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210186 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 28 - Neubau eines Bürogebäudes Az.: 168846

Nummer
210186
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210186
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 28
- Neubau eines Bürogebäudes
Az.: 168846
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bauherr plant die Errichtung eines V-geschossigen Verwaltungsgebäudes,
das durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genutzt werden
soll. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht.
Das Gebäude ist Teil des Gesamtkonzeptes für das Areal mit insgesamt 6
Gebäuden. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des geltenden
Bebauungsplanes ab, da eine BMZ von 5,99 vorgesehen ist.
Planungsrechtlich befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 7423-1 vom 01.09.1960, der ein Gewerbegebiet und
private Grünfläche in offener Bauweise sowie eine BMZ von 3,5 festsetzt.
Darüber hinaus liegt hier ein Zielbeschluss vom 26.08.2020 zur Entwicklung
dieses Bereiches vor. Dieser soll in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ münden und sieht unter
anderem die Erhöhung der BMZ auf max. 6,0 vor. Hintergrund dieser Erhöhung
ist, dass die bauliche Dichte künftig dem entspricht, was bereits heute im
Industriegebiet östlich der Fraunhoferstraße zulässig ist.
Im rückwärtigen Bereich des Baugrundstückes weist der Bebauungsplan eine
„gärtnerisch genutzte“ Fläche aus. Diese Fläche kann bei der Berechnung der
BMZ für die Grundstücksgröße nicht mit einbezogen werden und führt insoweit
zu einer geringeren Ausnutzung im Unterschied zu vergleichbaren
Grundstücken. Es sind jedoch keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, dass dies die
Absicht des Plangebers war, so dass man hier durchaus von einer atypischen
Grundstückssituation ausgehen kann.
Die durch den Zielbeschluss vorgegebene BMZ von 6,0 wird durch das
geplante Vorhaben nicht überschritten, sodass gegen die Erteilung einer
Befreiung gemäß § 31 BauGB keine Bedenken bestehen.
Auch die übrigen, im Rahmen des zuvor genannten Beschlusses geforderten
Maßnahmen (1. Regenwasserversickerung, 2. Photovoltaik-Anlagen, 3.
Fassadenteilbegrünung) werden bei diesem Bauvorhaben berücksichtigt. Die
Regenwasserversickerung wird vor Ort sichergestellt und auf dem Dach ist dieSeite 1 von 2
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Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Die Fassadenbegrünung
wird in Teilbereichen umgesetzt und es ist eine extensive Dachbegrünung und
Begrünung der Dachaufbauten geplant.
Die ebenfalls im Zielbeschluss geforderte Fuß- und Radwegverbindung
zwischen der Justus-von-Liebig-Straße und der Stadtbahnhaltestelle
Tannenbusch-Süd wird im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans
Nr. 6222-2 berücksichtigt.
Aus vorgenannten Gründen hat die Verwaltung bereits eine
Teilbaugenehmigung erteilt. Die Mitglieder des Ausschusses und der
Bezirksvertretung werden um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de