210150 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone
Kerndaten
- Nummer
- 210150
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 26.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210150 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 22.02.2021 Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo 30-Zone des sogen. Villenviertels/Rüngsdorf einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Antrag, der von zwei weiteren Personen unterstützt wird. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 53173 Bonn den 12.02.2021 Bezirksvertretung Bad Godesberg Rathaus Kurfürstenallee 53173 Bonn Betr.: Einbeziehung der Straße Rheinallee im Stadtbezirk Bad Godesberg in die Tempo 30-Zone in ihrer gesamten Länge Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo 30-Zonen des sogen. Villenviertels/Rüngsdorfs einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer. Begründung: Die Straße Rheinallee ist im Bereich etwa zwischen Kennedyallee - Eisenbahnstrecke – Kapellenweg - Rheinufer die meistbefahrene Straße - neben der Konstantin-/Ubierstraße – zugleich, was die Fahrbahn betrifft, eine der schmalsten. Gleichwohl werden mehrere Buslinien, teilweise mit Gelenkbussen, über diese Straße geführt. Für alle Straßen im vorgenannten Bereich gilt Tempo 30 bzw. sie sind als Fahrradstraßen ausgewiesen, ausgenommen Kennedyallee, Gotenstraße, Wurzerstraße, Ubier-/ Konstantin-/Mittelstraße und -teilweise - die Rheinallee. Dort gilt Tempo 50. Tempo 30 gilt für den Verkehr auf der Rheinallee bereits in zwei kürzeren Abschnitten: 1. Seit Jahrzehnten, auch schon vor der Grundsanierung des größten Teils der Rheinallee Ende der 80-iger/ Anfang der 90-iger Jahre im Abschnitt vor der Paul-Kemp-Schule (ca 100 m). Die dort installierte „Fußgängerampel“ ist im Übrigen jeden Tag Tag und Nacht in Betrieb, Dauerschal- tung „Grün“ für Autofahrer und … „Rot“ für Fußgänger. 2. Seit etwa 10 Jahren im Abschnitt zwischen Einmündung der Dürenstraße in die Rheinallee und dem Königsplatz (ca.150 m). Zunächst galt dies nur für die Richtung Rhein, das entsprechende Schild war anfangs, zwar gut sichtbar, aber StVO-widrig, auf der falschen Straßenseite angebracht. Einige Zeit später wurde auch für die Gegenrichtung Tempo 30 angeordnet. An der Rheinallee selbst bzw. im näheren Bereich liegen vier Schulen: Clara-Fey-Schule, Paul-Kemp- Schule, die Privatschule HEBO und die Otto-Kühne-Schule mit entsprechenden „Schüleraufkommen“ an den Schultagen. Außerdem finden sich zwischen Unterfühtung und Rheinufer vier Bushaltenstellen. Mit einer Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Länge der Rheinallee würde der Busverkehr kaum oder unwesentlich verlangsamt. Denn: In zwei Abschnitten gilt ohnehin schon Tempo 30, an den Haltestellen muss das Tempo ebenfalls reduziert werden und wegen der geringen Fahrbahnbreite und schlecht eingeparkter Fahrzeuge oder auf der Fahrbahn selbst haltender (meist Lieferwagen) Fahrzeuge müssen die Busse oft abbremsen, sich begegnende Busse müssen sich oft mühsam im Schritttempo aneinander vorbeitasten. Schließlich könnten, bei Tempo 30 auf der gesamten Rheinallee, mindestens 8 Verkehrsschilder „Tempo 30 Zone“ und die entsprechenden „Zonen-Beendigungsschilder“abgebaut werden. Dies wäre auch einSeite 2 von 3 Beitrag der Stadt Bonn zu den verschiedenen Aktionen „Abbau des Schilderwaldes“. Vergleichsweise geringe Kosten würden entstehen für die Beseitigung der genannten vorhandenen Schilder und für die Aufstellung zweier neuer Schilder an der Kreuzung Rheinallee / Ubierstraße. Dem stünden die Vorteile der Verkehrsberuhigung, einer Reduzierung des CO² -Ausstoßes und eines Beitrages zur Verkehrssicherheit gegenüber. gez. Ich/wir unterstütze/n den vorstehenden Antrag. gez. gez. Abdruck an Herrn Michael Wenzel, Mitglied der Bezirksvertretung Bad Godesberg Redaktion des General-Anzeigers m.d.B. um Kenntnisnahme und UnterstützungSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de