210182 · Beschlussvorlage
Bestimmung von Mitgliedern der Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 210182
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 210182 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 13 Presseamt Dezernat: Dez. OB Bestimmung von Mitgliedern der Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg e.V. Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Als Mitglied der Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg für die Dauer von sechs Jahren wird gewählt: Stv. Jürgen Repschläger (LINKE)_ Begründung Für die Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg e.V. steht die Bestimmung neuer Mitglieder an. Die Entsendung der bisherigen Mitglieder des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn endete Ende des Jahres 2020. Bisherige Mitglieder waren Bürgermeister Reinhard Limbach, Mitglied des Rates der Stadt Bonn, und Renate Becker-Steinhauer, Mitglied des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises. Der privatwirtschaftlich organisierte Rundfunk in Nordrhein-Westfalen ist durch das Landesmedien-gesetz im sogenannten "Zwei-Säulen-Modell" organisiert. Die erste Säule bildet die Betriebsgesellschaft und die zweite Säule die so genannte Veranstaltergemeinschaft (VG), welche für die Programminhalte zuständig ist. Nach § 52 Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) darf lokaler Hörfunk nur von einer Veranstaltergemeinschaft (§§ 58, 62 bis 66) veranstaltet und verbreitet werden, die sich zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben einer Betriebsgesellschaft (§ 59) bedient. Die Veranstaltergemeinschaft ist Veranstalterin des Programms und trägt hierfür die alleinige Verantwortung. Die Veranstaltergemeinschaft muss nach § 62 LMG NRW von mindestens acht natürlichen Personen gegründet werden, die von den hier näher genannten Stellen wie z. B. den Kirchen, gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen,Seite 1 von 3 Seite 2 Arbeitgeberverband, Jugendring des Kreises/der kreisfreien Stadt, Sportbund, Wohlfahrtsverbände sowie vom Kreistag bzw. Rat der kreisfreien Stadt, Vertretungskörperschaft einer sonstigen kommunalen Gebietskörperschaft oder mehreren Gebietskörperschaften nach § 63 Abs. 1 Satz 3 bestimmt worden sind. Die „Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk für das Verbreitungsgebiet der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises e.V.“ wurde 1989 gegründet. Sie ist ein plural zusammengesetzter, nichtwirt-schaftlicher, eingetragener Verein. Nach § 63 LMG NRW werden vom Kreistag bzw. vom Rat der kreisfreien Stadt zwei Mitglieder bestimmt, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d'Hondtsches Höchstzahlverfahren) gewählt werden. Umfasst das Verbreitungsgebiet – wie hier im Falle der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg- Kreises - mehrere Gebietskörperschaften oder Teile davon, die nicht über eine gemeinsame kommunale Vertretungskörperschaft verfügen, erfolgt die Bestimmung gemeinsam durch diese Gebietskörperschaften. Nach § 63 Abs. 4 LMG NRW sollen ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden, die zu benennenden Personen müssen nicht Mitglied des Kreistages bzw. Rates sein. Gem. § 64 Abs. 1 LMG haben die Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten und sind hierbei an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Der Gesetzgeber hat es nach Mitteilung der Landesanstalt für Medien NRW vom 20.11.2013 hierbei freigestellt, in welcher Art und Weise sie gemeinsam Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft entsenden. Allerdings sollen nach 63 Abs. 4 LMG NRW ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden. Bei der Bestimmung eines Mitglieds für ein Gremium ist das d’Hondtsche Verfahren maßgeblich. Die zur Wahl gestellten Listen sind der Anlage zu entnehmen. Liegt nur eine Liste zur Wahl vor, wird diese als einheitlicher Wahlvorschlag zur Abstimmung gestellt, wobei im Vergleich zum Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer keine Einstimmigkeit zur Annahme benötigt wird. Für den Rhein-Sieg-Kreis wird der Kreistag voraussichtlich in seiner Sitzung am 18. März 2021 das Mitglied für die Veranstaltergemeinschaft für den Lokalfunk Bonn/Rhein-Sieg e.V. bestimmen. Anlage/n 1 Wahlvorschläge (öffentlich)Seite 2 von 3 Eingereichte Wahlvorschläge Liste 1 gemeinsame Liste von Grüne, SPD, Linke und Volt Liste 2 Liste CDU 1. Herr Jürgen Repschläger Die Linke 1. Frau Dr. Ursula Sautter CDUSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de