210148-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kunstmuseum
Kerndaten
- Nummer
- 210148-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210148-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Kunstmuseum Beratungsfolge Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme Hauptausschuss 29.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Antrag 210148 – Kunstmuseum – nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Punkt 1: Außenbereich des Museums Die Außenbereiche des Kunstmuseums werden bereits, und im Zuge der durch Corona bedingten Einschränkungen in anderen Bereichen mit weiter zunehmender Tendenz, von verschiedenen Kulturschaffenden ausgiebig genutzt, darunter Chöre, Tänzer, Performer und Musikensembles. Der Außenbereich des Museums ist offenkundig ein bei Bonnerinnen und Bonnern gut bekannter und geschätzter „Freiraum“ für Aktivitäten und Projekte aller Art. Im Rahmen des von den Häusern der Museumsmeile regelmäßig ausgerichteten Museumsmeilenfests entwickeln das Kunstmuseum und die Bundeskunsthalle zudem jährlich ein breites, von zehntausenden von Bonnerinnen und Bonnern besuchtes Programm, das unter anderem Zirkusvorführungen, Kinderworkshops, „Speedführungen“ und ein differenziertes gastronomisches Angebot in den Außenbereichen der beiden Häuser umfasst. Hierbei kooperieren die Häuser vor allem mit der lokalen Kunst- und Kulturszene. Aktuell plant das Kunstmuseum zusammen mit der Bundeskunsthalle im Rahmen der Beuys-Ausstellungen, die beide Häuser im laufenden Jahr zum 100. Beuys-Geburtstag ausrichten, für die Zeit vom 8. Juli bis zum 10. Oktober 2021 in Kooperation mit dem Fachbereich Architektur der Alanus-Hochschule die Einrichtung einer von einem Nutzgarten flankierten „Plattform“ auf dem Außengelände zwischen beiden Museen. Dieser öffentliche Ort wird von mehreren lokalen und regionalen Gruppierungen genutzt werden, um verschiedene gesellschaftlich wirksame Aktivitäten und Projekte vorzustellen, welche die Kraft eben jenes Kreativpotenzials zeigen, von dem BeuysSeite 1 von 12 Seite 2 gesprochen hatte. Im Schwerpunkt wird es dabei um das Verhältnis von Ökonomie und Ökologie sowie um die Möglichkeiten neuer gesellschaftlicher Entwürfe gehen. Grundsätzlich begrüßt das Kunstmuseum eine weitere Nutzung der Außenbereiche für unterschiedliche Gruppierungen, soweit sie mit dem Charakter des Hauses vereinbar sind und sich in das programmatische Profil des Museums sinnvoll eingliedern lassen, bzw. dieses produktiv ergänzen. Da der Außenbereich, anders als die Innenräume, bislang nicht im Rahmen einer Nutzungs- und Entgeltordnung bewirtschaftet wird, kann der Platz für kleinere Aktionen und Veranstaltungen nach derzeitiger Praxis mit Genehmigung der Museumsleitung grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden, sofern für das Kunstmuseum kein Haftungsrisiko entsteht, der Besucher- und Publikumsverkehr, die Verkehrssicherheit auf dem Platz, Zuwegungen für Rettungsfahrzeuge, Fluchtwege und Versorgungsstrukturen sowie die Außenkunstwerke des Museums durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Je nach Art und Umfang der gewünschten Nutzung gelten darüber hinaus die analoge Anwendung der „Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten des Kunstmuseums Bonn“ und die unter Ziffer 2 genannten Nutzungsbedingungen. Punkt 2: Nutzung von Foyer und Auditorium Foyer und Auditorium werden nach Maßgabe der „Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten des Kunstmuseums Bonn“ vom 1. April 1996 für Veranstaltungen Dritter vermietet, soweit die Räumlichkeiten nicht für den Museumsbetrieb oder für museumspezifische Veranstaltungen benötigt werden. Die „Nutzungs- und Entgeltordnung“ (s. Anlage 1) sowie die „Allgemeinen Mietbedingungen“ (s. Anlage 2) sind der Vorlage beigefügt. Die Vermietung ist ein wichtiger Einnahmeposten im Haushalt des Kunstmuseums, mit dem 2019, dem