← Vorlagen

210144 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)

Nummer
210144
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.804 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
210144
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Anmietung
von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.04.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen (Jahresvertrag) wird
zugestimmt.
Begründung
Ausgeschrieben werden sollen der Jahresbedarf an temporär anzumietenden
Hubarbeitsbühnen (LKW-Teleskopbühne) als Selbstfahrerfahrzeuge für die
Baumpflege. Entsprechend den Anforderungen sind 4 verschiedene
Leistungsklassen vorgesehen für Arbeitshöhen von 21 m bis 35 m. Die Geräte
sollen in folgenden Fällen kurzzeitig angemietet werden:
 Bei Ausfall der stadteigenen Fahrzeuge der Baumpflegekolonne,
beispielsweise bei Defekten oder Werkstattinspektionen;
 Zur zwingend erforderlichen Verstärkung der stadteigenen Fahrzeuge
nach Sturmereignissen, die einen erhöhten Arbeitsanfall bedingen;
 temporärer Einsatz in einzelnen Gartenmeisterbezirken z. B. jährliche
Pflege der Bäume auf Friedhöfen (Verkehrssicherungspflicht);
Entgegen der Festlegung in Zi. 3.4 der Vergabeordung konnten lediglich 6
Bieter gefunden werden, deren Firmensitze/Stützpunkte sich in zumutbarer
räumlicher Nähe (max. 50 Straßenkilometer) zum Stadtgebiet befinden und
sich an der Vergabe durch Abgabe eines Angebotes beteiligen wollen.
Eine Erweiterung des Radius kann nicht empfohlen werden, da die Bühnen
nach Bonn geliefert werden müssen und sich diese Kosten auch in dem
jeweiligen Angebot niederschlagen. Außerdem würde der Austausch z. B. bei
Defekten weiter erschwert, je weiter der Mietpartner entfernt wäre.Seite 1 von 2

Seite 2
Der Einsatz der Mietbühnen erfolgt zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
und stellt im Sinne des § 82 GO NRW eine unaufschiebbare Maßnahme dar.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 6 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-1648 VOB x UVgO bzw. VgV 01.07.2021 – 30.06.2022 50.000,00 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv)
/
Finanzstelle (investiv)
1.13.01
1.13.02
1.13.03
Öffentliches Grün (ca. 65 %)
Forstwirtschaft (ca. 5 %)
Friedhöfe (ca. 30 %)
545100
545100
545100
680010
680020
689951
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de