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210180 · Beschlussvorlage

Neustrukturierung des Dezernates der Oberbürgermeisterin

Nummer
210180
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210180
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Neustrukturierung des Dezernates der
Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit der
Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe
Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.
2. Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und
Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung
des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in
Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in
Anlehnung an B2 ausgewiesen.
3. Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische Programmsteuerung
übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der
Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit
dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach
Genehmigung des Haushaltes hergestellt.
4. Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und
Verwaltungssteuerung, die im Rahmen der Stellenplanfortschreibung
eingerichtet und nachlaufend besetzt wird, wird auf Grund des besonderen
Vertrauensverhältnisses ohne Ausschreibung durch die
Oberbürgermeisterin besetzt werden. Ein Einvernehmen mit dem Rat im
Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW wird rechtzeitig vor
Einstellung hergestellt. Sollte eine entsprechende Genehmigung der
Bezirksregierung vorliegen, kann die Besetzung der Stelle auch vor der
Genehmigung des Haushalts erfolgen.
5. Die Stelle der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (Amt 13) wird kurzfristig unter Anwendung des
Beschlusspunktes 2 als AT Stelle in Anlehnung an B2, aktuell 9.187 Euro
(monatliches Entgelt brutto ab 1.4. 2021), ausgeschrieben. Die
Herstellung des Einvernehmens im Sinne des § 73 Absatz 3
Gemeindeordnung NRW ist hier nicht erforderlich, da es sich um die
Position der/des Pressereferenten*in handelt. Die Verwaltung wird
selbstverständlich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage informieren.Seite 1 von 7

Seite 2
Begründung
Zu Ziffer 1: Neue Organisationsstruktur
Aus Sicht der Verwaltung sind die untenstehend beschriebenen und in der
Anlage „Organigramm“ dargestellten Neustrukturierungen des Dezernates der
Oberbürgermeisterin erforderlich. Diese werden spätestens mit Besetzung der
neuen Stelle der Geschäftsbereichsleitung OB-1 in Kraft treten.
Das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) wird
aufgelöst.
Es werden die Geschäftsbereiche „Dezernats- und Verwaltungssteuerung“
sowie „Strategische Programmsteuerung“ gegründet, welchen die in der
untenstehenden Übersicht dargestellten Organisationseinheiten zugeordnet
werden:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung
- OB- und Bürgerbüro (ehem. im Amt 01)
- Ratsbüro und Sitzungsdienste (ehem. im Amt 01)
- Geschäftsstelle Bonn-Berlin (ehem. Im Amt 01)
- Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit (Amt 02)
- Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05)
Um der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas Integration Rechnung
zu tragen wird die Stabstelle Integration zum Amt für Integration und Vielfalt
(Amt 05) umbenannt und zugleich dem neuen Geschäftsbereich Dezernats-
und Verwaltungssteuerung zugeordnet. Dies hat keine stellenplanmäßigen
Auswirkungen.
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
- Stabsstelle Programm- und Projektmanagement (neu)
- Stabsstelle Bürgerbeteiligung (ehem. im Amt 01)
- Amt für Wirtschaftsförderung (Amt 03)Seite 2 von 7

Seite 3
In dem Geschäftsbereich OB-2 werden die strategischen Schwerpunktthemen:
- Klimaneutrales Bonn 2035,
- Verkehrs- und Mobilitätswende,
- Digitale Transformation sowie
- Soziale Gerechtigkeit/Teilhabe
im Rahmen eines ganzheitlichen Programmmanagements koordiniert.
Das Presseamt (Amt 13) trägt künftig den Namen Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit. Beethoven 2020 wird künftig als Stabsstelle dem
Presseamt (Amt 13) zugeordnet. Darüber hinaus wird dem Amt 13 die
Abteilung Protokoll und Repräsentation (bisher Amt 01-2) zugeordnet.
Das städtische Gebäudemanagement verbleibt weiterhin im Dezernat der
Oberbürgermeisterin. Sollte künftig eine Stadtentwicklungsgesellschaft
gegründet werden, würde diese ebenfalls im Dezernat der Oberbürgermeisterin
koordiniert.
Zu Ziffer 2-5:
In Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung zur DS-Nr. 1713137 ist für die
Stellen der Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und Verwaltungssteuerung,
Strategische Programmsteuerung sowie die Leitung des Amtes für Presse,
Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit auf Grund der herausragenden Bedeutung
eine außertarifliche Bezahlung in Anlehnung an B2 vorgesehen.
Insofern wurde in der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 bereits die
Einrichtung einer neuen Stellen Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und
Verwaltungssteuerung, OB-1, in der Wertigkeit AT vorgeschlagen. Daneben ist
die ehemalige Stelle 01/000010 für den neuen Geschäfts-bereich OB-2,
Geschäftsleitung Strategische Programmsteuerung, zur Anhebung nach AT
vorgeschlagen.
In den v. g. Geschäftsbereichen werden zukünftig mehrere Ämter und
Fachbereiche koordiniert und zusammengefasst werden, auch wenn die
Selbstständigkeit der jeweiligen Amtsleitungen bestehen bleibt. Mit der Vorlage
DS-Nr. 1713137 hat sich die Verwaltung hinsichtlich einer Bewertung nach B2
selbst gebunden, um dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung
besonders Rechnung zu tragen. Allerdings sind im KGSt-Gutachten Nr. 1/2009
keine vergleichbaren Stellen zu den oben genannten
Geschäftsbereichsleitungen beschrieben.Seite 3 von 7

