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210138 · Beschlussvorlage

Bildung der Einigungsstelle

Nummer
210138
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 29.04.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
210138
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Bildung der Einigungsstelle nach § 67
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 29.04.2021 Empfehlung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Herr Peter Friedhofen, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum
Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
a. Herr Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter der 10. Kammer am
Verwaltungsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der
Einigungsstelle bestellt.
2. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes
werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:
1. Ltd. St. VD Andreas Leinhaas
2. St. VD Ralf Bockshecker
3. St. RDin Marion Kraemer
4. St. VRin Beate Keymer
5. St. VRin Christina Krämer
6. St. VR Sascha Hessenbruch
7. St. VRin Gabriele Müller
8. STARin Martina Rath
9. StA Elisabeth Demmer
3. Der Rat schlägt dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs.
3 LPVG vor, in künftig anstehenden Verfahren vor der EinigungsstelleSeite 1 von 3

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drei Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem oben genannten
Personenkreis zu benennen
Begründung
Zu 1.)
Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der
Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie
besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin
oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern.
Der bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle, Herr Friedhofen, hat sich bereit
erklärt, auch in der neuen Wahlperiode (bis 30.06.2024) weiterhin für dieses
Amt zur Verfügung zu stehen. Gleiches gilt auch für den stellvertretenden
Vorsitzenden Herrn Schommertz. Die Vorschläge für den Vorsitzenden und den
stellvertretenden Vorsitzenden sind mit der Personalvertretung abgestimmt.
Zu 2. und 3.)
Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitzenden für
jedes Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite
benannt.
Bei den aufgeführten Personen handelt es sich bis auf St. VRin Krämer, StARin
Rath und StA Demmer um Personen, die bisher auch zu Beisitzerinnen und
Beisitzer der Einigungsstelle bestellt waren.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /Seite 2 von 3

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Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de