210194-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verzicht auf Anpflanzung allergologisch bedenklicher Baumarten
Kerndaten
- Nummer
- 210194-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210194-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verzicht auf Anpflanzung allergologisch bedenklicher Baumarten Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Pollen einer Vielzahl Pflanzen gelten als allergen. Neben vielen Gräser- und Kräuterarten trifft dies auch auf verschiedene Bäumen und Sträucher zu. Die bekanntesten sind sicher Erle, Esche, Birke und Hasel. Aber auch Pappel, Buche, Hainbuche, Ulme, Weide, Eiche, Edelkastanie und Platane gehören zu potentiell allergieauslösenden Gehölzen. Zusammen mit den ebenfalls allergenen Pollen der Gräser und Kräuter sind sie zur Blütezeit der jeweiligen Pflanzen überall vorhanden, wenn auch in unterschiedlicher Konzentration. Nicht abschließend geklärt sind die Gründe für die Zunahme von Allergien auf Pollen in den letzten Jahrzehnten. Ursache der Allergie sind aber nicht die natürlich vorkommenden Pflanzenpollen, denn diese kommen seit Jahrtausenden in der Umgebung von Menschen vor. Bei Pflanzenpollen handelt es sich daher um eine natürliche Auswirkung der Existenz von Gräsern, Kräutern und Gehölzen. Sie werden vom Wind auch über große Entfernungen übertragen. Die Entfernung des Pollenemittenten in unmittelbarer Nachbarschaft eines Allergikers vermag daher die Erkrankung nicht zu heilen. Es ist meist nicht einmal eine Linderung zu spüren, solange nicht in großem Umkreis alle Pollenspender entfernt werden. Da jedoch viele Pflanzenarten als Allergieauslöser in Frage kommen, ist gerade im Hinblick auf die aus klimatischen und biodiversitätsfördernden Gründen erforderliche bessere Durchgrünung der Städte eine Entfernung aller potentieller Gräser, Kräuter und Gehölze nicht möglich. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird abgelehnt , der Antragstellende wird entsprechend den ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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