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210196-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Toilettensituation in jedem Bonner Stadtbezirk durch Aufstellen von mobilen Toiletten

Nummer
210196-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210196 Bürgerantrag: Verbesserung der Toilettensituation in jedem Bonner Stadtbezirk durch Aufstellen von mobilen Toiletten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210196-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Bürgerantrag: Verbesserung der Toilettensituation
in jedem Bonner Stadtbezirk durch Aufstellen von
mobilen Toiletten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im gesamten Stadtgebiet sind derzeit auch während des Lockdowns folgende
Toilettenanlagen geöffnet:
• Kiosk des KD-Anlegers am Brassertufer Bonn
• Bertha-von-Suttner-Platz Bonn
• Remigiusplatz Bonn
• Am Kurpark 4a Bad Godesberg
• Moltkeplatz Bad Godesberg
• von Sandt-Ufer Bad Godesberg
• Landgrabenweg 150 Beuel
• Elsa-Brändström-Str. 74 Beuel
• Kirchplatz 8 / Weierbornstraße Hardtberg
• Ladestraße Hardtberg
In der Rheinaue befinden sich zwei öffentliche Toilettenanlagen und auf dem
Münsterplatz eine öffentliche Toilettenalage an den Gastronomiebetrieben,
welche derzeit auf Grund der Corona-Pandemie leider nur eingeschränkt
nutzbar sind.
Unabhängig davon wird die Verwaltung ein ganzheitliches Konzept zum Thema
öffentliche Toilettenanlagen entwickeln, in dessen Zusammenhang auch über
weitere Standorte beraten wird.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Verwaltung wird prüfen, ob für die Übergangszeit mobile Toilettenanlagen
an bestimmten, stark frequentierten Standorten aufgestellt werden können.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von der angekündigten weiteren
Vorgehensweise der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag mit der
Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit der Stellungnahme der
Verwaltung abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de