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210173 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Erneuerung Abwasserkanal Karl-Legien-Straße

Nummer
210173
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
02.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Karl-Legien-Straße zwischen Werftstraße und Kranenweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt in Kürze den Abwasserkanal in der Karl-Legien-
Straße zwischen Werftstraße und Kranenweg erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage
der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Der Baubeginn ist für den 15. März 2021
vorgesehen.
Die Herstellung des Kanals erfolgt im Abschnitt zwischen Kranenweg und Hausnummer 253 in
offener Bauweise. Der Bereich zwischen Hausnummer 253 und Werftstraße wird in geschlossener
Bauweise mit insgesamt 6 Baugruben hergestellt.
Während der gesamten Bauzeit kann der Anliegerverkehr in der Karl-Legien-Straße die Baustelle
passieren, so dass die Straße Am Rheindorfer Ufer jederzeit erreichbar bleibt. Der Kranenweg
muss während der Herstellung der Baugruben im Kreuzungsbereich Karl-Legien-Straße gesperrt
werden und wird von der Estermannstraße kommend zur Sackgasse.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten lassen sich Verkehrsbehinderungen nicht vermeiden.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der von der Karl-Legien-Str. zwischen Kranenweg und Werftstraße
erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbau-berechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:
5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR)
6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR)
7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00EUR bis 20,00 EUR)Seite 1 von 2

8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR).
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Februar 2022 fertiggestellt sein. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Fragen zum Kanalbal Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E
Irmtraut Rachor, Telefon 77 41 88
irmtraut.rachor@bonn.de
Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C
Jessica Fuhrmann, Telefon 77 35 51
jessica.fuhrmann@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im März 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de