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210148-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kunstmuseum

Nummer
210148-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 15.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210148 Kunstmuseum

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210148-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Kunstmuseum
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Antrag 210148 – Kunstmuseum – nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Punkt 1: Außenbereich des Museums
Die Außenbereiche des Kunstmuseums werden bereits, und im Zuge der durch
Corona bedingten Einschränkungen in anderen Bereichen mit weiter
zunehmender Tendenz, von verschiedenen Kulturschaffenden ausgiebig
genutzt, darunter Chöre, Tänzer, Performer und Musikensembles. Der
Außenbereich des Museums ist offenkundig ein bei Bonnerinnen und Bonnern
gut bekannter und geschätzter „Freiraum“ für Aktivitäten und Projekte aller Art.
Im Rahmen des von den Häusern der Museumsmeile regelmäßig
ausgerichteten Museumsmeilenfests entwickeln das Kunstmuseum und die
Bundeskunsthalle zudem jährlich ein breites, von zehntausenden von
Bonnerinnen und Bonnern besuchtes Programm, das unter anderem
Zirkusvorführungen, Kinderworkshops, „Speedführungen“ und ein
differenziertes gastronomisches Angebot in den Außenbereichen der beiden
Häuser umfasst. Hierbei kooperieren die Häuser vor allem mit der lokalen
Kunst- und Kulturszene.
Aktuell plant das Kunstmuseum zusammen mit der Bundeskunsthalle im
Rahmen der Beuys-Ausstellungen, die beide Häuser im laufenden Jahr zum
100. Beuys-Geburtstag ausrichten, für die Zeit vom 8. Juli bis zum 10. Oktober
2021 in Kooperation mit dem Fachbereich Architektur der Alanus-Hochschule
die Einrichtung einer von einem Nutzgarten flankierten „Plattform“ auf dem
Außengelände zwischen beiden Museen. Dieser öffentliche Ort wird von
mehreren lokalen und regionalen Gruppierungen genutzt werden, um
verschiedene gesellschaftlich wirksame Aktivitäten und Projekte vorzustellen,
welche die Kraft eben jenes Kreativpotenzials zeigen, von dem BeuysSeite 1 von 12

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gesprochen hatte. Im Schwerpunkt wird es dabei um das Verhältnis von
Ökonomie und Ökologie sowie um die Möglichkeiten neuer gesellschaftlicher
Entwürfe gehen.
Grundsätzlich begrüßt das Kunstmuseum eine weitere Nutzung der
Außenbereiche für unterschiedliche Gruppierungen, soweit sie mit dem
Charakter des Hauses vereinbar sind und sich in das programmatische Profil
des Museums sinnvoll eingliedern lassen, bzw. dieses produktiv ergänzen.
Da der Außenbereich, anders als die Innenräume, bislang nicht im Rahmen
einer Nutzungs- und Entgeltordnung bewirtschaftet wird, kann der Platz für
kleinere Aktionen und Veranstaltungen nach derzeitiger Praxis mit
Genehmigung der Museumsleitung grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden,
sofern für das Kunstmuseum kein Haftungsrisiko entsteht, der Besucher- und
Publikumsverkehr, die Verkehrssicherheit auf dem Platz, Zuwegungen für
Rettungsfahrzeuge, Fluchtwege und Versorgungsstrukturen sowie die
Außenkunstwerke des Museums durch die Nutzung nicht beeinträchtigt
werden.
Je nach Art und Umfang der gewünschten Nutzung gelten darüber hinaus die
analoge Anwendung der „Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten
des Kunstmuseums Bonn“ und die unter Ziffer 2 genannten
Nutzungsbedingungen.
Punkt 2: Nutzung von Foyer und Auditorium
Foyer und Auditorium werden nach Maßgabe der „Nutzungs- und
Entgeltordnung für Räumlichkeiten des Kunstmuseums Bonn“ vom 1. April
1996 für Veranstaltungen Dritter vermietet, soweit die Räumlichkeiten nicht für
den Museumsbetrieb oder für museumspezifische Veranstaltungen benötigt
werden.
Die „Nutzungs- und Entgeltordnung“ (s. Anlage 1) sowie die „Allgemeinen
Mietbedingungen“ (s. Anlage 2) sind der Vorlage beigefügt.
Die Vermietung ist ein wichtiger Einnahmeposten im Haushalt des
Kunstmuseums, mit dem 2019, dem letzten Vergleichsjahr mit Normalbetrieb,
80.000 EUR Einnahmen erzielt wurden.
Das Entgelt für die Räumlichkeiten beträgt:
Bei Inanspruchnahme
 des Foyers
 für die erste Stunde 1.022,58 €Seite 2 von 12

