210144 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)
Kerndaten
- Nummer
- 210144
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 02.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 210144 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag) wird zugestimmt. Begründung Ausgeschrieben werden sollen der Jahresbedarf an temporär anzumietenden Hubarbeitsbühnen (LKW-Teleskopbühne) als Selbstfahrerfahrzeuge für die Baumpflege. Entsprechend den Anforderungen sind 4 verschiedene Leistungsklassen vorgesehen für Arbeitshöhen von 21 m bis 35 m. Die Geräte sollen in folgenden Fällen kurzzeitig angemietet werden: Bei Ausfall der stadteigenen Fahrzeuge der Baumpflegekolonne, beispielsweise bei Defekten oder Werkstattinspektionen; Zur zwingend erforderlichen Verstärkung der stadteigenen Fahrzeuge nach Sturmereignissen, die einen erhöhten Arbeitsanfall bedingen; temporärer Einsatz in einzelnen Gartenmeisterbezirken z. B. jährliche Pflege der Bäume auf Friedhöfen (Verkehrssicherungspflicht); Entgegen der Festlegung in Zi. 3.4 der Vergabeordung konnten lediglich 6 Bieter gefunden werden, deren Firmensitze/Stützpunkte sich in zumutbarer räumlicher Nähe (max. 50 Straßenkilometer) zum Stadtgebiet befinden und sich an der Vergabe durch Abgabe eines Angebotes beteiligen wollen. Eine Erweiterung des Radius kann nicht empfohlen werden, da die Bühnen nach Bonn geliefert werden müssen und sich diese Kosten auch in dem jeweiligen Angebot niederschlagen. Außerdem würde der Austausch z. B. bei Defekten weiter erschwert, je weiter der Mietpartner entfernt wäre.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Einsatz der Mietbühnen erfolgt zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und stellt im Sinne des § 82 GO NRW eine unaufschiebbare Maßnahme dar. Vergabeart öffentlich offen (EU) 6 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-1648 VOB x UVgO bzw. VgV 01.07.2021 – 30.06.2022 50.000,00 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 1.13.02 1.13.03 Öffentliches Grün (ca. 65 %) Forstwirtschaft (ca. 5 %) Friedhöfe (ca. 30 %) 545100 545100 545100 680010 680020 689951 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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