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210150 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone

Nummer
210150
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
26.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 634,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210150-01 ST Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210150
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
22.02.2021
Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in
gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo
30-Zone des sogen. Villenviertels/Rüngsdorf einzubeziehen, d.h. von
Bahnunterführung bis zum Rheinufer.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Antrag, der von
zwei weiteren Personen unterstützt wird.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

53173 Bonn den 12.02.2021
Bezirksvertretung Bad Godesberg
Rathaus
Kurfürstenallee
53173 Bonn
Betr.: Einbeziehung der Straße Rheinallee im Stadtbezirk Bad Godesberg in die Tempo 30-Zone in
ihrer gesamten Länge
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo 30-Zonen des sogen.
Villenviertels/Rüngsdorfs einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer.
Begründung:
Die Straße Rheinallee ist im Bereich etwa zwischen Kennedyallee - Eisenbahnstrecke – Kapellenweg -
Rheinufer die meistbefahrene Straße - neben der Konstantin-/Ubierstraße – zugleich, was die Fahrbahn
betrifft, eine der schmalsten. Gleichwohl werden mehrere Buslinien, teilweise mit Gelenkbussen, über
diese Straße geführt. Für alle Straßen im vorgenannten Bereich gilt Tempo 30 bzw. sie sind als
Fahrradstraßen ausgewiesen, ausgenommen Kennedyallee, Gotenstraße, Wurzerstraße, Ubier-/
Konstantin-/Mittelstraße und -teilweise - die Rheinallee. Dort gilt Tempo 50.
Tempo 30 gilt für den Verkehr auf der Rheinallee bereits in zwei kürzeren Abschnitten:
1. Seit Jahrzehnten, auch schon vor der Grundsanierung des größten Teils der Rheinallee Ende der
80-iger/ Anfang der 90-iger Jahre im Abschnitt vor der Paul-Kemp-Schule (ca 100 m). Die dort
installierte „Fußgängerampel“ ist im Übrigen jeden Tag Tag und Nacht in Betrieb, Dauerschal-
tung „Grün“ für Autofahrer und … „Rot“ für Fußgänger.
2. Seit etwa 10 Jahren im Abschnitt zwischen Einmündung der Dürenstraße in die Rheinallee und
dem Königsplatz (ca.150 m). Zunächst galt dies nur für die Richtung Rhein, das entsprechende Schild
war anfangs, zwar gut sichtbar, aber StVO-widrig, auf der falschen Straßenseite angebracht. Einige
Zeit später wurde auch für die Gegenrichtung Tempo 30 angeordnet.
An der Rheinallee selbst bzw. im näheren Bereich liegen vier Schulen: Clara-Fey-Schule, Paul-Kemp-
Schule, die Privatschule HEBO und die Otto-Kühne-Schule mit entsprechenden
„Schüleraufkommen“ an den Schultagen. Außerdem finden sich zwischen Unterfühtung und Rheinufer
vier Bushaltenstellen.
Mit einer Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Länge der Rheinallee würde der Busverkehr
kaum oder unwesentlich verlangsamt. Denn: In zwei Abschnitten gilt ohnehin schon Tempo 30, an den
Haltestellen muss das Tempo ebenfalls reduziert werden und wegen der geringen Fahrbahnbreite und
schlecht eingeparkter Fahrzeuge oder auf der Fahrbahn selbst haltender (meist Lieferwagen) Fahrzeuge
müssen die Busse oft abbremsen, sich begegnende Busse müssen sich oft mühsam im Schritttempo
aneinander vorbeitasten.
Schließlich könnten, bei Tempo 30 auf der gesamten Rheinallee, mindestens 8 Verkehrsschilder „Tempo
30 Zone“ und die entsprechenden „Zonen-Beendigungsschilder“abgebaut werden. Dies wäre auch einSeite 2 von 3

Beitrag der Stadt Bonn zu den verschiedenen Aktionen „Abbau des Schilderwaldes“.
Vergleichsweise geringe Kosten würden entstehen für die Beseitigung der genannten vorhandenen
Schilder und für die Aufstellung zweier neuer Schilder an der Kreuzung Rheinallee / Ubierstraße. Dem
stünden die Vorteile der Verkehrsberuhigung, einer Reduzierung des CO² -Ausstoßes und eines
Beitrages zur Verkehrssicherheit gegenüber.
gez.
Ich/wir unterstütze/n den vorstehenden Antrag.
gez.
gez.
Abdruck an
Herrn Michael Wenzel, Mitglied der Bezirksvertretung Bad Godesberg
Redaktion des General-Anzeigers
m.d.B. um Kenntnisnahme und UnterstützungSeite 3 von 3

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