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 für jede weitere angefangene Stunde 255,65 €
 des Vortragssaales
 bis zu drei Stunden 1.022,58 €
 für jede weitere angefangene Stunde 255,65 €
 der Bild- und Tontechnik 255,65 €
 der Vorräume zum Vortragssaal
 bis zu drei Stunden 511,29 €
 für jede weitere angefangene Stunde 127,82 €
 bei gleichzeitiger Miete des Vortragssaals verringern sich die
Entgeltsätze um 50 %
Das Entgelt ermäßigt sich für kulturelle Nutzungen ohne kommerziellen
Hintergrund und für Nutzer, die nach den geltenden rechtlichen Normen als
steuerbegünstigt anerkannt sind, um 50 Prozent. Damit sind, vor allem auch in
Relation zu dem mit der Vermietung verbundenen Verwaltungsaufwand,
günstige Konditionen geschaffen, insbesondere für die Nutzung der Vorräume
zum Vortragssaal, also das Untere Foyer des Museums.
Für die Bereitstellung von Personal wird neben den o. g. Tarifen ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das sich je angefangene Stunde nach der jeweils
geltenden Personalkostentabelle der Stadt Bonn richtet.
Der Personalbedarf ist abhängig von der Art der Nutzung und wird für die
jeweilige Nutzung individuell ermittelt und im Rahmen eines
Kostenvoranschlages mitgeteilt.
Zurzeit ergeben sich folgende Entgelte für Personalleistungen zuzüglich 19 %
Umsatzsteuer:
 Oberaufsicht 44,65 EUR pro Std.
 Aufsicht 41,48 EUR pro Std.
 Technik 69,18 EUR pro Std.
 Handwerk 48,38 EUR pro Std.
 Garderobe 125 EUR pauschal
Für die Reinigung der Räumlichkeiten werden folgende Pauschalentgelte
erhoben:
 Foyer 153,39 €
 Vortragssaal 102,26 €
 Vorräume (des Vortragssaals) 76,69 €
Eine weitergehende Ermäßigung des Entgelts oder eine mietfreie Nutzung
wäre im Hinblick auf die Refinanzierung des Verwaltungsaufwands und auf eine
angemessene wirtschaftliche Nutzung der Räumlichkeiten des Museums aus
Sicht der Verwaltung nicht vertretbar.
So wird denn auch von der Möglichkeit nach Ziffer 3.5 der Nutzungs- und
Entgeltordnung, wonach die Museumsleitung in besonders begründetenSeite 3 von 12

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Einzelfällen von der Erhebung eines Entgeltes ganz oder teilweise absehen
kann, in der Regel nur im Rahmen von Kooperationsprojekten Gebrauch
gemacht, also in Fällen, in denen das Museum ein deutliches Eigeninteresse
an einer Veranstaltung hat oder im Einzelfall von einem übergeordneten
allgemeinen Interesse an einer Veranstaltung ausgeht.
Eine Verschiebung der Prioritäten zu Lasten der wirtschaftlichen Verwertung
der Räumlichkeiten wäre angesichts der verfügbaren personellen Ressourcen
des Museums je nach Umfang der Verschiebungen jedenfalls mit deutlichen
Einnahmeeinbußen verbunden, da eine Ausweitung der Vermietungen nicht
möglich ist.
Wesentlicher Bestandteil der Vermietungskonditionen ist die ausreichende
Absicherung des Haftungsrisikos. Hier muss in jedem Fall gewährleistet sein,
dass das Museum als Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen Dritter
freibleibt und dass durch den Mieter verursachte Schäden zulasten des
Museums durch eine ausreichende Haftpflichtversicherung des Mieters gedeckt
sind (s. Anlage 2 -Allgemeine Mietbedingungen, Ziffer 13).
Neben der Vermietung hat das Kunstmuseum in den vergangenen Jahren feste
Nutzungskooperationen mit lokalen Kulturschaffenden aufgebaut: mit dem
„Bonner Meisterkonzerte Klassische Gitarre (seit 1992) e.V.“, dem „Videonale
e. V.“, der „Bonner Kinemathek“ sowie im Rahmen des Angebotes „Yoga im
Museum“.
Auch hier gilt, dass das Kunstmuseum weiteren Kooperationen aufgeschlossen
ist, soweit die an das Museum herangetragenen Projekte mit dem Charakter
des Hauses vereinbar sind, sich in das programmatische Profil des Museums
schlüssig einfügen lassen und so das Museumsangebot produktiv ergänzen.
Insbesondere seit dem Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen für
Kulturschaffende ist es dem Museum ein besonderes Anliegen, freie
Kulturschaffende, die ihre Aktivitäten aufgrund der Vorgaben zum
Infektionsschutz nicht mehr ausüben können, durch die Bereitstellung von
Flächen und Räumlichkeiten zu unterstützen. Beispielhaft sei eine für Ende
2020 geplante Kooperation mit einem Bonner Zimmertheater genannt, die
neben Probenmöglichkeiten auch Aufführungen im Auditorium des Museums
umfassen sollte, wegen der allgemeinen Entwicklungen zum Jahresende hin
jedoch nicht realisiert werden konnte.
Punkt 3: Förderung Bonner Künstlerinnen und Künstler
Das Kunstmuseum Bonn ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Bonner
Künstlerinnen und Künstlern bewusst und hat in diesem Zusammenhang
bereits eine Palette von Fördermöglichkeiten für die lokale Kunstszene
entwickelt.
Im Einzelnen sind dies:
 Der Bonner Kunstpreis, der alle zwei Jahre an eine herausragende
künstlerische Position mit einem nachweisbar engen Bonn-Bezug vergeben
wird, und aus einem 3 bis 6-monatigen Stipendium in einer europäischen
Hauptstadt, einem Preisgeld in Höhe von 10.000 EUR, einer Ausstellung im
Kunstmuseum, einem Katalog und einem Ankauf besteht, und damit zu den
am besten dotierten regionalen Kunstpreisen in der Republik gehört.Seite 4 von 12

