210146 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Agnesstr. 10 Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage - AZ 458514
Kerndaten
- Nummer
- 210146
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 210146 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Agnesstr. 10 Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage - AZ 458514 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Die Bauvoranfrage wird abgelehnt, da sich das Vorhaben nicht entsprechend § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mitteilung: Für das Grundstück im Innenbereich zwischen Agnesstraße und Rheinaustraße liegt eine Bauvoranfrage für eine Wohnbebauung mit Boardinghaus und Tiefgarage vor. Die bisherige innenliegende Bebauung (Wäschereibetrieb) soll abgerissen werden. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und eine Bebauung ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch überwiegend III-geschossige Wohngebäude in geschlossener Bauweise geprägt, so dass die Umgebung der eines allgemeinen Wohngebiets entspricht. Nach der Art der baulichen Nutzung ist eine reine Wohnnutzung einschließlich Boardinghouse für eine Langzeitvermietung grundsätzlich zulässig. Die geplanten 55 Wohneinheiten in Verbindung mit 37 Stellplätzen in einer Tiefgarage im Innenblock mit offener Zufahrt verursachen jedoch erhebliche Störungen der Wohnruhe im Blockinnenbereich und verstoßen damit gegen das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Baustrukturen im Blockinnern des betreffenden Gevierts sind voneinander so verschieden, dass eine Aufteilung in zwei Teilbereiche vorzunehmen ist. Im nördlichen Bereich befindet sich neben der Blockrandbebauung im Innenbereich noch eine zweigeschossige Wohnbebauung (Agnesstr. 4a und 4c) sowie die gewerblich genutzten Gebäude einer Wäscherei (dreigeschossiges Hauptgebäude mit untergeordneten Nebengebäuden). Die Baustruktur im südlichen Bereich unterscheidet sich hiervon grundlegend, da hier im Blockinnern eine grundstücksübergreifende, im räumlichen Zusammenhang stehende, nicht bebaute Freifläche mit (privaten) Grünflächen vorhanden ist.Seite 1 von 3 Seite 2 Insofern überschreitet das Vorhaben die überbaubare Grundstücksfläche in Richtung Süden. Die abriegelnde Wirkung der bereits vorhandenen Bebauung im Innenblock würde durch die Verlängerung der Bestandsbebauung weiter verstärkt. Zudem würde eine negative Vorbildwirkung für die südlich angrenzenden Freiflächen entstehen. Auch die Grundfläche der geplanten Neubebauung überschreitet den zulässigen Rahmen. Sie beträgt 1109 qm und überschreitet die bislang größte Grundfläche der vorhandenen Bebauung (Altbebauung der Wäscherei ohne Nebengebäude, grob ermittelt: 845 qm). Weiter ist das höhenmäßige Einfügen der Innenblockbebauung nicht gegeben. Die Brüstung des obersten Geschosses überschreitet die Traufhöhe der Bebauung an der Rheinaustraße um 4,55 m. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei einer gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung des Vorhabens das Maß der baulichen Nutzung erheblich überschritten und auch das Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die vorhandene Blockrandbebauung verletzt wird. Die Bauvoranfrage soll daher abgelehnt werden. Anlage/n 1 Lageplan Agnesstr. (öffentlich) 2 Lageplan Agnesstr. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1188..0022..22002211 5500 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de