210195-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Geburtswald für Neugeborene
Kerndaten
- Nummer
- 210195-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210195-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Geburtswald für Neugeborene Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Realisierung eines Geburtenwaldes ist auf Waldflächen mit der natürlichen Dynamik des Waldes schwer zu organisieren. Auf Kahlflächen verjüngen sich innerhalb von 2-3 Jahren Pionierbäume, wenn nicht sogar vorab gepflanzt wird. Eine dauerhafte Freistellung einer Waldfläche zur Vorhaltung von Pflanzflächen kann im Wald nicht realisiert werden. Für solche Planungen eignen sich am besten landwirtschaftliche Flächen, die immer sektionsweise bepflanzt werden können. Die nicht genutzte Fläche kann weiter bewirtschaftet und freigehalten werden. Das zuständige Amt für Wirtschaftsförderung prüft bei Annahme des Antrages, ob geeignete Flächen in städtischem Eigentum zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise. Der Bürgerantrag ist mit diesem Votum erledigt im Sinne des § 24 GO NRW , die Verwaltung wird gebeten, den Antragstellenden über den weiteren Fortgang zu informieren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de