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 Die regelmäßige Einrichtung eines eigenen Ausstellungsraums für Bonner
Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Sammlungspräsentation im
Obergeschoss des Hauses, und damit „auf Augenhöhe“ mit den
Schwergewichten der deutschen und internationalen Kunst. In den letzten
Jahren waren hier u. a. zu Gast: Renate Brandt, Bettina Marx und Christoph
Loos.
 Regelmäßige Ankäufe von Werken regionaler Künstlerinnen und Künstler für
die Sammlung des Hauses sowie Unterstützung der lokalen Galerieszene
durch gezielte Ankäufe.
 Die Betreuung der August-Macke Medaille, mit der die Stadt Bonn das
Lebenswerk von Bonner Künstlerinnen und Künstlern ehrt.
Unbeschadet dieses breiten Engagements für die lokale Kunstszene, gründen
die überregionale Bedeutung, das internationale Ansehen und die – auch
touristische – Attraktivität des Kunstmuseums Bonn aber in der Präsentation
und Vermittlung deutscher und internationaler Gegenwartskunst sowie in der
Pflege, der wissenschaftlichen Erforschung, dem Ausbau und der immer neuen
Präsentation seiner Sammlungen zu August Macke, den Rheinischen
Expressionisten und der Deutschen Kunst nach 1945.
Insoweit sind der Standort des Hauses und sein inhaltlicher Auftrag im
Grundsatz nicht deckungsgleich. Die Durchführung einer jährlichen zentralen
Ausstellung zur regionalen Kunst oder die Bereitstellung der dafür
erforderlichen Räumlichkeiten lässt sich mit dem Aufgabenprofil des Museums
nicht vereinbaren und würde das Ausstellungsprogramm des Hauses in seinem
bisherigen Format substanziell einschränken.
Hier sollte das Kunstmuseum seine Ressourcen und Potenziale weiterhin
gezielt einsetzen, um den programmatischen Anspruch an ein deutschlandweit
und international beachtetes Haus für Gegenwartskunst einzulösen und nicht in
Konkurrenz zu Einrichtungen und Initiativen treten, deren Zweck und
Kernaufgabe die Förderung der regionalen Kunstszene ist, und die Bonner
Künstlerinnen und Künstlern regelmäßig und mit hohem Engagement
Ausstellungsorte mit je eigenem Profil bieten, wie die Gesellschaft für Kunst
und Gestaltung, das Künstlerforum oder der Kunstverein Bad Godesberg.
Anlage/n
1 Antrag 210148 - StN Anlage 1 Nutzungs- und Entgeltordnung (öffentlich)
2 Antrag 210148 - StN Anlage 2 - Allgemeine Mietbedingungen (öffentlich)Seite 5 von 12

