210198 · Beschlussvorlage
Zuschuss an Pro Familia zur Förderung des Projektes "Gesundheitsförderung für Migrantinnen und Migranten"
Kerndaten
- Nummer
- 210198
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.357 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210198 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Zuschuss an Pro Familia zur Förderung des Projektes "Gesundheitsförderung für Migrantinnen und Migranten" Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Anhörung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Die Pro Familia Beratungsstelle Bonn erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss von bis zu 42.174,00 € zu den nachgewiesenen und anerkannten Personal- und Sachkosten für das Projekt "Gesundheitsförderung für Migrant*innen“. Begründung Seit rund 16 Jahren führt die Pro Familia Beratungsstelle Bonn das Projekt „Gesundheitsförderung für Migrant*innen“ durch. Zunächst richtete sich das Projekt an Frauen mit Einwanderungsgeschichte, zwischenzeitlich auch an zugewanderte Männer (heute: gesondertes Projekt „Männergesundheit“), inzwischen seit mehreren Jahren an sozial benachteiligte Menschen mit Migrationsgeschichte und an Geflüchtete, insgesamt vor allem an Frauen und Familien. Mit der niederschwelligen, aufsuchenden Arbeit des Projektes werden diese Zielgruppen gut erreicht. Oft führen migrationsbedingte und kulturelle Barrieren dazu, dass Zugewanderte und Geflüchtete an wichtigen präventiven Angeboten im psychosozialen und gesundheitlichen Bereich nicht teilnehmen. Dazu gehören Belastungen durch Migration und Flucht, Verschlechterungen des sozialen Status, Erfahrungen mit Ausgrenzung und Diskriminierung, unterschiedliche Vorstellungen von Gesundheit, Krankheit und Prävention, auch die Überforde- rung, die hiesigen komplexen Strukturen und Möglichkeiten zu überblicken und einzuordnen. Nicht zuletzt lösen alle diese Faktoren Stress aus, der weitere familiäre Probleme nach sich zieht (Trennung, Scheidung, häusliche Gewalt u.a.). Ziel des Projektes ist daher, die Integration belasteter Familien in das Gesundheitssystem (Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft, U-Seite 1 von 3 Seite 2 Untersuchungen für Kinder u.a.) und in unterstützende Angebote (Kita, Eltern- Kind-Gruppen, Sprachkurse etc.) zu fördern. Zugleich werden Informationen zur Familienplanung als Teil der (auch beruflichen) Lebensplanung gegeben sowie zum gesunden Aufwachsen der Kinder (Ernährung, Bewegung, Medienverhalten). Auch Themen wie Geschlechterrollenbilder, Sexualität, Sexualerziehung in der Schule sowie tabuisierte Themen wie Konflikte und Gewalt in der Partnerschaft bzw. in der Kindererziehung aufgegriffen. Pandemie-bedingt fanden 2020 viele Angebote und Beratungen telefonisch und online oder soweit in der Pandemie möglich als „Beratungsspaziergang“ statt. Auch Videoberatungen und -botschaften bewährten sich. So konnten auch Paare und Familien in sehr schwierigen Situationen in Folge der Corona- Einschränkungen (Erkrankungen, Krisen, Konflikte) beraten und ihnen geholfen werden. Pro Familia arbeitet hierzu seit langem eng und vernetzt mit Organisationen und Einrichtungen in den Bereichen Migration/Integration, Gesundheit, Soziales, Bildung zusammen. Das Projekt wird von einer hauptamtlichen, mehrsprachigen, pädagogisch- therapeutischen Fachkraft durchgeführt. Für weitere Sprachen gibt es einen Pool von ehrenamtlichen Übersetzer:innen, die für die Themen und Vor- gehensweisen des Projektes geschult und sensibilisiert werden. Die Förderung des Projektes wird von der Verwaltung befürwortet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Der Zuschuss wird während der vorläufigen Haushaltsführung nur zu maximal 80 % ausgezahlt. Im Jahr 2020 betrug der Zuschuss 40.132,00 €. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 42.174,00 190000104/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 42.174,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de