210190 · Beschlussvorlage
Barrierefreie Musikschule Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210190
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210190 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Barrierefreie Musikschule Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Errichtung eines Plattformliftes im hofseitig nordwestlich gelegenen Eingang und dem Einbau eines Behinderten-WC wird zugestimmt. Begründung Seitens der Verwaltung wurde geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, das Erdgeschoss der Musikschule Duisdorf barrierefrei zugänglich zu gestalten (Drucksachen-Nummer:191078). Es wird vorgeschlagen, einen Plattformlift an der Eingangstreppe des hofseitigen Eingangs (rechter Eingang Nordwest) zu installieren, dieser ist in diesem Bereich zusätzlich durch das vorhandene Dach gegen die Witterung geschützt. Hierdurch wird das Erdgeschoss für Rollstuhlfahrer erreichbar, die Schlüsselausgabe und Schlüsselverwaltung für den Plattformlift erfolgt über die Musikschule. Die Kosten belaufen sich auf ca. 16.000 Euro. Die Erstellung einer behindertengerechten Rampe am Eingang Seite Schieffelingsweg wird aus folgendem Grund nicht weiter verfolgt: Auf Grund der vorhandenen Stufenanlagen und des Geländegefälles müsste eine ca. 21 m lange Rampenanlage errichtet werden. Der Umbau in den bestehenden WC-Anlagen ist auf Grund der vorhandenen Platzverhältnisse und baulichen Gegebenheit nicht möglich. Es wird vorgeschlagen, den jetzigen Abstellraum B 004 zu einem Behinderten- WC umzubauen. Die vorhandene Raumgröße entspricht den Vorgaben für ein Beh.-WC, Wasser- und Abwasseranschlüsse sind problemlos zu erreichen. Des Weiteren ist eine Umnutzung dieses Raumes organisatorisch möglich. Die Kosten werden auf ca. 23.000 Euro geschätzt. Weitere Varianten für die Herstellung eines Beh.-WCs im Außen-WC werden auf Grund von baulich höherem Aufwand nicht weiter verfolgt. Die Umsetzung der beiden Maßnahmen könnte noch in 2021 erfolgen. FinanzierungSeite 1 von 2 Seite 2 Es ist vorgesehen für die Finanzierung das KfW-Programm 233 „IKK- Barrierearme Stadt“ in Anspruch zu nehmen. Weitere Zuschussmöglichkeiten (LVR, Land-NRW, usw.) werden zurzeit noch geprüft. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 39.000 € 604300 Entwurf WPL SGB 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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