← Vorlagen

210199 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Im Uhlengarten 18 - Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen im Freien Az.: 168682

Nummer
210199
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 366,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.164 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210199
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Im Uhlengarten 18
- Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit
Stellplätzen im Freien
Az.: 168682
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird negativ beschieden, da das im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegende Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungspla-
nes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht und die Erteilung einer Befreiung
nicht in Betracht kommen kann.
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei
Mehrfamilienhäusern mit sieben oberirdischen Stellplätzen auf dem oben
genannten Grundstück Im Uhlengarten 18 in 53121 Bonn vor.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 7422-25 sowie teilweise innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist daher planungsrechtlich nach § 30
Baugesetzbuch (BauGB) und teilweise nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, da das
Haus 1 vollständig und die Häuser 2 und 3 größtenteils in einem als private
Grünfläche ausgewiesenen Bereich liegen.
Die betreffende Fläche gehört zum „Begleitgrün“ entlang des Dransdorfer
Bachs und ist nicht für eine Bebauung vorgesehen. Ein näheres Heranrücken
einer Bebauung an den Bach ist offensichtlich nicht planerischer Wille, insofern
sind Befreiungsgründe auch nicht erkennbar.
Das Vorhaben verstößt demnach gegen die Festsetzungen des
Bebauungsplans und ist daher nach § 30 BauGB planungsrechtlich nicht
zulässig.Seite 1 von 3
Seite 2
Zudem liegt das Grundstück vollständig im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet des Dransdorfer Bachs. Hier ist die Errichtung oder
Erweiterung baulicher Anlagen gemäß § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) grundsätzlich untersagt.
Aus den obigen Gründen ist beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu
bescheiden.
Anlage/n
1 Flurkarte (öffentlich)
2 Lageplan (nichtöffentlich)
3 Übersichtsplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 11:: 775500 Datum:: 0088..0033..22002211
3300 mSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de