210132-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schulbetrieb sicherer machen
Kerndaten
- Nummer
- 210132-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210132-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Schulbetrieb sicherer machen Beratungsfolge Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Schulausschuss 14.04.2021 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ziffer 1: Aus den aktuellen Förderprogrammen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten bzw. der Nachrüstung der Unterrichtsräume können leider keine Mittel abgerufen werden. Durch das Bundesförderungsprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen Zuschüsse für Investitionen – auch in innovative Technologien – gewährt werden, mit denen vorhandene raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten um- und aufgerüstet werden können, um das Corona-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken. Nicht stationäre, tragbare und mobile RLT-Anlagen sind danach ausdrücklich nicht förderfähig. Die vorhandenen Anlagen wurden durch die Verwaltung überprüft und entsprechen den jeweiligen Anforderungen. Eine Anpassung (Einbau von Filtern in bestehende Lüftungsanlagen) ist somit weder erforderlich, noch technisch möglich, womit die Inanspruchnahme des Förderprogrammes ausscheidet. Weiterhin existiert ein Programm zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Förderfähig bzw. zuwendungsfähig ist danach die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer sowie Sporthallen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können.Seite 1 von 3 Seite 2 Nicht zuwendungsfähig sind u.a. mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik sowie Maßnahmen betreffend fest installierter RLT-Anlagen. Ebenso nicht zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte, die Viren mittels Ozon inaktivieren. Alle Schulen und Sporthallen wurden durch die Verwaltung bereits im Jahr 2020 begangen und darauf geprüft, ob eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Bis auf vier Räume des Friedrich-List-Berufskollegs, in denen Hochleistungsluftreinigungsgeräte installiert wurden, ist dies bei allen Schulen der Fall. Somit scheidet auch hier eine Inanspruchnahme von Fördermitteln aus. In den nach Begehung kritisch identifizierten Sportstätten fanden anschließend CO2-Messungen statt. Aufgrund der unauffälligen Messergebnisse konnten alle Sportstätten - unter Einhaltung entsprechender Lüftungsauflagen - für den Sportunterricht freigegeben werden. Ziffer 2: Die Stadt Bonn hält diesbezüglich an ihrer Einschätzung fest, dass die Lüftung mit Frischluft oberste Priorität hat und nach allen Erkenntnissen die größte Wirkung. Daher wurden im letzten Jahr alle Schulen begangen und geprüft, ob eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Dies war mit nur ganz geringen Ausnahmen überall der Fall. Dementsprechend werden derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen -wie die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten oder zusätzlichen Filtern- ergriffen, sofern in den entsprechenden Räumlichkeiten ausreichende Lüftungsmöglichkeiten gegeben sind. Bei der vom Max-Planck-Institut entwickelten Anlage handelt es sich um einen wissenschaftlichen Modellversuch. Zwar wird die grundsätzliche Wirkungsweise analog von klassischen Dunstabzugshauben in Küchen nicht angezweifelt. Die verwendeten Materialien müssen allerdings bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen genügen. Zu den Kosten für zugelassene Baumaterialien kommen nicht unwesentliche Montagekosten hinzu, da zulässige Installationen nur von Fachkräften ausgeführt werden dürfen und abgenommen werden können. Letztlich wird das Konzept auch als nicht nachhaltig angesehen, da es "unter den rauen Bedingungen des Schulalltags" nur eine geringe Lebensdauer besitzt. Ziffer 3: Seit dem 17.08.2020 werden vom Land geförderte Verstärkerfahrten auf für den Schüler*innen-Verkehr relevanten Verbindungen eingesetzt (s. Pressemitteilungen vom 08.09.2020, 13.10.2020, 17.02.2021). Aktuell sind die Zusatzfahrten bis zu den Osterferien bestellt, eine Verlängerung bis zu den Sommerferien wird gerade verwaltungsintern vorbereitet. Ziffer 4: Die im Linienverkehr eingesetzten Busse werden durch die in kurzen Abständen folgenden Haltestellen mit Öffnung der Türen durchlüftet und verfügen über Filter in den Lüftungsanlagen. Die derzeit zusätzlich eingesetztenSeite 2 von 3 Seite 3 Busse (Reisebusse etc.) sind bereits oder werden in Kürze mit Filteranlagen ausgerüstet. Grundsätzlich wird bei allen Fahrzeugen darauf geachtet, dass die bestmögliche Durchlüftung sichergestellt wird. Dies wird auch in Fachkreisen und seitens des VDVs in dieser Form empfohlen und stellt zunächst eine wichtige Basis zur Verhinderung der Ausbreitung von Viren dar. Die Busse der SWBV werden nicht linientreu eingesetzt und fahren dann im Tagesverlauf auch nicht ausschließlich auf Schulbuslinien. Zudem gibt es Fahrzeuge auf anderen Linien, die eine genauso hohe Auslastung haben wie die Schulbusse. Es würde also nur eine sukzessive Ausstattung aller Fahrzeuge Sinn machen. Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Anlagen der SWBV- Busflotte berechnen sich gemäß der zuletzt bei der Verwaltung vorliegenden Schätzung der SWBV wie folgt: • Solobus: Anschaffung ca. 2.000T€ / Einbau ca. 1.000 € • Gelenkbus: Anschaffung ca. 3.000€ / Einbau ca. 1.300 € • Gesamtkosten für alle Fahrzeuge ca. 720 T € Diese Summe würde sich bei Berücksichtigung des gleichen Systems für die Bahnen noch deutlich erhöhen. Mittel sind im bestehenden SWB-Wirtschaftsplan nicht vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de