210138 · Beschlussvorlage
Bildung der Einigungsstelle
Kerndaten
- Nummer
- 210138
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 210138 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Bildung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Beratungsfolge Hauptausschuss 29.04.2021 Empfehlung Rat 06.05.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Herr Peter Friedhofen, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. a. Herr Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. 2. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt: 1. Ltd. St. VD Andreas Leinhaas 2. St. VD Ralf Bockshecker 3. St. RDin Marion Kraemer 4. St. VRin Beate Keymer 5. St. VRin Christina Krämer 6. St. VR Sascha Hessenbruch 7. St. VRin Gabriele Müller 8. STARin Martina Rath 9. StA Elisabeth Demmer 3. Der Rat schlägt dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 3 LPVG vor, in künftig anstehenden Verfahren vor der EinigungsstelleSeite 1 von 3 Seite 2 drei Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem oben genannten Personenkreis zu benennen Begründung Zu 1.) Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Der bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle, Herr Friedhofen, hat sich bereit erklärt, auch in der neuen Wahlperiode (bis 30.06.2024) weiterhin für dieses Amt zur Verfügung zu stehen. Gleiches gilt auch für den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Schommertz. Die Vorschläge für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden sind mit der Personalvertretung abgestimmt. Zu 2. und 3.) Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitzenden für jedes Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite benannt. Bei den aufgeführten Personen handelt es sich bis auf St. VRin Krämer, StARin Rath und StA Demmer um Personen, die bisher auch zu Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle bestellt waren. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen /Seite 2 von 3 Seite 3 Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de