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210179 · Mitteilungsvorlage

Beleuchtung Radweg B 56

Nummer
210179
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210179
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Beleuchtung Radweg B 56
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für die Radwegstrecke entlang der Sankt Augustiner Straße (B56) von der
„Gartenstraße“ bis zur Straße „Am Herrengarten“ errichtet das Tiefbauamt eine
Beleuchtungsanlage. Die Ausleuchtung ist hinsichtlich der Stärke und
Gleichmäßigkeit entsprechend der DIN 13201 für Radwegeverbindungen
gestaltet. Die Ausleuchtung der Strecke im ersten Abschnitt stadtauswärts vom
„Platanenweg“ bis zur „Gartenstraße“ ist auf der Grundlage der o.g. DIN 13201
bereits durch die in diesem Bereich vorhandene Straßen-Beleuchtungsanlage
gegeben, weshalb in diesem Bereich auf zusätzliche Radwegleuchten
verzichtet wird.
Da es sich um den Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage in einem bisher
unbeleuchteten Bereich zum Teil ohne Anliegerbebauung handelt und die
Abgabe von künstlichem Licht stets eine Beeinträchtigung der Natur bedeutet,
wurde die Maßnahme im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt. Von dort bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die
Anlage. Bei der Gestaltung und Ausführung werden die anerkannten
Grundsätze zum Schutze der Natur beachtet. Um die Anlage hinsichtlich des
Insektenschutzes möglichst umweltverträglich zu gestalten, werden Leuchten
mit einer Lichtfarbe von 2.200 Kelvin (warmweiß/gelblich) eingesetzt. Diese
Lichtfarbe unterscheidet sich vom inzwischen üblichen weißen LED-Licht, bietet
den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern jedoch ebenso gute
Sichtverhältnisse.
Eine sensorgesteuerte, bedarfsabhängige Helligkeitsregelung der Anlage
kommt nicht zum Einsatz, da diese Technik für den Anwendungsfall auch in
Bezug auf den Naturschutz nicht erforderlich ist und hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit der Anlage unter Berücksichtigung von Energieverbrauch und
Wartungs- und Investitionskosten einen Nachteil darstellt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de