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen im Freien Az.: 168682 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungspla- nes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht und die Erteilung einer Befreiung nicht in Betracht kommen kann. Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit sieben oberirdischen Stellplätzen auf dem oben genannten Grundstück Im Uhlengarten 18 in 53121 Bonn vor. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 7422-25 sowie teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist daher planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) und teilweise nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, da das Haus 1 vollständig und die Häuser 2 und 3 größtenteils in einem als private Grünfläche ausgewiesenen Bereich liegen. Die betreffende Fläche gehört zum „Begleitgrün“ entlang des Dransdorfer Bachs und ist nicht für eine Bebauung vorgesehen. Ein näheres Heranrücken einer Bebauung an den Bach ist offensichtlich nicht planerischer Wille, insofern sind Befreiungsgründe auch nicht erkennbar. Das Vorhaben verstößt demnach gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans und ist daher nach § 30 BauGB planungsrechtlich nicht zulässig.Seite 1 von 3 Seite 2 Zudem liegt das Grundstück vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Dransdorfer Bachs. Hier ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gemäß § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich untersagt. Aus den obigen Gründen ist beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Flurkarte (öffentlich) 2 Lageplan (nichtöffentlich) 3 Übersichtsplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 11:: 775500 Datum:: 0088..0033..22002211 3300 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de