letzten Vergleichsjahr mit Normalbetrieb, 80.000 EUR Einnahmen erzielt wurden. Das Entgelt für die Räumlichkeiten beträgt: Bei Inanspruchnahme des Foyers für die erste Stunde 1.022,58 €Seite 2 von 12 Seite 3 für jede weitere angefangene Stunde 255,65 € des Vortragssaales bis zu drei Stunden 1.022,58 € für jede weitere angefangene Stunde 255,65 € der Bild- und Tontechnik 255,65 € der Vorräume zum Vortragssaal bis zu drei Stunden 511,29 € für jede weitere angefangene Stunde 127,82 € bei gleichzeitiger Miete des Vortragssaals verringern sich die Entgeltsätze um 50 % Das Entgelt ermäßigt sich für kulturelle Nutzungen ohne kommerziellen Hintergrund und für Nutzer, die nach den geltenden rechtlichen Normen als steuerbegünstigt anerkannt sind, um 50 Prozent. Damit sind, vor allem auch in Relation zu dem mit der Vermietung verbundenen Verwaltungsaufwand, günstige Konditionen geschaffen, insbesondere für die Nutzung der Vorräume zum Vortragssaal, also das Untere Foyer des Museums. Für die Bereitstellung von Personal wird neben den o. g. Tarifen ein zusätzliches Entgelt erhoben, das sich je angefangene Stunde nach der jeweils geltenden Personalkostentabelle der Stadt Bonn richtet. Der Personalbedarf ist abhängig von der Art der Nutzung und wird für die jeweilige Nutzung individuell ermittelt und im Rahmen eines Kostenvoranschlages mitgeteilt. Zurzeit ergeben sich folgende Entgelte für Personalleistungen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer: Oberaufsicht 44,65 EUR pro Std. Aufsicht 41,48 EUR pro Std. Technik 69,18 EUR pro Std. Handwerk 48,38 EUR pro Std. Garderobe 125 EUR pauschal Für die Reinigung der Räumlichkeiten werden folgende Pauschalentgelte erhoben: Foyer 153,39 € Vortragssaal 102,26 € Vorräume (des Vortragssaals) 76,69 € Eine weitergehende Ermäßigung des Entgelts oder eine mietfreie Nutzung wäre im Hinblick auf die Refinanzierung des Verwaltungsaufwands und auf eine angemessene wirtschaftliche Nutzung der Räumlichkeiten des Museums aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. So wird denn auch von der Möglichkeit nach Ziffer 3.5 der Nutzungs- und Entgeltordnung, wonach die Museumsleitung in besonders begründetenSeite 3 von 12 Seite 4 Einzelfällen von der Erhebung eines Entgeltes ganz oder teilweise absehen kann, in der Regel nur im Rahmen von Kooperationsprojekten Gebrauch gemacht, also in Fällen, in denen das Museum ein deutliches Eigeninteresse an einer Veranstaltung hat oder im Einzelfall von einem übergeordneten allgemeinen Interesse an einer Veranstaltung ausgeht. Eine Verschiebung der Prioritäten zu Lasten der wirtschaftlichen Verwertung der Räumlichkeiten wäre angesichts der verfügbaren personellen Ressourcen des Museums je nach Umfang der Verschiebungen jedenfalls mit deutlichen Einnahmeeinbußen verbunden, da eine Ausweitung der Vermietungen nicht möglich ist. Wesentlicher Bestandteil der Vermietungskonditionen ist die ausreichende Absicherung des Haftungsrisikos. Hier muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass das Museum als Vermieter von allen Schadenersatzansprüchen Dritter freibleibt und dass durch den Mieter verursachte Schäden zulasten des Museums durch eine ausreichende Haftpflichtversicherung des Mieters gedeckt sind (s. Anlage 2 -Allgemeine Mietbedingungen, Ziffer 13). Neben der Vermietung hat das Kunstmuseum in den vergangenen Jahren feste Nutzungskooperationen mit lokalen Kulturschaffenden aufgebaut: mit dem „Bonner Meisterkonzerte Klassische Gitarre (seit 1992) e.V.“, dem „Videonale e. V.