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210133-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neue Verkehrsmittel und moderne Mobilitätsstationen

Nummer
210133-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210133 Neue Verkehrsmittel und moderne Mobilitätsstationen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210133-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neue Verkehrsmittel und moderne
Mobilitätsstationen
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1)
Die Verwaltung möge ein Konzept für moderne kleinerer und größerer
Mobilitätsstationen im gesamten Stadtgebiet entwickeln. Diese Stationen
sollen das Umsteigen zwischen Verkehrsmitteln erleichtern und den
ÖPNV stärken.
Die Stationen könnten an Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen, zentralen
Bushaltestellen oder an Park-and-Ride Parkplätzen entstehen.
An den Stationen soll es je nach Größe Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder, Leihfahrräder, E-Scooter, E-Rollern, Carsharing-Angebote und
private Autos geben. Praktisch wäre auch die Kombination der Stationen
mit elektrischen Lademöglichkieten, Paketboxen oder Angeboten des
täglichen Bedarfs um Fahrstrecken zu reduzieren.
Die Verwaltung hat bereits ein stadtweites Standortkonzept für
Mobilitätsstationen erarbeitet. Diese sollen als Verknüpfungspunkte für
nachhaltige und emissionsarme Verkehrsmittel dienen und damit gleichzeitig
zum Klimaschutz beitragen.
In dieser Hinsicht hat der Rat in der Sitzung am 28.03.2019 die Teilnahme der
Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ –
Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, entsprechende Förderanträge u.a. für Mobilstationen
einzureichen (DS-Nr. 1910687). Die Bezirksregierung Köln hat inzwischen die
Förderung der Maßnahmen (Mobilstationen, Radschnellrouten und E-
Fuhrparkbeschaffung) als Gesamtpaket bewilligt, die bis Ende 2022
umzusetzen sind.
Der Beschluss beinhaltet u. a. die Herstellung von 36 Mobilstationen (4 in Beuel
und 32 in der Bonner Innenstadt) mit definierten Ausstattungsmerkmalen wie
z.B. überdachten Fahrradabstellanlagen, Fahrradparkhäusern und -boxen,
Luftstationen für Fahrräder, Ladestationen für E-Bikes, E-Ladesäulen für
PKWs, Carsharing und Infostelen.Seite 1 von 2

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Diese Mobilstationen sollen als Vorbild für die Einrichtung weiterer
Mobilstationen (ca. 180 - 190 Stück) im Stadtgebiet dienen, deren Standorte im
stadtweiten Konzept dargestellt sind.
Zu 2)
Die Verwaltung möge konkrete Rahmenbedingungen für die Nutzung und
das Abstellen der Verkehrsmittel entwickeln. Hierbei soll das Ziel verfolgt
werden, dem wilden Abstellen von Verkehrsmitteln entgegenzuwirken. Es
sollen auch Bereiche definiert werden, an denen ein Abstellen nicht
möglich ist.
Die Verwaltung ist bestrebt, dem wilden Abstellen von Verkehrsmitteln im
Stadtgebiet entgegenzuwirken. Jedoch gab es hierfür nach der bisherigen
Rechtslage nur wenige Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten.
Zu dem Thema "Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum" hat
das Oberverwaltungsgericht NRW am 20.11.2020 einen Beschluss gefasst, der
von der bis dahin herrschenden Rechtsprechung abwich. Nach dortiger
Auffassung soll nämlich das Abstellen dieser Fahrzeuge nicht, wie bisher
überwiegend angenommen, erlaubnisfreier Gemeingebrauch, sondern
erlaubnispflichtige Sondernutzung sein.
Die Verwaltung prüft aktuell, ob dieser Beschluss Auswirkungen auf ihren
zukünftigen Umgang mit Mietfahrrädern und Leih-E-Tretrollern haben wird, die
auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Die Verwaltung steht daher bereits im intensiven Austausch mit den jeweiligen
Anbietern von Mikromobilität und Mietfahrrädern im Bonner Stadtgebiet, um
wildes Abstellen von Verkehrsmitteln möglichst zu verhindern, indem diese
Angebote zukünftig stärker in die Mobilstationen integriert werden.
Hinsichtlich der E-Scooter sind bereits (von den Anbietern) Bereiche (z.B.
Rheinaue, Rheinufer, Fußgängerzone) definiert, in denen ein Abstellen nicht
möglich ist.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de