← zurück zu 210194

210194-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht auf Anpflanzung allergologisch bedenklicher Baumarten

Nummer
210194-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210194 Bürgerantrag: Verzicht auf Anpflanzung allergologisch bedenklicher Baumarten

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.251 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210194-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf Anpflanzung
allergologisch bedenklicher Baumarten
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Pollen einer Vielzahl Pflanzen gelten als allergen. Neben vielen Gräser-
und Kräuterarten trifft dies auch auf verschiedene Bäumen und Sträucher zu.
Die bekanntesten sind sicher Erle, Esche, Birke und Hasel. Aber auch Pappel,
Buche, Hainbuche, Ulme, Weide, Eiche, Edelkastanie und Platane gehören zu
potentiell allergieauslösenden Gehölzen. Zusammen mit den ebenfalls
allergenen Pollen der Gräser und Kräuter sind sie zur Blütezeit der jeweiligen
Pflanzen überall vorhanden, wenn auch in unterschiedlicher Konzentration.
Nicht abschließend geklärt sind die Gründe für die Zunahme von Allergien auf
Pollen in den letzten Jahrzehnten. Ursache der Allergie sind aber nicht die
natürlich vorkommenden Pflanzenpollen, denn diese kommen seit
Jahrtausenden in der Umgebung von Menschen vor.
Bei Pflanzenpollen handelt es sich daher um eine natürliche Auswirkung der
Existenz von Gräsern, Kräutern und Gehölzen. Sie werden vom Wind auch
über große Entfernungen übertragen. Die Entfernung des Pollenemittenten in
unmittelbarer Nachbarschaft eines Allergikers vermag daher die Erkrankung
nicht zu heilen. Es ist meist nicht einmal eine Linderung zu spüren, solange
nicht in großem Umkreis alle Pollenspender entfernt werden. Da jedoch viele
Pflanzenarten als Allergieauslöser in Frage kommen, ist gerade im Hinblick auf
die aus klimatischen und biodiversitätsfördernden Gründen erforderliche
bessere Durchgrünung der Städte eine Entfernung aller potentieller Gräser,
Kräuter und Gehölze nicht möglich.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt , der Antragstellende wird entsprechend den
ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende
Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/nSeite 1 von 2

Seite 2
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de