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210188 · Beschlussvorlage

Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau im Bereich Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf

Nummer
210188
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 210188-01 AA Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau im Bereich Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Antrag zur Vorlage 210188

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Beschlussvorlage
öffentlich
210188
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellplatzschlüssel für den geförderten
Wohnungsbau im Bereich Fritz-Bauer-Straße im
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für den Bereich der Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil
Duisdorf wird bei der Bedarfsermittlung für Stellplätze im öffentlich geförderten
Wohnungsbau in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 der Faktor 0,5 zugrunde
gelegt.
Begründung
Für den Bereich der Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg,
Ortsteil Duisdorf trifft der Bebauungsplan Nr. 7419-26 (ehem. Gallwitz-
Kaserne/BGS-Halle) vom 6.9.2017 die planungsrechtlichen
Festsetzungen. Der Bebauungsplan sieht hier neben Festsetzungen für
Erschließungsanlagen, öffentliche Grünflächen und eine Fläche für
Gemeinbedarf (Kindergarten und Jugendfreizeiteinrichtung) allgemeine
Wohngebiete und Mischgebiete vor
Zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan am 11.5.2017 hatte
der Rat ausdrücklich die Maßgabe beschlossen, dass hier ein Schlüssel
von einem PKW-Stellplatz pro Wohneinheit - also auch für den
geförderten Wohnungsbau - vertraglich zu vereinbaren ist (DS-Nr.
1711213 i.V.m. 1711213EB5 und 1512383EB4).
Am 7.11.2019 hat der Rat in Abänderung seines Beschlusses vom
30.01.1975 beschlossen, dass bei der Bedarfsermittlung für Stellplätze
im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Gebäuden ab der
Gebäudeklasse 3 (d. h. alles außer Ein- und Zweifamilienhäusern)
zukünftig der Faktor 0,5 zugrunde gelegt wird (DS-Nr. 190128).Seite 1 von 2

Seite 2
Die Sahle Wohnen GmbH & Co. KG hat die Grundstücke erworben, auf
denen die vertraglich zugesicherten geförderten Wohnungen im
Baugebiet an der Fritz-Bauer-Straße errichtet werden sollen. Im
Vorfeld entsprechender Bauanträge bittet die Baugesellschaft um
zeitnahe Klarstellung, dass auch hier der bislang noch städtebaulich-
vertraglich vereinbarte Stellplatzschlüssel für den geförderten
Wohnungsbau von 1,0 auf 0,5 reduziert werden kann.
Die Verwaltung begrüßt eine Anwendung des ansonsten stadtweit
geltenden Stellplatzschlüssels von 0,5 auch für den geförderten
Wohnungsbau in diesem Baugebiet und bittet den Rat
um entsprechende Beschlussfassung.
Die Sahle Wohnen GmbH & Co. KG hat gegenüber der Verwaltung
erklärt, nach Klarstellung sehr zügig Bauanträge für den geförderten
Wohnungsbau im Baugebiet bei der Stadt einzureichen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de