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210132-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schulbetrieb sicherer machen

Nummer
210132-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210132 Schulbetrieb sicherer machen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210132-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Schulbetrieb sicherer machen
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Schulausschuss 14.04.2021 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ziffer 1:
Aus den aktuellen Förderprogrammen zur Beschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten bzw. der Nachrüstung der Unterrichtsräume können
leider keine Mittel abgerufen werden.
Durch das Bundesförderungsprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung
von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
sollen Zuschüsse für Investitionen – auch in innovative Technologien – gewährt
werden, mit denen vorhandene raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten um- und aufgerüstet werden
können, um das Corona-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von
einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken.
Nicht stationäre, tragbare und mobile RLT-Anlagen sind danach ausdrücklich
nicht förderfähig.
Die vorhandenen Anlagen wurden durch die Verwaltung überprüft und
entsprechen den jeweiligen Anforderungen. Eine Anpassung (Einbau von
Filtern in bestehende Lüftungsanlagen) ist somit weder erforderlich, noch
technisch möglich, womit die Inanspruchnahme des Förderprogrammes
ausscheidet.
Weiterhin existiert ein Programm zur Förderung von Investitionsausgaben für
technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen
(FRL-Luft) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderfähig bzw. zuwendungsfähig ist danach die Beschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der
Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume einschließlich der
Lehrerzimmer sowie Sporthallen, die nicht ausreichend durch gezieltes
Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet
werden können.Seite 1 von 3

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Nicht zuwendungsfähig sind u.a. mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik
sowie Maßnahmen betreffend fest installierter RLT-Anlagen. Ebenso nicht
zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte, die Viren mittels Ozon
inaktivieren.
Alle Schulen und Sporthallen wurden durch die Verwaltung bereits im Jahr
2020 begangen und darauf geprüft, ob eine ausreichende Lüftung
gewährleistet ist. Bis auf vier Räume des Friedrich-List-Berufskollegs, in denen
Hochleistungsluftreinigungsgeräte installiert wurden, ist dies bei allen Schulen
der Fall. Somit scheidet auch hier eine Inanspruchnahme von Fördermitteln
aus.
In den nach Begehung kritisch identifizierten Sportstätten fanden anschließend
CO2-Messungen statt. Aufgrund der unauffälligen Messergebnisse konnten alle
Sportstätten - unter Einhaltung entsprechender Lüftungsauflagen - für den
Sportunterricht freigegeben werden.
Ziffer 2:
Die Stadt Bonn hält diesbezüglich an ihrer Einschätzung fest, dass die Lüftung
mit Frischluft oberste Priorität hat und nach allen Erkenntnissen die größte
Wirkung. Daher wurden im letzten Jahr alle Schulen begangen und geprüft, ob
eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Dies war mit nur ganz geringen
Ausnahmen überall der Fall. Dementsprechend werden derzeit keine
zusätzlichen Maßnahmen -wie die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten oder
zusätzlichen Filtern- ergriffen, sofern in den entsprechenden Räumlichkeiten
ausreichende Lüftungsmöglichkeiten gegeben sind.
Bei der vom Max-Planck-Institut entwickelten Anlage handelt es sich um einen
wissenschaftlichen Modellversuch. Zwar wird die grundsätzliche Wirkungsweise
analog von klassischen Dunstabzugshauben in Küchen nicht angezweifelt. Die
verwendeten Materialien müssen allerdings bauordnungsrechtlichen und
brandschutztechnischen Anforderungen genügen. Zu den Kosten für
zugelassene Baumaterialien kommen nicht unwesentliche Montagekosten
hinzu, da zulässige Installationen nur von Fachkräften ausgeführt werden
dürfen und abgenommen werden können. Letztlich wird das Konzept auch als
nicht nachhaltig angesehen, da es "unter den rauen Bedingungen des
Schulalltags" nur eine geringe Lebensdauer besitzt.
Ziffer 3:
Seit dem 17.08.2020 werden vom Land geförderte Verstärkerfahrten auf für
den Schüler*innen-Verkehr relevanten Verbindungen eingesetzt (s.
Pressemitteilungen vom 08.09.2020, 13.10.2020, 17.02.2021). Aktuell sind die
Zusatzfahrten bis zu den Osterferien bestellt, eine Verlängerung bis zu den
Sommerferien wird gerade verwaltungsintern vorbereitet.
Ziffer 4:
Die im Linienverkehr eingesetzten Busse werden durch die in kurzen
Abständen folgenden Haltestellen mit Öffnung der Türen durchlüftet und
verfügen über Filter in den Lüftungsanlagen. Die derzeit zusätzlich eingesetztenSeite 2 von 3

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Busse (Reisebusse etc.) sind bereits oder werden in Kürze mit Filteranlagen
ausgerüstet.
Grundsätzlich wird bei allen Fahrzeugen darauf geachtet, dass die
bestmögliche Durchlüftung sichergestellt wird. Dies wird auch in Fachkreisen
und seitens des VDVs in dieser Form empfohlen und stellt zunächst eine
wichtige Basis zur Verhinderung der Ausbreitung von Viren dar.
Die Busse der SWBV werden nicht linientreu eingesetzt und fahren dann im
Tagesverlauf auch nicht ausschließlich auf Schulbuslinien. Zudem gibt es
Fahrzeuge auf anderen Linien, die eine genauso hohe Auslastung haben wie
die Schulbusse. Es würde also nur eine sukzessive Ausstattung aller
Fahrzeuge Sinn machen.
Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Anlagen der SWBV-
Busflotte berechnen sich gemäß der zuletzt bei der Verwaltung vorliegenden
Schätzung der SWBV wie folgt:
• Solobus: Anschaffung ca. 2.000T€ / Einbau ca. 1.000 €
• Gelenkbus: Anschaffung ca. 3.000€ / Einbau ca. 1.300 €
• Gesamtkosten für alle Fahrzeuge ca. 720 T €
Diese Summe würde sich bei Berücksichtigung des gleichen Systems für die
Bahnen noch deutlich erhöhen.
Mittel sind im bestehenden SWB-Wirtschaftsplan nicht vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de