← Vorlagen

210192-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Gewerbetreibenden in der Corona-Pandemie

Nummer
210192-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.04.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210192 Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Gewerbetreibenden in der Corona-Pandemie

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.178 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210192-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Thematisierung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation von
Gewerbetreibenden in der Corona-Pandemie
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme
1. Ich beantrage, dass Lokale, Gaststätten, Cafés und Biergärten mit
Aussengastronomie am 1. März – zumindest testweise – zusammen mit
den Frisören ihre Pforten öffnen.
Eine Öffnung der genannten Einrichtungen ist nach der aktuell gültigen
Coronaschutzverordnung nicht zulässig. Der einschlägige § 14 sieht derzeit
auch keine Ausnahmen für die Außengastronomie vor. Erst wenn die
Inzidenzzahl des Landes in den Tagen vor dem 22. März 2021 unter 100 liegt
und dabei stabil ist oder sinkt, wird es zu landesweiten Öffnungen der
Außengastronomie kommen. Bis dahin kann auch die Stadt Bonn keine
Öffnungen gastronomischer Einrichtungen zulassen.
Bereits jetzt können die Bonner Gastronom*innen jedoch einen Außer-Haus-
Verkauf oder eine Belieferung mit Speisen und Getränken anbieten. Viele
Geschäfte und Bonner*innen nutzen diese Möglichkeit bereits.
Zu beachten ist, dass die Beantwortung des Bürgerantrages sich auf die
aktuelle Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 bezieht.
2. Ich beantrage, dass für dieses und/oder das Folgejahr die Kosten der
Lokale für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums für Tische und
Bänke erlassen oder zumindest großzügig reduziert werden.
Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat zu Gunsten der Bonner
Gastronom*innen und Einzelhändler*innen von der ihr durch die Bonner
Sondernutzungssatzung zur Verfügung stehenden Möglichkeit des Verzichtes
auf die kompletten Sondernutzungsgebühren bereits Gebrauch gemacht. Sie
hat nämlich entschieden, dass diese Gewerbetreibenden zumindest bis zum
31.10.2021 keine Gebühren für ihre auf öffentlichen Verkehrsflächen
befindlichen Außengastronomien und Warenauslagen entrichten müssen.
Darüber hinaus werden die betroffenen Gaststättenbetreiber*innen, sobald es
Ihnen nach den Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW wieder erlaubtSeite 1 von 2

Seite 2
sein wird, ihre Außengastronomieflächen im Rahmen des verkehrlich
Möglichen erweitern dürfen, um dadurch unter Einhaltung der Hygiene- und
Abstandsvorgaben möglichst dieselbe Gästeanzahl in der Außengastronomie
bewirten zu können wie vor Beginn der Pandemie.
Durch den Gebührenverzicht trägt die Stadt Bonn, wie bereits im Jahr 2020,
dazu bei, dass die verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
für die von dieser im besonderen Maße betroffenen Gastronom*innen und
Einzelhändler*innen etwas abgemildert werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird zu Punkt 1 abgelehnt, zu Punkt 2 wurde dem Anliegen
bereits entsprochen.
Die Antragstellerin wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss
für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de