210150-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone
Kerndaten
- Nummer
- 210150-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210150-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat sich dem Anliegen des Antragstellers angenommen und versucht, die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung für den gesamten Bereich der Rheinallee zu prüfen, da die Gründe, die angeführt werden wie bspw. die Vorteile einer Verkehrsberuhigung, die Reduzierung des CO² - Ausstoßes und eines Beitrages zur Verkehrssicherheit, auch im Interesse der Verwaltung liegen. Die Straßenverkehrsordnung sieht hierfür strenge Voraussetzungen vor, die für die Verwaltung maßgeblich sind. Leider ist eine sowohl streckenbezogene als auch zonenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund folgender Gründe nicht möglich: Die Rheinallee ist Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Bundesstadt Bonn und ist als Vorfahrtstraße im Bezirk Bad Godesberg klassifiziert. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Anordnung von Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen unzulässig (§ 45 Abs. 1c). Die Verwaltung besitzt auf diesen Straßen lediglich die Befugnis, sogenannte streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen im unmittelbaren Umfeld schützenswerter Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten oder Seniorenzentren anzuordnen. Die Tempolimits wurden bisher im Umfeld der Paul-Klee-Schule und des Clara-Fey-Gymnasiums StVO-konform in der Rheinallee umgesetzt, da sich deren Hauptzugänge an der Rheinallee befinden. Die Fußgängersignalanlage vor der Paul-Klee-Schule wird zwischen 20:00 und 6:00 Uhr abgeschaltet. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt ein Defekt vor. Die Anlage wird entsprechend überprüft. Im Abschnitt zwischen Otto-Kühne-Platz und Rhein besteht eine Temporeduzierung auf 30 km/h vor allem wegen des Spielplatzes im Panoramapark. Mit den punktuellen Beschränkungen sollen Verkehrsteilnehmende speziell auf die sensiblen Abschnitte der Rheinallee aufmerksam gemacht werden, die vor allem auch von besonders schützenswerten Personengruppen vermehrt genutzt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Demgegenüber zielt eine weitergehende Zonenbeschilderung vorrangig darauf ab, Wohngebiete insgesamt verkehrlich zu beruhigen und die Immissionen für die Anwohner möglichst gering zu halten. Die Rheinallee ist als Vorfahrtsstraße stärker frequentiert als die angrenzenden Wohnstraßen und hat somit eine größere Bedeutung für den Individualverkehr und vor allem auch den ÖPNV. Über sie werden die angrenzenden Wohngebiete erschlossen und sie mündet stadteinwärts am Verkehrsplatz Rheinallee in die zentrale Umsteigehaltestelle für zahlreiche Buslinien. Es trifft zu, dass die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der gesamten Rheinallee als einzelne Maßnahme nur geringfügige Auswirkungen auf die Fahrzeiten der Busse hätte. Entscheidend ist jedoch die Betrachtung der Fahrzeiten auf der gesamten Strecke einer Buslinie. Je größer die Zahl der Geschwindigkeitsbeschränkungen im Verlaufe einer Gesamtstrecke ist, desto größer sind die Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der Fahrzeuge bzw. das Risiko, Anschlussfahrten nicht zu erreichen. So können z. B. auf Strecken ohne Tempolimits in fahrgastschwachen Intervallen zeitliche Defizite eher wieder kompensiert werden. Gleichwohl wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei prüfen, ob die Rheinallee im Abschnitt zwischen Otto-Kühne-Platz und Rheinufer durchgängig auf Tempo 30 beschränkt werden kann. Zusammenfassend regt die Verwaltung an, den Bürgerantrag nicht zu befürworten und dem Antragsteller bei entsprechender Beschlussfassung eine Antwort im Sinne dieser Stellungnahme zukommen zu lassen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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