41.6.2
Nutzungs- und Entgeltordnung
für Räumlichkeiten des Kunstmuseums Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 29. Februar 1996 aufgrund
des § 41, Abs. 1, Buchstabe h) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Neufassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023)
folgende Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten des Kunstmuseums
Bonn beschlossen:
1. Das Foyer, der Vortragssaal und die Vorräume zum Vortragssaal des Kunst-
museums Bonn sind für museumsspezifische Veranstaltungen vorgesehen.
Soweit die Räumlichkeiten durch das Museum nicht in Anspruch genommen
werden, können sie zur Durchführung von Veranstaltungen, die dem besonderen
Charakter des Hauses nicht zuwiderlaufen, Dritten gegen Entgelt zur Verfügung
gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter/die Leiterin des
Kunstmuseums.
2. Nutzungsordnung
2.1 Die Nutzung muss mit den räumlichen und technischen Gegebenheiten im Ein-
klang stehen. Die Nutzung berechtigt nicht zum unentgeltlichen Zutritt zu den
Ausstellungsräumen.
2.2 Die Nutzung durch Dritte beschränkt sich grundsätzlich auf die Zeit von 18.00
Uhr bis 23.00 Uhr und montags von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
2.3 Es ist nicht gestattet, im Vortragssaal, in den Vorräumen sowie im Foyer des
Kunstmuseums zu rauchen. Speisen dürfen im Foyer des Kunstmuseums und in
den Vorräumen des Vortragssaales nur nach schriftlicher Genehmigung verab-
reicht werden.
2.4 Über die Nutzung ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen.
3. Entgeltordnung
3.1 Das Entgelt für die Räumlichkeiten beträgt:
Bei Inanspruchnahme
S des Foyers
- für die erste Stunde 1.022,58 EUR
- für jede weitere angefangene Stunde 255,65 EUR
S des Vortragssaales
- bis zu drei Stunden 1.022,58 EUR
- für jede weitere angefangene Stunde 255,65 EUR
- der Bild- und Tontechnik 255,65 EURSeite 6 von 12

- 2 -
S der Vorräume zum Vortragssaal
- bis zu drei Stunden 511,29 EUR
- für jede weitere angefangene Stunde 127,82 EUR
- bei gleichzeitiger Miete des Vortragssaales
verringern sich die Entgeltsätze um 50 %.
Sondervereinbarung
Wenn das Museum über das normale Maß hinaus durch Nutzer in Anspruch
genommen wird, kann durch Sondervereinbarung ein Entgelt bis zum 10-fachen
der Sätze gem. Ziffer 3.1, 3.2 und 3.4 erhoben werden.
3.2 Das Entgelt gemäß Abschnitt 3.1 ermäßigt sich um 50 % für kulturelle, kultur-
politische oder wissenschaftliche Veranstaltungen ohne kommerziellen Hinter-
grund und für Nutzer, die nach den §§ 51 - 68 der Abgabenordnung und § 10 b
des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit Abschnitt 111 Abs. 1 der Ein-
kommensteuerrichtlinien als steuerbegünstigt anerkannt sind.
3.3 Für die Bereitstellung von Personal wird neben den Tarifen nach Abschnitt 3.1
und 3.2 ein zusätzliches Entgelt erhoben, das sich je angefangene Stunde nach
der jeweils geltenden Personalkostentabelle der Stadt Bonn richtet.
Für die Reinigung der Räumlichkeiten werden außerdem folgende Pauschal-
entgelte erhoben:
- Foyer 153,39 EUR
- Vortragssaal 102,26 EUR
- Vorräume zum Vortragssaal 76,69 EUR
3.4 Für die Nutzung von Vortragssaal, Foyer und Vorräume durch städtische Dienst-
stellen und Institute ist das ermäßigte Entgelt nach Abschnitt 3.2 sowie das Ent-
gelt nach Abschnitt 3.3 zu erheben.
3.5 Der Leiter/die Leiterin des Kunstmuseums kann in besonders begründeten
Einzelfällen von der Erhebung des Entgeltes gemäß Abschnitt 3.1, 3.2 und 3.4
ganz oder teilweise absehen. Dies gilt nicht für die Nebenkosten. Diese sind
nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen. Dem Kulturausschuss ist jährlich die
Anzahl der Veranstaltungen gegen volles bzw. ermäßigtes Entgelt sowie die
Anzahl der gänzlich vom Entgelt befreiten Veranstaltungen zur Kenntnis zu
geben.
3.6 Das Kunstmuseum kann verlangen, dass eine Vorausleistung bis zu Höhe des
voraussichtlichen Entgeltes spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der
Stadtkasse eingezahlt ist.
- - -
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.04.1996 in Kraft.Seite 7 von 12

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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de