Seite 4
Hier wird im Dezernat OB eine weitere erforderliche steuernde Ebene
eingefügt, um die Umsetzung der strategischen Schwerpunkte „Klimaneutrales
Bonn 2035“, „Verkehrs- und Mobilitätswende“, „Sozial gerechtes Bonn“ und
„Digitale Transformation“ noch besser und schneller zu Ergebnissen führen zu
können. Damit ist die Voraussetzung der „Zusammenlegung von
Amtsbereichen“ entsprechend der DS-Nr. 1713137 gegeben. Auch der Grad
der Verantwortung ist in diesem Sinne begründbar, da die Leitungen der
Geschäftsbereiche verantwortlich sind für zwei der drei Aufgaben-gebiete der
Oberbürgermeisterin, nämlich „Führen der Verwaltung“ und „Strategische
Entwicklung der Stadt“. Damit haben diese Stellen nicht nur hinsichtlich ihrer
besonderen Bedeutung, sondern auch durch das Maß der Verantwortung eine
solche Steigerung erfahren, dass diese herausgehobenen Aufgabenstellungen
auch unter Berücksichtigung des Gesamtbewertungsgefüges eine Bewertung in
Anlehnung an die Bewertung nach B2 erforderlich machen.
Die bisherige Stelle „Leitung des Presseamtes und Sprecher*in der
Bundesstadt Bonn“ ist bereits nach AT bewertet. Die „neue“ Stelle der Leitung
des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit wird durch die
dargestellte Neustrukturierung des Dezernates der Ober-bürgermeisterin um
die Themen Protokoll und Repräsentation erheblich erweitert. Damit geht eine
deutliche Ausweitung des Verantwortungsbereichs einher sowie eine Erhöhung
der Leitungsspanne. Hier werden alle maßgeblichen Themen der
Außendarstellung der Stadt gebündelt und das Handeln damit unmittelbar der
Oberbürgermeisterin und der Stadt zugerechnet. Es handelt sich um das dritte,
maßgeblich steuernde Aufgabengebiet der Oberbürgermeisterin. Auch werden
in diesem neuen Amt verschiedene, bislang teilweise eigenständige Bereiche
gebündelt. Insofern ist in Ergänzung der v. g. Festlegungen auch hier eine
Anhebung der Vergütung (AT in Anlehnung an B2, bisher EG15Ü)
angemessen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.00.01.03 Verwaltungsführung 1.02.00.01.03.01 Verwaltungsleitung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
InvestiverSeite 4 von 7

Seite 5
FinanzsaldoSeite 5 von 7

Seite 6
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021: 50.946,37 €
ab 2022: 154.902,46 €
102000103/
70.1000
2021: 50.946,37 €
ab 2022: 154.902,46 €
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 50.946,37 €
ab 2022: 154.902,46 €
Anlage/n
1 Organigramm (öffentlich)Seite 6 von 7

Amt 04
Gleich-
stellungsstelle
Ratsbüro &
Sitzungsdienste
Amt 03
Amt für
Wirtschaftsförderung
Amt 14
Rechnungs-
prüfungsamt
Städtisches
Gebäudemanagement
OB- und Bürgerbüro
Geschäftsbereich
Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Geschäftsbereich
Strategische
Programmsteuerung
Abteilung Protokoll
& Repräsentation
Stabsstelle Programm-
und Projektmanagement
Stabsstelle
Bürgerbeteiligung
OberbürgermeisterinDezernat OB Entwurf Stand 02.03.21
Büro für
Klimaneutrales
Bonn 2035
Büro für
Verkehrs- und
Mobilitätswende
Büro für
Digitale Transformation
Büro für
Soziale Gerechtigkeit
Amt 05
Amt für Integration und
Vielfalt
Stadtentwicklungs-
gesellschaft
Amt 02
Amt für Internationales
und globale Nachhaltigkeit
Abteilung
Medienredaktion
Geschäftsstelle
Bonn-Berlin
Stabsstelle
Beethoven 2020
Amt 13
Amt für Presse, Protokoll &
Öffentlichkeitsarbeit
Abteilung
Marketingservice
Stabsstelle Interne
KommunikationSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 10:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de