“, der „Bonner Kinemathek“ sowie im Rahmen des Angebotes „Yoga im Museum“. Auch hier gilt, dass das Kunstmuseum weiteren Kooperationen aufgeschlossen ist, soweit die an das Museum herangetragenen Projekte mit dem Charakter des Hauses vereinbar sind, sich in das programmatische Profil des Museums schlüssig einfügen lassen und so das Museumsangebot produktiv ergänzen. Insbesondere seit dem Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen für Kulturschaffende ist es dem Museum ein besonderes Anliegen, freie Kulturschaffende, die ihre Aktivitäten aufgrund der Vorgaben zum Infektionsschutz nicht mehr ausüben können, durch die Bereitstellung von Flächen und Räumlichkeiten zu unterstützen. Beispielhaft sei eine für Ende 2020 geplante Kooperation mit einem Bonner Zimmertheater genannt, die neben Probenmöglichkeiten auch Aufführungen im Auditorium des Museums umfassen sollte, wegen der allgemeinen Entwicklungen zum Jahresende hin jedoch nicht realisiert werden konnte. Punkt 3: Förderung Bonner Künstlerinnen und Künstler Das Kunstmuseum Bonn ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Bonner Künstlerinnen und Künstlern bewusst und hat in diesem Zusammenhang bereits eine Palette von Fördermöglichkeiten für die lokale Kunstszene entwickelt. Im Einzelnen sind dies: Der Bonner Kunstpreis, der alle zwei Jahre an eine herausragende künstlerische Position mit einem nachweisbar engen Bonn-Bezug vergeben wird, und aus einem 3 bis 6-monatigen Stipendium in einer europäischen Hauptstadt, einem Preisgeld in Höhe von 10.000 EUR, einer Ausstellung im Kunstmuseum, einem Katalog und einem Ankauf besteht, und damit zu den am besten dotierten regionalen Kunstpreisen in der Republik gehört.Seite 4 von 12 Seite 5 Die regelmäßige Einrichtung eines eigenen Ausstellungsraums für Bonner Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Sammlungspräsentation im Obergeschoss des Hauses, und damit „auf Augenhöhe“ mit den Schwergewichten der deutschen und internationalen Kunst. In den letzten Jahren waren hier u. a. zu Gast: Renate Brandt, Bettina Marx und Christoph Loos. Regelmäßige Ankäufe von Werken regionaler Künstlerinnen und Künstler für die Sammlung des Hauses sowie Unterstützung der lokalen Galerieszene durch gezielte Ankäufe. Die Betreuung der August-Macke Medaille, mit der die Stadt Bonn das Lebenswerk von Bonner Künstlerinnen und Künstlern ehrt. Unbeschadet dieses breiten Engagements für die lokale Kunstszene, gründen die überregionale Bedeutung, das internationale Ansehen und die – auch touristische – Attraktivität des Kunstmuseums Bonn aber in der Präsentation und Vermittlung deutscher und internationaler Gegenwartskunst sowie in der Pflege, der wissenschaftlichen Erforschung, dem Ausbau und der immer neuen Präsentation seiner Sammlungen zu August Macke, den Rheinischen Expressionisten und der Deutschen Kunst nach 1945. Insoweit sind der Standort des Hauses und sein inhaltlicher Auftrag im Grundsatz nicht deckungsgleich. Die Durchführung einer jährlichen zentralen Ausstellung zur regionalen Kunst oder die Bereitstellung der dafür erforderlichen Räumlichkeiten lässt sich mit dem Aufgabenprofil des Museums nicht vereinbaren und würde das Ausstellungsprogramm des Hauses in seinem bisherigen Format substanziell einschränken. Hier sollte das Kunstmuseum seine Ressourcen und Potenziale weiterhin gezielt einsetzen, um den programmatischen Anspruch an ein deutschlandweit und international beachtetes Haus für Gegenwartskunst einzulösen und nicht in Konkurrenz zu Einrichtungen und Initiativen treten, deren Zweck und Kernaufgabe die Förderung der regionalen Kunstszene ist, und die Bonner Künstlerinnen und Künstlern regelmäßig und mit hohem Engagement Ausstellungsorte mit je eigenem Profil bieten, wie die Gesellschaft für Kunst und Gestaltung, das Künstlerforum oder der Kunstverein Bad Godesberg. Anlage/n 1 Antrag 210148 - StN Anlage 1 Nutzungs- und Entgeltordnung (öffentlich) 2 Antrag 210148 - StN Anlage 2 - Allgemeine Mietbedingungen (öffentlich)Seite 5 von 12 41.6.2 Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten des Kunstmuseums Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 29. Februar 1996 aufgrund des § 41, Abs. 1, Buchstabe h) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Neufassung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023) folgende Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten des Kunstmuseums Bonn beschlossen: 1. Das Foyer, der Vortragssaal und die Vorräume zum Vortragssaal des Kunst- museums Bonn sind für museumsspezifische Veranstaltungen vorgesehen. Soweit die Räumlichkeiten durch das Museum nicht in Anspruch genommen werden, können sie zur Durchführung von Veranstaltungen, die dem besonderen Charakter des Hauses nicht zuwiderlaufen, Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter/die Leiterin des Kunstmuseums. 