210188 · Beschlussvorlage
Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau im Bereich Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210188
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.588 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 210188 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau im Bereich Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Für den Bereich der Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wird bei der Bedarfsermittlung für Stellplätze im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 der Faktor 0,5 zugrunde gelegt. Begründung Für den Bereich der Fritz-Bauer-Straße im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf trifft der Bebauungsplan Nr. 7419-26 (ehem. Gallwitz- Kaserne/BGS-Halle) vom 6.9.2017 die planungsrechtlichen Festsetzungen. Der Bebauungsplan sieht hier neben Festsetzungen für Erschließungsanlagen, öffentliche Grünflächen und eine Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten und Jugendfreizeiteinrichtung) allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete vor Zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan am 11.5.2017 hatte der Rat ausdrücklich die Maßgabe beschlossen, dass hier ein Schlüssel von einem PKW-Stellplatz pro Wohneinheit - also auch für den geförderten Wohnungsbau - vertraglich zu vereinbaren ist (DS-Nr. 1711213 i.V.m. 1711213EB5 und 1512383EB4). Am 7.11.2019 hat der Rat in Abänderung seines Beschlusses vom 30.01.1975 beschlossen, dass bei der Bedarfsermittlung für Stellplätze im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 (d. h. alles außer Ein- und Zweifamilienhäusern) zukünftig der Faktor 0,5 zugrunde gelegt wird (DS-Nr. 190128).Seite 1 von 2 Seite 2 Die Sahle Wohnen GmbH & Co. KG hat die Grundstücke erworben, auf denen die vertraglich zugesicherten geförderten Wohnungen im Baugebiet an der Fritz-Bauer-Straße errichtet werden sollen. Im Vorfeld entsprechender Bauanträge bittet die Baugesellschaft um zeitnahe Klarstellung, dass auch hier der bislang noch städtebaulich- vertraglich vereinbarte Stellplatzschlüssel für den geförderten Wohnungsbau von 1,0 auf 0,5 reduziert werden kann. Die Verwaltung begrüßt eine Anwendung des ansonsten stadtweit geltenden Stellplatzschlüssels von 0,5 auch für den geförderten Wohnungsbau in diesem Baugebiet und bittet den Rat um entsprechende Beschlussfassung. Die Sahle Wohnen GmbH & Co. KG hat gegenüber der Verwaltung erklärt, nach Klarstellung sehr zügig Bauanträge für den geförderten Wohnungsbau im Baugebiet bei der Stadt einzureichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de