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210146 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Agnesstr. 10 Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage - AZ 458514

Nummer
210146
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
210146
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Agnesstr. 10
Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage
- AZ 458514
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 27.04.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Bauvoranfrage wird abgelehnt, da sich das Vorhaben nicht entsprechend §
34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Mitteilung:
Für das Grundstück im Innenbereich zwischen Agnesstraße und Rheinaustraße
liegt eine Bauvoranfrage für eine Wohnbebauung mit Boardinghaus und
Tiefgarage vor. Die bisherige innenliegende Bebauung (Wäschereibetrieb) soll
abgerissen werden.
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
und eine Bebauung ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch überwiegend III-geschossige
Wohngebäude in geschlossener Bauweise geprägt, so dass die Umgebung der
eines allgemeinen Wohngebiets entspricht.
Nach der Art der baulichen Nutzung ist eine reine Wohnnutzung einschließlich
Boardinghouse für eine Langzeitvermietung grundsätzlich zulässig. Die
geplanten 55 Wohneinheiten in Verbindung mit 37 Stellplätzen in einer
Tiefgarage im Innenblock mit offener Zufahrt verursachen jedoch erhebliche
Störungen der Wohnruhe im Blockinnenbereich und verstoßen damit gegen
das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die Baustrukturen im Blockinnern des betreffenden Gevierts sind voneinander
so verschieden, dass eine Aufteilung in zwei Teilbereiche vorzunehmen ist. Im
nördlichen Bereich befindet sich neben der Blockrandbebauung im
Innenbereich noch eine zweigeschossige Wohnbebauung (Agnesstr. 4a und
4c) sowie die gewerblich genutzten Gebäude einer Wäscherei
(dreigeschossiges Hauptgebäude mit untergeordneten Nebengebäuden). Die
Baustruktur im südlichen Bereich unterscheidet sich hiervon grundlegend, da
hier im Blockinnern eine grundstücksübergreifende, im räumlichen
Zusammenhang stehende, nicht bebaute Freifläche mit (privaten) Grünflächen
vorhanden ist.Seite 1 von 3
Seite 2
Insofern überschreitet das Vorhaben die überbaubare Grundstücksfläche in
Richtung Süden. Die abriegelnde Wirkung der bereits vorhandenen Bebauung
im Innenblock würde durch die Verlängerung der Bestandsbebauung weiter
verstärkt. Zudem würde eine negative Vorbildwirkung für die südlich
angrenzenden Freiflächen entstehen.
Auch die Grundfläche der geplanten Neubebauung überschreitet den
zulässigen Rahmen. Sie beträgt 1109 qm und überschreitet die bislang größte
Grundfläche der vorhandenen Bebauung (Altbebauung der Wäscherei ohne
Nebengebäude, grob ermittelt: 845 qm).
Weiter ist das höhenmäßige Einfügen der Innenblockbebauung nicht gegeben.
Die Brüstung des obersten Geschosses überschreitet die Traufhöhe der
Bebauung an der Rheinaustraße um 4,55 m.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei einer gebotenen wertenden
Gesamtbetrachtung des Vorhabens das Maß der baulichen Nutzung erheblich
überschritten und auch das Gebot der Rücksichtnahme im Hinblick auf die
vorhandene Blockrandbebauung verletzt wird.
Die Bauvoranfrage soll daher abgelehnt werden.
Anlage/n
1 Lageplan Agnesstr. (öffentlich)
2 Lageplan Agnesstr. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1188..0022..22002211
5500 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de