210186 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 28 - Neubau eines Bürogebäudes Az.: 168846
Kerndaten
- Nummer
- 210186
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210186 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Justus-von-Liebig-Straße 28 - Neubau eines Bürogebäudes Az.: 168846 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Bauherr plant die Errichtung eines V-geschossigen Verwaltungsgebäudes, das durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genutzt werden soll. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Das Gebäude ist Teil des Gesamtkonzeptes für das Areal mit insgesamt 6 Gebäuden. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes ab, da eine BMZ von 5,99 vorgesehen ist. Planungsrechtlich befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7423-1 vom 01.09.1960, der ein Gewerbegebiet und private Grünfläche in offener Bauweise sowie eine BMZ von 3,5 festsetzt. Darüber hinaus liegt hier ein Zielbeschluss vom 26.08.2020 zur Entwicklung dieses Bereiches vor. Dieser soll in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ münden und sieht unter anderem die Erhöhung der BMZ auf max. 6,0 vor. Hintergrund dieser Erhöhung ist, dass die bauliche Dichte künftig dem entspricht, was bereits heute im Industriegebiet östlich der Fraunhoferstraße zulässig ist. Im rückwärtigen Bereich des Baugrundstückes weist der Bebauungsplan eine „gärtnerisch genutzte“ Fläche aus. Diese Fläche kann bei der Berechnung der BMZ für die Grundstücksgröße nicht mit einbezogen werden und führt insoweit zu einer geringeren Ausnutzung im Unterschied zu vergleichbaren Grundstücken. Es sind jedoch keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, dass dies die Absicht des Plangebers war, so dass man hier durchaus von einer atypischen Grundstückssituation ausgehen kann. Die durch den Zielbeschluss vorgegebene BMZ von 6,0 wird durch das geplante Vorhaben nicht überschritten, sodass gegen die Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB keine Bedenken bestehen. Auch die übrigen, im Rahmen des zuvor genannten Beschlusses geforderten Maßnahmen (1. Regenwasserversickerung, 2. Photovoltaik-Anlagen, 3. Fassadenteilbegrünung) werden bei diesem Bauvorhaben berücksichtigt. Die Regenwasserversickerung wird vor Ort sichergestellt und auf dem Dach ist dieSeite 1 von 2 Seite 2 Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Die Fassadenbegrünung wird in Teilbereichen umgesetzt und es ist eine extensive Dachbegrünung und Begrünung der Dachaufbauten geplant. Die ebenfalls im Zielbeschluss geforderte Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Justus-von-Liebig-Straße und der Stadtbahnhaltestelle Tannenbusch-Süd wird im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 6222-2 berücksichtigt. Aus vorgenannten Gründen hat die Verwaltung bereits eine Teilbaugenehmigung erteilt. Die Mitglieder des Ausschusses und der Bezirksvertretung werden um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de