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210190 · Beschlussvorlage

Barrierefreie Musikschule Duisdorf

Nummer
210190
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210190-01 AA Barrierefreie Musikschule Duisdorf Antrag zur Vorlage 210190

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Beschlussvorlage
öffentlich
210190
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Barrierefreie Musikschule Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Errichtung eines Plattformliftes im hofseitig nordwestlich gelegenen
Eingang und dem Einbau eines Behinderten-WC wird zugestimmt.
Begründung
Seitens der Verwaltung wurde geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, das
Erdgeschoss der Musikschule Duisdorf barrierefrei zugänglich zu gestalten
(Drucksachen-Nummer:191078).
Es wird vorgeschlagen, einen Plattformlift an der Eingangstreppe des
hofseitigen Eingangs (rechter Eingang Nordwest) zu installieren, dieser ist in
diesem Bereich zusätzlich durch das vorhandene Dach gegen die Witterung
geschützt. Hierdurch wird das Erdgeschoss für Rollstuhlfahrer erreichbar, die
Schlüsselausgabe und Schlüsselverwaltung für den Plattformlift erfolgt über die
Musikschule. Die Kosten belaufen sich auf ca. 16.000 Euro.
Die Erstellung einer behindertengerechten Rampe am Eingang Seite
Schieffelingsweg wird aus folgendem Grund nicht weiter verfolgt: Auf Grund der
vorhandenen Stufenanlagen und des Geländegefälles müsste eine ca. 21 m
lange Rampenanlage errichtet werden.
Der Umbau in den bestehenden WC-Anlagen ist auf Grund der vorhandenen
Platzverhältnisse und baulichen Gegebenheit nicht möglich.
Es wird vorgeschlagen, den jetzigen Abstellraum B 004 zu einem Behinderten-
WC umzubauen. Die vorhandene Raumgröße entspricht den Vorgaben für ein
Beh.-WC, Wasser- und Abwasseranschlüsse sind problemlos zu erreichen.
Des Weiteren ist eine Umnutzung dieses Raumes organisatorisch möglich. Die
Kosten werden auf ca. 23.000 Euro geschätzt.
Weitere Varianten für die Herstellung eines Beh.-WCs im Außen-WC werden
auf Grund von baulich höherem Aufwand nicht weiter verfolgt.
Die Umsetzung der beiden Maßnahmen könnte noch in 2021 erfolgen.
FinanzierungSeite 1 von 2
Seite 2
Es ist vorgesehen für die Finanzierung das KfW-Programm 233 „IKK-
Barrierearme Stadt“ in Anspruch zu nehmen. Weitere Zuschussmöglichkeiten
(LVR, Land-NRW, usw.) werden zurzeit noch geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
39.000 € 604300 Entwurf WPL
SGB 2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de