← Vorlagen

210182 · Beschlussvorlage

Bestimmung von Mitgliedern der Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Nummer
210182
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 147,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.166 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210182
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
13 Presseamt
Dezernat:
Dez. OB
Bestimmung von Mitgliedern der
Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk
Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als Mitglied der Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg
für die Dauer von sechs Jahren wird gewählt:
Stv. Jürgen Repschläger (LINKE)_
Begründung
Für die Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg e.V. steht
die Bestimmung neuer Mitglieder an. Die Entsendung der bisherigen Mitglieder
des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn endete Ende des Jahres
2020. Bisherige Mitglieder waren Bürgermeister Reinhard Limbach, Mitglied
des Rates der Stadt Bonn, und Renate Becker-Steinhauer, Mitglied des
Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises.
Der privatwirtschaftlich organisierte Rundfunk in Nordrhein-Westfalen ist durch
das Landesmedien-gesetz im sogenannten "Zwei-Säulen-Modell" organisiert.
Die erste Säule bildet die Betriebsgesellschaft und die zweite Säule die so
genannte Veranstaltergemeinschaft (VG), welche für die Programminhalte
zuständig ist.
Nach § 52 Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) darf lokaler Hörfunk nur
von einer Veranstaltergemeinschaft (§§ 58, 62 bis 66) veranstaltet und
verbreitet werden, die sich zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben einer
Betriebsgesellschaft (§ 59) bedient. Die Veranstaltergemeinschaft ist
Veranstalterin des Programms und trägt hierfür die alleinige Verantwortung.
Die Veranstaltergemeinschaft muss nach § 62 LMG NRW von mindestens acht
natürlichen Personen gegründet werden, die von den hier näher genannten
Stellen wie z. B. den Kirchen, gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen,Seite 1 von 3
Seite 2
Arbeitgeberverband, Jugendring des Kreises/der kreisfreien Stadt, Sportbund,
Wohlfahrtsverbände sowie vom Kreistag bzw. Rat der kreisfreien Stadt,
Vertretungskörperschaft einer sonstigen kommunalen Gebietskörperschaft oder
mehreren Gebietskörperschaften nach § 63 Abs. 1 Satz 3 bestimmt worden
sind.
Die „Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk für das Verbreitungsgebiet der
Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises e.V.“ wurde 1989 gegründet. Sie ist ein
plural zusammengesetzter, nichtwirt-schaftlicher, eingetragener Verein.
Nach § 63 LMG NRW werden vom Kreistag bzw. vom Rat der kreisfreien Stadt
zwei Mitglieder bestimmt, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
(d'Hondtsches Höchstzahlverfahren) gewählt werden. Umfasst das
Verbreitungsgebiet – wie hier im Falle der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-
Kreises - mehrere Gebietskörperschaften oder Teile davon, die nicht über eine
gemeinsame kommunale Vertretungskörperschaft verfügen, erfolgt die
Bestimmung gemeinsam durch diese Gebietskörperschaften. Nach § 63 Abs. 4
LMG NRW sollen ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden, die zu
benennenden Personen müssen nicht Mitglied des Kreistages bzw. Rates sein.
Gem. § 64 Abs. 1 LMG haben die Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten und sind hierbei an
Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.
Der Gesetzgeber hat es nach Mitteilung der Landesanstalt für Medien NRW
vom 20.11.2013 hierbei freigestellt, in welcher Art und Weise sie gemeinsam
Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft entsenden. Allerdings sollen nach 63
Abs. 4 LMG NRW ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden.
Bei der Bestimmung eines Mitglieds für ein Gremium ist das d’Hondtsche
Verfahren maßgeblich. Die zur Wahl gestellten Listen sind der Anlage zu
entnehmen. Liegt nur eine Liste zur Wahl vor, wird diese als einheitlicher
Wahlvorschlag zur Abstimmung gestellt, wobei im Vergleich zum
Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer keine Einstimmigkeit zur Annahme
benötigt wird.
Für den Rhein-Sieg-Kreis wird der Kreistag voraussichtlich in seiner Sitzung am
18. März 2021 das Mitglied für die Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk
Bonn/Rhein-Sieg e.V. bestimmen.
Anlage/n
1 Wahlvorschläge (öffentlich)Seite 2 von 3
Eingereichte Wahlvorschläge
Liste 1
gemeinsame Liste von
Grüne, SPD, Linke und Volt
Liste 2
Liste
CDU
1. Herr Jürgen Repschläger Die Linke 1. Frau Dr. Ursula Sautter CDUSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de