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210150-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone

Nummer
210150-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210150 Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210150-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in
gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat sich dem Anliegen des Antragstellers angenommen und
versucht, die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung für den gesamten
Bereich der Rheinallee zu prüfen, da die Gründe, die angeführt werden wie
bspw. die Vorteile einer Verkehrsberuhigung, die Reduzierung des CO² -
Ausstoßes und eines Beitrages zur Verkehrssicherheit, auch im Interesse der
Verwaltung liegen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht hierfür strenge Voraussetzungen vor, die für
die Verwaltung maßgeblich sind. Leider ist eine sowohl streckenbezogene als
auch zonenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund
folgender Gründe nicht möglich:
Die Rheinallee ist Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Bundesstadt Bonn
und ist als Vorfahrtstraße im Bezirk Bad Godesberg klassifiziert.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Anordnung von Tempo 30-Zonen
innerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen unzulässig (§ 45 Abs.
1c).
Die Verwaltung besitzt auf diesen Straßen lediglich die Befugnis, sogenannte
streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen im unmittelbaren Umfeld
schützenswerter Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten oder
Seniorenzentren anzuordnen. Die Tempolimits wurden bisher im Umfeld der
Paul-Klee-Schule und des Clara-Fey-Gymnasiums StVO-konform in der
Rheinallee umgesetzt, da sich deren Hauptzugänge an der Rheinallee
befinden.
Die Fußgängersignalanlage vor der Paul-Klee-Schule wird zwischen 20:00 und
6:00 Uhr abgeschaltet. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt ein Defekt vor. Die
Anlage wird entsprechend überprüft.
Im Abschnitt zwischen Otto-Kühne-Platz und Rhein besteht eine
Temporeduzierung auf 30 km/h vor allem wegen des Spielplatzes im
Panoramapark.
Mit den punktuellen Beschränkungen sollen Verkehrsteilnehmende speziell auf
die sensiblen Abschnitte der Rheinallee aufmerksam gemacht werden, die vor
allem auch von besonders schützenswerten Personengruppen vermehrt
genutzt werden.Seite 1 von 2

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Demgegenüber zielt eine weitergehende Zonenbeschilderung vorrangig darauf
ab, Wohngebiete insgesamt verkehrlich zu beruhigen und die Immissionen für
die Anwohner möglichst gering zu halten.
Die Rheinallee ist als Vorfahrtsstraße stärker frequentiert als die angrenzenden
Wohnstraßen und hat somit eine größere Bedeutung für den Individualverkehr
und vor allem auch den ÖPNV. Über sie werden die angrenzenden
Wohngebiete erschlossen und sie mündet stadteinwärts am Verkehrsplatz
Rheinallee in die zentrale Umsteigehaltestelle für zahlreiche Buslinien.
Es trifft zu, dass die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf
der gesamten Rheinallee als einzelne Maßnahme nur geringfügige
Auswirkungen auf die Fahrzeiten der Busse hätte. Entscheidend ist jedoch die
Betrachtung der Fahrzeiten auf der gesamten Strecke einer Buslinie. Je größer
die Zahl der Geschwindigkeitsbeschränkungen im Verlaufe einer
Gesamtstrecke ist, desto größer sind die Auswirkungen auf die Pünktlichkeit
der Fahrzeuge bzw. das Risiko, Anschlussfahrten nicht zu erreichen. So
können z. B. auf Strecken ohne Tempolimits in fahrgastschwachen Intervallen
zeitliche Defizite eher wieder kompensiert werden.
Gleichwohl wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei prüfen, ob die
Rheinallee im Abschnitt zwischen Otto-Kühne-Platz und Rheinufer durchgängig
auf Tempo 30 beschränkt werden kann.
Zusammenfassend regt die Verwaltung an, den Bürgerantrag nicht zu
befürworten und dem Antragsteller bei entsprechender Beschlussfassung eine
Antwort im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zu lassen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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