2. Nutzungsordnung 2.1 Die Nutzung muss mit den räumlichen und technischen Gegebenheiten im Ein- klang stehen. Die Nutzung berechtigt nicht zum unentgeltlichen Zutritt zu den Ausstellungsräumen. 2.2 Die Nutzung durch Dritte beschränkt sich grundsätzlich auf die Zeit von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr und montags von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr. 2.3 Es ist nicht gestattet, im Vortragssaal, in den Vorräumen sowie im Foyer des Kunstmuseums zu rauchen. Speisen dürfen im Foyer des Kunstmuseums und in den Vorräumen des Vortragssaales nur nach schriftlicher Genehmigung verab- reicht werden. 2.4 Über die Nutzung ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen. 3. Entgeltordnung 3.1 Das Entgelt für die Räumlichkeiten beträgt: Bei Inanspruchnahme S des Foyers - für die erste Stunde 1.022,58 EUR - für jede weitere angefangene Stunde 255,65 EUR S des Vortragssaales - bis zu drei Stunden 1.022,58 EUR - für jede weitere angefangene Stunde 255,65 EUR - der Bild- und Tontechnik 255,65 EURSeite 6 von 12 - 2 - S der Vorräume zum Vortragssaal - bis zu drei Stunden 511,29 EUR - für jede weitere angefangene Stunde 127,82 EUR - bei gleichzeitiger Miete des Vortragssaales verringern sich die Entgeltsätze um 50 %. Sondervereinbarung Wenn das Museum über das normale Maß hinaus durch Nutzer in Anspruch genommen wird, kann durch Sondervereinbarung ein Entgelt bis zum 10-fachen der Sätze gem. Ziffer 3.1, 3.2 und 3.4 erhoben werden. 3.2 Das Entgelt gemäß Abschnitt 3.1 ermäßigt sich um 50 % für kulturelle, kultur- politische oder wissenschaftliche Veranstaltungen ohne kommerziellen Hinter- grund und für Nutzer, die nach den §§ 51 - 68 der Abgabenordnung und § 10 b des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit Abschnitt 111 Abs. 1 der Ein- kommensteuerrichtlinien als steuerbegünstigt anerkannt sind. 3.3 Für die Bereitstellung von Personal wird neben den Tarifen nach Abschnitt 3.1 und 3.2 ein zusätzliches Entgelt erhoben, das sich je angefangene Stunde nach der jeweils geltenden Personalkostentabelle der Stadt Bonn richtet. Für die Reinigung der Räumlichkeiten werden außerdem folgende Pauschal- entgelte erhoben: - Foyer 153,39 EUR - Vortragssaal 102,26 EUR - Vorräume zum Vortragssaal 76,69 EUR 3.4 Für die Nutzung von Vortragssaal, Foyer und Vorräume durch städtische Dienst- stellen und Institute ist das ermäßigte Entgelt nach Abschnitt 3.2 sowie das Ent- gelt nach Abschnitt 3.3 zu erheben. 3.5 Der Leiter/die Leiterin des Kunstmuseums kann in besonders begründeten Einzelfällen von der Erhebung des Entgeltes gemäß Abschnitt 3.1, 3.2 und 3.4 ganz oder teilweise absehen. Dies gilt nicht für die Nebenkosten. Diese sind nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen. Dem Kulturausschuss ist jährlich die Anzahl der Veranstaltungen gegen volles bzw. ermäßigtes Entgelt sowie die Anzahl der gänzlich vom Entgelt befreiten Veranstaltungen zur Kenntnis zu geben. 3.6 Das Kunstmuseum kann verlangen, dass eine Vorausleistung bis zu Höhe des voraussichtlichen Entgeltes spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der Stadtkasse eingezahlt ist. - - - Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.04.1996 in Kraft.Seite 7 von 12 1Seite 8 von 12 2Seite 9 von 12 3Seite 10 von 12 4Seite 11 von 12 5Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de